Bundesnetzagenturmaßnahmen

...und flankiert wird das Nichtstun der Aufsichtsbehörde durch das Nichtstun der Strafverfolgung: In den wenigen Fällen, in denen durch engagierte Staatsanwälte (die es doch tatsächlich gibt) versucht wurde, die nicht regulierte Abzockerei mit den veralteten Instrumentarien eines Strafrechts von vorgestern anzugehen, gab es - wenn überhaupt die Hürde lebensfremder Straftatbestandsmerkmale übersprungen werden konnte - Knüppel zwischen die Beine. Auch dieser Missstand wurde von der Politik mit Bedauern zu Kenntnis genommen, für das ein oder andere Blabla in der Sommerpause hat's gereicht (Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger!). Ansonsten: nur weiter so, immer nur weiter so. Dazu Desinformation und Nebelkerzen, Selbstbeweihräucherung oder schlicht vom Nichtwissen und Nichtwissenwollen diktierte Falschaussagen.
 
http://www.rp-online.de/niederrhein...staerkt-dem-angeklagten-den-ruecken-1.3239256
Bevor L. die Idee mit dem Verbraucher-Werbeschutzbund aus der Taufe hob, hatten die beiden eine Zeitlang gemeinsam bei T-Mobile gearbeitet. Sie hätten die Erfahrung gemacht, dass die Leute von Telefonwerbung genervt seien.
Aber die Geschäfte des Konzerns laufen prächtig.

Also ändert sich nichts.

Echtes Kunden- oder Bürgerinteresse bedeuten in diesem Gewerbe nichts.

Der Staat fördert Callcenter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...aat-jaehrlich-36-millionen-euro-a-888076.html
 
Dieses Wattestäbchen stinkt schon etwas angefault...
Warteschleifen bei Sonderrufnummern ab 1. Juni 2013 kostenlos Homann: "Verstöße gegen die Regelungen werden wir verfolgen" Am 1. Juni treten die endgültigen Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern (z. B. 0180er und 0900er Rufnummern) nur noch genutzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Warteschleifen für den Anrufer kostenfrei sind. Auch nachgelagerte Warteschleifen, also beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung, müssen kostenfrei sein. Bei ortsgebundenen Rufnummern, Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern ist der Einsatz von Warteschleifen weiterhin zulässig.
Kommt etwa 1,7 Jahrzehnte zu spät... Und die "Verfolgungsmaßnahmen" kennt man ja lange genug.
 
Da wurde ein Scheinproblem gelöst, während echte Massenprobleme wie Drittanbietertaschendiebstahl oder Datenschockrechnungen ungelöst bleiben. Wo sind denn die zahlreichen Geschädigten von kostenpflichtigen Warteschleifen? Hier hat sich keiner gemeldet. Wenn ich schon auf die bekloppte Idee komme etwas per Telefon statt beweisbar per Schneckenpost zu regeln, dann können auch die anfallenden Kosten des selbst gewählten Weges der Kontaktaufnahme gezahlt werden.
 
Da wurde ein Scheinproblem gelöst, während echte Massenprobleme wie Drittanbietertaschendiebstahl oder Datenschockrechnungen ungelöst bleiben.
Deren Aktivität beschränkt sich de facto ausschließlich auf bereits ausgelaufene bzw. nicht mehr aktuelle Probleme wie z.B die Dialerabzocke, die sich durch den technischen Fortschritt ( Internetzugänge über DSL) zum Zeitpunkt der mit Täterätä verkündeten Fensterlösung von allein gelöst hatte.
http://forum.computerbetrug.de/threads/regulierer-neues-dialer-fenster-wird-ab-17-märz-pflicht.8501/
 
http://www.bundesnetzagentur.de/cln...8_BußgelderUnerlTelefonwerbung.html?nn=265778
"Unseriösen Werbetreibenden droht angemessene Geldbuße"
Was hat man denn den Wattestäbchen in den Tee geschüttet? Solche Töne von den Leuten, die seit über einem Jahrzehnt gähnend das Treiben höchst organisierter krimineller Banden eher begleitend beobachtet haben, als dagegen mit all ihrer Macht vorzugehen?
Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind nun Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro möglich.
Und wenn "angemessen" oberhalb dieser Grenze liegt, lässt man es dann bleiben oder verhängt man eine "unangemessene" Strafe und veröffentlicht wieder lobhudelnde Presseerklärungen?

