Dimoco Abo

Ein Praxisbeispiel: http://forum.sat1.de/showthread.php...rderung-der-DIMOCO-GmbH&p=1437463#post1437463
Ich hatte wie gesagt alles angemahnt Telekom mein vorgehen per Einschreiben mitgeteilt und auch klar geäußert das ich keinen Cent bezahlen werde.
Zweimal hat man mich versucht mit einem Bla Bla Schreiben einzuschüchtern aber ich war hart. Nach dem zweiten Schreiben kam nichts mehr. Keine Mahnung kein Aufforderung, auch kein Inkasso oder ähnliches was man mir aus den zwei zuvor gegangenen Schreiben angedroht hat.

Es ist so wie hier bestätigt das die Telekom 100% weiß das hier Gewisse Geschäftsmodelle einfach nicht recht sind und lässt es dabei beruhen.
Die müssen nicht einmal mahnen, drohen oder sonstwas. Wenn eine Einziehung zum Widerspruch führt, zurückbuchen und fertig.

Alles andere befördert den Missbrauch und verärgert die eigenen Kunden.
 
http://at.linkedin.com/pub/lukas-negrin/61/5b3/139
No bad debt risk (covered by the Mobile Network Operator)
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45h.html
Das rechnungsstellende Unternehmen muss den Rechnungsempfänger in der Rechnung darauf hinweisen, dass dieser berechtigt ist, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben.
Telekom & Co. bürgen für zypriotische Pornobriefkästen?
 
Der kenntnisreiche Insider gibt viele gute Hinweise, wie das Geschäft läuft. Ich entnehme dem Gesagten, dass die Mobilfunker in Ö das dritte Dialerfenster mit klaren Verbraucherinformationen selbst auf eigenen Servern zur Nutzung ins Netz stellen und Abrechnungen zusätzlicher Leistungen nur dann akzeptieren, wenn die Bestellung über dieses Fenster erfolgen.
Hier sind auch mal Zahlen:

http://www.adultchamber.com/articles/view/opportunities-for-mobile-promotions/
For example, in Germany, mobile visitor conversion tends to be as high as 1 to 50 due to the possibility of having a branded payment page maintaining the look and feel of landing page. Retention rates are also favorable due to the smaller charges for weekly subscription.

In Austria, Switzerland and Czech Republic, the ratio, usually in a range of 1:100 to 1:300 is slightly weaker, which might have to do with payment page redirected to the operator, without any option of customizing it.
Das heißt: Für D betrug die Rate "1:50" und für Ö betrug die Rate "1:200" (Mittelwert). Wenn man weiter davon ausgeht, dass die Nutzungsgewohnheiten in D und Ö vergleichbar sind und der, der wirklich kaufen will, sich von der Klarheit der Sichtbarkeit des Kaufvorgangs nicht schrecken lässt, dann kommen in D auf einen bewussten Käufer drei, die nicht wirklich sicher sind, etwas kaufen zu wollen.
 
Die 01805 verwendet auch:
Media On Demand (siehe unten)
http://callofduty.4players.de/board24-off-topic/board25-plauderecke/48589-handy-abzocke-hilfe/

Die "Concept Media Group BV" hat ihren Sitz im Lottumseweg 43 in Grubbenvorst. Dort sitzt auch die webbilling.com BV (~Cyberservices) (und einige andere 'einschlägig bekannte Firmen')
Ergänzung: einige Seiten, die heute auf die "Media on demand gmbh" wasnergasse 31 registriert sind, gehörten früher dem Cyberservicesumfeld (Sexmoney). Nachweisen lässt sich das für den Zeitraum 2006-2011. Den Herrn GF K.St. kann ich diesem Umfeld nicht direkt zuordnen. Früher waren diese Seite so registriert, wie einige noch heute, siehe hier

s.a.
Intercon Media (Am Gestade 1 in Wien) (<---> in-telegence, <--> carmunity)(man beachte <--> A.W. bei sexgoesmobile)

s.u.a.
http://forum.computerbetrug.de/threads/in-telegence.34760/#post-328597



/// offtopic ///
@carmunity:
HRB 19256 HB: Firma vormals: carmunity.com GmbH, Bremen, Industriestr. 12/12 a, 28199 Bremen. tecmedia GmbH. Geschäftsanschrift: Industriestr. 12/12 a, 28199 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2012 wurde die Firma und entsprechend § 1 des Gesellschaftsvertrages geändert.

s.a.
Amtsgericht Bremen Aktenzeichen: HRB 21869
14.10.2010
carmunity GmbH, Bremen, Mary-Astell-Straße 2, 28359 Bremen. ...Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.04.2010 ist die Firma und entsprechend § 1 des Gesellschaftsvertrages geändert worden. Die Firma ist geändert in: mobi4friends GmbH..

