DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Reducal schrieb:
Also unüblich ist das nicht und dass die Anzeige auf der ersten Seite zu erfolgen hat, schreibt dem Anbieter auch niemand vor. Interessant wäre zu erfahren, an welcher Stelle der Anmeldung deutlich auf den Preis hingewiesen wird?
In den AGB von dvden heißt es:
2.3. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Nutzer sich mittels Ausfüllen der jeweiligen Anmeldemaske erfolgreich bei der Betreiberin angemeldet und ein Abonnement gebucht hat, indem der Nutzer unter der Website dvden.de (Anm. Link von mir deaktiviert) nach Eintragung der maßgeblichen Daten unter dem Button „Registrieren“ seinen Auftrag erteilt.
Siehe Screenshot von der Startseite von dvden.de: Der Text unten ist weg und der Button "Registrieren" (inkl. der Eingabemaske), der die Anmeldung laut AGB finalisiert, ist auch schon da. Wo würde da dann der Kunde eine Preisangabe sehen, bevor der Vertrag abgeschlossen ist? Vorausgesetzt natürlich, dass er nicht auf den Link "Teilnahmebedingungen" klickt.

Gruß
Wembley
 

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Eben, diesen Ablauf befürchte ich. Damit kann jeder jeden eintragen und die DVDler ziehen damit nicht selten gegen den falschen (vermeintlichen) Vertragspartner los. Der Verbraucherschutz sollten sich damit befassen, ob die Preisanzeige allein in verlinkten Teilnahmebedingungen als ausreichend deutlich hinreichend dem BGB gelten, woran ich persönlich laute Zweifel erhebe.

Die Bestätigungsmail hätte damit eine reine Alibifunktion, die z. B. bei unrechtmäßig eingertagenen Daten keine Bedeutung hat.
 
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Mich würde außerdem interessieren, ob die Anmeldung bei DVDen zu Stande kommt, wenn man ....
Nach Eingabe der Daten, dem Setzen des Häckchen bei der Zustimmung zu den Teinahmebedingungen und dem Betätigen des Registrieren-Button kommt ein Fenster mit der Danksagung zur Anmeldung. Gleichzeitig wird an die zuvor angegenbene E-Mail-Adresse folgende Nachricht gesendet:
Hallo ........... ...........!

Der erste Schritt zur Gratis DVD ist nun gemacht! Um ihre Anmeldung
zu bestätigen, klicken sie auf den folgenden Link:


h**p://www.dvden.de/index.php?go=confirm&code=***************


Sollte sich Ihr Browser nicht öffnen, kopieren Sie die Adresse bitte in die
Adresszeile!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr DVDen.de Team
Nach Aufruf des Links kommt ein weiteres Bestätigungsfenster, dass die angegebene E-Mailadresse damit verifiziert sei. Außerdem ist Post im E-Mailfach des Nutzers, mit den hier beigefügten AGB als PDF-File.
datum: FRI, 02 May 2006 19:13:01 +0200
betreff: Ihre Gratis DVD geht schon bald an Sie raus
anhang: **********.zip [18.094 kb]
dateien: AGB.pdf

nachricht:

Herzlichen Glückwunsch!
Ihre Adresse ist nun verifiziert und Sie können sich schon jetzt auf Ihre
Gratis DVD freuen.

Was Sie genau erwartet? Lassen Sie sich einfach überraschen!
Sie erhalten garantiert ein absolutes Filmhighlight.

Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen unvergesslichen Kinoabend in Ihren
eigenen 4 Wänden.

Ihr Team von DVDEN.de
Die Widerrufsbelehrung erfolgt nur unter Nutzung des verfügbaren Links auf dem Web des Anbieters und in den per E-Mail übersandten AGB in speicherbarer Textform. Ob die AGB im PDF-File jedoch überhaupt für den Nutzer aufrufbar sind (z. B. ohne entsprechendem Betrachtungsprogramm), bleibt dem Einzelfall überlassen.

Eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten erfolgt definitiv nicht, so dass tatsächlich (wei zuvor als Frage gestellt wurde) jeder jeden anmelden und damit einen Missbrauch begehen könnte.
 

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Als ich mich registriert hatte so gegen Februar kam weder der Bestätigungslink per E-Mail noch diese zweite E-Mail wie Connectus schrieb.
 
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Hallo!

