BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

Heutige Mail von Check24;

Check24 schrieb:
Ihr Gasversorger BEV Energie hat eine Preiserhöhung zum 01.02.2019 ausgesprochen, obwohl Ihr Liefervertrag eine 12-monatige Preisfixierung ab Lieferbeginn vorsieht. Wir befinden uns diesbezüglich bereits im Austausch mit dem Versorger. Unseren Informationen nach handelt es sich hierbei um einen Systemfehler, welchen die BEV Energie schnellstmöglich korrigieren wird.


Bitte widersprechen Sie der Preiserhöhung dennoch in schriftlicher Form. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Zahlungsart für die Abschläge von Lastschrift auf Überweisung umzustellen, um eine gewisse Kostenkontrolle zu erhalten.


Sollten Sie etwaiges Schreiben erhalten, so bitten wir um kurze Rückmeldung.

Bis heute (27.12.2018) ist mir das ominöse Preiserhöhungsschreiben jedoch nicht zugegangen. Auf Überweisung umgestellt habe ich bereits, als mir am 01.09.2018 eine viel zu hohe erste Rate - entgegen der Vereinbarung - ohne jegliche Benachrichtigung über eine britische Bank (IBAN fing mit GB an) abgebucht wurde.
 
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Eine Chronik des Versagens der deutschen Rechtsprechung:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/teldafax/

https://www.handelsblatt.com/untern...nn-erhebliche-kriminelle-energie/3568010.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Werbeträger
auch Personen können als Werbeträger bezeichnet werden, namentlich Prominente, wie Models, Schauspieler, Sportler, Schriftsteller oder Politiker, die zu Werbezwecken eingesetzt und im Rahmen einer Werbekampagne als Sympathieträger in den Mittelpunkt einer Werbebotschaft gestellt werden
Dem geht es wohl nicht mehr so gut...
https://www.tz.de/sport/fussball/ru...r-video-inzwischen-geloescht-zr-10908682.html
 
Check24 schrieb:
Unseren Informationen nach handelt es sich hierbei um einen Systemfehler....
Aber ein so gravierender? Und das, obwohl sich angeblich die Beschwerden der Kunden unbeantwortet stapeln? Kündigungsbestätigungen gibt es anscheinend auch keine mehr, zumindest in dem mir naheliegenden Fall.

Check24 und Verivox haben mit der BEV (-Jauche) gut verdient. Würde mich nicht wundern, wenn da noch Vergütung aussteht.
 
In der Printausgabe des Kölner Stadtanzeigers steht ein interessanter Artikel
mit der Überschrift "Anbieterwechsel wider Willen".
Im Artikel wird ausführlich über die unsauberen Methoden der "Wechsellieferanten" berichtet.
ksta schrieb:
Das Wechselprozedere ist anfällig für Mißbrauch. Ungezählte Firmen agieren
als Stromhändler, die zum Beispiel an der Strombörse einkaufen und dann Endkunden werben-auch
mit unseriösen Mehoden
Leider ist er (noch?) nicht online verfügbar
 
Zuletzt bearbeitet:
Das rührt auch daher, dass viele unserer wohlbekannten Gestalten, die früher als Abzocker im Internet massiv tätig waren (Gewinnspiele, Probenversand, kostenpflichtige Routenplaner usw.), jetzt in der Energiebranche tätig sind, z.T. als Geschäftsführer, z.T. als Aufsichtsräte. Und wenn ein Firmenname verbrannt ist - kein Problem. Dann folgt die nächste Firmengründung oder das Spielchen "Geschäftsführer wechsle dich" und es geht munter weiter.
 
Hat eigentlich schon wer Ahnung, wo der Support der BEV ist und wo die vielen Beschwerden auf Halde liegen? Beim Sitz des Unternehmens in München, Nymphenburger Str. 154, ja wohl kaum, oder? Vielleicht weiß die Kanzlei Unrath dort mehr.
 
Langsam wird auch die Presse wach:
http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/unfreiwilliger-wechsel-des-stromanbieters-auf-was-muss-der-verbraucher-aufpassen--162382386.html
Unfreiwilliger Wechsel des Stromanbieters – auf was muss der Verbraucher aufpassen?
Sechs Millionen Deutsche tauschen im Schnitt jährlich ihren Stromanbieter. Das geschieht oft unfreiwillig. Viele Wechsel werden trickreich bis illegal untergeschoben
2016 und nichts hat sich geändert eher noch verschlimmert
https://www.energieverbraucher.de/de/wechsel-wider-willen__3218/
Anbieterwechsel wider Willen
Durch Ausspähen von Zählernummer oder Kundenummer starten unseriöse Vertreter einen Wechsel des Energieanbieters, ohne Auftrag und ohne Unterschrift des Betroffenen. Dennoch muss man als betroffener Verbraucher diese Verträge, obwohl man sie gar nicht abgeschlossen hat, umgehend kündigen beziehungsweise widerrufen.
 
Heute gingen mir 2 gleichlautende Schreiben der BEV, datierend vom 19.12.2018 und beide mit Poststempel vom 04.01.2019 zu. Darin wird mir der Widerruf der Einzugsermächtigung vom 07.09.2018 bestätigt und man fordert mich auf, per Dauerauftrag die von mir nicht akzeptierte Rate von 163,00 (vereinbart waren ja ursprünglich 144,00 Euro) auf ein Konto bei der Commerzbank München jeweils zum Monatsersten anzuweisen.