zu sexgoesmobile:
das mobile Affiliate Programm "SexGoesMobile.com" der carmunity-Tochter DisplayBoy GmbH.
Die Displayboy (ursprünglich aus Essen) heisst heute SGM Media
(17.02.2012 SGM Media GmbH Bremen HRB 25519 HB)

Die Namen und GF ändern sich, die Probleme unbelehrbarer Verbraucher bleiben
http://forum.sat1.de/showthread.php...fone-und-andere-mobilfunkprovider-als-partner

rührend Geschichte der Carmunity. Ob der Großvater vom Himmel aus zuschaut und mit A.R. aus Hannover auf den Enkel anstösst?
http://www.successity.biz/mods/arti...ow=detail&ph_id=51&bezID=2&PHPSESSID=ctchtfub
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach mehr als 10 Jahren Forumserfahrungen mit Mehrgewinnlern gibt es auch mal was Neues.

http://www.quodt.de/bloggen/2013/08/11/deutsche-telekom-dimoco-und-das-leidige-erotik-handy-abo/
Letzten Freitag erreichte mich, vorab via Mail, ein Schriftsatz von einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei. Laut dem Schriftsatz ist eine Textpassage meines Beitrages rechtswidrig gemäß § 824 BGB.
Ein Erfahrungsbericht eines Betroffenen, der sich über das Zustandekommen seiner Telefonrechnung Gedanken macht, gefährdet das Geschäftsmodell?

Bemerkenswert.
 
Die Betroffenen wollen nur, dass sie um Erlaubnis gefragt werden, bevor Gelder von den Telefonrechnungen abgebucht wird.

Aber selbst das ist ganz offensichtlich zuviel verlangt und gefährdet das Geschäftsmodell des kreativen, neuen "mobile billings".
 
Bemerkenswert ist auch das:

http://www.google.de/#bav=on.2,or.r...en+Inhalt+enthalten."+site:dimoco.at&safe=off

Warum sollen die Geschäftspartner von Dimoco nicht auf ihren vertraglich verbundenen Zahlungsdienstleister verweisen dürfen?

Man ist doch sonst nett mit den Partnern zusammen:

http://www.theislandgathering.com/en/whois-coming
http://www.payoutmag.com/index.php/press-releases/481-dimoco-sponsors-the-european-summit

PS: Die Zuordnung "Zahlungsdienstleister" verwendet Dimoco selbst:

https://www.antispam-ev.de/forum/sh...elefonrechnung&p=359047&viewfull=1#post359047
als Zahlungsdienstleister kümmern wir uns um die Abrechnung über die Mobilfunkrechnung.
 
Wenn wir gerade bei Bemerkenswertem sind:

Andere Zahlungsdienstleister schließen Verträge mit denen, die das Geld besitzen und Zahlungen leisten wollen. Geld fließt dann, wenn der Kunde das konkret beauftragt. Kunde ist der, der über das Geld verfügt.

Bei diesem Geschäftsmodell sind in der Darstellung von Dimoco Kunden diejenigen, die das Geld bekommen wollen. Wer sind dann bitte die, die das Geld abgeben?

Im Internet finden sich viele Berichte von Verbrauchern, die sich wundern, warum andere ihnen was auf der Telefonrechnung abgezogen haben. Kurios.
 
... Wer sind dann bitte die, die das Geld abgeben?


Melkkuh.jpg
 
Wer sind dann bitte die, die das Geld abgeben?
Das sind die, die bedient sind, wenn sie die Zahlung geleistet haben. Dimoco ist also Zahlungsleistendenbediener und nicht etwa Zahlungsdienstleister. Das kam nur auf österreichisch falsch rüber.
Jetzt rennt aber der Schmäh! (Hoffentlich kritisiert mich jetzt Dimoco nicht, das wäre ja sonst Schmähkritik). Aber es gibt durchaus einen sachlichen Hintergrund: Die Frage, was DIMOCO nun ist oder nicht ist - um die geht es doch die ganze Zeit. Und diese Frage sollte man mal klären (lassen). Vielleicht erst einmal in Tschechien?

