DVDen.de und andere DVD-Abos

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Ich habe gerade den Link genutzt. Es ist wirklich sehr interessant, was man da zu lesen bekommt. So macht man sich wirklich "Freunde".
 
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Hallo zusammen.

Wollte nur fragen, ob jemand einen weiteren Brief oder ähnliches erhalten hat. Gibt es noch keine Neuigkeiten?
 
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anonym_surfer schrieb:
Hallo zusammen.

Wollte nur fragen, ob jemand einen weiteren Brief oder ähnliches erhalten hat. Gibt es noch keine Neuigkeiten?

Nein derzeit wohl nicht.

Kann es sein das ein gestriger Post (23:50) gelöscht worden ist?
Habe ein Mail bekommen mit der Benachrichtigung.
 
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ja das scheint so, das war meiner, würd mich mal interessieren warum.
 
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Hi leute,
die Rechnung war von Vanilla Pay und ich werde morgen mit meinem Ra sprechen und werde auch eine Anzeige erstatten.

An dem Tag wo ich angeblich mich auf der seite registriert hab gab es das WM spiel Deutschland gegeb Polen und da war ich mit freunden drausen und hab mit ihnen fusball gespielt
 
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Hallo Leute,

meine Zahlungsfrist für die 1. Mahnung ist verg. Woche Dienstag (18.07.) abgelaufen. Bis heute habe ich die 2. Mahnung nicht erhalten. Mal sehen, ob sie noch kommt.

Gruß

Strandhafer
 
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Ja bei mir ist es genau der gleiche Fall. Bis jetzt noch nichts gehört.
Ich finde das ziemlich ungewöhlich für ein "richtiges" Anwaltsbüro. Denn die sind meist ziemlich genau und kommen nicht erst eine bis zwei Wochen später. Entweder die haben selber gemerkt, dass das nicht so eine reine Sache ist, oder sonst weiss ich nicht.
 
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anonym_surfer schrieb:
Ich finde das ziemlich ungewöhlich für ein "richtiges" Anwaltsbüro. Denn die sind meist ziemlich genau und kommen nicht erst eine bis zwei Wochen später.
Meinst du?
Gilt das auch für's Massengeschäft?
 
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Ein Anwaltsbüro, also ein richtiges, kein [...], macht bei einem "Massengeschäft" keinen Unterschied.

[Ein Wort entfernt. (bh)]
 
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...hier sollten wir die Kirche im bayerischen Dorf lassen. Die Anwälte, die hier inkassieren wollen, sind wirklich welche. Doch wie die ihren Job machen, sollte nicht unser Problem hier sein.
 
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Hi Leute!

kenn tjemand von euch die Seite 10dvds.de?

Ich hab heute zum ersten mal von den gehört, aber das erst als ich eine E-Mail
bekam in der sowas in der Art drin stand "Danke, dass Sie ihre Bestellung bestätigt haben, ihre DVDs und die Rechnung für 109€ werden wir Ihnen in den nächsten 4 Wochen zukommen lassen"

ich bin total erschrocken, habe dor weder ein Formular ausgefüllt, noch kenne ich die Seite überhaupt - nebenbei bemerkt würde ich mir als DVD Sammler, der einige hundert DVS besitzt, wohl kaum ein DVD ABo nehmen :wall:

dennoch weiß ich nicht wie ich darauf reagieren soll, und wo haben die meine Adresse usw. her?

auffällig ist allerdings, dass die Adresse meines Hautwohnsitzes in meinem Studienort aufscheint, eine Adresse die ich nie benutze, vorallem jetzt nicht weil ich als Student Ferien habe, und wieder zu Hause bei meinen Eltern ca. 300km entfernt wohne.


meine Taktik wäre ja einfach alles zu ignorieren und sonst zu meiner Rechtschutzversicherung zu gehen..... was soll ich tun?