Die Bundesnetzagentur ist in den letzten Jahren bereits erfolgreich gegen derartige Anrufe vorgegangen (...) Die Möglichkeit, in solchen Fällen auch Bußgelder zu verhängen, erweitert die bisherigen Befugnisse.
Es gab also gar keine Bußgelder bisher?
Die Bundesnetzagentur ist zur Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen.
Na, vor allem ist man seitens der Bundesnetzagentur auf die eigene Motivation angewiesen.
 
Andere Größen haben es vorgelebt. Ich erinnere mich nur schemenhaft an die Historie z. B. der Wirecard oder die Umtriebigkeit von PayPal, alias eBay.
 
Gut, dann haben wir jetzt den ersten seit wieviel Jahren?
Was ist genau vorgefallen?
Flug mit vueling. Passagier ist ein körperlich Behinderter. Anruf bei vueling wg. Rollstuhl auf der 0180 Nummer. Meine ahnungslose Gattin wurde an die 0900 Nummer verwiesen.
Dort kam kein Gespräch zustande, es gab nur Musik oder "wählen sie die 1 für xxx die 2 für yyy" etc.
Rechnung wurde durch 1und1 abgebucht.
Betrag habe ich zurück gebucht.
Seitdem Ruhe.
0900 ab jetzt in fritzbox gesperrt :)
@aka Deine Recherche soll nicht umsonst gewesen sein ;-)
Ich hab gute Zähne und einen langen Atem.....erstmal ist eine andere story dran...
 
http://www.heise.de/newsticker/meld...n-wegen-illegaler-Telefonwerbung-2051706.html
Die Bundesnetzagentur greift erstmals mit einer Razzia hart gegen illegale Telefonwerbung durch: Wegen möglicher Verstöße haben 14 Mitarbeiter der Behörde gemeinsam mit der Polizei am heutigen Donnerstag mehrere Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Als ein möglicher Verursacher sei ein Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen ermittelt worden, teilte die Bundesnetzagentur mit. Viele Verbraucher hatten sich zuvor über belästigende Telefonwerbung beschwert.
 
http://www.bundesnetzagentur.de/cln...4/140410_AbschaltungCallcenter.html?nn=265778
Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.

""Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren"", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die betroffenen Verbraucher berichteten, dass selbst sonntags und nachts das Telefon klingelte. Wenn sie das Gespräch annehmen wollten, war niemand in der Leitung. In einem Fall erhielt ein Betroffener von einer der nun abgeschalteten Rufnummern innerhalb von drei Tagen sogar 190 Anrufe, ein anderer innerhalb von fünf Tagen 210. Weitere Beschwerdeführer gaben an, fünf bis 20 Anrufversuche pro Tag erhalten zu haben. Bei Rückruf der angezeigten Rufnummern konnte teilweise ein Anrufbeantworter erreicht werden, der jedoch keinen Aufschluss über die Identität des Anrufers gab. Verbraucher, die darauf die Nachricht hinterließen, nicht mehr angerufen werden zu wollen, wurden trotzdem weiterhin kontaktiert. Bei den anderen Rufnummern erfolgte die Ansage: "Kein Anschluss unter dieser Nummer."
 
Jetzt legt sich eine ConKred Inkasso für diese Vueling Abzocke ins Zeug. Halbiert erst den geforderten Betrag auf 10.-€ und pustet ihn dann auf 86.-€ auf.
Meldung an Buntenetzagentur ist raus.
 
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