DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

conair2004 schrieb:
Die wichtigste Frage ist doch, ob ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Meineserachtens ja, denn die Kanzlei brauch ja nur zum Amtsgericht zu gehen und sich den Mahnbescheid geben zu lassen.
Was macht dich denn so sicher? Seit ca. einem halben Jahr schießen diese Abo-Seiten wie Pilze aus dem Boden. Mahnbescheide? Da schaut es schlecht aus. Dvden.de? Da ist uns bisher nichts bekannt. Das Programm gibt es allerdings schon seit ca. 5 Monaten.
conair2004 schrieb:
Es gibt ja sogar ein Partnerprogramm, bei dem man Partner von DVDen werdne kann und pro Auftrag 15(!)€ bekommt. Also kann`s ja so schlecht nicht laufen, sonst wär der schon lange Pleite.
Fast alle dieser Abo-Seiten laufen bzw. liefen über Partnerprogramme. Nur bei relativ vielen von ihnen warten die Bewerber auf ihr Geld. Wie es derzeit bei dvden.de aussieht, kann ich nicht sagen. Da kann ich keine Aussage treffen.
Manche dieser Bewerber sind aber eine eigene Spezies. Obwohl sie bei Anbieter X schlechte Erfahrungen gemacht haben, rennen die sofort zu Anbieter Y, obwohl dieser oft auch nicht Vertrauen erweckend wirkt. Um dann wieder kein Geld zu bekommen. Warum das so ist? Für uns schwer verständlich. Wie gesagt, eine eigene Spezies. Dies nur als allgemeine Hintergrundinfo Abo-Seiten betreffend ohne einen Bezug zu dvden.de herzustellen.

Gruß
Wembley
 
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Wembley schrieb:
conair2004 schrieb:
Die wichtigste Frage ist doch, ob ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Meineserachtens ja, denn die Kanzlei brauch ja nur zum Amtsgericht zu gehen und sich den Mahnbescheid geben zu lassen.
Was macht dich denn so sicher? Seit ca. einem halben Jahr schießen diese Abo-Seiten wie Pilze aus dem Boden. Mahnbescheide? Da schaut es schlecht aus. Dvden.de? Da ist uns bisher nichts bekannt. Das Programm gibt es allerdings schon seit ca. 5 Monaten.
conair2004 schrieb:
Es gibt ja sogar ein Partnerprogramm, bei dem man Partner von DVDen werdne kann und pro Auftrag 15(!)€ bekommt. Also kann`s ja so schlecht nicht laufen, sonst wär der schon lange Pleite.
Fast alle dieser Abo-Seiten laufen bzw. liefen über Partnerprogramme. Nur bei relativ vielen von ihnen warten die Bewerber auf ihr Geld. Wie es derzeit bei dvden.de aussieht, kann ich nicht sagen. Da kann ich keine Aussage treffen.
Manche dieser Bewerber sind aber eine eigene Spezies. Obwohl sie bei Anbieter X schlechte Erfahrungen gemacht haben, rennen die sofort zu Anbieter Y, obwohl dieser oft auch nicht Vertrauen erweckend wirkt. Um dann wieder kein Geld zu bekommen. Warum das so ist? Für uns schwer verständlich. Wie gesagt, eine eigene Spezies. Dies nur als allgemeine Hintergrundinfo Abo-Seiten betreffend ohne einen Bezug zu dvden.de herzustellen.

Gruß
Wembley

Schau mal auf: www.affiliate.de/forum/ftopic8468-0-asc-45.html
 
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@Strandhafer
Ich kenne den Link. Nur sind die dort geschriebenen Postings teilweise schon ein paar Monate alt. Daher bin ich vorsichtig, irgendwelche Schlussfolgerungen über die jetzige Situation zu ziehen. Ich könnte nur Spekulationen anstellen, die womöglich falsch wären. Und das will ich wirklich nicht.

Gruß
Wembley
 
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Wembley schrieb:
@Strandhafer
Ich kenne den Link. Nur sind die dort geschriebenen Postings teilweise schon ein paar Monate alt. Daher bin ich vorsichtig, irgendwelche Schlussfolgerungen über die jetzige Situation zu ziehen. Ich könnte nur Spekulationen anstellen, die womöglich falsch wären. Und das will ich wirklich nicht.

Gruß
Wembley

@ Wembley

Da hast Du Recht, zur Info ist das aber gar nicht mal schlecht. Ich habe jetzt seit 2 Wochen von dem Österreicher nichts gehört.
 
