British Telecom rechnet Internet Clearing Dialer ab?

Habe übrigens auch noch einen EVN von meinem regulären Internetprovider erbeten. Dort müsste ja ersichtlich sein, wann der Dialer die Verbindung gekappt hat und sich selbst eingewählt hat. Mit beiden gleichzeitig kann ich ja bei einem analogen Anschluss nicht im I-Net gewesen sein.
Wenn es laut Gesetz nicht mehr zulässig ist 0193-Nummern zu verwenden,
würde doch ein u.U. geschlossener Vertrag auch gegen § 134 BGB verstoßen: " Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt." Oder nicht ?
 
Re: Telefonat mit der Regulierungsbehörde

cajaw schrieb:
Und dann habe ich ein langes Gespräch mit der Regulierungsbehörde geführt, die mir erklärten, die Nummer sei NICHT ILLEGAL und das war so ziemlich alles, was als informativ aus diesem Gespräch übrig blieb.

Ist das war? Diese Nummer ist legal und darf benutzt werden?

Dieser Mitarbeiter hat von der Materie offensichtlich keinen blassen Schimmer, wenn Du ihm den ganzen Sachverhalt geschildert hast.

Mir ist schon klar, dass sich die BT bzw. Nexnet jetzt auf eine legale Nutzung der 0193-Nummer als "Online-Dienste-Rufnummer" berufen. Aber solch eine Ausrede ist lächerlich.

Ich darf auf das Schreiben der RegTP in folgendem Thread verweisen:
http://www.stephankrieger.de/board/viewtopic.php?p=4982#4982

Auszug:

"
Online-Dienste sind laut Zuteilungsbescheid Telekommunikationsdienste, die den Zugang zu Datendiensten (z.B. Internet) ermöglichen, wie z.B. T-Online der DTAG. Online-Dienste Rufnummern sind grundsätzlich frei tarifierbar, d.h. der jeweilige Dienstanbieter kann den Preis seiner TK-Leistung selbst festlegen.

[Anm.d.A.: So weit, so gut, aber:]

Allerdings ist unter Verwendung dieser Rufnummer ausschließlich die Gewährung des Zugangs zu Datendiensten und nicht die Abrechnung einer Inhaltedienstleistung mittels eines Dialers zulässig. Dialer sind Programme oder Teilprogramme, welche direkt oder mittelbar eine Telekommunikationsverbindung zu einem Premium Rate-Dienst herstellen oder herstellen und kontrollieren. Für Inhalteabrechnungen mittels Dialern stehen ausschließlich (0)190er und (0)900er Rufnummern zur Verfügung.

Dabei kann bereits die Rechnungshöhe darauf hinweisen, dass Rufnummern nicht für einen Zugang zum Internet, sondern für die Abrechnung einer Inhaltedienstleistung mittels eines Dialers genutzt wurden. Denn während Online-Dienste typischerweise zwischen 0,01 bis 0,02 EUR/Min kosten, werden mittels Dialern für Inhalte 1,- bis 3,- EUR/Min und/oder einen Blocktarif in beliebiger Höhe berechnet. Bei letzterem liegt ein offensichtlicher Verstoß gegen die Zuteilungsauflagen für Online-Dienste-Rufnummer vor.

Zudem umgeht die Nutzung für Abrechnung von Inhalten Verbraucherschutzmechanismen, insbesondere § 13 II Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV).
Nach § 13 II TKV muss der Kunde die Möglichkeit haben „die Nutzung seines Netzzugangs durch eine netzseitige Sperrung bestimmter Arten von Rufnummern zu beschränken“. Dies wäre nicht mehr sinnvoll möglich, wenn Internetzugangsdienste und Inhaltsabrechnungsdienste unter denselben Rufnummern erbracht würden. Zudem würde sich die Gefahr der ungewollten Nutzung eines Inhalteabrechnungsdienstes erhöhen, weil von einer Online-Diensterufnummer diesbezüglich keine Signalwirkung ausgeht. Die Erbringung eines Inhalteabrechnungsdienstes unter Verwendung hierfür nicht zugeschnittener Rufnummernarten stellt insofern, neben dem Verstoß gegen die Zuteilungsauflagen, auch eine unzulässige Umgehung dieser Schutzmechanismen dar.
"

Damit kommt BT also niemals durch !
 
Frage an die Juristen: Wenn es TSCash GmbH nicht mehr gibt, besteht dann Zahlungsanspruch für Seiten, auf denen steht, dass ein Sicherheitszertifikat der Firma tscash gmbh installiert werden muss, selbst wenn das anschließend zu installierende Sicherheitszertifikat von der Firma INternet Clearing kommt?
 
Postausgang

Wann kommen eigentlich meine private Nachrichten an andere Benutzer
aus dem Postausgang und werden an die Benutzer gesendet ?
Kann mir es jemand sagen ?
Dajubo
 
Kannst du mir dann bitte eine Nachricht schicken, ob es so klappt.
Meine Nachrichten stehen alle in Postausgang und keine in Gesendete Nachrichten ?
Danke
 
Abfrage bei icinf.biz

hallo Recon83,
zuerst kommst Du nach Eingabe der Adresse auf die Seite von Internet-Clearing und nach dem Ausfüllen des Kontaktformulars erhältst Du in etwa so eine Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie von Ihnen gewünscht haben wir die Daten zu der von Ihnen angegebenen Rufnummer XXXXXXXXX überprüft.

