DVDen.de und andere DVD-Abos

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das bei mir ^^


Hallo***** ,

obwohl wir Ihnen bereits eine Rechnung und eine Zahlungserinnerung zugestellt haben, konnten wir noch keinen Zahlungseingang verbuchen, deshalb erhalten Sie diese letzte ultimative Zahlungserinnerung bevor wir das Anwaltsinkasso einleiten gegen Sie.

Bitte nehmen Sie diese Zahlungserinnerung sehr ernst, da sonst erhebliche Inkasso- und Anwaltsgebühren anfallen. Führen Sie daher die Überweisung in den nächsten 7 Tagen durch, um zusätzliche erhebliche Kosten zu vermeiden. Der noch offene Rechnungsbetrag in Höhe von 108.00 EUR ist unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer [...] bis spätestens 03.05.2006 auf eines unserer Bankkonten zu überweisen.

Ihre Rechnung ist im PDF-Format erstellt worden. Um sich die Rechnung anschauen zu können, klicken Sie auf den Anhang in dieser Email und es öffnet sich automatisch der Acrobat Reader. So können Sie Ihre Rechnung auch für Ihre Unterlagen ausdrucken.

Sollten Sie keinen Acrobat Reader installiert haben, finden Sie hier den Link zum kostenlosen Download: http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html

Der Vanilla Verlag GmbH betreibt unter ht*p://w*w.vanillapay.com ein Payment-Internetservice. Wir wurden von der Firma Share Media Ltd., Traun, AT beauftragt sämtliche Forderungen in Ihrem Namen und auf Rechnung für das Internetangebot von ht*p://w*w.dvden.de abzuwickeln.

Des Weiteren haben Sie die Anmeldung per Aktivierungslink bestätigt,und Sie haben bestätigt die Leistungsbeschreibung gelesen und akzeptiert zu haben. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie Kenntnis genommen. Die Registrierung war somit verbindlich und erfolgreich.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bestellung, Abwicklung und Probleme bei ht*p://w*w.dvden.de haben, wenden Sie sich bitte an Share Media Ltd., bzw. per Email an: info @ dvden.de

Nur die Firma Share Media Ltd., Traun, AT ist berechtigt Ihre Forderungsakte bei uns zu schließen. Sollten Sie Fragen rund um die Rechnung, bzw. Sie nicht in der Lage sein die Rechnung innerhalb der gesetzten First zu bezahlen, bitten wir Sie höflichst sich mit uns in Verbindung zu setzen.


Herzliche Grüsse,
Ihr vanillapay.com - Team

[Rechnungsnummer entfernt und Links inaktiviert. (bh)]
 
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Hallo habe diesen [...] gerade endeckt bei mir was soll man dagegn tun bitte
obwohl wir Ihnen bereits eine Rechnung und eine Zahlungserinnerung zugestellt haben, konnten wir noch keinen Zahlungseingang verbuchen, deshalb erhalten Sie diese letzte ultimative Zahlungserinnerung bevor wir das Anwaltsinkasso einleiten gegen Sie.

Bitte nehmen Sie diese Zahlungserinnerung sehr ernst, da sonst erhebliche Inkasso- und Anwaltsgebühren anfallen. Führen Sie daher die Überweisung in den nächsten 7 Tagen durch, um zusätzliche erhebliche Kosten zu vermeiden. Der noch offene Rechnungsbetrag in Höhe von 108.00 EUR ist unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer [...] bis spätestens 03.05.2006 auf eines unserer Bankkonten zu überweisen.

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Der Vanilla Verlag GmbH betreibt unter ht*p://w*w.vanillapay.com ein Payment-Internetservice. Wir wurden von der Firma Share Media Ltd., Traun, AT beauftragt sämtliche Forderungen in Ihrem Namen und auf Rechnung für das Internetangebot von ht*p://w*w.dvden.de abzuwickeln.

Des Weiteren haben Sie die Anmeldung per Aktivierungslink bestätigt,und Sie haben bestätigt die Leistungsbeschreibung gelesen und akzeptiert zu haben. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie Kenntnis genommen. Die Registrierung war somit verbindlich und erfolgreich.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bestellung, Abwicklung und Probleme bei ht*p://w*w.dvden.de haben, wenden Sie sich bitte an Share Media Ltd., bzw. per Email an: info @ dvden.de

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[Rechnungsnummer entfernt und Links inaktiviert. (bh)]
 
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Ollay schrieb:
Hallo habe diesen [...] gerade endeckt bei mir was soll man dagegn tun bitte

[Rechnungsnummer entfernt und Links inaktiviert. (bh)]
Hallo an alle im Forum

Die Ruhe bewahren und alles mal durchlesen was hier so steht..[.......]Wenn du 108 Euro an diese Leute zahlst, können die vor Lachen nicht einschlafen!!!!!

