Dimoco Abo

Ein interessanter Vergleich:

https://www.a1community.net/t5/Fragen-zur-Rechnung-Online/Hilfe-Unavalley-Abo/td-p/55261/page/17
Eine Verrechnung von diesen Anbieter hat bereits stattgefunden. Sobald die Rechnung dir zugestellt wurde, empfehle ich dir daher einen Rechnungseinspruch an uns zu senden.
So sieht das Formular aus:

http://www.wien-konkret.at/fileadmi...insprueche/Rechnungseinspruch-A1-Festnetz.PDF

Man kreuzt an, was man nicht bestellt hat. Das unberechtigt abgerechnete Geld wird erstattet. Das klingt gut.

Die Rechtslage in Ö ist allgemein mit uns vergleichbar. Warum klappt das dort?
 
Noch eine "kulanztechnische Lösung" beim "technischen Dienstleister":

http://blog.simon-koehler.com/abo-f...ag-ist-ein-paradies-fuer-betrueger/#more-1296
So fand ich durch Zufall auf meiner Rechnung diverse Abbuchungen der Firma „IMobilevideos60660“ und „ViperTown“ in Höhe von 6,99 € pro Woche, und das schon über mehrere Wochen hinweg, sodass ein beachtlicher Betrag zustande gekommen ist.
https://twitter.com/koehlersimon/status/625909732776218624
Vielen Dank @Dimoco, ich habe tatsächlich heute eine Rückzahlung erhalten! Danke auch für das nette Telefonat!
Also Leute: Anrufen und rückzahlen lassen.
 
Nächste interessante Wendung bei mir: BA Bound und Super Fast Mobile haben wegen angeblicher "Malfunktion" tatsächlich via Handyrechung rückerstattet, das ist aber nur die halbe Miete - € 139,86 von XPlosion Ltd (auch DIMOCO) und € 6,99 von Denryko stehen noch aus. Warum 2 Abonnementanbieter Malfunktionen haben sollen, 2 gleichzeitig auftauchende andere aber nicht, bleibt ungeklärt. BASE hält sich in der Angelegenheit feige im Hintergrund. Kundendienst sieht anders aus!!!
 
Der eine Name lautet vermutlich "denyrko".

Die stammen aus einem ganzen Nest mit faulen Eiern:

http://forum.computerbetrug.de/threads/dimoco-abo.36269/page-15#post-383137
Denyrko, s.r.o., Plaská 622/3 150 00, Praha 5 Czech Republic
Das ist sehr nah verbandelt mit
Black Bean Mobile, s.r.o., Medveďovej 17 82104, Bratislava Slovakia
Black Bean Mobile hat eine lange Krankenakte. Daten aus dem Handelsregister sind

http://firemny-register.sk/firma/46275622-Black-Bean-Mobile-s-r-o/

Black Bean Mobile s.r.o. steht in Verbindung zu First Mobile Affiliate s.r.o. gemäß

http://firemny-register.sk/firma/44806132-FIRST-MOBILE-AFFILIATE-s-r-o/

Wenn man weiter Verbindungen betrachtet, landet man u.a. hier

http://firemny-register.sk/firma/44806132-FIRST-MOBILE-AFFILIATE-s-r-o/vizualizacia/

Der eine Spezialist für innovative Geschäftsmodelle findet sich hier

http://www.pressetext.com/news/20051102011

und die beiden anderen dann hier

http://www.pressetext.com/news/20100913009

Man sieht, wie klein die Welt hier ist. Hilfe kann der Verbraucher von keiner Seite erwarten. Er muss sich selbst helfen. Hier sind gute Textbausteine zur Selbsthilfe:

https://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_an_Provider_bei_Abzocke_mit_Handy-Abo_-_nicht_bestellt
 
Hier

http://www.mobilfunk-talk.de/58138-1232111-nr-zieht-geld-ab.html#post334137

wird auf eine Suchseite für die Briefkastennamen verlinkt:

http://eplus-gruppe.de/verbraucher-und-jugendschutz/

Kurios ist, dass BA Bound, Super Fast Mobile und Denyrko als Anbieter nicht zu finden sind. Für Xplosion wird lapidar
Xplosion Ltd.

