British Telecom rechnet Internet Clearing Dialer ab?

Mit einer Ausnahme kann ich Deine Erfahrungen mit der BT-Hotline voll und ganz bestätigen. So unfreundliche und arrogante Hotline-Mitarbeiter habe ich auch noch nie zuvor bei einem anderen Unternehmen erlebt. Von der absoluten fachlichen Inkompetenz wollen wir erst gar nicht reden.
Dabei war ich immer nett und höflich.

Sind die immer noch so """schlau""" wie vor 2 Wochen oder gab es erste Eingeständnisse ?
 
hallo,

nun habe ich echt versucht, mich durch eure beiträge zu fischeln, aber ich weiss immer noch nicht recht, was ich nun tun soll.

ich habe auf meiner t.rechnung 108 Euro von BT bekommen und weiss nun auch, dass ich wohl auch auf diesen IQ Test reingefallen bin.

Nun meine Fragen und es wäre furchtbar nett, wenn ihr sie mir so einfach wie möglich beantworten könnt, denn ich habe KEINE Ahnung von Rechern (es hat aber gelangt, um euer Forum zu finden), ich bin eine Frau (das erklärt es wohl) und ich kann es mir echt nicht leisten, den Schmarn zu bezahlen.

Also, Datum des Logins ist der 28.12.2003, die Rechnung kam heute angeflattert
ein Problem könnte es geben: ich habe einen neuen Rechner seit Anfang Januar

bitte sagt mir, wie ich vorgehen muss, ob ich eine Chance habe und ob ich die Rechnung vorab voll bezahlen muss oder nicht.

ich danke euch und hoffe auf Antworten

die Frau :D
 
Internet Clearing B.V.

Ein freundliches Hallo an alle,
seit einigen Tagen lese auch ich die Beiträge in diesem Forum. Bin auch betroffen, Einwahldatum 20.12.2003. Durch Zufall bin ich auf Euer Forum gestossen und finde es sehr interessant, dass ich nicht die einzig Dumme bin. Leider kann ich nicht mit Sicherheit ausschließen, dass mein Kind einen Musikanbieter angeklickt hat und die Kostenpflicht übersehen hat.
Also werde ich wohl oder übel die 31,03 Euro als Lehrgeld verbuchen :cry: und die Sache weiter beobachten.
Ach so ja, ich habe einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis, aber für diese "Dienste" ist nur 01019 und BT(Germany) München auf der T-kom Rechnung für Monat Januar 2004 angegeben.

sonia
 
Re: Internet Clearing B.V.

sonia schrieb:
Ach so ja, ich habe einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis, aber für diese "Dienste" ist nur 01019 und BT(Germany) München auf der T-kom Rechnung für Monat Januar 2004 angegeben.

Das ist leider so. Anbieter wie die BT sind nicht zur Übermittlung eines EVN an die Telekom verpflichtet.

Ich habe in einem EVN der DT noch nie eine Onlineverbindung gefunden.
 
Re: Internet Clearing B.V.

Hallo sonja,

sonia schrieb:
Leider kann ich nicht mit Sicherheit ausschließen, dass mein Kind einen Musikanbieter angeklickt hat und die Kostenpflicht übersehen hat.

Dann war der "Klick" jedenfalls keine (Dir zurechenbare) Äußerung Deines Willens, eine Vereinbarung über eine entgeltliche Leistungserbingung mit dem Diensteanbieter zu treffen. FALLS Du jedoch beim Musikanbieter leichtfertig ein schutzwürdiges Vertrauen hervorgerufen haben solltest, in einem von Deinem Anschluß aus erfolgten Einwahlvorgang eine bewußte, "auf den Abschluß eines Vertrags über die Erbringung der fraglichen (Musik-)Dienstleistung zu den behaupteten Bedingungen gerichtete" Erklärung Deines Willens zu erblicken, DANN dürfte dieser Diensteanbieter davon ausgehen, daß er seine Dienste zur Erfüllung seiner vertraglich begründeten Verpflichtung leistet und kann dafür die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen.

ABER:

Der Musikanbieter dürfte hier als e-commerce-Unternehmer anzusehen sein (= ein Unternehmer, der sich zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über .... die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) bedient, § 312e BGB). Und der hat "angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann", und muß zudem rechtzeitig vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich mitteilen, daß und wie diese Korrekturmittel zu benutzen sind, § 312e BGB.