lg


Der Österreicher
 
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Österreicher schrieb:
kenn tjemand von euch die Seite 10dvds.de?
Kannte ich bisher nicht. Aber der Herr, der im Whois-Eintrag steht, ist bekannt. Google spuckt dazu einiges aus. Lobeshymnen sind da eher selten anzutreffen.
Österreicher schrieb:
Ich hab heute zum ersten mal von den gehört, aber das erst als ich eine E-Mail
bekam in der sowas in der Art drin stand "Danke, dass Sie ihre Bestellung bestätigt haben, ihre DVDs und die Rechnung für 109€ werden wir Ihnen in den nächsten 4 Wochen zukommen lassen"
ich bin total erschrocken, habe dor weder ein Formular ausgefüllt, noch kenne ich die Seite überhaupt - nebenbei bemerkt würde ich mir als DVD Sammler, der einige hundert DVS besitzt, wohl kaum ein DVD ABo nehmen :wall:
Wenn du nichts bestellt hast, ist die Sache wohl klar. Dann gibt es keinen Vertrag. Fertig. Aus.
Wenn trotzdem eine Ware kommen sollte, dann weißt du sicher, was zu tun ist.
Was das Rücktrittsrecht in Österreich betrifft, kann man auf der Webseite internet4jurists.at folgendes nachlesen: http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.htm#%A7_5e..

§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
Ich glaube, da dürfte alles klar sein.
Österreicher schrieb:
meine Taktik wäre ja einfach alles zu ignorieren und sonst zu meiner Rechtschutzversicherung zu gehen..... was soll ich tun?
Tipps zum konkreten Handeln dürfen wir wegen des in Deutschland geltenden Rechtsberatungsgesetzes nicht geben.
Aber fassen wir zusammen: Wenn man deinen Angaben folgt, dann hast du keinen Vertrag abgeschlossen und den Vertragsabschluss muss der Anbieter beweisen, nicht der Kunde. Wie soll man denn auch einen Nichtabschluss beweisen? Na, soweit sind wir noch nicht. Ja, und CD hast du auch noch keine bekommen, soweit ich das herauslesen kann. Also, den Schlaf soll dir das nicht rauben.

Noch zum Schluss: Hast du vielleicht sonst irgendwo (zur fraglichen Zeit) deine Daten eingegeben? Gewinnspiel oder so? Nur so als Frage.

Gruß
Wembley
 
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Wenn man sich ein bisschen umsieht in den Foren fällt auf, dass Mails gleichen Inhalts offenbar auch bei anderen Leuten aufgeschlagen sind - die sich nach eigenen Angaben ebenfalls keiner Bestellung bewusst sind. Das Impressum der genannten Seite ist laut Stand von heute unvollständig, da keine UID genannt wird, obwohl sie laut eigenen Angaben vorliegt (nur böse Menschen würden das online unter wettbewerbszentrale.de melden). Telefonischer Kontakt ist nur über eine hochtarifierte 0900-Nummer möglich. Interessantes Detail: für "Polizei- und Ermittlungsbehörden" wird eine spezielle Mailadresse im Impressum der Seite genannt.
 
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KingsizeToni schrieb:
hallo mitbetroffene.
die aufforderung der rechtsanwälte h. und w. ist da. sie wollen 118,00 euro fürs abo (welches abo):roll: und 45,24 euro für ihre tätigkeit.
details: schreiben heute in der post.
schreiben datiert vom 29.06.2006
poststempel datiert vom 04.07.2006
nicht nur gottes mühlen mahlen langsam. ich zitiere wörtlich aus dem schreiben: "sie haben am 01.01.1970 um 1.00 Uhr auf der Internetseite unserer Mandantin........... usw." dieses datum steht tatsächlich da.
ich werde NICHT zahlen und sollte der mahnbescheid kommen widerspruch einlegen.
mfg toni[/COLOR]
Hallo!
Ich habe schon mal hier auf der Seite 8 geschrieben das ich auch wie alle anderen auf diese Sache reingefallen bin.Mitlerweile habe ich die Post vom Anwalt bekommen.Wie ich sehe sind wohl viele anscheind wie ich den angeblichen Vetrag am 1.1.1970 um 1.00Uhr eingegangen.Also ich war da 3 Monate alt.
Echt Lachhaft.Leute macht euch nicht so verrückt!!!
Ich muss zu geben! Ich warte auf Post von denen.Mit ner Tasse Kaffee mach ich die Post auf und kann nur Lachen über so viel mißt.Und dann geht die Post in die Schublade und ich freu mich auf das nächste Schreiben.
Die machen doch so viele Fehler.
Ich kann die nicht ernstnehmen.
Gruß
Silke
 
