baseisttoll
Frisch registriert
ich werde vom weiteren Fortgang der Odyssee berichten.
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So, läuft.
Das Sahnehäubchen ist dann wohl die folgende "Expertenantwort". Der "Experte" hat es nicht geblickt.
Es fällt auf, dass in vielen einschlägigen Foren Typen unterwegs sind, die penetrant die Gebetsmühle "Man muss sich fügen oder diesen Briefkastenphantomen selbst hinterher rennen" runterleiern.
Ich gehe davon aus, dass diese Desinformation organisiert, gewollt und Teil des eigentlichen Geschäftes mit dieser Masche ist.
Begründete Einwendungen gegen Rechnungsposten heißt eben, dass die Rechnungsposten gekürzt werden. Natürlich muss man das detailliert mitteilen, damit nichtDas rechnungsstellende Unternehmen muss den Rechnungsempfänger in der Rechnung darauf hinweisen, dass dieser berechtigt ist, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben.
zum Tragen kommt. Das mögliche weitere Inkasso für dubiose Forderungen muss der Telefonanbieter nicht betreiben.Hat der Teilnehmer vor oder bei der Zahlung nichts Anderes bestimmt, so sind Teilzahlungen des Teilnehmers an den rechnungsstellenden Anbieter auf die in der Rechnung ausgewiesenen Forderungen nach ihrem Anteil an der Gesamtforderung der Rechnung zu verrechnen.
Abo-Falle
Duisburgerin gewinnt Kampf gegen Internet-Abzocker
WAP-Billing heißt das Verfahren, das für diese Form der Abzocke oft missbraucht wird
Die Alt-Hombergerin will einen Nachweis, lässt sich nicht einschüchtern, sondern stattdessen die Detail- und Buchungsprotokolle zeigen – und wird fündig. Aus den Unterlagen, die der Redaktion vorliegen, „geht ganz klar hervor, dass eine Buchung schon neun Sekunden vor der angeblichen Bestellung, also automatisch, ohne mein Zutun, veranlasst wurde“, so die 58-Jährige.
Mittlerweile habe Mobilcom-Debitel die Forderungen an sie fallen gelassen. „Das hat viel Zeit gekostet, aber es hat sich gelohnt“, sagt die Duisburgerin
...Aus den Unterlagen, die der Redaktion vorliegen, „geht ganz klar hervor, dass eine Buchung schon neun Sekunden vor der angeblichen Bestellung, also automatisch, ohne mein Zutun, veranlasst wurde“...
Abo von ViceBolt
Kann mir vielleicht mal jemand sagen Wer hinter ViceBolt steckt?? damit ich das abo kündigen kann!!
Die Auskunft ist schon einmal rechtswidrig. Der Kunde hat Anspruch auf den Anbieternamen, nicht ein Projekt-Blahfasel.hier ist der Anbieter für Dich:
Händler: DIMOCO Germany GmbH
Anbieter: ViceBolt
Hotline: 0800-0000557
Die Domains sind anonymst registriertCompany Name: AMTELL WIRELESS, LLC
File Number: 5673458
Filing State: Delaware (DE)
Filing Status: Unknown
Filing Date: January 13, 2015
Company Age: 7 Months
Dazu gehört eine anonymst registrierte BriefkastenwebseiteCompany Name MOBNET MEDIA SRL
Fiscal Code 33479571
Registry No. J12/2420/2014
Date of establishment 2014.
Der praktische Vorteil für Verbraucher besteht darin, dass sie nicht diesen Verwirrspielen mit Postfach-Weiterleitungsanschriften in aller Welt hinterher rennen müssen.Händler: DIMOCO Germany GmbH
Anbieter: ViceBolt
Hotline: 0800-0000557
ich kann Abos für Dich löschen und eine generelle Sperre für solche Abos einrichten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/812.htmlMaßgeblich ist, dass Sie zu keiner Zeit ein solches Abo abschließen wollten und daher auch kein Vertrag zustande kam. Das wiederum bedeutet, die Firma DIMOCO zieht von Ihnen Gelder ein, die ihr nicht zustehen. Sie können diese daher nach § 812 BGB zurückfordern.
§ 812
Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung sollte sich allerdings nicht gegen die DIMOCO richten, sondern gegen den Mobilfunkprovider. Der zieht das Geld ja ein.Ein interessanter Gesichtspunkt:
Diese "kulanztechnischen Gründe" werden wirksam, wenn ein Betroffener hinreichend deutlich gemacht hat, sich nicht hinhalten lassen zu wollen, und wenn er Schritte unternehmen könnte, die schließlich zum gleichen Ergebnis kommen würden wie die "kulanztechnischen Gründe".Wir bieten Ihnen aus kulanztechnischen Gründen eine Gutschrift an.
Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten und Mühen zu ersparen möchten wir
in den nächsten Tagen eine Überweisung der Gutschrift auf Ihr Konto vornehmen.
Daher möchten wir sie bitten, uns folgende Daten zu übermitteln, damit wir
die Gutschrift so schnell wie möglich veranlassen können:
Ich bestehe daher auf meinem Recht der Herausforderung des streitigen Betrags gemäß § 812 BGB und § 45j TKG. Wie bereits in meinem ersten Schreiben angekündigt, werde ich den streitigen Betrag von der nächsten Telefonrechnung abziehen.
Der Name "pogonop" ist "verbrannt", d.h. bei Google gelistet und mit hinreichend vielen Beschwerden verbunden. Flugs wird als "Anbieter" der Begriff "beaverbashers" eingesetzt. Dann stehen alle Zähler auf Null und es kostet nicht einmal eine Briefkastenverschleierung.
Aber zumindest für mich hat es so ein gutes Ende gefunden
Das waren also "kulanztechnische Gründe" bei Vodafone.Edit: mit Hinweis auf Forenregel 1.9 (Die Veröffentlichung individueller Bearbeitungsergebnisse von Kundenanliegen ...) gelöscht