Die kriegen seit dem 01.10.2018 jedenfalls pünktlich die 144 Euro zum Monatsersten per Überweisung, wobei ich bei der letzten Zahlung zum 01.08.2019 ja erst mal hochrechne, wie sich mein Verbrauch zum Vertragsende 31.08.2019 bewegen wird. Jedenfalls habe ich keine Lust, einem Guthaben hinterherzurennen, zumal selbst eine Rate von 144 Euro zu einem Guthaben von ca. 90 Euro führen würde. Schaun mer mal.....
 
Nicko1998 macht das mE völlig richtig. Kritisch betrachtet ist davon auszugehen, dass es bei den Bestandskunden nicht zur Ausschüttung des vereinbarten Neukundenbonus, nach dem Vertragsende, kommt.

In dem Fall aus meinem Dunstkreis hat die Kundin den laufenden GAS-Vertrag zum Ende des Belieferungsjahres, am 30.06.19, gekündigt. Vereinbart war:

BEV schrieb:
Grundpreis: 6,29 €/Monat
Arbeitspreis: 0,0427 €/kWh

Mit Schreiben vom 15.12.2018 wurde die "eingeschränkte", 12montige Preisgarantie für das Belieferungsjahr ab 01.02.2019 zu folgendem Preis ausgehebelt:

BEV schrieb:
Grundpreis: 23,47 €/Monat
Arbeitspreis: 0,0507 /kWh

Die Kundin hat von ihrem sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und wurde meiner Meinung nach mit der einseitigen, vertragsuntreuen Preiserhöhung dazu genötigt, auf den Neukundenbonus i. H. v. 15% auf den Gesamtpreis zu verzichten. Das macht bei ihr etwa 400 €.

Leider hat die Kundin keine Rechtsschutzversicherung und traut sich nicht, das Problem auf eigene Kosten juristisch durchfechten zu lassen. Mit Rechtsschutz würde ich der Preiserhöhung widersprechen und die Genehmigung zur Lastschrift widerrufen und (wie auch Nicko1998) nur den bisherigen Monatsbetrag überweisen. Mit Eingang der Schlussrechnung ginge es dann zum Anwalt, der hoffentlich was kann halt.

Beim GAS ist die Berechnung des Preises für den Kunden nicht einfach, da der Brennwert, der sich durchaus von Jahr zu Jahr ändert, einberechnet werden muss. Also müsste der Anwalt mE auch noch jemanden beauftragen (z. B. externen Energieberater), der anhand des Zählerstandes und des Brennwertes die korrekte Endsumme ermittelt, da Schlussrechnungen der BEV angeblich fehlerhaft erstellt werden.
 
Das mit dem Brennwert ist keine große Sache. Ich verfolge die Brennwerte bereits über die letzten zehn Jahre hinweg. Jedenfalls waren die von Jahr zu Jahr aufgetretenen Abweichungen derart gering, dass diese bei der Hochrechnung durchaus vernachlässigt werden können. Zum Glück hatte ich einen Jahresvertrag ohne die vielen Boni jeglicher Art abgeschlossen. Nachbarn erhielten ein Bügeleisen als Bonus, andere einen Entsafter oder irgendetwas anderes aus dem BEV-Shop ;)
 
Ist doch mit der Wassersparerei das gleiche.
Es wird mittlerweile mit so wenig Wasser gesch..... daß die Rohre verschlammen und mit kubikmeterweise Frischwasser gespült werden müssen.
Von den zusätzlich notwendigen manuellen Reinigungsarbeiten mal ganz ab...
 
Und dennoch, wer sich einmal im Jahr die Arbeit macht, vergleicht und wechselt, hat (abgesehen von Ausreißern) finanziell Vorteile. Nico1998 hatte einen Tarif vereinbart, der sicher weit unter dem z. B. des Grundversorgers und der Mitbewerber lag aber ohne Boni. Mir persönlich ist bares wahres, ich nehme immer die Bonuszahlungen mit. Dabei liegt der Preisvorteil eben zumeist nur in diesen Boni, auch wenn die gewählten Wechseltarife dann ebenso noch Sparpotential aufweisen.

Um das mal zu verdeutlichen - bei einem Einpersonenhaushalt auf 60 qm macht das beim Strom etwa 200 € jährlich Gewinn. Bei einem kleinen Haus (120 qm Wohnfläche) mit Strom und Gas lassen sich etwa 450 € einsparen und bei einem mit Strom und Gas vollversorgten Zweifamilienhaus (250 qm Wohnfläche) sind es zirka 800 €.

Seit etwa 2010 beschäftige ich mich mit der regelmäßigen Wechselei und kümmere mich dabei derzeit um fünf Häuser/Wohnungen. Freilich nimmt man da Verivox und/oder Check24 zur Hilfe, sonst hat man nicht den erforderlichenb Überblick. Das Gute, man kann dort natürlich auch neue Tarife mit der Grundversorgung und eben auch anderen und dem bisherigen Anbieter vergleichen lassen.
 
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