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Wembley schrieb:
Ich kenne den Link. Nur sind die dort geschriebenen Postings teilweise schon ein paar Monate alt.
Stimmt, das war im April. Die statistischen Klicks sind seit dem auch rapid zurück gegangen - ob es heute überhaupt noch welche gibt, kann man mit Abstrichen arg bezweifeln.

conair2004 schrieb:
Die wichtigste Frage ist doch, ob ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Wieso das denn? der gerichtliche Mahnbescheid ist eigentlich nur eine formelle Aufforderung, ohne Begründung Stellung zu beziehen. Widerspricht man dem nicht, ist einem nicht zu helfen - setzt man jedoch an der richtigen Stelle ein Zeichen und schickt das Formular innert 2 Wochen zurück, dann ist der Forderungssteller am Zug. Blöd nur, dass das so wenig Leute wissen.

conair2004 schrieb:
Also kann`s ja so schlecht nicht laufen, sonst wär der schon lange Pleite.
...wer sagt eigentlich, dass dem längst nicht so ist? Was ist mit den österreichischen Behörden, dem Finanzamt z. B.? Hier, bei diesem Thema gibt es noch viele unbekannte Komponenten, die hier nicht erörtert werden können.

Eine Frage hätte ich aber trotzdem auch mal: ...die Vanilla bemüht sich um die Ausstände und wer ist denn nun wirklich der Inhaber der Forderung?
 
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Eine Frage, was heißt das? Bin bei den juristischen Formulierungen nicht so gut...

"Denn wir gehen davon aus, dass Sie mit 16 Jahren die notwendige Einsichtsfähigkeit für die von Ihnen getätigten Rechtsgeschäfte haben."


Gruß und Danke
 
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...das ist Blödfug, da man erst mit 18 in Deutschland als geschäftsfähig gilt. Verträge mit Minderjährigen (im Rahmen des Taschengeldparagraphen) sind nichtig. Wenn einer mit 16 was für 5 € bestellt, könnte das o. K. sein - aber für 80?:gruebel:
 
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Hallo zusammen,

Hab wie alle anderen das Schreiben von H&W. bekommen.
Ich habe keine Angst, und ich zahle auch nicht.

[edit]


An alle einen schönen Gruß

persönliche Daten und einen Satz aus rechtlichen Gründen gelöscht
 
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Reducal schrieb:
...das ist Blödfug, da man erst mit 18 in Deutschland als geschäftsfähig gilt. Verträge mit Minderjährigen (im Rahmen des Taschengeldparagraphen) sind nichtig. Wenn einer mit 16 was für 5 € bestellt, könnte das o. K. sein - aber für 80?:gruebel:
Nöö, nichtmals diese 5 Euro aus Deinem Beispiel sind vom Taschengeldparagraphen gedeckt. Die Leistung des Minderjährigen muss nämlich bereits "bewirkt" im Sinne von §110 BGB sein damit der Vertrag als von Anfang an wirksam gilt. Bewirken i.S.v. §110 meint Erfüllung i.S.v. §362 BGB, also bereits gezahlt. Solange daher noch nicht gezahlt wurde, können die Eltern noch die Genehmigung des Vertrages verweigern, selbst wenn es um einen Betrag geht, der eigentlich im Rahmen des Taschengeldes des Minderjährigen liegt.

Der Satz mit der Einsichtsfähigkeit wird verständlich wenn man hier nachliest:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=129349#post129349
 
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Ahhhh, wieder was dazu gelernt, danke - aber im Ergebnis bleibt sich´s gleich. :-p
 
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SleepyHollow schrieb:
Hallo zusammen,

Hab wie alle anderen das Schreiben von H&W. bekommen.
Ich habe keine Angst, und ich zahle auch nicht.

[edit]


An alle einen schönen Gruß

persönliche Daten und einen Satz aus rechtlichen Gründen gelöscht
Hallo,

ich habe bisher noch kein Schreiben von H & W erhalten. Wenn es kommt, gebe ich es meinem Anwalt und dann soll der sich mal mit H & W in Verbindung setzen, mal sehen was daraus wird.
 