Also ich hab auf meinem Kontoauszug ne Abbuchung gefunden 9.95€ für zeitraum 4.5. - 3.6. kann damit überhaupt nichts anfangen. war da mal vor monaten angenmeldet aber das ist die erste abbuchung. dvd´s sagen mir gar nichts, hab auch keine bekommen.
Telefon geht keiner ran, e-mail reagiert auch keiner drauf. schicke heute ein einschreiben los mit einer frist von 2 wochen, danach sage ich der bank sie sollen es wiederholen und dann kann der vogel ja kommen...

habe auch eine mail geschrieben wo ich mich angenmeldet habe...aber auch damit fehlanzeige. ich habe null ahnung wo ich mich angemeldet habe...

ich hätte den zu gerne mal am telefon...
 
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Hat das was mit DVDen zu tun? Glaube ich nicht, da die keine Lastschrift machen sondern auf Überweisung nach Rechnung bauen.

Wie ist denn der vollständige Buchungstext?
 
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Ja was weiß ich, fakt ist das die einen bescheissen, ich weiß ja nichtmal wo ich mich angenmeldet habe, und alle tel-nummer sind nicht besetzt...

Hier der Text:
05.05. VANILLA VERLAG GMBH 9,95
RE/xxxxxKD/xxxxx
VANILLA VERLAG GMBH
ZEITRAUM 04.05.06-03.06.06
TEL 089/92989974


Ich weiß definitiv das die zum ersten mal abbuchen und man könne als "support" ja wenigstens eine mail erwarten wo man sich angeblich angemeldet hat....

hat sich schon mal einer einen handelsregisterauszug geben lassen? da muss doch richtig [] sein...

[Virenscanner: Vorsichtshalber Ausdruck entfernt]
 
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Die Vanilla Verlags GmbH gibt es - definitiv! Blos bei dir wäre es ratsam, wenn du dich schriftlich an sie wendest, das geht auch per E-Mail! Die Vanilla macht das Rechungswesen für ettliche Firmen, nicht nur für die mit dem DVDen.

Solange du keine Rechnung/Mahnung bekommst, würde ich davon ausgehen, dass jemand deine Kontoverbindung missbräuchlich bei einem Dienst verwendet hat. Mit einer Rückbuchung der Lastschrift sind die Konten ausgeglichen und der Anbieter muss zusehen, wie er zu seinem Geld kommt. Kommt aber außerdem noch was schriftliches nach, dann hat entweder der sich anmeldende User deinen kompletten Datensatz oder die Anmeldung war womöglich doch von dir.
 
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Ja, schreibe gerade schon nen Einschreiben. Ich finde nur komisch das auf allen Telefonnumern seid 1 Woche keiner abnimmt und sie auch auf eine Mail nicht reagieren. Das ist für ein Unternehmen (auch wenn sie scheinbar für ganz viele arbeiten) unzumutbar.


Frist 2 Wochen dann sehe ich weiter, jetzt geht es eh erstmal in den Urlaub:-D
 
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...du meinst, es ist für dich unzumutbar. Die Firma ist allerdings nicht besonders groß und in informierten Kreisen ist bekannt, dass man sich die letzten Tage zum Erfahrungsaustausch bei der Eurowebtainment 2006 auf Mallorca aufhielt.
 
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Abbuchung am 4.5., Mail geschickt am 9.5., seitdem täglich angerufen. Wir haben den 16.5. und wenn die auf Malle sind bestätigt das nur meinen Verdacht um was es sich da handelt. Die sollen mal im Berreich Kundensupport Erfaungen austauschen. Ich habe auch eine Firma, entweder ist das Handy weitergeleitet oder ich rufe Mails ab. Support hat nichts mit der Größe zu tun sondern mit der Einstellung.

Na ja, beende das jetzt und warte ab.
 
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grizu24 schrieb:
Hallo!

Also ich hab auf meinem Kontoauszug ne Abbuchung gefunden 9.95€ für zeitraum 4.5. - 3.6. kann damit überhaupt nichts anfangen. war da mal vor monaten angenmeldet aber das ist die erste abbuchung. dvd´s sagen mir gar nichts, hab auch keine bekommen.
Telefon geht keiner ran, e-mail reagiert auch keiner drauf. schicke heute ein einschreiben los mit einer frist von 2 wochen, danach sage ich der bank sie sollen es wiederholen und dann kann der vogel ja kommen...

habe auch eine mail geschrieben wo ich mich angenmeldet habe...aber auch damit fehlanzeige. ich habe null ahnung wo ich mich angemeldet habe...

ich hätte den zu gerne mal am telefon...

