Dialer übers Telefon angewählt - und nun?

@birdie

Ja, ich war sehr streng mit Dir! Und ich sehe es nach wie vor als...naja, sagen wir mal...Torheit an, eine teure Nummer zu Testzwecken anzurufen.
Aber ich habe auch versucht, ein paar Dinge ins Spiel zu bringen, die für Dich sprechen bzw. evtl. eine Möglichkeit darstellen könnten, dass keine Zahlungspflicht besteht. Letzteres leider mit zu wenig Wissen um die tatsächliche rechtliche Lage, denn die wäre durch einen entsprechenden Fachmann aufzudröseln. Sehen wir es mal als Diskussionsgrundlage, die ja auch anscheinend ihren Zweck erfüllt hat. Schließlich sind etliche darauf angesprungen.

Ich will meine Gedankengänge noch einmal zusammenfassen:

Besteht die 10-Sekunden-Regelung für 09009 oder nicht?
Das ist nun auch in diesem Thread letztlich nicht geklärt. Aber es ist ein Ansatz, den es sich zu verfolgen lohnt. Schließlich - und damit komme ich zum nächsten Punkt - besteht ja durchaus die Möglichkeit, dass jemand...

...statt 09008 versehentlich eine 09009...
gewählt hat. Irren ist menschlich. Und wenn bei einem normalen Anruf das ganze dann mit einem "Oh, 'tschulligung, falsch verbunden!" getan ist, ist man beim 0900-Irrtum gleich 'ne halbe Tankfüllung los! Muss dieser Irrtum nicht von vornherein ausgeschlossen sein? Wenn der Anrufer die Möglichkeit hätte, seinen Irrtum zu erkennen und rechtzeitig aufzulegen, wäre es eigentlich ok! Zugegeben: Es ist für den Anbieter schwer bis unmöglich, eine verbale Gebührenansage einzubauen, aber es wäre möglich und sicher auch zumutbar, dass er eine Verifikation einbaut, ob auf der anrufenden Seite ein Modem dran ist oder nicht, um dann ggf. die Verbindung abzubrechen! Wäre eine 10-Sekunden-Regel gültig, wäre ein solcher Abbruch sicher innerhalb dieser Zeit möglich.
Insgesamt stellt sich diese Angelegenheit als recht problematisch dar. denn der Betreiber hat wahrscheinlich selbst Kosten durch den Anruf. Ich denke, dass diese Problematik einer grundsätzlichen Kärung bedürfte. Einer Klärung, die wir hier zwar diskutieren, aber nicht herbeiführen können.

Im Übrigen habe ich nicht auf Deinen IQ angespielt. Mir ging es hauptsächlich darum, dass es immer wieder Leute gibt, die "mit der Nase bei's Fett" müssen, und dass eben diese Tatsache genau der Grund ist, weshalb wir hier Links entfernen, die von Neugierigen und Unerfahrenen ("Mir passiert nix, ich habe ja eine Firewall!") nur allzu gerne angeklickt werden. Im internen Kreise dieses Forums besteht sogar ein gewisses Magengrummeln bzgl. der Existenz des Linkforums.
 
Captain Picard schrieb:
Auch mal Brille putzen, mit dem Microfasertuch ..
Genau dieses Tuch meine ich. Dröseln wir es weiter auf:
1) Der Threadstarter weiß, daß er eine kostenpflichtige Merhwertnummer anruft, bei der es um Datenaustausch via Modem geht.
2) Das Modem des Portalbetreibers hebt ab, und es kommt keine Verbindung zu einem Contentanbieter zustande, weil auf Seite des Threadstarters kein Modem antwortet.
3) Ob die Übermittlung einer WebmasterID überhaupt beabsichtigt war, bleibt dem Portalanbieter völlig unbekannt.

Da könnte dann ein Schadenersatz auf das negative Interesse seitens des Zahlungsportalanbieters dabei rauskommen.
 
Diese Argumentation gefällt mir.
Kein Contentanbieter = kein Vertragspartner = kein Vertrag =
keine Forderung.
@ Birdie
Ich würde nicht bloß abwarten, sondern per Einschreiben oder Fax Widerspruch einlegen, damit ich im Zweifelsfall nachweisen kann, dass ich der Rechnung widersprochen habe.
D.
 
Plattenputzer schrieb:
Diese Argumentation gefällt mir.
Kein Contentanbieter = kein Vertragspartner = kein Vertrag =
keine Forderung.
Keine Forderung aus Vertrag. Angerufen wurde trotzdem, daher Schadenersatz auf einfache Verbindungskosten (negatives Interesse, unabhängig davon, obs einem gewissen CP in seine Ideologie paßt).
 