Aus diesem Grund kann deshalb ein e-commerce-Unternehmer sich frühestens dann auf ein schutzwürdiges Vertrauen darauf berufen, jede Anwahl seiner Nummer bereits als bewußte Bestellung seiner angebotenen Leistung zu begreifen, wenn er den Nachweis erbringt, (zumindest) die Eingabefehler-Korrekturmöglichkeit gemäß § 312e BGB geschaffen und rechtzeitig vor Bestellabgabe deutlich auf sie hingewiesen zu haben.

Andernfalls wird von Dir allerhöchstens eine Vergütung für diejenige Art von Leistung verlangt werden können, mit der sich ein Leistungserbringer durch eine bloße Netzeinwahl von Deinem Anschluß aus beauftragt fühlen darf - mit einer reinen Telekommunikations-Verbindungsleistung (Herstellung und Aufrechterhaltung einer (Sprach-)Verbindung zu einem Inlandsanschluß - ca. 2-5 Cent/Min.)

Selbst wenn man davon ausgehen würde, daß ein e-commerce-Unternehmer auch ohne solche Korrektur-Möglichkeiten und/oder rechtzeitige Hinweise zwar vetl. zunächst gleichwohl von einer bewußten Bestellung ausgehen dürfte, sodaß zunächst von einem wirksamen Vertragschluß auszugehen, und seine Dienste-Erbringung als -vergütungspflichtige- Vertragsleistung anzusehen wäre, wäre folgendes zu bedenken:

Dann hättest Du jedenfalls ein Recht zur Anfechtung Deiner als "Bestellung" aufzufassenen Erklärung. Soweit dieses Recht auf Deinem Irrtum über den Bestellcharakter Deiner Äueßrung beruht, könntest Du es nur "unverzüglich" ab Kenntnis des Anfechtungsgrunds "Irrtum" ausüben (unklar ist, ab wann die Anfechtungsfrist beginnt - erst ab dem Zeitpunkt, zu welchem Du Kenntnis von der Person des Musikanbieters hast, demgegenüber Du Deine irrtümliche Bestellung anzufechten hättest?) Während jedoch normalerweise nach einer Irrtums-Anfechtung der Vertrauensschaden zu ersetzen ist (d.h. der Musikanbieter wäre so zu stellen, als hätte er auf die Gültigkeit Deiner angefochteten Erklärung vertrauen dürfen - d.h. ihm wäre die Vergütung dann als "Schadensersatz", und nicht mehr als Gegenleistung für den -durch die Anfechtung für nichtig erklärten- Vertrag zu leisten), dürfte einem gegen seine e-commerce-Pflichten verstoßendem Anbieter dieser Vertrauensschutz in die Irrtumsfreiheit gerade fehlen.

Der Unterschied zwischen einem von vorneherein nicht berechtigten Vertrauen in den Erklärungscharakter, und einem fehlenden Vertrauensschutz in die Gültigkeitkeit einer Bestellung besteht in Folgendem:
- im ersten Fall kann der Musikanbieter schon gar keinen Vertragsschluß belegen.
- im zweiten Fall hat der Anbieter nur dann keinen vertraglichen Anspruch (mehr), wenn der Irrende seine Bestllung rechtzeitig -d.h.unverzüglich- anficht.

Falls die Bestellabgabe sogar durch arglistige Täuschung veranlaßt wurde, kann das Anfechtungsrecht dann nicht nur "unverzüglich", sondern auch noch etwas länger ausgeübt werden (10 Jahre).

gal.
 
hallo

ich habe gestern abend schon einmal gepostet und habe noch eine Frage.

Bei mir handelt es sich um den IQ Test 'Trick' und ich kann mich auch erinnnern, ihn angeklickt zu haben, bin mir aber sicher, KEINEN KOSTENHINWEIS erhalten zu haben.

kann das sein? Oder habe ich ihn übersehen? Desweiteren weiss ich auch, dass ich weiter als den ersten klick nicht gekommen bin, da sich auf dem Rechner nichts getan hat. habe also ausgemacht und nun kommt die Rechnung.