Satz wegen rechtlicher Bedenkten entfernt. MOD/BR
 
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Ich habe das gleiche Problem , mal ne frage , wie alt seit ihr den im durchschnitt so ? denn ich habe 1986 eingegeben , warscheinlich ausversehn , ich weiß es nicht mehr genau obwohl ich erst 14 bin und 1991 geboren bin ! und diese haben mir nun eine mail geschrieben von wegen vertragsbetrug helft mir bitte !
 
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Wer bei Vertragsschluss noch nicht 18, also minderjährig war, ist an einen Vertrag regelmäßig nur dann gebunden, wenn seine Erziehungsberechtigten im Voraus eingewilligt haben oder den Vertrag im Nachhinein genehmigen.

Wenn der Vertrag ohne Zustimmung der Eltern geschlossen wird, ist der Vertrag bis zur Genehmigung der Eltern oder dem Verweigern der Genehmigung der Eltern schwebend unwirksam. Der Anbieter kann noch nicht auf Erfüllung des Vertrags bestehen, er kann lediglich eine Frist zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung setzen, um endlich Klarheit zu erhalten. Näher hier: Kann ich mich als Minderjähriger für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?

Zur Schadensersatzforderung bei Anmeldung Minderjähriger

Lies mal ab http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=135681#135681 und die darauf folgenden Postings.

Die Sache mit den Schadensersatzforderungen ist bereits "gegessen", siehe hierzu die diesbezügliche Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin
und die Ausführungen von Ronny Jahn oder hier im Forum ab http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=135681#135681 und die darauf folgenden Postings.
 
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Hallo
Ich bin leider auch drauf reingefallen und nun Drohen sie mir schon mit einen Inkasso unternehmen. Ich weiß auch nicht diresckt was ich tuhn soll.
mfg
danny G.
 
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Wir haben auch eine Rechnung und eine Mahnung erhalten, meine Tochter behauptet jedoch, sich nie auf der Seite registriert zu haben. Daraufhin habe ich den Vertrag zunächst bestritten und die Genehmigung als Sorgeberechtigte nicht erteilt. Als Antwort habe ich ein Mail erhalten, dass die Widerspruchsfrist nicht eingehalten ist und daher das Inkasso weiterverfolgt wird. Bin gespannt was jetzt passiert.
 
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jedoch hatten sie bei mir dann auch noch eine mail geschrieben "Eltern haften für ihre kinder " wenn das mit dem geb. datum falsch angegeben wurde
 
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Unregistriert schrieb:
jedoch hatten sie bei mir dann auch noch eine mail geschrieben "Eltern haften für ihre kinder " wenn das mit dem geb. datum falsch angegeben wurde
Das ist zwar ein beliebter Satz auf "Baustelle betreten verboten"-Schildern, hat jedoch keine Grundlage. Das glatte Gegenteil ist der Fall: Eltern haften nie für ihre Kinder. Das wissen die auch ganz genau. Also nicht bluffen lassen.

M. Boettcher
 
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drboe schrieb:
Das ist zwar ein beliebter Satz auf "Baustelle betreten verboten"-Schildern, hat jedoch keine Grundlage. Das glatte Gegenteil ist der Fall: Eltern haften nie für ihre Kinder. Das wissen die auch ganz genau. Also nicht bluffen lassen.

M. Boettcher
Das ist so pauschal allerdings auch nicht richtig.
 
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Unregistriert schrieb:
Ich habe das gleiche Problem , mal ne frage , wie alt seit ihr den im durchschnitt so ? denn ich habe 1986 eingegeben , warscheinlich ausversehn , ich weiß es nicht mehr genau obwohl ich erst 14 bin und 1991 geboren bin ! und diese haben mir nun eine mail geschrieben von wegen vertragsbetrug helft mir bitte !
Wie hier schon mehrfach steht: Minderjährige können ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten keine Abo-Verträge schliessen. Und wenn die Dienste des Anbieters tatsächlich nur ab 18 nutzbar sein sollen, dann muss der eben Sicherungen einbauen, die das garantieren. Z. B. das sogn. Postident-Verfahren. Betrug liegt hier gar nicht vor. Ganz cool bleiben und die Typen auflaufen lassen. Die spekulieren nur darauf, dass sich Leute durch die dummfrechen Forderungen, Drohungen und Fristsetzungen einschüchtern lassen und zahlen. Eine Art "Deppensteuer". Das Geld wäre dann sicher weg.

