DVDen.de und andere DVD-Abos

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Hallo Patti,

wie bist Du an die Internet-Adresse gekommen. Ich hatte selbst schon die Idee, konnte die Adresse, aber leider nicht finden. Allerdings kann das nur jemand machen, der schon Kontakt mit der RA Kanzlei H & W hatte. Ich haber bisher nur die 1. Mahnung von Herrn B. erhalten, die Zahlungsfrist ist allerdings schon am 18.07.2006 abgelaufen. Die 2. Mahnung ist bis heute nicht gekommen.
 
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Strandhafer schrieb:
Hallo Patti,

wie bist Du an die Internet-Adresse gekommen. Ich hatte selbst schon die Idee, konnte die Adresse, aber leider nicht finden. Allerdings kann das nur jemand machen, der schon Kontakt mit der RA Kanzlei H & W hatte. Ich haber bisher nur die 1. Mahnung von Herrn B. erhalten, die Zahlungsfrist ist allerdings schon am 18.07.2006 abgelaufen. Die 2. Mahnung ist bis heute nicht gekommen.

Naja, also ich glaube nicht das man gegen die Briefe, die der RA schreibt, gegen angehen kann. Er vertritt seinen Mandanten ja nur - ob sein Mandant Betrug oder ähnliches macht ist doch irrelevant.
 
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Maat schrieb:
Strandhafer schrieb:
Hallo Patti,

wie bist Du an die Internet-Adresse gekommen. Ich hatte selbst schon die Idee, konnte die Adresse, aber leider nicht finden. Allerdings kann das nur jemand machen, der schon Kontakt mit der RA Kanzlei H & W hatte. Ich haber bisher nur die 1. Mahnung von Herrn B. erhalten, die Zahlungsfrist ist allerdings schon am 18.07.2006 abgelaufen. Die 2. Mahnung ist bis heute nicht gekommen.

Naja, also ich glaube nicht das man gegen die Briefe, die der RA schreibt, gegen angehen kann. Er vertritt seinen Mandanten ja nur - ob sein Mandant Betrug oder ähnliches macht ist doch irrelevant.

Das glaube ich auch nicht, das man dagegen was unternehmen kann. Man könnte aber dem RA einen Brief schreiben, in dem man zu der Angelegenheit Stellung nimmt und den Sachverhalt aus seiner Sicht schildert.

Meine 1. Reaktion darauf wäre so, nur würde ich den Brief vor dem abschicken meinem RA vorlegen.
 
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Maat schrieb:
Naja, also ich glaube nicht das man gegen die Briefe, die der RA schreibt, gegen angehen kann. Er vertritt seinen Mandanten ja nur - ob sein Mandant Betrug oder ähnliches macht ist doch irrelevant.
...nicht ganz. Weiß der Anwalt um eine Betrugsabsicht seines Mandanten, dann besteht der Verdacht der Beihilfe zum Betrug oder gar der Geldwäsche.

Bei den Briefen selbst kann man sehr wohl was unternehmen, nur nicht gegen deren Empfang. Allerdings gilt es zu bedenken, dass es nicht üblich ist, die Rechtmäßigkeit einer bestehenden Forderung durch das Inkasso zu prüfen.
 
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Reducal schrieb:
Allerdings gilt es zu bedenken, dass es nicht üblich ist, die Rechtmäßigkeit einer bestehenden Forderung durch das Inkasso zu prüfen.

Wie meinst du das genau? Kannst du das anders beschreiben? Verstehe es nicht.
 