Was tut man dann?

Danke
Caja
 
Hallo, bin neu hier,
ganz offensichtlich bin ich zu blöd für den iqtest gewesen. Aber nicht zu blöd um den Einwahlvorgang nachdem sie mich geleimt haben abzufilmen. Bei mir öffnete sich auf der Seite von Iqfinder.com ein Fenster welches leer blieb. Darunter befand sich ein Button "Hier klicken". Klickst du drauf bist du 36 € los. (Merkst du leider erst wenn du das Internet verlassen hast.)

Gehen wir mal davon aus das es sich hier um einen technischen Fehler handelt :lol:
Geschehen ist das am 04.12.03.
Das Video interessiert BT übrigens nicht. Ich soll zahlen und mein Geld später von Internet Clearing zurückfordern.

So blöd bin ich nun auch wieder nicht.
 
blutiger Anfänger schrieb:
Das Video interessiert BT übrigens nicht. Ich soll zahlen und mein Geld später von Internet Clearing zurückfordern.

Unverschämtheit ! Dann könntest Du den Betrag auch gleich die Toilette runterspülen.

Warum wird dieses Thema nicht endlich öffentlich gemacht !? Wäre doch eine News-Meldung bei Onlinekosten. de, Heise.de o.a. wert.
Hat denn niemand Beziehungen !?
 
Mahngebühren ?

j schrieb:
...
ich: habe bei der Telekom storniert
er: sie werden eine Mahnung bekommen, tschüß - aufgelegt
...

Wie siehts da aus mit Mahngebühren ?

Können die Abgebucht Werden ?

Was Kann die Firma Mehr tun als Mahnungen schicken ?
WENN sie vor Gericht gehen sollte würde sie doch ohnehin im Unrecht
sein da sie (Bei mir) sich über die Nummer 019359130 eingewählt haben und nicht auf Kosten hingewiesen wurde.

Hier Nochmal Alle infos die ich über meine Verbindung habe:

cost: "36€/Call max 1 Std. BT"
url: "http://www.iqfinder.info"
euro(?): "Gebühr bezahlt! Nicht auflegen!" (was hat das zu bedeuten???)

Sorry wenn das alles schon gesagt wurde.
Bin gerade eben erst auf dieses Forum gestoßen.

MfG Florian Fehre
 
Re: Mahngebühren ?

Der Flo schrieb:
Wie siehts da aus mit Mahngebühren? Können die Abgebucht Werden ?

Was Kann die Firma Mehr tun als Mahnungen schicken ?
WENN sie vor Gericht gehen sollte würde sie doch ohnehin im Unrecht
sein da sie (Bei mir) sich über die Nummer 019359130 eingewählt haben und nicht auf Kosten hingewiesen wurde.

Hier Nochmal Alle infos die ich über meine Verbindung habe:

cost: "36€/Call max 1 Std. BT"
url: "http://www.iqfinder.info"
euro(?): "Gebühr bezahlt! Nicht auflegen!" (was hat das zu bedeuten???)

Sorry wenn das alles schon gesagt wurde.
Bin gerade eben erst auf dieses Forum gestoßen.

MfG Florian Fehre
Welche Firma meinst Du? Die Telekom oder BT? Generell gilt - man muss zuerst zusehen, dass man mit der Telekom ins Reine kommt, so dass die Forderung an die BT ausgebucht wird. Wenn von BT eine neue Rechnung kommt, ist dieser ordentlich zu widersprechen, was hier einfach ist, denn:

die Einwahl eines Dialers über die 019359130 ist illegal, da hier gegen das TKG verstoßen wird. Der Dialer kann nicht registriert sein und somit besteht von Haus aus keine Zahlungspflicht.

"Gebühr bezahlt! Nicht auflegen!", wo steht das? Das könnte bedeuten, dass die Rechung im Offline Billing bereits zu stande kam und von der Telekom beigetrieben wird - aber eben unrechtmäßig.
 
BT

Ich meine die BT.
Die Kosten wurden bereits ausgebucht...(die arbeiten sogar samstags).
"gebühr bezahlt..." steht wenn ich unter ausführen-regedit nach tscore suche.
in einer zeile namens "euro"...was das heissen soll check ich nich.
 