M. Boettcher
 
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Heiko schrieb:
drboe schrieb:
Das ist zwar ein beliebter Satz auf "Baustelle betreten verboten"-Schildern, hat jedoch keine Grundlage. Das glatte Gegenteil ist der Fall: Eltern haften nie für ihre Kinder. Das wissen die auch ganz genau. Also nicht bluffen lassen.

M. Boettcher
Das ist so pauschal allerdings auch nicht richtig.
Das ist so pauschal völlig richtig. Siehe http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=144588&postcount=811 von jemandem, der es wissen muss.

M. Boettcher
 
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drboe schrieb:
Das ist so pauschal völlig richtig. Siehe http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=144588&postcount=811 von jemandem, der es wissen muss.

M. Boettcher
Im Falle einer Verletzung der Aufsichtspflicht haften Eltern sehr wohl für den Schaden, den die Kinder anrichten.
Korrekterweise haften sie zwar für ihr eigenes Versäumen, effektiv aber für den Schaden der durch die Kinder entstanden ist. Also ist die Aussage "Eltern haften für ihre Kinder" zumindest auf umgangssprachlicher Ebene richtig.
 
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Heiko schrieb:
Im Falle einer Verletzung der Aufsichtspflicht haften Eltern sehr wohl für den Schaden, den die Kinder anrichten.
Korrekterweise haften sie zwar für ihr eigenes Versäumen, effektiv aber für den Schaden der durch die Kinder entstanden ist. Also ist die Aussage "Eltern haften für ihre Kinder" zumindest auf umgangssprachlicher Ebene richtig.
Das ist zwar richtig, bezieht sich aber auf Schäden, die die Minderjährigen verursachen oder selbst erleiden. Aufsichtspflichtige Personen haben die Verpflichtung dafür zu sorgen, daß die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen. Aufsichtspflichtige müssen vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die ihnen anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren. Von solchen Verpflichtungen kann hier nicht die Rede sein.

Und selbst wenn der Anbieter einen Vermögensschaden geltend machen würde, so gibt es keine verbindlichen Regelungen, die Erziehungsberechtigte bei Ihrer Aufsichtsführung behindern und einschränken können. Es dürfte dem Anbieter daher faktisch unmöglich sein, über den Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht bei einem Jugendlichen an das Geld zu kommen. Ich verletze eben nicht meine Aufsichtspflicht, wenn ich meinen Kindern die Nutzung des Internets gestatte.

M. Boettcher
 
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drboe schrieb:
Aufsichtspflichtige müssen vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die ihnen anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren. Von solchen Verpflichtungen kann hier nicht die Rede sein.
Das ist richtig und davon war ja bei mir auch keine Rede.
Mir gings nur darum (gemäß dem Motto "Pauschale Aussagen sind immer falsch" ;)), dass mir Deine Aussage schlicht zu pauschal war. Bezogen auf den konkreten Fall mag das aber durchaus stimmen.
 
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Guten Morgen,
bin auch mal wieder von so einer [...] befalle. Hatte schonmal das Problem mit eine Dialer. Hab mehre Mahnungen bekommen und letztendlich 2 Schreiben eines Inkasskounternehmens, naja das wars aber auch zu einer Gerichtlichen verhandlung ist es bis heute nie gekommen(rund 2Jahre her).

Ok, jedenfalls habe ich gestern mein Wiederruf per Mail verschickt. Von wegen die 14Tage Wiederruf beginnen bei Waren/ DVD Abos erst mit erhalt der ware.

Und wie sollte es anders sein mein Widerruf wurde abgelhent mit folgender Begründung:
--------------------------------------------------------------------------
Ihr Widerruf wurde abgelehnt. Grund dafür ist der nicht fristgemäße Widerruf von 14 Tagen, nach Vertragsabschluss.

Das Widerrufsrecht beginnt mit Abschluss des Vertrags. Die Dienstleistungen der Share Media sind unter andrem, dass bereitstellen der Webseite und dem Vertrags. Mit dem Warenversand hat die Share Media nichts zu tun.

Überweisen Sie den anfallenden Betrag bitte fristgemäß, um weitere Kosten durch Inkasso zu meiden.

Besten Dank.
--------------------------------------------------------------------------
*LOL* Das bereitstellen der Website und des Vertrages :) und mit dem DVD Versand haben sie nichts zu tun :) die bekomm ich dann wohl vom Weinachtsmann oder wie sieht das aus.

Ich finde es ja schonmal überraschend das ich keine Standart Mail bekommen habe sondern das sie echt durchgelesen wurde :) .