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....es ist nicht die Aufgabe von Inkassoanwälten die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu prüfen oder vom Mandanten beweisen zu lassen. Das würde im Erstfall erst später ein Gericht tun. Ob das hier ein Ernstfall ist, kann stark bezweifelt werden und genau deshalb fehlt es diesen Inkassoversuchen hier mMn an Ernsthaftigkeit. :wink:
 
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Reducal schrieb:
....es ist nicht die Aufgabe von Inkassoanwälten die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu prüfen oder vom Mandanten beweisen zu lassen. Das würde im Erstfall erst später ein Gericht tun. Ob das hier ein Ernstfall ist, kann stark bezweifelt werden und genau deshalb fehlt es diesen Inkassoversuchen hier mMn an Ernsthaftigkeit. :wink:

achso... ja :wink:
 
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Hallo Leute,

so, auch ich habe heute das 2. Anwaltschreiben bekommen. Nach Durchsicht von amüsanten Rechtschreibfehlern und auch das ich mit Herr (Vorname) angeredet werde lässt schon drauf schließen, daß es ein Kettenbrief ist, und zwar einer, der wie bei anderen auch schon am SAMSTAG, den 22.07.2006 geschrieben wurde, aber erst am 26.07.2006 zur Post ging, finde ich die Zahlungsfrist bis zum 01.08.2006 ganz schön knapp. :eek:
Darüber hinaus, hatte ich bereits nach dem ersten Schreiben des Anwaltbüros mal Rücksprache mit der Verbraucherzentrale NRW gehalten. Dort wurde mir geraten keinesfalls zu zahlen, da auch der Verbraucherzentrale diese Seite wohl bekannt ist, und dort auch schon interne Ermittlungen laufen. Die Post des Anwalts soll ich abwarten, bis der Mahnbescheid kommt, und diesem dann widersprechen. Und erst dann kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Und da bin ich mal gespannt, was passiert, denn wenn sich das Gericht erstmal mit dieser Seite befassen wird, wird es schnell feststellen, wie undurchsichtig die Seite "zumindest" im Februar noch war. Als man mit "gratis" quasi [......] wurde.
Hier kann euch keiner konkrete Hinweise dazu geben was ihr im einzelnen tun sollt, [....].:scherzkeks:
Und sollte kein Mahnbescheid bei mir eingehen, weiß ich, daß das alles nur "Show" war, und dann gehe ich zum "Gegenangriff" über, damit die keine weiteren Leute mehr [......] können.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Inco:rolleyes:

Drei Editierungen wegen rechtlicher Bedenken. MOD/BR
 
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incognitox schrieb:
Und da bin ich mal gespannt, was passiert, denn wenn sich das Gericht erstmal mit dieser Seite befassen wird, wird es schnell feststellen, wie undurchsichtig die Seite "zumindest" im Februar noch war. Als man mit "gratis" quasi [......] wurde.

Es hat sich nichts geändert. Sie ist immer noch undurchsichtig.
 
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hallo leute.
melde mich mal wieder zum thema. habe heute (28.07.06) die nachricht der rechtsanwälte h&w erhalten, dass meine forderungsakte bei der prozessabteilung liegt und dort das gerichtliche verfahren gegen mich eingeleitet wird.:cry: . trotzdem mir an einer gütlichen beilegung nichts liegt (zitat), gibt man mir letztmalig die gelegenheit bis zum 01.08.06 die summe von euro 163,24 zu zahlen. da kann ich nur sagen: sehr entgegenkommend!
chronologie: datum des schreibens: 22.07.06
poststempel: 26.07.06
erhalten(s.o.) 28.07.06

diese woche musste ich einen ra wegen eines verkehrsunfalles konsultieren
und habe ihn bei dieser gelegenheit kurz über die hier anliegende sache befragt.
nicht allzusehr verwundert war ich, dass er gegen diese gesellschaft schon
zwei klienten vertritt. er ist der gleichen meinung wie der verbraucherschutz
in meiner stadt. NICHT zahlen, auf den mahnbescheid warten und sofort einspruch erheben! genau das hatte und habe ich vor.
wenn er denn nun kommt, der mahnbescheid, bin ich pünktlich mit infos wieder da. rate jedem :sun: cool bleiben!
mfg toni

@ jörg: zur gefälligen kenntnisname. viel spass an der see.
 