Bei der Einwahl handelt es sich um einen auf eine Stunde begrenzten Premium Internet Zugang. Diese Zugang ermöglicht den Zugriff auf diverse geschützte Inhalte (z.Bsp. www.gut-kochen.xxxx, www.mein-iq.xxxx, www.sexfaktor.xxxx, etc.) Die Abrechnung dieses Zugangs erfolgt über eine Internet by Call Rufnummer der British Telecom Germany.

Folgende kostenpflichtige Angebote wurden von Ihnen genutzt:
--------------------------------------------------------------------------------
Sie besuchten am 03.12.2003 um XX:XX Uhr die Seite: http://www.mein-iq.XXXX

Der Besuch der Seite ist natürlich nicht kostenpflichtig. Es werden dort aber kostenpflichtige Dienste angeboten. Diese sind durch einen deutlichen Kostenhinweis gekennzeichnet welcher von Ihnen nochmals separat bestätigt werden muss.

Sollten Sie noch Fragen haben, lesen Sie bitte unsere 'Fragen & Antworten'-Seite unter:

http://www.internet-clearing.com

Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Internet Clearing Care Reception

@ all
habe heute auch noch eine email von [email protected] bzgl. der Einwahl des Dialers über die Nummer 019359130 erhalten. Hier mal ein Satz daraus.
Bei dem in Anspruch genommenen Service handelt es sich um ein Einwahlprodukt, das nicht unter die Vorschriften des Mehrwertdienstegesetzes fällt.
Ich frage mich wieso denn dann bei den AGB steht das es sich doch um eine Verbindung mit einer Mehrwertnummer handelt, ich versuche mal einen mir zugesandten Screenshot einzufügen.
Jochen

screenshot editiert , da extrem gefährlicher und kommerzieller Link
tf/moderator
 

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    webinstall5_1.jpg
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An alle Betroffenen der Seiten von Herrn J. S. (u.a. mein-i*.i***, iqfind**.in**, gut-koch**.i***, my-ag*.i***, usw., ebenso: "freenet-IQ-Test", "web.de-IQ-Test", "startseite-IQ-Test", "mbr-hamm-IQ-Test", "tennispassage-IQ-Test", usw.)

Code:
Admin ID:***
Admin Name:J. Srn**
Admin Organization:-
Admin Street1:Ondernem*** 54R
Admin City:Uithoorn
Admin State/Province:NONE
Admin Postal Code:1422 DZ
Admin Country:NL
Admin Email:jak**@cyberc***.nl


Heute hatte ich ein längeres Gespräch mit netten Leuten bei der niederländischen Polizei. Wir haben uns darüber unterhalten, ob, wie und wann die niederländische Polizei gegen in den Niederlanden registrierte webseiten vorgehen kann.

Wichtigste Aussage:

Code:
If the German police asks us to take action, then we take action. I would suggest that you go to your local police office and if they file an action, then we can do something

frei übersetzt: Wenn jemand die deutsche Polizei dazu kriegt, sich der Sache anzunehmen, dann kann sich die deutsche Polizei an die holländische Polizei (in Uithoorn) wenden und dann können die evtl. etwas unternehmen.

Vielleicht hat ja jemand einen engagierten Polizisten / StA an der Hand. Ich weiss natürlich nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aber ich finde es wissenswert, dass die Möglichkeit besteht.

nähere Infos:
http://www.politie.nl/Overige/English/

Code:
Contact
If you have to call the Dutch police from abroad, you can use the following telephone number: +31 - 343 57 8844 (usually this is: 0031 - 343 57 8844).
You will be connected with an amployee of the National Police Services Agency who will help you further or who will connect you to one of the regional police forces. This number is not meant for national telephone calls or collect calls.

man spricht dort niederländisch, Englisch und z.T. deutsch



Viel Glück
 
Cico, ich glaube, Du gehst davon aus, ein polizeiliches Anschreiben reicht - dem ist nicht so. Zuerst muss in Deutschland die Frage geklärt werden, ob es sich dabei überhaupt um eine Straftat handelt (Betrug, Computerbetrug) anschließend geht so ein Vorgang zur zuständigen Staatsanwaltschaft, von wo aus weitere Schritte geprüft werden. Im besten Fall wird nun ein Ersuchen ins Ausland formuliert, dass z. B. die niederländischen Behörden zum Einschreiten nach inländischen Bedingungen anregt.

