Dimoco Abo

Vor wenigen Tagen hieß es noch:

http://www.quodt.de/bloggen/2013/06...orderungen-der-dimoco-germany-gmbh-zu-wehren/
Hiermit übersende ich Ihnen einen Nachweis zur Abo Buchung. Eine Rückerstattung ist leider nicht möglich. Beachten Sie bitte, dass das Abo vom User vor Abschluss bestätigt werden muss. Ohne diese Bestätigungen ist kein Aboabschluss möglich. Vorab wird der User ausdrücklich und klar lesbar auf Widerruf, AGB, Preis und Abrechnungsmodus hingewiesen. Der User bestätigte seinen Kaufwunsch durch Klick auf den entsprechenden Link oder Bestätigungsbutton.

Die Videoflatrate lässt sich ausschliesslich durch den o.g. Vorgang buchen. Es ist nicht möglich, diese per SMS, Briefpost, oder auf irgendeinem anderen Wege zu bestellen.
Da wurde die erfolgte Buchung als Beweis für korrekte Abläufe und einen rechtswirksamen Vertrag gewertet.

Das war zu diesem Zeitpunkt schon Schwachsinn.

Mit der neuen Information über die Möglichkeit falscher Buchungen auf Seiten der Diensteanbieter sind Verbraucher diesem WAP-Dialer hilflos ausgeliefert. Beschwerden, von denen wir heute wissen, dass sie berechtigt sind, gibt es massenhaft hier im Forum sowie anderswo. Verbraucher sind wochenlang mit dümmlichen Standardtexten abgebürstet worden.
 
"Wir haben mit großer Arroganz Betreiber, die mit der Situation umzugehen betrogen Verbraucher verweigern erfüllt. Als wir später herausgefunden, dass die Provisionen Betreiber von Premium-SMS rund fünfzig Prozent ist, waren wir alle klar",
da reicht der Googlekauderwelsch zum Verständnis allemal.
 
http://www.microsofttranslator.com/...ktikam-s-tzv-premiovymi-sms-zpravami--1259384
Wir haben uns gefragt, warum gibt es solche zögern, sich mit diesen Beschwerden zu befassen, und dann fanden wir, dass die Betreiber eine Provision von diesem hochwertigen SMSek etwa in Höhe von 50 %, so war es uns klar, warum Sie es nicht möchten, diese Operatoren behaupten tatsächlich behandelt in zufriedenstellender Weise und mit ihnen umzugehen.
Das trifft den Kern des Problems: Die Mobilfunker verdienen kräftig mit, wenn ihre Kunden hereingelegt werden.
 
Aufgrund der Verträge darf DIMOCO davon ausgehen, dass die Zustimmung zum Erhalt der SMS/MMS erteilt wurde, bzw. keine Vergebührung ohne vorherige Bestätigung des Kunden erfolgt.
Da haben wir ja wieder das hochgradige Sicherheitssystem: "Er hat es aber versprochen richtig abzurechnen".
Vorab wird der User ausdrücklich und klar lesbar auf Widerruf, AGB, Preis und Abrechnungsmodus hingewiesen.
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung reicht ein lesbarer Hinweis nicht aus, da ist eine Übergabe in Textform erforderlich.
 
Dimoco-Gequatsche schrieb:
Aufgrund der Verträge darf DIMOCO davon ausgehen, dass...

Billigster rhetorischer Trick. Es wird versucht, dem Leser mit diesem Satz eine Tatsachenbehauptung als wahr unterzujubeln, nämlich: dass es überhaupt rechtswirksame Verträge gibt.

Wie es technisch möglich sein soll, dass ein Betroffener, der nachweislich sich während der Zeit in Ägypten aufgehalten hat und wo nachweislich (Auskunft der Telekom) Roaming abgeschaltet war, mit dem Smartphone auf der Webseite einen "Vertrag" abgeschlossen hat, sagt die Dimoco nicht.
 
Roaming abgeschaltet
Roaming betrifft nur Mobilfunkgespräche, mobiles Interent geht trotzdem, wenn nicht geblockt. Wenn aber beides abgeschaltet ist, kann man das Handy auch ausgeschaltet lassen, es sei denn man nutzt es als MP3-Player oder so.

Toller Nebeneffekt auch anders herum, z. B. WhatsApp: ...wegen seiner sehr starken Kompressionsraten funktioniert der Nachrichtenaustausch nicht nur über das mobile Internet sondern auch über GSM. Selbst mit nur geringer Mobilfunkerreichbarkeit aktualisieren sich die Daten auf einem Handy.
 
Leider hab ich das gleiche Problem. Habe vor einer Stunde eine Nachricht bekommen von O2 Das ich so ein Abo habe...mit höchstens 4, 99 pro Woche. Hilfe? :(
 

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Wie wärs erstmal mit widerrufen und hilfsweise kündigen?
Oder glaubst Du daß Du einen Anwalt findest der Dir die 6,99 einklagt?
Da kostet die Brüh´ mehr wie die Fisch´
 
Bin durch einen Facebook link auf be erotik seite gekommen. Zugleich bekam uch die sms
Siehste, da steckt das Problem im Detail! Ich persönlich vermute mal, dass allein das Betätigen des Links bereits dazu geführt haben könnte, dass sich eine preparierte Seite geöffnet hat. Der Anbieter hat womöglich mit dem Start der Seite gleich ein Bestätigungsscript verlinkt, so dass dadurch die Buchung gestartet wurde.

Dem Zahlungsdienstleister und/oder ggü. dem Provider würde dieser (bislnag noch anonyme) Anbieter behaupten, dass ein Bestätigungsbutton mit Kostenhinweis da war und von dir betätigt wurde. Dass dem nicht so war, kann niemand beweisen, wenn der Anbieter das nicht selbst tut. Also bleibts dabei:

 
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