DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Maat schrieb:
Brooke schrieb:
Hallo alle miteinander!
war bis jetzt im urlaub und habe nun den Brief der Rechtsanwälte bekommen mit der Drohung der Zwagsvollstreckung. Ich will nächste Woche noch mal zur verbraucherzentrale. Ich hoffe es bringt was.

Hast du gar keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen den du widerrufen hast?


Das war noch kein Gerichtlicher Mahnbescheid, sondern nur eine Drohung auf ein gerichtliches verfahren. die Zwangsvollstreckung kommt nur, wenn man dem Mahnbescheid nicht widerspricht. Ich hoffe ich habe das richtig erläutert.
 
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hier der Brief der Anwälte

Nette Textbausteine. Hat aber tatsächlich rein garnichts mit einem gerichtlichen Mahnbescheid zu tun, dem tatsächlich binnen zwei Wochen widersprochen werden müsste.
 
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sascha schrieb:
hier der Brief der Anwälte
Nette Textbausteine. Hat aber tatsächlich rein garnichts mit einem gerichtlichen Mahnbescheid zu tun, dem tatsächlich binnen zwei Wochen widersprochen werden müsste.
...genau und deshalb auch hier nochmal, rein vorsorglich, der Hinweis zu Informationen um den "echten" gerichtlichen Mahnbescheid: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=28338.

Bevor der nicht eintrudelt, sind alle Androhungen und Querverweise der "seriösen Geschäftsleute" oder deren eingeschalteten Rechtsvertreter so nicht haltbar. Lasst euch nicht einschüchtern, die kochen auch nur mit Wasser und wollen lediglich euer bestes, euer Geld!
 
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Brooke schrieb:
Maat schrieb:
Brooke schrieb:
Hallo alle miteinander!
war bis jetzt im urlaub und habe nun den Brief der Rechtsanwälte bekommen mit der Drohung der Zwagsvollstreckung. Ich will nächste Woche noch mal zur verbraucherzentrale. Ich hoffe es bringt was.

Hast du gar keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen den du widerrufen hast?


Das war noch kein Gerichtlicher Mahnbescheid, sondern nur eine Drohung auf ein gerichtliches verfahren. die Zwangsvollstreckung kommt nur, wenn man dem Mahnbescheid nicht widerspricht. Ich hoffe ich habe das richtig erläutert.

Achso, ja das schreiben hab ich auch schon erhalten.... hab ich auch schon hier veröffentlicht....
 
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Manman, wenn man das hier alles liest, fragt man sich, wie viele auf diese Seite hereingefallen sind :wall: . Gibt es eigentlich hier auch Leute, die dort bezahlt haben, (wahrscheinlich ja, sonst würden die nicht mehr die Kohle haben, Inkassobüros und Rechtsanwälte einzuschalten), und die mal sagen könnten, ob die rechtzeitig ihre DVDs bekommen haben, und um was für welche es sich handelt. Was wollen die eigentlich machen? Ein Mahnverfahren gegen hunderte einleiten? Hat jemand zufällig mal einen Auszug von deren AGBs am Anfang des Jahres gemacht? Weil die ja diese schon hundert mal geändert haben.
LG Inco
 
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incognitox schrieb:
Hat jemand zufällig mal einen Auszug von deren AGBs am Anfang des Jahres gemacht? Weil die ja diese schon hundert mal geändert haben.
LG Inco


Kann es sein wenn die ihre AGB ändern die ihre Kunden informieren müssen? Oder gelten die AGB die man "akzeptiert" hat.
Wäre ja auch noch lustiger wenn nicht
 
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es gelten die agb die man akzeptiert, wäre ja noch besser wenn die für einen bestehenden geändert werden könnten.

mfg

fresh
 
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incognitox schrieb:
Gibt es eigentlich hier auch Leute, die dort bezahlt haben,
Dies gilt eigentlich für alle Abos: Leute, die ihre Rechnung schon beglichen haben, posten eher selten hier oder in anderen Foren und wenn, dann stellen sie die Frage, wie sie das Geld wieder zurückholen sollen. Was aber logischerweise mit Sicherheit kein leichtes Unterfangen ist, da nicht unbedingt damit zu rechnen ist, dass die Betreiber das Geld freiwillig rausrücken.
incognitox schrieb:
und die mal sagen könnten, ob die rechtzeitig ihre DVDs bekommen haben, und um was für welche es sich handelt.
Auch darüber gibt es nicht sehr viele Informationen. Ab und zu wurde etwas erwähnt, dass eine DVD geschickt wurde (einmal sogar konkret eine, die man für weniger als 10 Euro im Handel bekommt), aber sonst sind die Informationen etwas spärlich. Aber die meisten, die hier posten, haben noch keine Rechnung bezahlt und auch keine DVD geliefert bekommen. Was ja ein nicht uninteressanter Punkt ist. Denn es gilt (Gesetzeslage in Deutschland):

Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Lieferung der Ware.
  • Wurde beim Vertragsschluss in gesetzeskonformer Weise über das Widerrufsrecht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist Tage, also 14 Tage ab Eingang der ersten Warenlieferung (Achtung: wenn der Verbraucher die DVDs etc. entsiegelt, besteht kein Widerrufsrecht!).
  • Wird erst nach Vertragsschluss in gesetzeskonformer Weise über das Widerrufsrecht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat ab der nachträglich erfolgten Widerrufsbelehrung, frühestens aber ein Monat ab Eingang der Ware.
Wenn überhaupt keine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung erfolgt, beträgt die Widerrufsfrist 6 Monate ab Vertragsschluss.