Im Zusammenhang mit einer Firma (es handelt sich dabei NICHT um die Dimoco und auch NICHT um Dimoco Germany) wurden folgende Institutionen genannt, die bei der Beurteilung von Problemen mit Mehrwertdiensten relevant sein könnten:
  • Czech Telecommunication Office (www.ctu.cz), if the issue relates to and electronic communications services and networks,
  • Czech Trade Inspection Authority (www.coi.cz), if the issue relates to premium services in terms of non-informed consumers about the value or use of deceptive trade practices in this area,
  • Office for personal data protection (www.uoou.cz) when the issue relates to misuse of personal data in electronic communications networks and sending of unrequested commercial messages (spam),
  • Czech National Bank (www.cnb.cz), or even the Financial Arbiter of the Czech Republic (www.finarbitr.cz ), from the point of view that the use of premium SMS messages comes under the payment system,
  • Ministry of Finance (www.mfcr.cz), if the premium services are used to access to other services such as gambling or lotteries,
  • Council for Radio and Television Broadcasting (www.rrtv.cz) in term of the real operator of the broadcast program in which the premium services are used e.g. TV voting and access to the online programs (games),
  • Police of the Czech Republic(www.policie.cz ), if the issue relates to fraud in the provision of services in electronic communications networks,
Keine Sorge, dieser Klick kostet nichts.
Auch Ihre MSISDN wird nicht übertragen!

 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Frage ist immer noch offen:
@Dimoco Service-Team.
In all der Zeit in der ich mich mit Drittanbieterforderungen beschäftige ist mir noch nie eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung untergekommen. Entweder wird gar nicht oder wie z.B. bei Ihren Mitbewerbern von MyDoo offensichtlich falsch belehrt (die sind der lustigen Ansicht bei Abos handle es sich um Einmalleistungen im Sinne von §312 d Abs 4 Nr 7 BGB).
Können Sie mir eine Fundstelle -bei einem beliebigen Ihrer Kunden- nennen die eine ordungsgemäße Belehrung beeinhaltet?
http://www.heise.de/ct/artikel/WAPzocke-1370330.html
Diese Ansicht bestätigte K. Th.-M., für WAP-Abofallen zuständige Beraterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Gespräch mit c’t. Nur in Einzelfällen könne sie nachvollziehen, „dass es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung, einem Vertragsschluss gekommen ist.“ Belege, „dass der Kunde in Textform die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten hat, haben wir bei unseren bisherigen Beschwerdefällen nicht erhalten.“ Deshalb sei in vielen Fällen auch ein Widerruf noch möglich.
 
An der Transparenz wird noch gearbeitet:

https://www.rtr.at/de/komp/RegDialog09072012/Wap-Billing.pdf

Weiter:

https://www.rtr.at/de/komp/KBericht2012/K-Bericht_2012.pdf
Ein weiteres Problem ist, dass die Kunden von Betreibern wenig über diese Art von Diensten und den damit verbundenen Gefahren wissen. Wie bereits gesagt, kann fast jeder mobile Anschluss für diese Bezahlungen verwendet werden.

Nachdem Kenntnisstand der Schlichtungsstelle wird der Kunde in der Regel weder bei Vertragsabschluss noch später von den Betreibern ausdrücklich über diese Dienste informiert. Umso mehr ist der Teilnehmer natürlich gerade bei einer Nutzung des Anschlusses durch Dritte irritiert, wenn er überraschend Entgelte für ein unbekanntes Service auf der Abrechnung vorfindet.

Der dritte Problembereich betrifft die Frage des Fernabsatzes. Nach den bisherigen Beobachtungen bestehen erhebliche Zweifel daran, dass bei den Dienstebestellungen tatsächlich alle Informationsverpflichtungen nach den Regeln des Fernabsatzes eingehalten werden. An diese knüpfen sich allerdings wichtige Rechtsfolgen. Insbesondere muss dann immer überlegt werden, ob vielleicht Rücktrittsrechte bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lustiges Dokument:
Vertrauenswürdigkeit der Aggregatoren nicht immer gegeben
soso

Auch schön:
Jetzt wäre die Chance, durch die Gewährleistung bestimmter
Mindeststandards die Dienste abzusichern
....
Wäre von Vorteil für alle Beteiligten
Gäbe es solche Mindeststandards wäre das Geschäftsmodel in 3 Wochen tot weil bei Erkennbarkeit des Preises keiner mehr bucht.
 
Gibt es ähnliche Aussagen wie in UK, Tschechien und Österreich eigentlich auch von unserer Wattestäbchenarmee?
Hmm
(mit bundesnetzagentur.de und/oder wap-billing ebenso nicht)
Probleme, die man nicht sieht, braucht man nicht lösen. Jahrelang erprobtes Modell unserer Regulierungsbehörde. Die Zeche zahlen die deutschen Verbraucher. Kein Wunder, dass der deutsche Markt beliebt ist bei den Graubereichlern.
 
