DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

DonJupp schrieb:
...die daten stammen aller vorraussicht nach von (...)..
Evtl., womöglich, vielleicht - sonst noch eine Spekulationsform?

DonJupp schrieb:
-> datenschutzverletzung.
Diesen Tatverdacht lese ich immer wieder mal. Wo aber soll dieser Schutz von freien Daten geregelt sein, durch welches Gesetz? Was mMn in Frage käme ist der Versuch eines Betruges. Aber auch hier gilt wieder die die Ansichtssache, dass nicht jede Schwindelei auch bereits ein strafrechtlich zu bewertender Betrug ist.


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http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=157249&postcount=326

Sakra schrieb:
StA MUC I schrieb:
Ob die jeweils geltend gemachten Forderungen tatsächlich zivilrechtlich bestehen, gibt es vor den Zivilgerichten zu klären. Die Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen ist nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
 
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die spekulationsform war reine vorsichtsmaßnahme. (...) hat jetzt auf ihrer seite geschrieben, dass sie anzeige gegen 10dvds.de erstattet, wegen datenmissbrauchs. bevor du aber weiter (...) sieh dich im oben verlinkten forum um. es gibt stichhaltige beweise.

Beleidigung und Firmenname entfernt/Juri
 
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rene2605 schrieb:
Meines erachtens und durch mein Fachwissen, als Kaufmann, ist dieser Vertrag anfechtbar oder besser gesagt nichtig!
Anfechtbar mag ja vielleicht noch sein (und Anfechtung führt zur Nichtigkeit) - aber aus sich heraus nichtig?

rene2605 schrieb:
1.) Die Internetseite DVDEN.de vertreibt ein Produkt unter falschen Tatatsachen, mit eben der Werbung "sicher Sie sich Ihre gratis DVD".
Es wird mit "graris" beworben, aber ein Abo verkauft, was NIE, außer im Verborgenen genannt wird gewähnt. Dies gilt laut HGB, als Betrug. Somit ist der Vertrag nichtig, da er unter anderen Voraussetzungen abgeschloßen wurde, nähmlich unter dem Gesichtspunkt, des Erhalten einer gratis DVD.
Erstens steht im HGB (Handelsgesetzbuch) nix von Betrug. wenn überhaupt, findet man dazu was im StGB.
und Betrug macht den Vertrag nicht automatisch nichtig, allerdings vielleicht anfechtbar. Eine Handlung des Betrogenen ist schon noch nötig - und zwar fristgebunden.
Wobei möglicherweise wegen der "Tatsachen" überhaupt nix zum Anfechten da ist, nämlich kein Vertrag (2 übereinstimmende Willenerklärungen).

rene2605 schrieb:
2.) Da dort ein Produkt vertrieben wird, gilt die Internetseite, als Angebot!
In einem Angebot müssen Menge, Preis, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Zahlungsbedingungen gut erkennbar sein und vorhanden sein!
Stimmt so nicht.
Du spielst auf die Preisangabeverordnung ab - da steht so etwas drin. Aber das betrifft Gewerbetreibende (hat nix mit "Produkt" zu tun) und ist im Übrigen Wettbewerbsrecht, kein Zivil- oder Strafrecht.
Auch Verträge unter verstoß gegen die PAngV sind meistens erst mal wirksam ...

rene2605 schrieb:
3.) In den AGB's/Teilnahmebedingungen steht, dass die DVD innerhalb von vier Wochen zugegestellt wird. Da diese zwangsweiße mit dem Abo vertrieben wird, handelt es sich hierum um einen Fixkauf, da dieser gratis Artikel somit bestandteil der Lieferung ist! Wenn in diesem Falle DVDEN.de nicht fristgerecht geliefert hat, sprich binnen vier Wochen, nach Abschluß ist der Vertrag durch den Kunden kündbar! Und somit nichtig.
Kündbar = nichtig? Mitnichten. Kündbar geht in die Zukunft, wenn ein Vertrag besteht. Anfechtbar wirkt zurück, wenn ein Vertrag weg soll. Nichtig ist: Niemals ein Vertrag gewesen.
Und das alles hat mit Fixkäufen aber so gar nichts zu tun ...
P.S. hierzu: Gelten die AGB nach deiner Meinung jetzt oder sind die überraschend, nicht einbezogen und somit unwirksam??

rene2605 schrieb:
[.......] Und nicht vergessen dies zu dokumentieren!
Was auch immer du hier rechtsberatend vor hattest: Wenn du Schreiben oder Tätigkeiten im Stil der vorherigen Sätze dokumentierst und z.B. einem Gericht vorlegst, wirst du viel Vergnügen ernten.

Vielleicht sollte man doch jemanden fragen, der sich damit auskennt ...
 
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Erstens steht im HGB (Handelsgesetzbuch) nix von Betrug. wenn überhaupt, findet man dazu was im StGB.
und Betrug macht den Vertrag nicht automatisch nichtig, allerdings vielleicht anfechtbar. Eine Handlung des Betrogenen ist schon noch nötig - und zwar fristgebunden.
Wobei möglicherweise wegen der "Tatsachen" überhaupt nix zum Anfechten da ist, nämlich kein Vertrag (2 übereinstimmende Willenerklärungen).



