Brooke
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Das war noch kein Gerichtlicher Mahnbescheid, sondern nur eine Drohung auf ein gerichtliches verfahren. die Zwangsvollstreckung kommt nur, wenn man dem Mahnbescheid nicht widerspricht. Ich hoffe ich habe das richtig erläutert.
Maat schrieb:Brooke schrieb:Hallo alle miteinander!
war bis jetzt im urlaub und habe nun den Brief der Rechtsanwälte bekommen mit der Drohung der Zwagsvollstreckung. Ich will nächste Woche noch mal zur verbraucherzentrale. Ich hoffe es bringt was.
Hast du gar keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen den du widerrufen hast?
Das war noch kein Gerichtlicher Mahnbescheid, sondern nur eine Drohung auf ein gerichtliches verfahren. die Zwangsvollstreckung kommt nur, wenn man dem Mahnbescheid nicht widerspricht. Ich hoffe ich habe das richtig erläutert.