AW: DVDen.de und andere DVD-Abos
Hallo ich dachte die ganze zeit das ich der einzige bin der auf die reingefallen ist.
Ich habe mal eine frage ich habe mich auch Angemedet dachte es gibt da was umsonst hätte mir auch denken können das da ein haken dabei ist aber das Kostenlose DVD hat mir ins Auge geschlagen....
Nun meine frage:
Ich habe mich Angemeldet aber noch keine wahre erhalten ich habe Wiederspruch eingelegt und folgenden Text per Brief Einschreiben mit Rückschein.
H**** Michael
M***** Str.1
64*** Lor**
Share Media Ltd.
dvden.de
69 Great Hampton Street
B18 6EW Birmingham
United Kingdom
Phone: +44123456789
Fax: +44123456789
Betreff: Ihre Rechnung vom 27.04.2006 Rechnungs - Kunden-Nr.: []
Rücktritt § 5e Konsumentenschutzgesetz
DVDEN.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich laut Ihnen am 27.04.2006 auf Ihrer Homepage unter dvden.de angemeldet. Am May 16, 2006 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf der so genannten Fernabsatzrichtlinie). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.
Die Widerrufsfrist beginnt bei DVD-Abos frühestens mit Lieferung der ersten Warenlieferung. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen
nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
Kann ich per Email Widerrufen dazu dies: § 126b BGB setzt wörtlich für Textform "in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise" voraus, in der "die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht" wird.
Zusammenfassend verweise ich Sie ausdrücklich auf folgendes hin:
BEWEIS:
Zeugnis 1. - (Irreführung Ihrer AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz (AGB - Gesetz) §§ 1 bis 30 und §§ 675a bis 676g des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Zeugnis 2. - Bürgerliches Gesetzbuch > Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144)
Zeugnis 3. - Für Email Korrespondenz: Signaturgesetz (SigG) §1 - §25 (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M. vom 16.03.2004, Az. 4 Ga 43/04) und
Zeugnis 4. - Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Fernabsatz §312 b, §312 c, §312 d, §312 e, §312 f sowie §355, §356, §357 & §358
5. - Vollständige Preisangaben im Internet: OLG Köln Urteil vom 07.05.2004, Az.: 6 U 4/04, in: JurPC Web-Dok. 210/2004
6. - Unverlangte E-Mail-Werbung rechtswidrig: Bundesgerichtshof Karlsruhe Urteil vom 26.04.2004 Az.: 1 ZR 81/01, veröffentlicht in: JurPC Web-Dok. 176/2004
und in: NJW 2004, S. 1655 ff .
Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück – und ich befinde mich in der Widerspruchsfrist. Ich hoffe von Ihnen nicht diese Standart Nachricht zu bekommen, dass meine Widerspruchsfrist erloschen ist! Wenn Sie lesen können, wovon ich ausgehe, und der deutschen Rechtslage mächtig sind dann werden Sie wissen, dass ich mich noch immer in der Widerrufsfrist befinde und somit im Recht bin!
Ich bitte Sie mir auch keine Ware zu zuschicken – auch nicht diese angebliche Gratis DVD. Ich betrachte es als unverlangt zugesandte Ware. Sollte es doch vorkommen, dann können Sie die Ware gern auf Ihre Kosten bei mir abholen, denn ich werde keine weiteren Kosten übernehmen. Das dies rechtens ist, müssten Sie ja eigentlich wissen, denn wenn man zur Warensendung schweigt, stellt dies keine Annahmeerklärung dar. Selbst dann nicht, wenn der Absender(in dem Fall Sie!) erklärt, er werde Schweigen als Zustimmung bewerten. Zudem ist der Empfänger nicht zur Rücksendung verpflichtet. Auch nicht, wenn ihm dies durch Rückporto nahe gelegt wird. Unverlangte Warensendungen muss der Verbraucher, anders als früher, auch nicht mehr aufbewahren.
Die Rechnung [] wird nicht überwiesen. Sie brauchen kein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen sondern können gleich Klage einreichen.
Doch sofern Sie Klage einreichen, reiche ich über meinen Anwalt Klage gegen Sie und die Klage wird die Paragraphen wie oben (↑ siehe Beweis) beinhalten und gleichzeitig wird Strafanzeige gestellt, die hierdurch entstehenden weitere laufenden Kosten wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Prozesskosten tragen Sie.
Auf die damit verbundenen weiteren Kosten und Unannehmlich-
keiten weise ich Ihnen ausdrücklich hin.
Denn Ihnen ist schon bewusst, dass Sie massiv gegen die Gesetze und Gesetzeslage verstoßen haben?
Es obliegt nun in Ihrer alleinigen Macht, weitere Forderungen zu stellen, doch der Internetauftritt der Firma Share Media Ltd. (dvden.de) ist irreführend und scheinbar liegt auch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor.
Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, das alles gesetzesmäßig richtig gelaufen ist und Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben und ich das Internetangebot genutzt haben soll, bitte ich Sie gegenüber mir nachzuweisen, dass ein Vertragsabschluß zwischen mir und der Firma Share Media Ltd. Stattgefunden hat und dass Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.
Ich betrachte hiermit die Angelegenheit als beendet und fordere Sie zur Unterlassung jedweder weiteren Schritte auf. Ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten wegen Verletzung der Gesetze, Gesetzeslage und Datenschutzgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
H. Michael
Nun bin ich mir nicht sicher ob der Brief auch Ok ist kann da mir einer Auskunft geben oder muss ich was anderes schreiben.
Ich habe den Brief an 3 Verschiedene Adressen geschickt.
Gilt der Brief als Wiederuff bitte bitte um Hilfe.
Michael
Link deaktiviert MOD/BR