DVDen.de und andere DVD-Abos

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Habt ihr auch eben den Kabel1-Beitrag für das "Fass ohne Boden" an C. D. gesehen, einschließlich dem Statement vom Vanillachef S. B., der das für gut heißt? DAS sind wirklich "seriöse" Geschäftsleute für mich und prima Freunde hat der Trauner auch.
Der Beitrag zeigte (für mich) dem interessierten Gucker aber auch noch mehr - nämlich wie unglaubwürdig die Forderungen eigentlich anzusehen sind und wie gering die Wahrscheinlichkeit sein dürfte [...keine Spekulationen bitte].

(Editierung von mir)
 
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2610 Steffen schrieb:
Hallo an alle ...

Ich warte eigentlich genau so auf Post von den Leuten von Sendvd,aber auch bei mir ist die Ruhe eingetreten. Also habe ich vileicht doch Recht gehabt als ich sagte(schrieb) erst mal ganz die Ruhe bewahren und abwarten. Der letzte Thermin für die Zahlung von 118 Euro war am 30.05.06 bei mir.
Diese Abz..... können nichts machen, und das wissen die ganz genau.
Melde mich wieder wenn es neues giebt.
Gruß an alle die mit durchhalten und nicht nur jammern Steffen:wink:
hallo steffan. habe bisher auch nichts mehr von vanilla gehört. die haben wohl eingesehen, dass es nicht nur lemminge gibt. lol. halte euch selbstverständlich auf dem laufenden.
mfg toni
 
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Moinsen,

von mir auch noch keine Antwort von DVDen.de

Was ich aber gerade gesehen habe aus den AGB ist echt lustig...
Ok vielleicht gibts diese schon immer aber mir sind diese jetzt erst aufgefallen:

Ist sowas überhaupt gültig oder kann DVDen mich wegen der §§ anklagen?

§ 8 Verantwortlichkeit und Pflichten des Nutzers

8.1. Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und damit für die Informationen, die er über sich bereitstellt, allein verantwortlich. Der Nutzer versichert, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und ihn persönlich beschreiben, dies gilt insbesondere für die Angabe der Anschrift / Lieferadresse.

8.2. Der Nutzer versichert ferner, dass er keine geschäftlichen Absichten hat und die ihm anvertrauten Daten Dritter nicht zu kommerziellen oder Werbezwecken verwendet.

8.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Betreiberin schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, die Betreiberin von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für Mitglieder, wegen der Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen.

8.4. Der Nutzer ist verpflichtet, E-Mails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung ihres Urhebers Dritten zugänglich zu machen. Gleiches gilt für Namen, Telefon- und Faxnummern, Wohn-, E-Mail Adressen und/oder URLs.


Ferner hab noch gesehen das man nun auch per Post kündigen kann und nicht nur per Fax an 0900er... :-D
 
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Maat schrieb:
Ist sowas überhaupt gültig oder kann DVDen mich wegen der §§ anklagen?
Die tatsächliche Gültigkeit kann wohl nur durch eine Klage des Vertragsgeber festgestellt werden. Von Haus aus zu behaupten, dass allein die AGB gültig seien und somit ein Vertrag mit einem Kunden besteht ist zwar an der Tagesordnung, entspricht womöglich jedoch nicht den wahren rechtswirksamen Regeln.
 
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Reducal schrieb:
Maat schrieb:
Ist sowas überhaupt gültig oder kann DVDen mich wegen der §§ anklagen?
Die tatsächliche Gültigkeit kann wohl nur durch eine Klage des Vertragsgeber festgestellt werden. Von Haus aus zu behaupten, dass allein die AGB gültig seien und somit ein Vertrag mit einem Kunden besteht ist zwar an der Tagesordnung, entspricht womöglich jedoch nicht den wahren rechtswirksamen Regeln.

Hat jemand in den "AGB" mal eine salvatorische Klausel gefunden "... sollte ein Punkt der AGB nichtig sein, bleiben alle anderen trotzdem in Kraft ..." ?

Wenn nein, dürfte es sich mit der Wirksamkeit der rechtlich bedenklichen AGB recht schnell haben.

Zu dem Beitrag auf Kabel 1 kann ich nur sagen, "GEIZ ist geil" - wer aber vor Gier blind wird, ist wohl selbst schuld. Mit ihren Össi-Kunden scheinen diese jungen Betreiber des Angebotes aber wohl nicht so viel Spaß zu haben - da wollte man keine richtige Antwort geben.

pittiplatsch72 :rolleyes:
 
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Auszug aus den aktuellen AGB:

"7.3. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um die im Verleihmodell vorgesehene Mindestvertragslaufzeit, mindestens jedoch um einen weiteren Monat. Der Nutzer hat kein Recht auf eine Rückerstattung des an den Betreiber bereits gezahlten Entgelts für den laufenden Verleihzeitraum."

