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Folgende Information möchte ich Ihnen von der Fachabteilung weitergeben:
Der Rückruf konnte nicht berücksichtigt werden, da die Buchung des Zahlungsvorfalls bereits erfolgt war und der Rückruf verspätet vorlag. Da das Scheitern des Rückrufs somit nicht von uns zu vertreten ist, bitten wir Sie daher, sich wegen der Rückerlangung des Betrages unmittelbar mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung zu setzen. Die Postbank hat kein Recht, in das Kontoguthaben des Empfängers einzugreifen
Grundsätzlich sind Anfragen an die erstbeauftragte Stelle zu richten. Daher möchten wir Sie bitten, die Angelegenheit immer zunächst mit Ihrer Bank zu besprechen. Sollten Sie Ihre Forderung nicht geltend machen können, empfehlen wir, den privatrechtlichen Weg einzuschlagen. Zur Rechtslage gibt Ihnen ggf. auch die Internetfirma nähere Informationen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie hier bewusst das Vorleistungsrisiko eingingen, in dem Sie die Zahlung auf den Weg brachten, bevor Sie die Gegenleistung in den Händen hielten. Einen Ersatz leistet die Postbank in diesen Fällen grundsätzlich nicht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Auskünfte über Postbank Girokonten sowie von uns getroffene Maßnahmen geben können. Auskünfte erteilen wir nur aufgrund eines Ermittlungsverfahrens an die Ermittlungsbehörden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Postbank E-Mail Team"
Guten Tag Herr Ehmann,Wir haben natürlich sofort Kontakt mit den Behörden aufgenommen.