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hallo mitbetroffene.
die aufforderung der rechtsanwälte h. und w. ist da. sie wollen 118,00 euro fürs abo (welches abo):roll: und 45,24 euro für ihre tätigkeit.
details: schreiben heute in der post.
schreiben datiert vom 29.06.2006
poststempel datiert vom 04.07.2006
nicht nur gottes mühlen mahlen langsam. ich zitiere wörtlich aus dem schreiben: "sie haben am 01.01.1970 um 1.00 Uhr auf der Internetseite unserer Mandantin........... usw." dieses datum steht tatsächlich da.
ich werde NICHT zahlen und sollte der mahnbescheid kommen widerspruch einlegen.
mfg toni[/COLOR]
 
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Hallo und Guten Abend,

Ich habe so langsam den Verdacht, [.........] Denn ich kann es mir nicht vorstellen, dass eine Anwaltskanzlei über Wochen Schreiben mit immer dem gleichen Fehler versendet und auch die Postgeschichte ist [........], denn ich denke, das eine Anwaltskanzlei, Ihre Schreiben am selben Tag verschickt, an dem sie auch geschrieben worden sind, alleine schon, aus dem Grund, das sie Fristen einhalten müssen! Hat da schon mal jemand angerufen und sich erkundigt?

Wort und Halbsatz wegen rechtlicher Bedenken entfernt. MOD/BR
 
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Mich würde mal interessieren, mit wieviel € der Brief der Anwälte frankiert ist.
 
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Ja, habe ich hier irgendwo gelesen.ich weiß aber nicht mehr wer und wo. es soll angeblich ein technischer fehler sein. Sehr komisch. Habe diesen brief auch bekommen. Habe mich entschlossen nicht zu zahlen,nach erster Angst.ich bleibe jetzt stur und lasse es auf mich zu kommen.:-p
 
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Brooke schrieb:
conair2004 schrieb:
Mich würde mal interessieren, mit wieviel € der Brief der Anwälte frankiert ist.
warum?

Wenn der Brief nich per Einschreiben kam bzw. gar nur mit 35cent frankiert ist, kann man ihn ungeöffnet gleich entsorgen. Dann muss nämlich die Kanzlei nachweisen, dass sie den Brief verschickt haben und du ihn erhalten hast.
 
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conair2004 schrieb:
Wenn der Brief nich per Einschreiben kam bzw. gar nur mit 35cent frankiert ist, kann man ihn ungeöffnet gleich entsorgen. Dann muss nämlich die Kanzlei nachweisen, dass sie den Brief verschickt haben und du ihn erhalten hast.
Kam nicht per Einschreiben. keine briefmarke,sondern frankierservice. haben viele Firmen.
 
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conair2004 schrieb:
Wenn der Brief nich per Einschreiben kam bzw. gar nur mit 35cent frankiert ist, kann man ihn ungeöffnet gleich entsorgen. Dann muss nämlich die Kanzlei nachweisen, dass sie den Brief verschickt haben und du ihn erhalten hast.
Es geht hier darum, ob ein gültiger Vertrag besteht oder nicht. Nur darum. Ich denke, du hast dich hier ausreichend informiert, dass du die Antwort für dich selbst kennst. Die simple Vorstellung, man braucht nichts zu zahlen, wenn man Briefe verschwinden lässt, erinnert an Schüler, die glauben, mit dem Verschwindenlassen von Mitteilungen an die Eltern eventuelles Fehlverhalten ungeschehen machen zu können.

Brooke schrieb:
es soll angeblich ein technischer fehler sein.
Der 1.1.1970 ist der Beginn einer "Zeitrechnung". Nämlich der des Betriebssystems Unix, welches in Sekunden dargestellt wird (was man natürlich umrechnen kann). Derweil ist man bei einer Zahl von 1,1irgendwas Milliarden Sekunden.

Gruß
Wembley
 
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conair2004 schrieb:
Wenn der Brief nich per Einschreiben kam bzw. gar nur mit 35cent frankiert ist, kann man ihn ungeöffnet gleich entsorgen. Dann muss nämlich die Kanzlei nachweisen, dass sie den Brief verschickt haben und du ihn erhalten hast.
Dein Ratschlag ist völlig daneben. Die Behauptung einen Brief nicht erhalten zu haben, obwohl er zugegangen ist, könnte in einem Prozess als (versuchter) Prozessbetrug angesehen werden, wenn´s auffliegt. Ich mach mich doch nicht strafbar, nur um der Gegenseite den Zugang von Schreiben etwas zu erschweren. Egal wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ich erwischt werde.
 
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