Was verstehst du unter einer Handlung?
Eine Strafanzeige stellen?
Oder eine einfache Kündigung per Einschreiben?
 
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Hallo ich habe heute die zweite Zahlungsaufforderung mit Frist bis zum 01.08.2007 bekommen, diesesmal ist das Schreiben schon ordentlicher ohne die ganze Fehler. Außerdem schreiben sie, dass sie den Fall an ihre Prozessabteilung übergeben haben und weitere erhebliche Kosten auf mich zu kommen werden und das Gerichtliche Verfahren gegen mich eingeleitet wird.
Hat sonst noch jemand so einen Brief bekommen, was soll ich jetzt machen?
 
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Beer schrieb:
Hallo ich habe heute die zweite Zahlungsaufforderung mit Frist bis zum 01.08.2007 bekommen, diesesmal ist das Schreiben schon ordentlicher ohne die ganze Fehler. Außerdem schreiben sie, dass sie den Fall an ihre Prozessabteilung übergeben haben und weitere erhebliche Kosten auf mich zu kommen werden und das Gerichtliche Verfahren gegen mich eingeleitet wird.
Hat sonst noch jemand so einen Brief bekommen, was soll ich jetzt machen?


Ja den hab ich heute auch wieder erhalten sollte ich darauf jetzt mal antworten oder einfach ignorieren ?
 
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Beer schrieb:
Hallo ich habe heute die zweite Zahlungsaufforderung mit Frist bis zum 01.08.2007 bekommen, diesesmal ist das Schreiben schon ordentlicher ohne die ganze Fehler. Außerdem schreiben sie, dass sie den Fall an ihre Prozessabteilung übergeben haben und weitere erhebliche Kosten auf mich zu kommen werden und das Gerichtliche Verfahren gegen mich eingeleitet wird.
Hat sonst noch jemand so einen Brief bekommen, was soll ich jetzt machen?

Ich habe bis jetzt noch keine 2. Mahnung erhalten. Wieviel Zeit lag zwischen Ablauf der Zahlungsfrist und der 2. Mahnung?
 
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Hallöchen,

ich habe auch heute das schreiben erhalten; Werde auch nix weiter unternehmen. Für mich macht das schreiben zwar einen seriösen Eindruck (besser als das erste Anwaltsschreiben) dennoch mit viel zu viel Druck und Angstgemache. Das Zahldatum ist auch viel zu früh gesetzt - vom 27. bis zum 1. sind es nur wenige Tage.

Anbei hab ich mal das Schreiben vom Anwalt sowie die Anlage gescannt und auf Webspace geladen.
Einfach auf die Links unten klicken. Habe mit Absicht nicht die -Befehle angewandt - da die Bilder viel zu groß aussahen. :)

[url]http://www.fungamersgermany.de/MAAT/DVDen1.jpg[/url]

[url]http://www.fungamersgermany.de/MAAT/DVDen2.jpg[/url]
 
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Moin,Moin!

Ich habe heute auch dieses 2 te Schreiben von h&w bekommen!
"ankündigung der Vollstreckung" Nun hab ich aber Angst*g*:-D
Hat eigentlich jemals einer ein Schreiben vom Gericht wegen dieser Sache bekommen??
War das erste Schreiben bei euch auch nur so eine schlechte Kopie?(kein Original)
Ziemlich unseriös Oder?
Müssen diese Anwaltsschreiben eigentlich nie Persönlich Unterschrieben werden?
Sieht immer aus wie rein Kopiert( auch beim 2 Brief)

Warten wir mal ab! Bezahlen werde ich natürlich nicht! Wofür auch!:wink:

Gruß Stefan
 
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Hallo,

ich habe mir einen Online-EVN über meine Internet-Nutzung besorgt, daraus geht eindeutig hervor, das ich NICHT im Internet war.:-p

Ich warte gelassen ab, und bin gespannt, wie es weitergeht.
 
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@strandhafer


Wie kann ich das bestätigung bekommen ob ich zu dieser zeit im internet war. wie hast du das gemacht.

Mfg stefan
 
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Gerri schrieb:
@strandhafer


Wie kann ich das bestätigung bekommen ob ich zu dieser zeit im internet war. wie hast du das gemacht.

Mfg stefan

Bei meiner Telefongesellschaft geht das online. Das beste ist, Du wendest Dich an Deine Telefongesellschaft.
 
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Strandhafer schrieb:
Gerri schrieb:
@strandhafer


Wie kann ich das bestätigung bekommen ob ich zu dieser zeit im internet war. wie hast du das gemacht.

Mfg stefan
Bei meiner Telefongesellschaft geht das online. Das beste ist, Du wendest Dich an Deine Telefongesellschaft.

....aber Achtung - einige Provider speichern bei einer Flatrate gar keine Daten und andere machen die Auskunft kostenpflichtig, Kosten auf denen man i. d. R. sitzen bleibt!
 
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