Lastschrift rückbuchen und gut is :)
 
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Hallo ich dachte die ganze zeit das ich der einzige bin der auf die reingefallen ist.

Ich habe mal eine frage ich habe mich auch Angemedet dachte es gibt da was umsonst hätte mir auch denken können das da ein haken dabei ist aber das Kostenlose DVD hat mir ins Auge geschlagen....

Nun meine frage:

Ich habe mich Angemeldet aber noch keine wahre erhalten ich habe Wiederspruch eingelegt und folgenden Text per Brief Einschreiben mit Rückschein.


H**** Michael
M***** Str.1
64*** Lor**

Share Media Ltd.
dvden.de
69 Great Hampton Street
B18 6EW Birmingham
United Kingdom
Phone: +44123456789
Fax: +44123456789


Betreff: Ihre Rechnung vom 27.04.2006 Rechnungs - Kunden-Nr.: []
Rücktritt § 5e Konsumentenschutzgesetz

DVDEN.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich laut Ihnen am 27.04.2006 auf Ihrer Homepage unter dvden.de angemeldet. Am May 16, 2006 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf der so genannten Fernabsatzrichtlinie). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

Die Widerrufsfrist beginnt bei DVD-Abos frühestens mit Lieferung der ersten Warenlieferung. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen
nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

Kann ich per Email Widerrufen dazu dies: § 126b BGB setzt wörtlich für Textform "in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise" voraus, in der "die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht" wird.

Zusammenfassend verweise ich Sie ausdrücklich auf folgendes hin:

BEWEIS:

Zeugnis 1. - (Irreführung Ihrer AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz (AGB - Gesetz) §§ 1 bis 30 und §§ 675a bis 676g des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)

Zeugnis 2. - Bürgerliches Gesetzbuch > Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144)

Zeugnis 3. - Für Email Korrespondenz: Signaturgesetz (SigG) §1 - §25 (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M. vom 16.03.2004, Az. 4 Ga 43/04) und

Zeugnis 4. - Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Fernabsatz §312 b, §312 c, §312 d, §312 e, §312 f sowie §355, §356, §357 & §358

5. - Vollständige Preisangaben im Internet: OLG Köln Urteil vom 07.05.2004, Az.: 6 U 4/04, in: JurPC Web-Dok. 210/2004

6. - Unverlangte E-Mail-Werbung rechtswidrig: Bundesgerichtshof Karlsruhe Urteil vom 26.04.2004 Az.: 1 ZR 81/01, veröffentlicht in: JurPC Web-Dok. 176/2004
und in: NJW 2004, S. 1655 ff .

Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück – und ich befinde mich in der Widerspruchsfrist. Ich hoffe von Ihnen nicht diese Standart Nachricht zu bekommen, dass meine Widerspruchsfrist erloschen ist! Wenn Sie lesen können, wovon ich ausgehe, und der deutschen Rechtslage mächtig sind dann werden Sie wissen, dass ich mich noch immer in der Widerrufsfrist befinde und somit im Recht bin!

Ich bitte Sie mir auch keine Ware zu zuschicken – auch nicht diese angebliche Gratis DVD. Ich betrachte es als unverlangt zugesandte Ware. Sollte es doch vorkommen, dann können Sie die Ware gern auf Ihre Kosten bei mir abholen, denn ich werde keine weiteren Kosten übernehmen. Das dies rechtens ist, müssten Sie ja eigentlich wissen, denn wenn man zur Warensendung schweigt, stellt dies keine Annahmeerklärung dar. Selbst dann nicht, wenn der Absender(in dem Fall Sie!) erklärt, er werde Schweigen als Zustimmung bewerten. Zudem ist der Empfänger nicht zur Rücksendung verpflichtet. Auch nicht, wenn ihm dies durch Rückporto nahe gelegt wird. Unverlangte Warensendungen muss der Verbraucher, anders als früher, auch nicht mehr aufbewahren.

Die Rechnung [] wird nicht überwiesen. Sie brauchen kein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen sondern können gleich Klage einreichen.


Doch sofern Sie Klage einreichen, reiche ich über meinen Anwalt Klage gegen Sie und die Klage wird die Paragraphen wie oben (↑ siehe Beweis) beinhalten und gleichzeitig wird Strafanzeige gestellt, die hierdurch entstehenden weitere laufenden Kosten wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Prozesskosten tragen Sie.
Auf die damit verbundenen weiteren Kosten und Unannehmlich-
keiten weise ich Ihnen ausdrücklich hin.