Aufgrund Deiner hervorragenden Augenöffenterminologie sehe ich mich gezwungen, regelmäßig einige der bekannten Seiten abzusurfen. Hierbei kommt mir immer wieder ein Kostenhinweis unter und schon sind wir aus dem Straftatbestand des Betruges raus - das wird strafrechtlich anders bewertet, als zivil.
Nichts desto Trotz hängt sich ein mir besonders nahestehender Ermittler total tief in die Sache rein und interveniert bei der BT und bei der RegTP - das heißt, er mischt sich in zivile Belange ein, die originär nicht seine Aufgabe sind.

Die Vorgaben des TKG und die der RegTP sind eindeutig geregelt - mEn liegt die BT mit der Nexnet auf dem Holzweg - sie machen sich zu Handlangern der rheinischen Holländer. Die Anwendung der 0193 ist nicht legal, doch das muss zivil ausgefochten werden!
 
Hat jemand Screenshots von der Einwahl mit dem Dialer auf der Seite mit dem IQ-Test, die er mir zu Verfügung stellen könnte ? "Meine" Einwahl war am 07.01.2004. War ne 0193-Nummer.
 
Recon83 schrieb:
Hat jemand Screenshots von der Einwahl mit dem Dialer auf der Seite mit dem IQ-Test, die er mir zu Verfügung stellen könnte ? "Meine" Einwahl war am 07.01.2004. War ne 0193-Nummer.
Hast Du die Temporary Internet Files von der Einwahl? Kann Dir dann die Site basteln zur lokalen Demo (geaenderte Links)

Habe selbst nur Einwahlscreenshots von Mitte November, die haben zwischenzeitlich zuviel geaendert.

Gruesse,
TSCoreNinja
 
@TSCoreNinja: Ist schon über 4 Wochen her. Ich glaube ich habe den Ordner "Temporary Internet Files" in der Zeit mal gelöscht, wenn er sich nicht sogar automatisch gelöscht hat.
 
anna schrieb:
Hierbei kommt mir immer wieder ein Kostenhinweis unter und schon sind wir aus dem Straftatbestand des Betruges raus - das wird strafrechtlich anders bewertet, als zivil.

Wie ist das eigentlich mit gleichzeitig unwissentlich eingespielter Adware (winad2.dll), die einem heiter Popups auf den Bildschirm zaubert bei bestimmten Keywords, frei nach JavaScript nach T***s Laune von hxxp://poll.erotik-portal.com/winpopup2/setup.html? Ja, auch nach harmlosen IQ Tests! Ich hoffe nur, da steht nicht irgendwann mal statt window.open($$$$URL$$$$) tsw.execute("TSCore.exe",xxxx)! Und wie ist das mit Hypertext Applications, die einem die Startseite verbiegen, siehe http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3759? Kein Verstoss gegen §303a?

Wie ist das eigentlich mit irrefuehrenden Aussagen von BT? Keine Vorgehensmöglichkeit seitens der Behörden ? Keine Möglichkeit, denen schlichtweg die Nummer zu sperren, damit nicht lediglich ein kleiner Teil der Betroffenen sich mit juristischer Hilfe zur Wehr setzen kann (ich meine damit vor allem von Seiten der RegTP)? Ich dachte, so etwas sei in Deutschland undenkbar.

Grüsse,
TSCoreNinja

Sourcecode als Textdatei attached, da der Thread sonst extrem unleserlich wird , bitte in Zukunft
nach demselben Schema verfahren, wer Interesse hat, kann sich dies jederzeit runterladen
Außerdem zerreissen überlange Zeilen im Code-Mode das Layout, da die Zeile nicht umbrochen werden
und dadurch extrem breite Fenster entstehen, die zum horizontalen scrollen zwingen tf/Moderator
 

Anhänge

TSCoreNinja schrieb:
Kein Verstoss gegen §303a?
Lege Deiner für Dich zuständigen StA in Bonn das Gutachten eines EDV-Sachverständigen vor und arbeite in einer Anzeige klar definiert (mit einfachen Worten erklärt) den Tatbestand heraus.
TSCoreNinja schrieb:
Wie ist das eigentlich mit irrefuehrenden Aussagen von BT? Keine Vorgehensmöglichkeit seitens der Behörden?
Mit diesen Aussagen wird die Geschäftsleitung der BT derzeit konfrontiert - eine Stellungnahme dauert seine Zeit.
TSCoreNinja schrieb:
Keine Möglichkeit, denen schlichtweg die Nummer zu sperren...
Nur über ein ordentliches Owi-Verfahren der RegTP.
 
Habe auf der I-Net Seite die Suchmaske benutzt. Es wurde kein Eintrag gefunden. Muss man eigentlich alle 3 Suchkriterien eingeben oder reicht die Einwahlnummer des Dialers ?
 
Recon83 schrieb:
Habe auf der I-Net Seite die Suchmaske benutzt. Es wurde kein Eintrag gefunden. Muss man eigentlich alle 3 Suchkriterien eingeben oder reicht die Einwahlnummer des Dialers ?
@recon83
Spar Dir die Suche in der Datenbank. Kein Dialer kann mit einer 0193 Einwahl registriert sein. Der Dialer verstösst auch sonst in eklatanter Weise gegen die Registrierungsvorschriften, eine Registrierung wäre der Witz schlechthin.
 
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