Counselor schrieb:
Keine Forderung aus Vertrag. Angerufen wurde trotzdem, daher Schadenersatz auf einfache Verbindungskosten.
Hätte den Anspruch ausgerechnet der Dialeranbieter? Man darf ja nicht aus den Augen verlieren, dass es sich um mehrere Verträge mit verschiedenen Vertragspartnern handelt (/handeln kann). Wie müsste denn der Vollständigkeit halber eine Willenserklärung ausgestaltet sein, auf die ein Dialeranbieter dann vertrauen darf? Was muss sie beinhalten?
 
Rex Cramer schrieb:
Counselor schrieb:
Da könnte dann ein Schadenersatz auf das negative Interesse seitens des Zahlungsportalanbieters dabei rauskommen.
Und genau dafür fehlt es an einer vollständigen Willenserklärung.
Nene, wenn er einen regelkonfromen Dialer einsetzt, dann darf er schon darauf vertrauen, daß die Einwahlen mit seinem Dialer erfolgen. Und wenn dann noch das Geständnis des Anrufers vorliegt, daß er wußte, daß er über seine Telefon eine Datenverbindung anwählt, über die normal Mehrwerte abgerechnet werden, dann werden eure Phantasien schon abstrus.
 
Wenn ich dir meine Phantasien erzählen würde, würdest du dass betimmt nicht nett finden.
Die Anruferin hat doch oben eindeutig geschrieben, dass sie nicht wusste, dass es sich um eine Datenleitung handelte, weils aus der Telephonrechnung nicht hervorging.
 
Counselor schrieb:
Nene, wenn er einen regelkonfromen Dialer einsetzt, dann darf er schon darauf vertrauen, daß die Einwahlen mit seinem Dialer erfolgen. Und wenn dann noch das Geständnis des Anrufers vorliegt, daß er wußte, daß er über seine Telefon eine Datenverbindung anwählt, über die normal Mehrwerte abgerechnet werden, dann werden eure Phantasien schon abstrus.
Nene ist natürlich ein Argument. Worin besteht denn eine vollständige Willenserklärung? Und warum sollte er wider besseres Wissen darauf vertrauen dürfen?
:roll:
 
Na endlich...

Es freut mich, dass nach dem unermüdlichen Jonglieren mit juristischen Floskeln jetzt endlich wieder Sachverstand in die Debatte eingekehrt ist. Und man damit aufhört, der Betroffenen ein "schlechtes" Gewissen einreden zu wollen. Auch dann wenn es um juristische Sachverhalte geht, genügt es meist, etwas normale Lebenserfahrung anzuwenden.

Ich hatte das bereits in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema geschrieben. Ich halte die Forderung der Telekom - und nur diese ist der Ansprechpartner - für nicht gerechtfertigt. Es ist kein rechtsgültiger Vertrag über einen sogenannten "Mehrwert" zustande gekommen. Was bleibt ist die zweimalige kurze Anwahl jener 0900-Nummer.

An Kosten können danach also max. 2 Euro pro Anwahl berechnet werden. Denn das sind die Preise, mit denen man schlimmstenfalls rechnen müsste. Tatsächlich wären aber nur wenige Cent eher angebracht. - es fehlt ja der Mehrwert. Ansonsten gilt für den "Mehrwertanbieter" - dieser muß verhindern, dass versehentliche Anwahlen oder ungeeignete Anwahlen über das Telefon tarifiert werden.

Dass diese Problematik bekannt ist, zeigt auch eine ehemalige Praxis einiger Dialeranbieter - zum Beispiel von Global Netcom. Da wurde erst nach etwa 30 Sekunden Anwahl angenommen, dass der Kunde das Angebot wirklich will & danach erst die Belastung mit dem Zeittarif vorgenommen.

OskarMaria
 
Re: Na endlich...

OskarMaria schrieb:
Es freut mich, dass nach dem unermüdlichen Jonglieren mit juristischen Floskeln jetzt endlich wieder Sachverstand in die Debatte eingekehrt ist.

Ich will dabei sein, wenn du den Satz einem Richter im Rahmen einer mündlichen Verhandlung über eine Dialerrechnung sagst. Ehrlich, das wollte ich nicht verpassen. :fdevilt:

Gruß, Mindolluin
 
Haste noch mehr so geistreiche Bemerkungen zum eigentlichen Thema beizutragen?

bleib bei deinen "Herrn der Ringe" , da kannste deine Phantasie austoben

j.
 
Hallo.

Ich werfe noch etwas anderes in diese wirklich sehr interessante Diskussion ein.
Wenn es wirklich möglich ist, mit einem einfachen Telefonanruf über die 0900-Gasse ab der 1. Sekunde einen Mehrwert 'abzurufen', was ist, wenn ich von einem Münztelefon (gibts es das überhaupt noch ?) oder mit einer Telefonkarte von einem öffentlichen Telefon aus anrufe ? Was wird dann wem abgerechnet ?
Ich glaube kaum, dass der Nummernanbieter immer noch der Ansicht ist, dass ein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde.
Es sollte doch technisch möglich sein, zu unterscheiden, ob ein Abruf des Mehrwertes über Modem erfolgt oder nicht..

Viele Grüße
 
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