Denn Ihnen ist schon bewusst, dass Sie massiv gegen die Gesetze und Gesetzeslage verstoßen haben?

Es obliegt nun in Ihrer alleinigen Macht, weitere Forderungen zu stellen, doch der Internetauftritt der Firma Share Media Ltd. (dvden.de) ist irreführend und scheinbar liegt auch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor.

Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, das alles gesetzesmäßig richtig gelaufen ist und Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben und ich das Internetangebot genutzt haben soll, bitte ich Sie gegenüber mir nachzuweisen, dass ein Vertragsabschluß zwischen mir und der Firma Share Media Ltd. Stattgefunden hat und dass Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.

Ich betrachte hiermit die Angelegenheit als beendet und fordere Sie zur Unterlassung jedweder weiteren Schritte auf. Ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten wegen Verletzung der Gesetze, Gesetzeslage und Datenschutzgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

H. Michael


Nun bin ich mir nicht sicher ob der Brief auch Ok ist kann da mir einer Auskunft geben oder muss ich was anderes schreiben.
Ich habe den Brief an 3 Verschiedene Adressen geschickt.
Gilt der Brief als Wiederuff bitte bitte um Hilfe.

Michael

Link deaktiviert MOD/BR
 
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@Michael1212

Bist du Deutscher oder Österreicher?

Du würfelst da deutsche Rechtsprechung und östereichische §§ zusammen.

Z.B.: Karlsruhe ist in D und der "§ 5e Konsumentenschutzgesetz" ist östereichisches Recht.
 
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BenTigger schrieb:
@Michael1212

Bist du Deutscher oder Österreicher?

Du würfelst da deutsche Rechtsprechung und östereichische §§ zusammen.

Z.B.: Karlsruhe ist in D und der "§ 5e Konsumentenschutzgesetz" ist östereichisches Recht.
Hallo an alle

Der Brief ist nicht schlecht geschrieben,aber er wird seinen Zweck nicht erfüllen.Diese Fa. wird sich davon nicht beeindrucken lassen.
Ich habe heute meine erste Mahnung bekommen.
Ich werde nichts unternehmen sondern abwarten wer die längere Luft hat.
Wer zahlt ist selbst schuld.
Gruß Steffen
 
Sendvd doch noch rausgekommen!!

Hallo,

ich habe mich nun extra registrieren müssen, um allen die dieses Forum lesen, mitzuteilen, wie ich aus dem []... Abo raus gekommen bin.
Sie wollten mich natürlich zuerst nicht raus lassen, da ich nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen habe.
Da aber die erste DVD erst nach dieser Frist ankommt und der darauf folgende Widerruf nichts mehr bringt ist wohl auch klar! Dachte Sendvd!!!
Ich weiß nun nicht mehr ob der leicht abgeänderte Text aus diesem oder einem anderen Forum stammt, aber es hat funktioniert!

Hier die E-Mail, die ich ihnen geschickt habe um rauszukommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich wurde von meinem Anwalt über die Rechtslage belehrt und schreibe
> ihnen nun die Sachlage.
>
> 1. Die Widerrufsfrist beginnt bei DVD-Abos frühestens mit Lieferung
> der ersten Warenlieferung. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §
> 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß
> § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres
> Eingangs beim
> Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
> vor
> dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen
> nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
>
> 3. Kann ich per Email Widerrufen dazu dies: § 126b BGB setzt wörtlich
> für Textform "in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften
> Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise" voraus, in der "die
> Person des Erklärenden
> genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
> Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht" wird.
>
> Hierbei genügt nach der Rechtsprechung auch E-Mail oder Computerfax.
>
> Kurzum: Kann per E-Mail bestellt werden - kann auch per E-Mail
> widerrufen werden. Alle einschränkenden Mehranforderungen sind
> AGB-widrig, also nicht
> vereinbart und daher nicht zu fordern.
>
> Mit der Absendung dieses Widerrufes ist der Vertrag, wie aus oben
> angezeigten Punkten erloschen. Da er KEINE Rechtskräftigkeit besitzt.
>
> Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe diese Mail hilft einigen der Geschädigten!

Gruß Boemmy
 
Sendvd [edit] ???

