AW: DVDen.de und andere DVD-Abos
Hallo,
hat schon mal jemand Anzeige wegen versuchten Betruges bei der Polizei erstattet?
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Gegen DVDen.de haben meines Wissens nach schon einige Anzeige erstsattet.Strandhafer schrieb:hat schon mal jemand Anzeige wegen versuchten Betruges bei der Polizei erstattet?
anonym_surfer schrieb:Ich glaube es wurde auch schon gegen die Vannila-Verlagsgesselschaft mbH Anzeige erstattet.
Meiner Meinung nach, kann man nicht gegen die vorgehen, da die ja nur die Gelder versuchten einzutreiben, bis Bizz denen mal nen Besucht abstattete.
Die treiben immernoch Geld ein?Strandhafer schrieb:Die treiben wieder Geld für den kleinen Österreicher ein. Ich habe die Rechnung und die 1. Mahnung von denen erhalten, die ich aber auf Anraten meines RA's ignoriere.
Ja genau, dass ist die neue Anwaltskanzlei.Strandhafer schrieb:Ist das eine Anwaltskanzlei aus München. Initialalen H und W?
King-Enigma schrieb:hi leute ich hab irgendwie das gefühl das irgend einer der ich kennt aus spass meine initialen eingegeben hat[...]
Lies dir diese Info über das Widerrufsrecht durch:Massi schrieb:Desweiteren wollte ich mal nachfragen, ob ich es richtig verstanden habe, dass ich jeder Zeit Widerspruch einlegen kann, solange ich keine Ware erhalten habe.
Die auch sonst hoch interessante Quelle:Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt die Frist frühestens mit Eingang der Warenlieferung. In allen anderen Fällen beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn dem Verbraucher alle der nachfolgend aufgelisteten Informationen in klarer und verständlicher Weise in Textform mitgeteilt wurden:
* Eine Widerrufsbelehrung (§ 355 Abs. 2 BGB), die
o deutlich gestaltet ist, sich also durch Farbe, Buchstabengröße, Sperrschrift oder Fettdruck vom restlichen Text in nicht übersehbarer Weise abhebt,
o in dauerhafter Weise in Textform erfolgt, so dass ein Exemplar der Belehrung beim Verbraucher verbleiben kann. Dies erfordert keine Zusendung per E-Mail, es reicht aus, wenn der Verbraucher z.B. online in nicht zu übersehender Weise zum Speichern oder Ausdrucken aufgefordert wird
o Name und Anschrift desjenigen enthält, demgegenüber der Widerruf zu erklären ist,
o auf den Fristbeginn hinweist und darauf, dass der Widerruf in Textform erfolgen kann und keine Begründung erfordert,
o darauf hinweist, dass der Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erfolgen kann und
o darauf hinweist, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt.
King-Enigma schrieb:hi leute ich hab irgendwie das gefühl das irgend einer der ich kennt aus spass meine initialen eingegeben hat weil die haben meine persöhnliche e-mail adresse heraus gefunden was ich im intenet eigentlich nie benutze für mails hab ich nämlich eine andere adresse
Reducal schrieb:Hat dein Kumpel oder du damals Daten bei DVDen eingegeben? Wie sonst erklärst du dir, soll nun die Rechnung ins Haus flattern?