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AW: DVDen.de und andere DVD-Abos
Ich würde das nicht überbewerten, das es etliche Möglichkeiten der "Fahndungsmaßnahmen" gibt. Die gebräuchlichste und wohl auch hier angewendete könnte die "Aufenthaltsermittlung" in dem Bundesland sein, in dem Strandhafer seine Anzeige erstattet hat. Das hat aber lediglich zur Folge, dass die StA im Falle einer Feststellung des zu ermittelnden eine Nachricht erhält, wo er angetroffen worden ist - mehr nicht. Das kann z. B. bei einer zufälligen Verkehrskontrolle sein und bis zu weiteren Entscheidungen hat der angetroffene seinen Weg längst vor Tagen fortgesetzt. Was anderes wäre ein Haftbefehl, aber daran mag hier wohl niemand ernsthaft glauben. Dahingegen sagt das schon alles aus:Einstellungsverfügung schrieb:Fahndungsmaßnahmen sind eingeleitet worden. Sobald ein Aufenthalt des Beschuldigten in der BRD bekannt wird, werde ich die Ermittlungen wieder aufnehmen.
Einstellungsverfügung schrieb:Angesichts des hier festgestellten Umfangs der Schuld (Versuch/108,-Euro) ist die Einleitung von Ermittlungen im Wege der Internationalen Rechtshilfe unverhältnismäßig.