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KingsizeToni schrieb:
hallo leute.
melde mich mal wieder zum thema. habe heute (28.07.06) die nachricht der rechtsanwälte h&w erhalten, dass meine forderungsakte bei der prozessabteilung liegt und dort das gerichtliche verfahren gegen mich eingeleitet wird.:cry: . trotzdem mir an einer gütlichen beilegung nichts liegt (zitat), gibt man mir letztmalig die gelegenheit bis zum 01.08.06 die summe von euro 163,24 zu zahlen. da kann ich nur sagen: sehr entgegenkommend!
chronologie: datum des schreibens: 22.07.06
poststempel: 26.07.06
erhalten(s.o.) 28.07.06

diese woche musste ich einen ra wegen eines verkehrsunfalles konsultieren
und habe ihn bei dieser gelegenheit kurz über die hier anliegende sache befragt.
nicht allzusehr verwundert war ich, dass er gegen diese gesellschaft schon
zwei klienten vertritt. er ist der gleichen meinung wie der verbraucherschutz
in meiner stadt. NICHT zahlen, auf den mahnbescheid warten und sofort einspruch erheben! genau das hatte und habe ich vor.
wenn er denn nun kommt, der mahnbescheid, bin ich pünktlich mit infos wieder da. rate jedem :sun: cool bleiben!
mfg toni

@ jörg: zur gefälligen kenntnisname. viel spass an der see.

Hab ich mir irgendwie gedacht.... :-p
Denke mal da kommt gar kein Bescheid.
Was würde eigentlich rein rechtlich passieren wenn man den Mahnbescheid nicht widerspricht bzw. das vergisst oder watt auch immer?
 
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Maat schrieb:
Was würde eigentlich rein rechtlich passieren wenn man den Mahnbescheid nicht widerspricht bzw. das vergisst oder watt auch immer?
Das wäre mehr als fatal, dann hat der Gegner einen Titel, ohne Rücksicht auf Rechtmäßigkeit.

cp
 
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huhu.

da hat unser captain absolut recht. wenn du dann nicht zahlst, wird die summe von deinem gehalt gepfänded, oder es kommt der gerichtsvollzieher.
mfg toni
 
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Hallo alle miteinander!
war bis jetzt im urlaub und habe nun den Brief der Rechtsanwälte bekommen mit der Drohung der Zwagsvollstreckung. Ich will nächste Woche noch mal zur verbraucherzentrale. Ich hoffe es bringt was.
 
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Brooke schrieb:
war bis jetzt im urlaub und habe nun den Brief der Rechtsanwälte bekommen mit der Drohung der Zwagsvollstreckung.
Immer derselbe Unfug, bis zu einer Zwangsvollstreckung ist ein gaaaanz weiter Weg
und den hat noch keiner der besagten Firmen, solange ich hier im Forum lese und mitarbeite beschritten
 
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Brooke schrieb:
... mit der Drohung der Zwagsvollstreckung.
Davor braucht es aber erst den gerichtlichen Mahnbescheid. Was die dir geschrieben haben ist lediglich ein Hinweis auf evtl. eintretende Folgemaßnahmen.

Kannst du das Schreiben einscannen und hier anonymisiert veröffentlichen?
 
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Brooke schrieb:
Hallo alle miteinander!
war bis jetzt im urlaub und habe nun den Brief der Rechtsanwälte bekommen mit der Drohung der Zwagsvollstreckung. Ich will nächste Woche noch mal zur verbraucherzentrale. Ich hoffe es bringt was.

Hast du gar keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen den du widerrufen hast?
 
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Hallo, hier der Brief der Anwälte:

Anhang anzeigen 10765

Als zweites Blatt ist eine Aufschlüsselung der Berträge mit der Ankündigung der Vollstreckung.

Ich hoffe es hilft weiter.
Mfg
 
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