Kissack Court 29
IM8 1AT ISLE OF MAN
angezeigt. Das Gesetz sagt

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45p.html
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

(1) Stellt der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dem Teilnehmer eine Rechnung, die auch Entgelte für Leistungen Dritter ausweist, so muss er dem Teilnehmer auf Verlangen unverzüglich kostenfrei folgende Informationen zur Verfügung stellen:

1. die Namen und ladungsfähigen Anschriften der Dritten,
2. bei Diensteanbietern mit Sitz im Ausland zusätzlich die ladungsfähige Anschrift eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland.

Die gleiche Verpflichtung trifft auch den beteiligten Anbieter von Netzdienstleistungen.
(2) Der verantwortliche Anbieter einer neben der Verbindung erbrachten Leistung muss auf Verlangen des Teilnehmers diesen über den Grund und Gegenstand des Entgeltanspruchs, der nicht ausschließlich Gegenleistung einer Verbindungsleistung ist, insbesondere über die Art der erbrachten Leistung, unterrichten.
Diese Anforderungen werden jedenfalls durch die offiziell angebotene Anbietersuche nicht erfüllt. Drei Namen tauchen überhaupt nicht auf.

Ich denke mal, dass der Herausgabeanspruch (siehe wenige Beiträge weiter oben) in besonderer Weise berechtigt ist, wenn BASE nicht die gesetzlich erforderlichen Informationspflichten erfüllen kann und selbst nicht weiß, wer das Geld bekommen soll.

Vielleicht ergeben sich hier Hinweise auf die Ursachen der malfunction. Wer darf die WAP-Schnittstelle nutzen und wer nicht? Wenn die Datenbank klemmt, ist eine malfunction nicht weit. Dann beträfe es aber viele Verbraucher.
 
https://forum.vodafone.de/t5/Mobilf...-GameLand-und-Secure-Mobile/m-p/842288#M26614
2 unbekannte Abo Benachrichtigungen, GameLand und Secure Mobile
Die Kontaktdaten:

Händler: DIMOCO Germany GmbH
Anbieter: GameLand
Hotline: 0800-0000557
EMail: [email protected]

Zum Anbieter "Secure Mobile" liegen uns aktuell keine Daten vor.
Wie kann Vodafone Geld einziehen für Unbekannte?

Der 1. Datensatz ist auch falsch. Gameland ist kein Anbieter. Helfen kann, wie so oft, die Liste von Mobilcom-Debitel:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q="comcodes+1"+gameland

Das führt z.B. auf

http://florida.intercreditreport.com/company/com-codes-1-inc-p11000088910
COM CODES 1, INC.

Company number P11000088910
Status Active
FEI number 800762003
Company Type Domestic for Profit
Home State FL
Last activity date 1/16/2014
Date Of Incorporation 10/11/2011
Principal Address 7401, WILES, RD, 306, CORAL, SPRINGS, FL, 33067
Mailing Address 2020, HOWELL, MILL, RD, SUITE, C, Atlanta, GA, 30318
Noch eine Adresse hierzu

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q="Com+Codes+1+is+located+in+Woodstock,+Georgia"
Contact Information
Com Codes 1, Inc.
207 Mountain Ridge Ct
Woodstock, GA 30188
Für deutsche Verbraucher wird nicht klar, wie sie ihre Rechte gegenüber dem Anbieter wahren können.
 
Das Perfide an den WAP-Überfälle ist, dass viele Betroffene die Abläufe nicht wirklich verstehen und keine Vorstellung von den Kostenfolgen haben:

http://www.telefonspion.de/12321111
68 / 12321111
Ich bekomme die selben smsen alle paar tage...habe nie was abgeschlossen aber immer 6.99€ wie bekomme ich das gekpndigt
Immerhin auch ein gutes Beispiel:
53 / 12321111
Ich habe folgende SMS erhalten:

E-Plus hat Ihnen soeben 6.99 EUR für die Nutzung des Premium-Dienstes von Gladius Supplies berechnet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Anbieter.

Ich bin Prepaidkunde und die 6,99 waren auch tatsächlich erstmal weg. Ich habe meinen Anbieter (Aldi Talk) per Email aufgefordert, den Betrag zu erstatten und eine Drittanbietersperre einzurichten. Beides hat innerhalb von 2 Stunden geklappt. Das nenne ich guten Service!
So sollte es sein, nach Widerspruch Rückzahlung.
 