Ich werde jetzt jedenfalls schön auf die ersten Mahnungen und Schreiben des Inkasskounternehmens warten. Dann evtl. zur meinen Rechtsschutz gehn und diesen einschalten. auch wenn ich zu 99% überzeugt bin das ich nie einen Gerichtlichen Mahnbescheid bekommen werde, doch wenn den Internet Rechtsschutz schon habe werd ich halt auch nutzen. Vielleicht geben sie dann endlich ruhe wenn sie Post von meinen Anwalt bekommen.

Wünsch euch noch vielspass mit Share Media :) und mein die Sache einfach Aussitzen.

[Ein Wort entfernt. (bh)]
 
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Guten Morgen
Ich habe genau das selbe erhalten.Werde es auch darauf ankommen lassen.
Steffen
 
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Heiko schrieb:
Mir gings nur darum (gemäß dem Motto "Pauschale Aussagen sind immer falsch" ;)), dass mir Deine Aussage schlicht zu pauschal war. Bezogen auf den konkreten Fall mag das aber durchaus stimmen.
OK, ich sag jetzt nichts mehr dazu, dass das hier von einem RA verfaßt ebenso steht. :)

Um zum Kern zurückzukommen: soweit im Zusammenhang mit Abo-Verträgen Minderjähriger seitens des Anbieters die Behauptung ins Spiel gebracht wird "Eltern haften für ihre Kinder!", so ist diese Aussage bezüglich der behaupteten Verpflichtung zu Zahlungsübernahme falsch und soll lediglich dazu dienen, die Zahlungsbereitschaft für eine nicht berechtigte Forderung aus einem nicht wirksam geschlossenen Vertrag zu erhöhen. Es gibt keinen Grund deshalb zu zahlen, weil der Erziehungsberechtigte dem Vertrag die Zustimmung verweigern kann, womit der Zahlungsgrund entfällt.

Ebenfalls falsch ist die Behauptung der Anbieter, dass sich der Jugendliche mit der Angabe des falschen Geburtsjahrs strafbar gemacht hat. Auch diese Behauptung soll, ggf. in Verbindung mit der Drohung Anzeige zu erstatten, lediglich den Druck erhöhen und die Adressaten der Behauptung zur Zahlung veranlassen.

M. Boettcher
 
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Ich weiß nicht, ob sich schon mal jemand die (kleine) Mühe gemacht hat, das dvden.de-Angebot rechnerisch zu prüfen:

Ich habs gerade mal getan:

Man zahlt bei dvden.de 9 Euro im Monat und 12 Monate im voraus. Das sind 9€ x 12 = 108€. Dafür erhält man jeden dritten Monat eine DVD, also 4 DVDs im Jahr. Zusätzlich gibt es eine Gratis-DVD. Insgesamt also 5 DVDs. Teilt man nun die 108€ durch diese 5 DVDs, dann bezahlt man pro DVD 21,60€.

Wenn man das mit dem normalen Handel vergleicht, dann sind 21,60€ sehr teuer. In den seltesten Fällen zahle ich 21,60 Euro im normalen Handel für eine DVD. Im Gegenteil - eigentlich ist nahezu jedes DVD-Angebot bei Amazon, oder im DVD-Laden oder bei "Media Markt" oder sonst wo günstiger, als das was dvden.de da bietet.

Beispiele:
"Butterfly Effect" 11,95€
"Stealth" 18,95€
"Transporter - The Mission" 17,95€
"Transporter I+II" 21,95 (Ich hab den Zweierpack sogar für knapp 20,00 Euro gekriegt, wenn ich mich da recht erinnere).
...

Meines Erachtens müsste also zumindest den Leuten, die das Kleingedruckte wahrgenommen und verstanden haben, klar sein, dass dieses Angebot zu teuer ist. Wenn man bedenkt, dass man im Voraus zahlt, und somit nichts vom Preisverfall hat, der sich einstellt, wenn die DVDs nicht mehr aktuell sind, dass man sich die DVDs nicht selbst aussuchen darf, dann gehe ich sogar soweit, dieses Angebot als Abzocke - zumindest aber als "sehr nah am Wucher" zu bezeichnen.

Gruß
Matthias
 
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Mal eine frage lohnt es sich überhaupt ein brief per einschreiben zu schicken?
Wenn ja wo hin welche adresse?
und wie ist jetzt eigentlich die rechtslage hier so?Weil wenn das ständig so ghet
das jeder rechnungen bekommt,mit inkasso drohungen und so dann hört
das ja nie auf oder?
 
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