Betreiben die nun ein Abo, bei denen man die sehr teuer erkauften Zufallsprodukte behalten darf - oder verleihen die die DVDen nur. :eek:

Da sag ich mal: AGB bei einem anderen Betreiber kopiert und äußerst mies überarbeitet. :scherzkeks:

"§ 9 Salvatorische Klausel

9.1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.

9.2. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. " :-? Ein bisschen komisch ist das schon. doch jetzt kommt es noch besser:

"11.2. Die Betreiberin informiert den Nutzer über Änderungen dieser AGB per E-Mail. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB. Widerspricht der Nutzer den Änderungen der AGB, ist die Betreiberin berechtigt, dem Nutzer zu kündigen. Eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge wird in diesem Fall nicht vorgenommen."
:roll: Ganz so einfach ist das dann doch nicht.

Im übrigen sollte das "Vertragsangebot für das Abo" nach Öffnen der HP auch etwas kritisch zu betrachten sein, da bei einer normalen Bildschirmauflösung die Teilnahmebedingungen nur über den Link neben dem Häkchen sichtbar sind und keine zwangsweise Öffnung im Registrierungsfenster erfolgt, bei der man erst am Ende der AGB sein Häkchen für gelesen und akzeptiert setzen kann.

pittiplatsch72
 
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pittiplatsch72 schrieb:
Hat jemand in den "AGB" mal eine salvatorische Klausel gefunden "... sollte ein Punkt der AGB nichtig sein, bleiben alle anderen trotzdem in Kraft ..." ?

Wenn nein, dürfte es sich mit der Wirksamkeit der rechtlich bedenklichen AGB recht schnell haben.
Ein weit verbreiteter Irrtum:

Eine "salvatorische Klausel" ist weder notwendig noch hilfreich in AGBs. Sie rettet nix, sie regelt nix, sie hilft nix - aber die meisten Verwender (= Auftraggeber der Anwälte zur Erstellung von AGBs) legen Wert darauf, damit sie besser schlafen können. Das hat historische Gründe aus den Zeiten, als es noch ein AGBG gab, in dem einige Kleinigkeiten anders geregelt waren, als das seit 2002 der Fall ist.

Hintergrund:
§ 306 BGB sagt ganz einfach und klar:
  • § 306 BGB - Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

    (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

    (2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
Was unwirksam ist, bleibt unwirksam. Das nennt man das "Verbot der geltungserhaltenden Reduktion", also einer reduzierten Lesart, bei der die Klausel "so gerade noch wirksam" wäre - die gibt's im AGB-Recht nämlich gerade und ausdrücklich nicht.

Hierzu flankierend (und abschließend) sagt § 306a BGB:
  • § 306a - Umgehungsverbot

    Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Also kann eine Klausel, die als "Vereinbarung" die geltungserhaltende Reduktion doch einführen möchte, nicht wirksam sein.

Ergo:
Die zulässige salvatorische Klausel steht im Gesetz, muss also nicht aufgeführt werden.
Alle anderen salvatorischen Klauseln sind unzulässig.
 
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Hallo zusammen.

Wer letzten Dienstag BIZZ auf Kabel 1 geguckt hat, hat gesehen, dass die Betreiber dieeser Webseite DVDen.de das "Fass ohne Boden" überreicht bekommen haben.
Wer diese Sendung verpasst hat, bekommt den Ausschnit hier:

[Link mit fraglichem rechtlichen Hintergrund entfernt. (bh)]

Gruss: a_s
 
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anonym_surfer schrieb:
Warum wurde der entfernt? Es ist ja nur ein Video von BIZZ. Bitte um Antwort.
Es war nicht von deren eigener Homepage, gell?

Urheberrechte werden hier ernst genommen!
 
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aha. Gut tut mir leid. Werde das beachten. Wass kann ich dann sonst machen, dass die anderen diesen Artikel sehen?
 
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Setze dich bei BIZZ dafür ein, dass die das online stellen.

Oder lebe damit, dass die alleine entscheiden, wer es wann verwertet (sieht). Vielleicht wird's ja wiederholt - dann kannst du natürlich die Sendezeit mitteilen.
 
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Ich glaub es nicht - von einem 19-jährigen aufs Kreuz gelegt.....
 
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Hier die Sendung von Bizz, könnt Ihr euch runterladen

Gruß

Patrick

http://files......

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Falls der Betreiber der Seite die Genehmigung von Pro7 vorweisen
kann, könnte der Link angegeben werden.
Andernfalls handelt es sich um einen illegalen Mitschnitt
 
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Patti123 schrieb:
Hier die Sendung von Bizz, könnt Ihr euch runterladen

Gruß

Patrick

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Andernfalls handelt es sich um einen illegalen Mitschnitt
Nur so als Hinweis: Die Sendung läuft auf kabel eins.
 
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