E-Plus ziert sich mit einem Verhaltenskodex:

https://www.google.com/search?q=ver...bieter+site:eplus-gruppe.de&ie=utf-8&oe=utf-8
IV. Besondere Regelungen zu Web-basierte Diensten

1. Web-basierte Einzeltransaktionen und Abonnements

1.1 Informationspflichten bei Web-basierten Abonnements


Im Zuge der MSISDN Eingabe durch den Mobilfunkkunden sind dem Mobilfunkkunden
zusätzlich folgende Daten deutlich zu kommunizieren:

* Inhalt des Abos
* Preis in direktem Zusammenhang mit der Auslösung des Bezahlvorgangs
(Bezahlbutton)
* Laufzeit und Abrechnungs-Intervalle/ Anzahl Transaktionen je Zeiteinheit
* Kündigungsmöglichkeiten
* Customer Care Kontakt des Inhalteanbieters
Wie laufen die Transaktionen tatsächlich ab?

Ich habe mit einem x86-Android in der VirtualBox die Webseite mobprotect.com von Leadmotion aufgerufen. Der WAP-Überfall geht dann *leider* nicht. Statt dessen wird ein Eingabefeld für die eigene Rufnummer angezeigt.

Danach wird dorthin ein Bezahlcode mit möglicherweise weiteren Informationen per SMS gesandt. Soviel ist auch bis hierhin klar:

Die Informationspflichten aus dem Kodex werden alle gravierend unterlaufen.

Man erfährt nichts über die angebliche Leistung.

Von einem Abo oder mehrfachen Zahlungen ist nicht die Rede. Das dritte Fenster mit Anforderung der Handy-Nummer enthält in kaum lesbarer Schriftgröße mit schwachem Kontrast (für mich lesbar mit 4-facher Vergrößerung in einem Bildbearbeitungsprogramm) den Text

Preis
4.99 EUR / 1 Woche

Das heißt, es geht um den Zugang für 1 Woche. Von Wiederholungen ist nicht die Rede.

Darunter ist etwas "-missing-", also ein malfunction.

Zum Produkt und zum Anbieter gibt es jeweils Fantasienamen für was auch immer. Kontaktdaten fehlen komplett. Informationen zum Widerrufsrecht usw. ebenfalls.

Wie kann E-Plus mit diesem tollen Kodex diesen Müll abrechnen und das Geld nicht zurückgeben wollen?
 

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Ein Lehrbeispiel bei Vodafone:

https://forum.vodafone.de/t5/Mobilf...-GameLand-und-Secure-Mobile/m-p/844184#M26735
Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt hilft hier nur beim Provider (Vodafone) Einspruch gegen den Rechnungsbetrag einzulegen, da diese nicht auf legale Weise beauftragt wurde.

Darauf hin habe ich die Vodafone Hotline noch mal angerufen und auf Grund der Schilderungen sofort für die 4,99 € eine Gutschrift bekommen.

Danke an Vodafone für die unkomplizierte Abwicklung.
Vodafone weiß ganz genau, wie diese Buchungen erfolgen.

Wenn ein Verbraucher das auch weiß, wird sofort zurückgezahlt.

Nur die, die sich über den Tisch ziehen lassen wollen, werden das auch.
 
Ja, das Vorgehen funktioniert. Ich bin auch T-Mobile-Kunde. Im Mai SMS über angebliches Abo bekommen -> Drittanbietersperre einrichten lassen und Lastschriftermächtigung widerrufen -> Im Juni Rechnung bekommen und den Betrag von 6,99 beim Bezahlen abgezogen und per E-Mail widersprochen -> Blablabla von T-Mobile bekommen ("Bitte an Anbieter direkt wenden" etc...) -> In der nächsten Rechnung war dann der Betrag von 6,99 kommentarlos gutgeschrieben und ich habe dann den Betrag vor Abzug der 6,99 überwiesen. Ich denke, das hat sich damit erledigt.

Ich bin genauso vorgegangen und habe nun eine Mahnung samt Androhung einer Sperre meines Anschlusses erhalten. Werde natürlich dennoch nicht einlenken und daraus hinweisen, dass dies unzulässig ist. Falls sie wirklich sperren werde ich umgehend fristlos kündigen und gar nichts mehr zahlen.
 
Werde natürlich dennoch nicht einlenken und daraus hinweisen, dass dies unzulässig ist.
Ja, bitte. Eine Anschlusssperre darf der Provider nach Maßgabe des § 45k TKG vornehmen. Darin ist eine Bagatellgrenze festgelegt, die nur auf Forderungen anzuwenden ist, die vom Teilnehmer nicht beanstandet wurden.

