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Darauf wird dann reagiert mit Abschaltung der Nummer - und zwar in der Zukunft:Bescheid vom 22.09.2011:
021187535127, 021187535128
Das ist hirnrissiger Quatsch.Abschaltung der Rufnummern zum
26.09.2011
warum das früher nicht möglich war, wird nicht erläutert.Die Bundesnetzagentur ist jetzt gegen als "Swiss Money Report" bekannte Spam-Faxe vorgegangen. Alle deutschen Netzbetreiber wurden aufgefordert, soweit es ihnen technisch möglich ist, eingehende Verbindungen sowie die Erreichbarkeit von insgesamt sechs auf den Faxen angegebenen ausländischen Rufnummern zu unterbinden.
"Aufgrund neuer technischer Erkenntnisse konnten wir die jetzige netzseitige Sperrung anordnen. Mit dieser neuartigen Maßnahme werden die Verbraucher vor einer massiven Belästigung durch derartige Werbefaxe mit Auslandsbezug geschützt", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
das ist ja erstaunlich, dass dem Herrn Kurth das im Jahr 2011 auch 'mal auffällt. Die kämpfen nicht nur mit Wattestäbchen, die haben offenbar auch andernorts nichts als Watte...Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen der Bundesnetzagentur in erster Linie ein Einschreiten bei rechtswidrig genutzten nationalen Rufnummern. Hier kann die Bundesnetzagentur unter anderem gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz diese Rufnummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen. Gegenüber ausländischen Netzbetreibern ist dies jedoch nicht möglich.
Der Fall landete dann noch vor dem Verwaltungsgericht Köln, 21 L 1405/11
Datum: 02.11.2011
Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper: 21. Kammer
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 21 L 1405/11
Auf den Rechnungen der Deutschen Telekom AG wird dabei die Artikel-/Leistungsnummer 67721 angegeben; auf den Rechnungen der Vodafone D2 GmbH erscheint die Produkt-ID 18SI4. Es kann an dieser Stelle dahinstehen, ob diese Form der Rechnungslegung gegen § 45k TKG verstößt, weil dem Anschlussinhaber suggeriert wird, dass im Falle des Zahlungsverzugs eine Anschlusssperre droht. Es liegt jedenfalls ein Verstoß gegen die Vorgaben für Einzelverbindungsnachweise gemäß § 45e TKG i.V.m. der Verfügung Nr. 35 im Amtsblatt 7/2008 der Bundesnetzagentur vom 23.04.2008 vor. Danach muss deutlich werden, ob eine zeitbasierte, ereignisbasierte oder volumenbasierte Tarifierung vorgenommen wird, und ausgewiesen werden, in welchem Umfang der Preis von Premium-Diensten durch zeitunabhängige Leistungsanteile bestimmt wird. Nach dem Vortrag der Antragstellerin handelt es sich bei der berechneten monatlichen Pauschale in Höhe von 9,95 Euro nicht um ein Verbindungsentgelt. Es stellt daher einen Verstoß gegen telekommunikationsrechtliche Vorschriften dar, wenn sie im Einzelverbindungsnachweis als zeitbasiertes Verbindungsentgelt ausgewiesen wird.
Das Entgelt für den rechtswidrig beworbenen Informationsdienst der Antragstellerin wurde nach dem derzeitigen Erkenntnisstand über die Telefonrechnung der Anschlussinhaber abgerechnet, und zwar als Verbindungsentgelt für eine einminütige Verbindung zu einer Mehrwertdienstenummer. Da nach dem Vortrag der Antragstellerin eine monatliche Pauschale von 9,95 Euro und kein Verbindungsentgelt für Premium-Dienste geschuldet war, lag ein Verstoß gegen telekommunikationsrechtliche Vorschriften und ein Missbrauch der zur Rechnungslegung verwendeten Mehrwertdienstenummer vor.
....es geht nur um die Frage des einstweiligen Rechtschutz. Ausserdem geht es nur um Festnetzabrechnungen.
....die hatten Telefonate erfunden und abgerechnet die es nicht gab um die vermeintlichen Entgelte aus dem Abo abzurechnen.
Das ist nur eine §80 Abs 5 VwGO Entscheidung im vorläufigen Verfahren, da gibt es kein endgültiges Urteil, es geht nur um die Frage des einstweiligen Rechtschutz.Ein verbraucherfreundliches Urteil!
Nein die hatten Telefonate erfunden und abgerechnet die es nicht gab um die vermeintlichen Entgelte aus dem Abo abzurechnen. Das ist unzulässig. Zeigt aber deutlich was ein Einzelverbindungsnachweis wert ist, nämlich nüscht. Da können problemlos nicht geführte Telefonate eingebucht werden.Das bedeutet doch eigentlich, dass das Einbuchen von Leistungen der Drittanbieter bei einer Telefonrechnung einen Missbrauch darstellt, oder?
("Hast Du Lust heute oder am Wochenende auf ein geiles Sextreffen bei mir? Ruf mich mal kurz zurück 09005162349 wegen Nummerntausch Privat und Adresse. Jessy") (korrigiert)Hallo, wurde auch von 09005162349 per Mail kontaktiert von 015783894325. Der Text lautet offenbar standardmäßig: "Hast Du Lust heute o am Wochenende auf ein geiles Sextreffeb bei mir? Ruf mich mal kurz zurück 09005162349 wegen Nummerntausch Privat und Adresse. Jessy"
Die Bundesnetzagentur hat wegen fehlender bzw. fehlerhafter Preisansage gegen den Anbieter der Betreiberkennzahl 01063 ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde sowohl gegenüber dem Anbieter des Dienstes als auch gegenüber der Telekom Deutschland GmbH [???] ausgesprochen und gilt rückwirkend für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis zum 11. September 2012.