@ flo

Schätze mal, dass dieser Registrationseintrag auf Deinem PC veranschaulicht, dass die Gebühr sofort geflossen ist, als Du mit dem Dialer online warst. Die Rechung von der Telekom hattest Du ja erst später erhalten. Abgerechnet wird in Volumen, das heißt, die Telekom zahlt BT sofort mit der Verbindung aus und die dann den Anbieter - das ist längst bevor Du überhaupt die Rechung in den Händen hältst.
Aus diesem Grund verbleibt auch ein Restproblem bei der Telekom, die sich dann mit den Endkunden auseinander setzen muss. Wenn Du erfolgreich ausgebucht wurdest, dann zieht die Telekom den strittigen Betrag bei der BT in einer Folgerechnung wieder ab - nun erst setzt das Rechungsverfahren der BT ein, gegen das Du Widerspruch einlegen musst.
Die Telekom selbst ist bedient und hat keine weiteren Forderungn, weder an Dich, noch an die BT - somit kann Dir auch niemand grundlos den Zugang zum Telefonnetz sperren oder kündigen.

Warum die Einträge in der Registry sind, wird wohl ein Geheimnis des Programmierers bleiben.
 
@flo

gibt es eine Datei TSCore.exe bzw TSCore.log auf Deinem Rechner? ( in c:\windows\system\webinstall) In der Log Datei stehen die Einwahlzeit und Nummer drin! Wann war die Einwahl? Gibts vom Einwahlvorgang noch Cache Dateien des Internet Explorers => PN an mich, am besten mal Anmelden.... Gibt ggf auch Schriftvorlagen für Widersprüche...
 
Re: Mahngebühren ?

anna schrieb:
"Eine Überprüfung der Sites ergab heute, dass dort momentan keine kostenpflichtigen Angebote positioniert sind."

Liebe Anna,
könntest Du bitte noch einmal laut und deutlich sagen, wo du warst - und v.a. wo du nicht warst... Beim Nachlesen des Fadens fand ich das nämlich sehr verwirrend...

auf my-i* (m***-i*.de) scheint es tatsächlich einen IQ/EQ-Test for free zu geben...


Der Flo schrieb:
Hier Nochmal Alle infos die ich über meine Verbindung habe:

cost: "36€/Call max 1 Std. BT"
url: "http://www.iqfind**.***"
euro(?): "Gebühr bezahlt! Nicht auflegen!" (was hat das zu bedeuten???)

Hallo Flo!

Einträge wie dieser kommen in die registry, weil das in den scripts so geregelt ist, die Du beim IQ-Test mitbekommst. Mangels technischer Ahnung kann ich das nicht präziser sagen.

[...]
 
cj schrieb:
Liebe Anna,
könntest Du bitte noch einmal laut und deutlich sagen, wo du warst - und v.a. wo du nicht warst... Beim Nachlesen des Fadens fand ich das nämlich sehr verwirrend...

auf my-i* (m***-i*.de) scheint es tatsächlich einen IQ/EQ-Test for free zu geben...
Offensichtlich gibt die Internet Clearing auf Anfrage der Betroffenen an, dass man sich auf den Sites *.de befunden hätte. Die *.de-Sites sind, wie Du nun auch feststellen konntest, dialerfrei.

Eigentlich ein Grund mehr hellwach zu bleiben, wo soll denn nun überhaupt der kostenpflichtige Content genutzt worden sein?
 
anna schrieb:
cj schrieb:
Liebe Anna,
könntest Du bitte noch einmal laut und deutlich sagen, wo du warst - und v.a. wo du nicht warst... Beim Nachlesen des Fadens fand ich das nämlich sehr verwirrend...

auf my-i* (m***-i*.de) scheint es tatsächlich einen IQ/EQ-Test for free zu geben...
Offensichtlich gibt die Internet Clearing auf Anfrage der Betroffenen an, dass man sich auf den Sites *.de befunden hätte. Die *.de-Sites sind, wie Du nun auch feststellen konntest, dialerfrei.

Eigentlich ein Grund mehr hellwach zu bleiben, wo soll denn nun überhaupt der kostenpflichtige Content genutzt worden sein?


und - dumm gefragt - was sagen denn die Betreiber der de-Seiten dazu?
cicojore
 
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