Hallo liebes Forum

brauche ganz dringend einen Rat, bzw. eine Auskunft:
Folgendes ist passiert:

Mein Sohn geb. am 14.10.1989 hat sich am 28. März von der Web-Site
w*w.sendvd.de täuschen lassen.
Wenn man die Site öffnet erscheint "Kostenlose DVD ".
Erst wenn man runterscrollt erscheinen "Anmeldebestätigung" bzw. Vertragsbedingungen.

Das hat er nicht gemacht. Den BestätigungsLink, den sie ihm zugeschickt haben , hat er dann angeklickt, auch am 28.3.2006.

Am 12.April, also genau 14 Tage später kam die erste DVD. Per Internet bekam er am selben Tag die Rechnung. Nicht nur er, auch ich, fiel aus allen Wolken.Die DVD habe ich sofort per Einschreiben zurückgeschickt und per E-Mail reklamiert.
Daraufhin sollte ich eine Kopie der Geburtsurkunde zuschicken, was ich auch sofort tat.

Doch trotz aller Mühe bekommt mein Sohn einen Mahnung, heute Androhung von Inkasso. Unsere drei E-Mails beantwortete diese Firma recht unverschämt.
Das Dumme an der Sache ist, dass mein Sohn beim Geburtsjahr 1987 angegeben hat statt 1989. Da er-wie gesagt-eine Gratis DVD wollte...

Ihm wird seitens der Firma Sendvd BETRUG UND LEISTUNGSERSCHLEICHUNG vorgeworfen.
Warum ich überhaupt eine Kopie der Geburtsurkunde zuschicken musste ist mir schleierhaft, wenn weiterhin auf 96,00 € bestanden wird. Diese soll er im voraus für 6 DVD´S bezahlen !!
Ferner schrieb mir diese Firma, dass unser Widerspruch bis zum 11. April möglich gewesen wäre, das sind 14 Tage nach Anmeldung!!

Eigenartigerweise wurde die erste DVD genau am 12. April geliefert, 1 Tag nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Wie sollen wir als Eltern/oder unser Sohn widersprechen, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist?????

Wir finden dass diese Vorgehensweise Betrug ist !!!:wall:

WER KANN UNS RATEN
WER HAT SCHON ERFAHRUNG MIT DER FIRMA SENDVD in Berg/Schweiz gemacht??

DANKBAR für jede Hilfe

Fifty
 
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Hallo Maat, Hallo Boemmy,

erst mal dickes Danke.:-D
Bin ganz neu hier und hab mich gar nicht durchgelesen sondern gleich losgeschrieben, sorry. Bin auch dermassen gefrustet !!! Mein Sohn ist Schüler und soll 96 Euros berappen, bzw.ich. Als alleinerziehende Mutter ist das für mich ne Menge Geld.Klar ist er dumm, dass er darauf reingefallen ist, aber die machen das dermassen geschickt. Dabei wollte er nur ne DVD umsonst...Das ist echt die Härte. Habe auch gleich gemailt, DVD per Einschreiben( ! ) samt Widerspruch zugeschickt. Hat mich bis heute mit Kopien mit Porto über 10 Euro gekostet. Vom Ärger , der Zeit, der Lauferei ganz zu schweigen. Die schreiben mir in ihren E-Mails was von B...ug und Leistungerschleichung. Da bin ich ganz platt. Bodenlose Beleidigungen...
Wollen das Geld oder Sie schicken uns Inkasso vorbei...
Nun werd ich mal Boemmy´s Mail (klasse )an die schicken und abwarten.
Was mich so ärgert, dass nach der Anmeldung am 28.3. genau 14 Tage später am 12.4. der Lieferschein ausgestellt ist!!!
Dazu kam noch, dass die DVD auch noch 8 Tage nach 12.4.also am 20.4. bei uns angekommen ist.
In der ersten E-Mail schreiben die dann, er hätte ja bis 11.4. widersprechen können!!!!Hahaha.....
[..........]
Sorry für den laaangen Text, aber der Frust...
Bin echt froh hier auf dieses Forum gestossen zu sein.
Vielleicht klappts ja und die lassen uns bald in Ruhe.
Nochmals Danke für die Hilfe. Melde mich wieder wenns Neuigkeiten gibt.
Fifty

Teil des Postings wegen rechtlicher Bedenken entfernt. MOD/BR
 
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Hi Leute habe heute meine 1.Mahnung bekommen von Vanila pay!!!Die wollen jetzt statt 108 118€ haben Wahnsinn oder?!hat den einer schon mal mehr als 1 mahnun bekommen oder so oder schon die 3??Wie soll ich mich den verhalten??
 
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