Bei den Forderungen gibt es zwei Varianten:
Die eher seltenere: Der Provider übernimmt für den Drittanbieter das Inkasso. Dann hat er meist keine Bauchschmerzen dabei, die Forderung bei Widerspruch wieder auszubuchen. Der Drittanbieter kann sich dann ja selbst an den Teilnehmer wenden.

Die häufigere: Der Provider hat die Forderung aufgekauft und sperrt sich deswegen. Dann genügt die Auseinandersetzung mit dem Provider und man muss sich auf keine Schnitzeljagd mehr einlassen. (§ 404 BGB)

Egal, welcher Fall eingetreten ist: Der Teilnehmer muss sich auf keine investigative Schnitzeljagd einlassen. Wer eine Forderung hat, muss die auch schlüssig begründen können. Es fordert eigentlich immer nur der Provider und wie der im Innenverhältnis zum Drittanbieter steht, kann dem Teilnehmer egal sein.

Wenn ich mit meinem iPhone bei Apple einen Garantieanspruch geltend mache, kommen die ja auch nicht auf das schräge Brett, mich an den Zulieferer der defekten Komponente zu verweisen.

Was ich immer wieder toll finde: Es ist ein Abo.
Mehr erfährt man meistens gar nicht. Deswegen sollte man zusätzlich auf seinen Auskunftsanspruch pochen. (§ 45p TKG)
Hier ist neben der ladungsfähigen Anschrift (im Inland!) vor allem die Art der erbrachten Leistung wichtig und interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bestrittenen Drittanbieterforderungen sind bei der Frage des Erreichens der o.g. Bagatellgrenze von 75,- gar nicht zu berücksichtigen:

§45 k Abs 2 TKG :
"Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind."
 

Ja, die Empfehlungen habe ich ja als Leitfaden genommen.

Nun habe ich folgende Antwort auf mein Anschreiben, in dem ich wiederum erläutert habe, dass ich das strittige Geld wie angekündigt von der Rechnung abgezogen habe und eine Sperrung meines Anschlusses zur Durchsetzung dieser Forderung unzulässig ist, von der Telekom erhalten:

"um Ihnen etwas Unterstützung zu geben bei der Klärung
Ihres Anliegens erhalten Sie eine Einverständniserklärung
von mir - per Post.
Wenn Sie diese Unterschreiben und zurück schicken werden
wir bei dem Anbieter Log Files beauftragen in Ihrem Namen,
diese werden Sie dann direkt von dem Anbieter Post erhalten.
Wenn Sie lieber nicht Unterschreiben möchten fordern wir die
Log Files anonym an. Diese werden uns dann zugeschickt,
Sie erhalten dann von mir die Post."

Kann mir jemand erklären, was es damit auf sich hat?
 
Du sollst von dem Drittanbieter dann die Info kriegen wann Du Dich angemeldet haben sollst.
Da kannst zurückschreiben daß Dir der Drittanbieter nachweisen soll daß Du dich angemeldet haben sollt UND er die gesetzlichen Vorschriften (Button, Widerrufsbelehrung etc) eingehalten hat. Schätze spätestens da beißts dann aus...
Und den Telekomiker kannst fragen od die Telekom damit jetzt außen vor ist. Wenn nein muß die Telekom die Forderung nämlich begründen.
 
Die "Story" klingt unglaubwürdig.

Wer verschaukelt wen, der Poster das Forum oder ein Mobilfunk-Mitarbeiter den Kunden?

Das Mobilfunkunternehmen setzt eine Forderung Dritter auf die Rechnung. Der Kunde darf Einwände vorbringen. Das Mobilfunkunternehmen muss für Forderungen Dritter kein Inkasso betreiben.

Wenn der Kunde widerspricht, ist es Sache des Dritten, seine Forderung weiter zu verfolgen.

Warum soll nun das Mobilfunkunternehmen dort, wo es in keinem Vertragsverhältnis steht, vermitteln und Rechtsfragen klären wollen?

Das haben die bisher penibel vermieden. Die Formulierungen hören sich schräg an. So äußern sich nicht Firmenmitarbeiter mit Gesprächsleitfäden.

Der Fordernde ist beweispflichtig, nicht der Kunde.
 
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