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos (blaue Schrift anklicken).

Bei Waren-Abos gelten noch diese Besonderheiten (blaue Schrift anklicken).
incognitox schrieb:
Was wollen die eigentlich machen? Ein Mahnverfahren gegen hunderte einleiten?
Bis jetzt ist uns noch kein einziges bekannt geworden.

Gruß
Wembley
 
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Wembley schrieb:
Wenn überhaupt keine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung erfolgt, beträgt die Widerrufsfrist 6 Monate ab Vertragsschluss.

Was DVDen gemacht hat - mit dem Widerrufsrecht einfach mitten in den Teilnahmebedinungen reinzusetzn - ist das Gesetzeskonform?
Ich habe die AGB's auch nie per E-Mail!!!!(Hatten die damals wohl noch nicht gemacht mit der E-Mail Bestätigugn mit AGB per PDF)

Weißt du auch die richtigen §§ und das Gesetzbuch für das Widerrufsrecht von 6 Monaten wenn es nicht Gesetzeskonform ist? Da wäre mir sehr geholfen.
 
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Hallo Leute,

die Zahlungsfrist der 1. Mahnung ist seit dem 18.07. abgelaufen. Bis Samstag, 29.07. ist noch keine 2.Mahnung gekommen. Ich werde weiter abwarten und NICHT!!! bezahlen. [........]

An Kingsizetoni: Vielen Dank, jröös Kölle und dä Rhing vun mi.

Satz (Ratschlag) wegen rechtlicher Bedenken (Rechtsberatungsgesetz) entfernt. MOD/BR
 
AW: 10dvds.de: Wie ein dreister Jungunternehmer per Mail abzocken will

Aber das ist ja Frechheit ohne ende, auch wenn sein PC angeblich untersucht wird, ich habe am 25.07.2006 immernoch ne email von diesem [ edit] erhalten...

ein Wort gelöscht modaction
Posting aus Nachrichten verschoben, Postings von Betroffenen bitte hier
 
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was ist denn das fürn komischer Post über mir :rolleyes:

Werde glaube ich noch mal zur Sicherheit ein Widerruf per Einschreiben - Eigenhändig mit Rückschein losschicken - ich bin noch in der Widerrufsfrist nach 6 Monaten --> keine Gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung.
So bin ich noch mehr auf der etwas sicheren Seite irgendwann mal beim Gericht (wenn es denn dazu kommt).
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

hat schon jemand von euch diesen Satz von den Teilnahmebedinungen gelesen? Echt witzig - es ist doch eigentlich eine Frechheit.

8.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Betreiberin schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Ich hab mal ne Frage:

Muss der Post-Service "Eigenhändig" eine Person im Adressfeld voraussetzen oder geht das auch mit "Geschäftsführung" oder ganz und gar ohne Person sprich nur die reine Firmenanschrift.
 
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Maat schrieb:
was ist denn das fürn komischer Post über mir :rolleyes:
Dieses Posting betrifft nicht dvden.de sondern 10dvds.de. Damit hat man bisher den Vogel abgeschossen. Näheres dazu hier:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=41981
Maat schrieb:
Muss der Post-Service "Eigenhändig" eine Person im Adressfeld voraussetzen oder geht das auch mit "Geschäftsführung" oder ganz und gar ohne Person sprich nur die reine Firmenanschrift
In den AGB steht ja die Anschrift, die der Betreiber selbst angibt, wenn man einen Widerruf schicken will. "Personenzwang" gibt es keinen.

Gruß
Wembley
 
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Maat schrieb:
hat schon jemand von euch diesen Satz von den Teilnahmebedinungen gelesen? Echt witzig - es ist doch eigentlich eine Frechheit.

8.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Betreiberin schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten.
Das wär doch wieder ein Punkt für den Verbraucherschutz.
Rechtlich haltbar ist das mit Sicherheit nicht. Dadurch wird ein möglicher Vertrag ME nichtig.
 
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Maat schrieb:
hat schon jemand von euch diesen Satz von den Teilnahmebedinungen gelesen? Echt witzig - es ist doch eigentlich eine Frechheit.

8.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Betreiberin schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten.

Ich denke nicht, das dieser Passus, eine gerichtliche Überprüfung überstehen würde. Das heißt doch mit anderen Worten: Ich kann machen was ich will, verklagen dürft ihr mich nicht.

Ziemlich merkwürdig, wie so vieles bei dieser Firma.
 
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Don Pablo schrieb:
Maat schrieb:
hat schon jemand von euch diesen Satz von den Teilnahmebedinungen gelesen? Echt witzig - es ist doch eigentlich eine Frechheit.

8.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Betreiberin schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten.
Das wär doch wieder ein Punkt für den Verbraucherschutz.
Rechtlich haltbar ist das mit Sicherheit nicht. Dadurch wird ein möglicher Vertrag ME nichtig.
Meinst du? Nein, so ist es nun doch nicht. Lies dir folgendes Posting von KatzenHai durch:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=152978#post152978
§ 306 BGB - Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
Nein, konzentriert euch bitte auf das, was in diesem Thread eh schon x-Mal geschrieben wurde, bzw. was in den allgemeinen Hinweisen Online-Abos betreffend steht:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935

Gruß
Wembley
 
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