Re: Telefonat mit der Regulierungsbehörde
cajaw schrieb:
Und dann habe ich ein langes Gespräch mit der Regulierungsbehörde geführt, die mir erklärten, die Nummer sei NICHT ILLEGAL und das war so ziemlich alles, was als informativ aus diesem Gespräch übrig blieb.
Ist das war? Diese Nummer ist legal und darf benutzt werden?
Dieser Mitarbeiter hat von der Materie offensichtlich keinen blassen Schimmer, wenn Du ihm den ganzen Sachverhalt geschildert hast.
Mir ist schon klar, dass sich die BT bzw. Nexnet jetzt auf eine legale Nutzung der 0193-Nummer als "Online-Dienste-Rufnummer" berufen. Aber solch eine Ausrede ist lächerlich.
Ich darf auf das Schreiben der RegTP in folgendem Thread verweisen:
http://www.stephankrieger.de/board/viewtopic.php?p=4982#4982
Auszug:
"
Online-Dienste sind laut Zuteilungsbescheid Telekommunikationsdienste, die den Zugang zu Datendiensten (z.B. Internet) ermöglichen, wie z.B. T-Online der DTAG. Online-Dienste Rufnummern sind grundsätzlich frei tarifierbar, d.h. der jeweilige Dienstanbieter kann den Preis seiner TK-Leistung selbst festlegen.
[Anm.d.A.: So weit, so gut, aber:]
Allerdings ist unter Verwendung dieser Rufnummer ausschließlich die Gewährung des Zugangs zu Datendiensten und nicht die Abrechnung einer Inhaltedienstleistung mittels eines Dialers zulässig. Dialer sind Programme oder Teilprogramme, welche direkt oder mittelbar eine Telekommunikationsverbindung zu einem Premium Rate-Dienst herstellen oder herstellen und kontrollieren. Für Inhalteabrechnungen mittels Dialern stehen ausschließlich (0)190er und (0)900er Rufnummern zur Verfügung.
Dabei kann bereits die Rechnungshöhe darauf hinweisen, dass Rufnummern nicht für einen Zugang zum Internet, sondern für die Abrechnung einer Inhaltedienstleistung mittels eines Dialers genutzt wurden. Denn während Online-Dienste typischerweise zwischen 0,01 bis 0,02 EUR/Min kosten, werden mittels Dialern für Inhalte 1,- bis 3,- EUR/Min und/oder einen Blocktarif in beliebiger Höhe berechnet. Bei letzterem liegt ein offensichtlicher Verstoß gegen die Zuteilungsauflagen für Online-Dienste-Rufnummer vor.
Zudem umgeht die Nutzung für Abrechnung von Inhalten Verbraucherschutzmechanismen, insbesondere § 13 II Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV).
Nach § 13 II TKV muss der Kunde die Möglichkeit haben „die Nutzung seines Netzzugangs durch eine netzseitige Sperrung bestimmter Arten von Rufnummern zu beschränken“. Dies wäre nicht mehr sinnvoll möglich, wenn Internetzugangsdienste und Inhaltsabrechnungsdienste unter denselben Rufnummern erbracht würden. Zudem würde sich die Gefahr der ungewollten Nutzung eines Inhalteabrechnungsdienstes erhöhen, weil von einer Online-Diensterufnummer diesbezüglich keine Signalwirkung ausgeht. Die Erbringung eines Inhalteabrechnungsdienstes unter Verwendung hierfür nicht zugeschnittener Rufnummernarten stellt insofern, neben dem Verstoß gegen die Zuteilungsauflagen, auch eine unzulässige Umgehung dieser Schutzmechanismen dar.
"
Damit kommt BT also niemals durch !