Bei uns gibt es ja die Initiative Clean Market die die Seite Mehrwertdienstekompetenz.de hervorgebracht hat. Um die ist aber seit Anfang 2011 etwas ruhig geworden. Die technische Betreibergesellschaft der Seite ist die MDK, die planen jetzt eine Studie zum
Mobile Payment:
Mobile Payment-Lösungen – Was versprechen sich Anbieter und Nutzer?

Die Studie soll einen aktuellen Marktüberblick geben und die Stärken und Schwächen der verschiedenen Mobile Payment-Verfahren aufzeigen. Fragestellungen der Studie sind:

  • Wie wird der Nutzen mobiler Bezahlverfahren aktuell bewertet?
  • Welche Akzeptanzkriterien – wie z.B. Benutzerfreundlichkeit, Sicherheitsstandards, Kostentransparenz, Usability – sind aus Sicht der Nutzer wesentlich?
  • Welche Potenziale bieten Mobile Payment-Lösungen aus Sicht von Mobilfunk- und Diensteanbietern? Und was macht den Unterschied der verschiedenen Bezahlverfahren aus?
  • Wie lassen sich diese Verfahren weiterentwickeln?
Die Fragen lassen sich einfach beantworten

Wie wird der Nutzen mobiler Bezahlverfahren aktuell bewertet?
Mobiles Bezahlen ist mißbrauchsanfällig und gefährlich. Der Nutzen ist daher gering bis schädlich.

Welche Akzeptanzkriterien – wie z.B. Benutzerfreundlichkeit, Sicherheitsstandards, Kostentransparenz, Usability – sind aus Sicht der Nutzer wesentlich?
Diese Frage geht von falschen Ausgangspunkten aus. Wesentliches Erfolgskriterium der Abrechnung ist die Verschleierung der Kosten und das ignorieren der Reglungen zum Fernabsatz (insb. des Widerrufsrechts). Wüßte der Kunde dass er sich ein ABO einfängt würde er gar nicht buchen. Es gibt daher keine Akzeptanzkriterien.

Welche Potenziale bieten Mobile Payment-Lösungen aus Sicht von Mobilfunk- und Diensteanbietern? Und was macht den Unterschied der verschiedenen Bezahlverfahren aus?
Potential ist die Füllmenge des Geldbeutel. Aufgrund der Inkassomacht (Sperre, Kündigung des Mobilfunkvertrages, Schadenersatz, Eintragung bei Auskunfteien usw)müßten sich doch noch wesentlich höhere Beträge für "mobiles Bezahlen" durchdrücken lassen.

Wie lassen sich diese Verfahren weiterentwickeln?
Wenn die Belastungen der Mobilfunkrechnungen per Zufallsprinzip erfolgen würde wäre dies gerechter und man könnte den ganzen technischen Aufwand sparen die Simkarte zu identifizieren, MSISDN abzufragen usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
https://www.rtr.at/de/pr/PI23052013TK
Neue Kostenfalle: Contentdienste (WEB/WAP-Billing)

„Als neuer Schwerpunkt bei den Verfahren kristallisierte sich im letzten Jahr der Bereich Contentdienste heraus, die man über die Oberfläche seines Smartphones oder Computers adressiert. Gab es 2011 nur 57 Verfahren zu dieser Thematik, stiegen sie 2012 auf 518 Verfahren an“, macht Serentschy auf die jüngste, besorgniserregende Entwicklung in der Schlichtungstätigkeit aufmerksam. „Die Geschäftsanbahnung ist bei diesen Diensten nicht immer sauber. Gelockt wird vielfach mit Gewinnversprechen und Gratisspielen. Das Resultat sind kleinere oder größere Fixbeträge auf den monatlichen Telefonrechnungen“, beschreibt Serentschy das Wesen der Contentdienste. Er rät in diesem Zusammenhang zu einer genauen Kontrolle der Telefonrechnung und gegebenenfalls einen Rechnungseinspruch zu machen.
Der Anstieg des Missbrauchs spiegelt sich auch in der Zahl der Forenbeiträge hier und in weiteren Foren.
 
http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wz_digital/digital_life/444932_Der-Nepp-mit-der-App.html
"Aufgrund der Zunahme an Beschwerden haben wir einige aktuelle Gratis-Apps unter die Lupe genommen und nach Kostenfallen in Werbebannern untersucht. Dabei konnten wir feststellen, dass wesentliche Informationen wie beispielsweise der Preis und andere Vertragsbedingungen tatsächlich oft nur schlecht lesbar dargestellt oder überhaupt gut versteckt waren - trotzdem wurden uns im Test Beträge verrechnet!", so der Experte.
 
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