Hallo,
bei der betreffenden Webseite haben wir festgestellt, dass hier der Surfer in die Kostenfalle gelockt werden soll. Der Preis dieses Tests ist ganz versteckt im Kleingedruckten angegeben, so dass der Interessierte dies erst wahrnimmt, wenn er den Bildschirm bei normaler Auflösung unterhalb des Anmeldebuttons herunterscrollt. Die Kosten eines Angebotes sind aber ein ganz wesentlicher Bestandteil eines Vertrages. Demjenigen, der sich registriert, muss bewusst sein, dass er sich für ein kostenpflichtiges Angebot entscheidet.
Zum Stichwort versteckte Preisangaben bei Internetangeboten gibt es ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München vom 16.1.2007. Es ist wie folgt zu finden:
www.ag-m.bayern.de/presse.htm. Du solltest der Forderung nachweislich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen, hilfsweise denWiderruf erklären und den Vertrag anfechten. Berufe dich auch auf das genannte Urteil, in dem der Zahlungsanspruch des Anbieters wegen der überraschenden Kostenklausel zurückgewiesen wurde. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, sollten deine Eltern außerdem erklären, dass sie diesen Vertrag nicht genehmigen.
Mit der IP-Adresse können die Seitenbetreiber nichts anfangen. Nur der betreffende Internetprovider kann diese Nummer dem jeweiligen Anschlussinhaber zuordnen. Diese Information darf er aber auch nur der Staatsanwaltschaft geben und auch nur bei dem Verdacht auf eine Straftat.
Die Vorlage einer IP-Adresse ist auch kein Beweis für einen Vertragsabschluss mit einer bestimmten Person, sondern nur der Beleg, dass irgend ein PC mit dieser momentanen IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der betreffenden Internetseite war. Wer genau einen Vertrag angeblich abgeschlossen hat, geht aus dieser Ziffernfolge also nicht hervor.
Viele Grüße,
deine Verbraucherzentrale