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Man könnte doch eigentlich auchmal zum Gegenschlag ausholen. Denn jeder, der bezahlt hat und keine Ware erhalten hat, kann ein Inkassobüro beauftragen und ggf. einen gerichtlichen Manhbescheid einreichen, vorausgesetzt er ist vom Kaufvertrag zurückgetreten. Würde mich mal interessieren, wie dann der Herr ... reagiert.

persönliche Daten gelöscht siehe NUB
http://forum.computerbetrug.de/rules.php
 
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sascha schrieb:
Interessantes Detail: für "Polizei- und Ermittlungsbehörden" wird eine spezielle Mailadresse im Impressum der Seite genannt.
Dann sollte den "seriösen Geschäftsleuten" mal jemand verklickern, dass "Polizei- und Ermittlungsbehörden" den Kontaktweg via E-Mail eher nicht wählen. Zumindest in D ist und bleibt das vorerst auch so, da könnte ja jeder kommen! :wall:
 
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Dann sollte den "seriösen Geschäftsleuten" mal jemand verklickern, dass "Polizei- und Ermittlungsbehörden" den Kontaktweg via E-Mail eher nicht wählen.

Ich weiß das schon. Die kommen in der Regel persönlich vorbei, wenn das Geschäftsmodell "passt". Umso interessanter ist es doch, wenn man schon mal für den Fall der Fälle per spezieller Mailadresse rüstet, oder? ;)
 
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Hi!

Also ich bin leider auch auf diesen "Servicedienstleister" hinein gefallen!

Meines erachtens und durch mein Fachwissen, als Kaufmann, ist dieser Vertrag anfechtbar oder besser gesagt nichtig!

Aus drei Gründen!

1.) Die Internetseite DVDEN.de vertreibt ein Produkt unter falschen Tatatsachen, mit eben der Werbung "sicher Sie sich Ihre gratis DVD".
Es wird mit "graris" beworben, aber ein Abo verkauft, was NIE, außer im Verborgenen genannt wird gewähnt. Dies gilt laut HGB, als Betrug. Somit ist der Vertrag nichtig, da er unter anderen Voraussetzungen abgeschloßen wurde, nähmlich unter dem Gesichtspunkt, des Erhalten einer gratis DVD.

2.) Da dort ein Produkt vertrieben wird, gilt die Internetseite, als Angebot!
In einem Angebot müssen Menge, Preis, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Zahlungsbedingungen gut erkennbar sein und vorhanden sein!

3.) In den AGB's/Teilnahmebedingungen steht, dass die DVD innerhalb von vier Wochen zugegestellt wird. Da diese zwangsweiße mit dem Abo vertrieben wird, handelt es sich hierum um einen Fixkauf, da dieser gratis Artikel somit bestandteil der Lieferung ist! Wenn in diesem Falle DVDEN.de nicht fristgerecht geliefert hat, sprich binnen vier Wochen, nach Abschluß ist der Vertrag durch den Kunden kündbar! Und somit nichtig.

[.......] Und nicht vergessen dies zu dokumentieren! Falls die dann nicht nach geben, unnachgibig sein und Anwalt einschalten und Anzeige bei der örtlichen Polizei, wegen Betrugs aufgeben!

Bei Fragen oder privaten Erfahrungsaustausch sethe ich gerne zur Verfügung.

[......]

Mailadresse gelöscht. Bitte Nutzungsbedingungen beachten. Erfahrungsaustausch bitte via PN (Private Nachrichten). Satz wegen rechtlicher Bedenken (Rechtsberatungsgesetz) entfernt. MOD/BR
 
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