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Toi toi toi - Glück gehabt. Ich wählte bewusst keinen Vertrag mit Bonuszahlungen aus.Na super, das Gas im Haus meiner früheren Familie wird seit Juli auch über BEV bezogen. Der Sofortbonus wurde fristgerecht, nach 60 Tagen, überwiesen. Also momentan keine Probleme.
K. und N. nun also als BEV-Geschäftsführer ausgeschieden und Dr. R. S. als frischgebackener Unternehmenskapitän allein auf weiter Flur. Dumm nur, dass bis heute noch keine Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt ist.
Jaja, die Geschäftsführer kommen und gehenDoch wer zieht die Fäden im Hintergrund? Wenn man ein wenig googelt, stößt man schnell auf den verschlagen lächelnden H-P. F.
https://de.trustpilot.com/review/www.bev-energie.deEs wird bei mir im Haus genauso warm wie vorher ich habe den Wechsel nicht direkt mitbekommen
Um was wollen wir wetten, dass zwei gleich Gießkannen voll Lubhudelei ausgegossen werden.Veröffentlicht vor 18 Minuten
BEV Energie :-((((
Es ist jetzt über eine Woche her das ich seit Abmeldung zum 01.07.2018 endlich meine Abrechnung erhalten habe, FRAGE WO BLEIBT DIE GUTSCHRIFT.
es macht keinen Spaß mehr, verarschen kann ich mich alleine.
Ihre Geschäftsgebaren lassen sehr zu wünschen übrig ich werde mich an die passenden Stellen wenden und beschweren beschweren.
Die Lastschrifteinzüge der BEV werden nicht einem deutschen Konto gutgeschrieben, sondern einem Konto bei der Sentenial Bank mit GB-Iban.Erstattung der Neukundenprämie erst nach Gerichtsprozess beim Amtsgericht München Aktenzeichen 275 C 13493/18. Ich musste Klage einreichen und habe natürlich auch gewonnen. Die Kosten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgericht München wurden auch nicht erstattet, sodass ich das Konto der BEV habe pfänden lassen. Nie wieder!
Das war im November. Doch nun wurde von BEV eine Preiserhöhung angekündigt, trotz 12monatiger Preisgarantie.Also momentan keine Probleme.
https://www.handelsblatt.com/untern...telmilliarde-eingetrieben-hat/12542912-2.htmlDie Verwertung des TelDaFax-Vermögens dauert weiterhin an. In den letzten Jahren wurden bereits große Fortschritte erzielt.
Erst wenn diese Vorgänge vollständig abgeschlossen sind und die Höhe der zur Insolvenztabelle angemeldeten und festgestellten Forderungen verbindlich feststeht, kann eine Aussage über eine etwaige Quotenzahlung getroffen werden. Dies wird aus heutiger Sicht nicht vor dem Jahr 2021 der Fall sein.
In den Insolvenzverfahren über die Vermögen der Gesellschaften des TelDaFax-Konzerns haben die allgemeinen und nachträglichen Prüfungstermine vor dem Amtsgericht Bonn stattgefunden. Über alle TelDaFax-Verfahren hinweg wurden bislang mehr als 500.000 Forderungen zu den Insolvenztabellen angemeldet
Teldafax hinterließ bei seinem Zusammenbruch einen Schaden von 656 Millionen Euro, 215 Millionen davon entfallen auf 500.000 Kunden.
Sogar während der Preisgarantiephase! Na klasse! Irgendwie habe ich ein sehr komisches Gefühl, wie es bei diesem Unternehmen weitergeht.BEV schrieb:Als ihr Energieversorger müssen wir selbstverständlich wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln und auch regelmäßig die Kosten überprüfen und bei Bedarf die Tarifbestandteile anpassen
Die TenneT TSO GmbH mit Sitz in Bayreuth und Monopolstellung als Übertragungsnetzbetreiber in großen Teilen Deutschlands hat mit heutigem Tage den für die Versorgung mit Energie notwendigen Bilanzkreis mit der DEG Deutsche Energie GmbH zum 21.12.2018, 24:00 Uhr gekündigt. Die Kündigung ist aus unserer Sichtweise völlig unnötig, da dadurch ein beachtlicher wirtschaftlicher Schaden für Kunden, Netzbetreiber, Mitarbeiter, Vertriebspartner und für den gesamten Energiemarkt Deutschlands entsteht.
Aufgrund der politisch gewollten Monopolstellung der TenneT TSO GmbH ist es uns leider daher auch nicht weiter möglich unsere Kunden ab 22. Dezember 2018 mit Energie zu versorgen. Sie werden daher in der gesetzlichen Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers mit Energie beliefert. Leistungsgemessenen Kunden (sogenannte RLM Kunden) steht eine gesetzliche Ersatzversorgung nicht zur Verfügung. Wir empfehlen hier dringend die Kontaktaufnahme mit einem Energieversorger.
Die sich eigentlich nicht solchen windigen Stromverhökeren anvertrauen sollten.Allgemein kann man sagen, SLP-Zähler werden für kleinere Verbrauchsstellen genutzt, RLM-Zähler hingegen für Großverbraucher, wie beispielsweise Unternehmen