Kontakt
TelDaFax Communications GmbH
Mottmannstrasse 2
53842 Troisdorf
Telefon (02241) 94 34-xxx
Telefax (02241) 94 34-xxx
E-Mail: [email protected]
Median Telecom GmbH
Springorumallee 2
D-44795 Bochum
gehören, lasse ich angesichts der historischen Beziehungen von Teldafax zu Russen jetzt mal bewusst unkommentiertRussland-St. Petersburg 0,0238 €
27.10.2011
TelDaFax TELECOM GmbH, Bochum, Springorumallee 2, 44795 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Median Telecom GmbH.
http://www.kanzlei-richter.com/spam...gsklage-des-antispam-e-v-in-die-saeumnis.htmlHallo,
Die Bundesnetzagentur hat Rufnummern, die SMS-Spam versenden abgeschaltet.
Die 5 Rufnummern die ich der Bundesnetzagentur gemeldet habe, waren alle
mit Werbung für autokette.de.
Respekt.Der Antispam e. V. hat sich erneut (siehe bereits den Fall Neue Branchenbuch AG) im Rahmen einer negativen Feststellungsklage erfolgreich gegen unberechtigte Löschforderungen zur Wehr gesetzt. Hintergrund waren intensive Forendiskussionen über bundesweit auftretende Spam-SMS zugunsten des Portals autokette.de, das von der ESSI Exclusive Solutions & Services International GmbH betrieben wird.
Die ESSI Exclusive Solutions & Services International GmbH behauptete, es handele sich bei den zahlreichen Spam-SMS sämtlich um nicht von der ESSI Exclusive Solutions & Services International GmbH stammende Werbenachrichten. Über eine Anwaltskanzlei war dem Antispam e. V. gedroht worden, man werde dem Antispam e. V. gerichtlich die weitere Veröffentlichung kritischer Äußerungen untersagen lassen.
Die Telefonlobby macht Gesetze, nach denen Coldcalls verboten sind und Strafen drohen.Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über Betrugsanrufe aus dem Umfeld der Gewinnspielmafia. Bei diesen Betrugsanrufen meldete sich eine angebliche "Staatsanwaltschaft" bei den meist älteren Opfern von Gewinnspielbetrugsfirmen und forderte die Betroffenen unter wüsten Drohungen auf, hohe Geldbeträge wegen nicht gezahlter Forderungen aus Gewinnspieleintragungen einzuzahlen - sonst käme bald Polizei und Staatsanwalt ins Haus. Damals hatte uns ein Forenmitglied dankenswerterweise Mitschnitte solcher Betrugsanrufe zur Verfügung gestellt.
Heute berichten wir erneut über ganz ähnliche Anrufe, und wir haben wieder einmal neue Mitschnitte. Das Forenmitglied fängt regelmäßig solche Betrugsanrufe ab, die eigentlich an ein älteres Familienmitglied adressiert waren, sie hält die Anrufer ein Weilchen hin. Diesmal meldet sich eine angebliche "Datenschutzzentrale", die angeblich vom Staat beauftragt sei und mit der Staatsanwaltschaft sowie den Datenschutzbehörden zusammenarbeite. Es wird behauptet, es gebe wegen Forderungen aus Gewinnspielen einen "Vollstreckungsprozess" vom Amtsgericht in Höhe von 9000 Euro. Diese "Vollstreckung" könne man noch stoppen, aber hierzu sei unbedingt die Zahlung von z.B. 2000 Euro notwendig. Das Geld solle per Nachnahme gezahlt werden.
....tja, wer soll denn das überhaupt sein? Die BNetzA ja sicher nicht! Ich glaube, der Markt hat sich selbst zu regulieren, durch Wettbewerber oder so.Die Aufsichtsbehörde
....tja, wer soll denn das überhaupt sein? Die BNetzA ja sicher nicht!Die Aufsichtsbehörde
"Keine Rolle" spielte die Behörde schon zu der Zeit, als das Zitat entstand, und natürlich in der Zeit davor und danach bis heute.Ich würde mich freuen, wenn wir als Regulierungsbehörde in zehn Jahren am Mehrwertdienste-Markt keine Rolle mehr spielen würden, weil freiwillige Verhaltensstandards, wie die des FST, den Markt vollständig selbst regulieren
Die Masche ist seit Jahren bekannt, das Gewerbe profitiert auf allen Ebenen und nichts passiert, um den offensichtlichen Betrug abzustellen.Die Masche, die dahintersteckt, bedient sich einer Technik namens „WAP-Billing“: Nach einem Fingertip auf einen Link oder ein Banner in der Gratis-App wird der Benutzer auf eine WAP-Seite geleitet. Diese ist nicht von einer herkömmlichen HTML-Seite zu unterscheiden. Der Trick dabei: Das Wireless Application Protocol erlaubt es, die eindeutige Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number (MSISDN) der SIM-Karte auszulesen.
Hat der Abofallen-Betreiber die MSISDN auf diese Weise ergattert – sowie eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mobilfunkanbieter –, kann er seine Forderung über die nächste Handyrechnung einziehen. „Die Verbraucher merken das häufig erst dann, wenn der gewohnte Rechnungsbetrag deutlich und ohne offensichtlichen Grund überschritten wird“, heißt es vom VZBV. Verschärft wird das Problem dadurch, dass viele Kunden statt einer Papier-Rechnung nur noch online ihre Mobilfunkkosten einsehen können – so fallen dubiose Posten noch weniger auf.