Betrug: Weiterversenden von Paketen

danke für die Antworten.
Bei der Polizei meinte man das ich für die pakete nicht zahlen müsse
Du wirst eine Anzeige bekommen .. eventuell eine Hausdurchsuchung wegen den Paketen . Bei mir war das so . Weil als paketagent macht sich strafbar der Geldwäsche vielleicht sogar wegen computerbetrug und Ausspähen von Daten . Ich hatte das damals auch nicht gewusst durch googeln habe ich mich jetzt informiert und einen Anwalt eingeschaltet . Man weiß dass man auch Opfer ist aber auch gleichzeitig Täter und das nervt mich
 
Man weiß dass man auch Opfer ist aber auch gleichzeitig Täter und das nervt mich
Immer wieder der dringende Rat: : Bei allen nicht bekannten oder ohne Erfahrung Aktionen z.B. wie hier Jobangebote per Ebay Kleinanzeigen intensiv im WWW recherchieren und zwar mit "worst case" Suchbegriffen , hier z.B. > jobangebote&ebay kleinanzeigen&betrug.
Gerade bei Ebay Kleinanzeigen tummeln sich leider auch Betrüger mit vielen unterschiedlichen Methoden und Techniken.

Weil als paketagent macht sich strafbar der Geldwäsche vielleicht sogar wegen computerbetrug und Ausspähen von Daten . Ich hatte das damals auch nicht gewusst
Der Rechtsgrundsatz lautet "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"
 
...und da kommt man vermutlich nur mit einem Anwalt wieder raus! Der ursächliche Betrug wird sich beim Paketagenten wahrscheinlich nicht nachweisen lassen aber die (zumindest leichtfertige) Tätigkeit als Warenagent, was der Geldwäsche gleichgesetzt wird.

Dann bin ich draufgekommen und Anzeige gemacht.

Das war schon mal die halbe Miete, will sagen, das war richtig!
 
Ein Verfahren wegen der zumindest leichtfertigen Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, denn auch die ist strafbar. Alles weitere steht hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/261.html oder erklärt dir dann auch dein Anwalt. Da du aber mit deiner eigenen Anzeige recht früh reagiert hattest, ist es vorstellbar, dass das Verfahren gegen dich ohne was eingestellt wird.
Ja eigene Anzeige ist meistens hilfreich. DAs hätte ich auch so gemacht.
 
Habe heute Post bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Wurmt mich jedoch, dass ich wahrscheinlich 500€ Anwaltsgebühren blechen muss, obwohl dieser nichtmal ein Schreiben aufsetzen musste oder irgendwas sonst...
Ja die anwaltsgebülhren sind leider teuer- besonders wenn man auch keine Rechtschutz hat. Ich musste auch mal fast 600 nur dafür blechen, dass der ANwalt einen Brief geschrieben hat mit der bitte um Einstellen des Verfahrens. Ich kann deinen Frust nachvollziehen.
 
Junge, wir machen das hier schon seit zig Jahren und Du bist weissgott nicht der erste der in diese Falle rennt.
Der Zaubersatz der hier zum Tragen kommt lautet: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Wobei hier unter Strafe auch die Verantwortung für widerrechtlich empfangene (und weitergegebene) Waren zu verstehen ist.
Das kann von der strafrechtlichen Unterstellung der Hehlerei und Geldwäsche bis zur zivilrechtlichen Verantwortung für den finanziellen Schaden der Kontoinhaber gehen. Je nachdem wie der Richter Deine Mitschuld oder noch mehr die Mitschuld der finanziell geschädigten Beteiligten einschätzt. Wir haben hier schon alles erlebt - dass einer mit dem blauen Auge in Form der Anwalts- und Gerichtskosten davon kam bis hin zur vollen Verantwortung im straf- UND zivilrechtlichen Verfahren. d.h. Geldstrafe im Strafverfahren inkl. Gerichtskosten Strafprozess und vollem Schadensersatz für die weitergeleiteten Pakete und die Anwalts-/Gerichtskosten des Zivilprozesses und alle Varianten dazwischen.
Unterm Strich bleibt nur die Erfahrung dass der Schaden um so kleiner bleibt je früher Du eine Selbstanzeige startest und zwar MIT einem Anwalt der sich damit auskennt. Als Justizamateur blubberst Du bei der Vernehmung oft was raus was Dir hinterher einen Haufen Geld kosten kann.
Das ist der einzige Satz aus Krimis der hier uneingeschränkt gilt: "Alles was Sie ab jetzt sagen kann und wird gegen Sie verwendet werden!"
Kann man wegen sowas auch hinter Gitter kommen
 
Kann man wegen sowas auch hinter Gitter kommen
Kommt drauf an
Der Tatbestand der Geldwäsche wird mit mindestens 3 Monaten Freiheitsstrafe sanktioniert. Der Strafrahmen der Geldwäsche reicht bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe; in besonders schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahren Haft. Die mögliche Strafe beim Vorwurf der Geldwäsche ist also nicht zu unterschätzen.
 
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Kann man wegen sowas auch hinter Gitter kommen
Hallo Ralf Kunz, ich kenne ein paar Betroffene, die das gleiche Problem hatten wie Du. Vielleicht können wir uns mal austauschen. Gerne würde ich Dich direkt kontaktieren, aber leider bist Du hier im Forum nicht registriert. @Admin: darf ich hier meine eMail-Adresse hinterlassen? Ich mach's mal: xxxx:at:xxx
(Modedit: Leider geht das nicht, da wir nicht wissen, ob es wirklich deine Adresse ist. Da dann auch die Gefahr des Massenspams an diese Adresse besteht, selbst wenn es deine ist. BT/MOD)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Admin: darf ich hier meine eMail-Adresse hinterlassen? Ich mach's mal: xxxx:at:xxx (Modedit: Leider geht das nicht, da wir nicht wissen, ob es wirklich deine Adresse ist.BT/MOD)
Doch der Ralf darf sich gerne hier anmelden. Anmeldung und Nutzung des Forums ist jederzeit kostenlos.
Einzige Bedingung ist, sich an die Nutzungsbedingungen zu halten.
Dann könnt ihr euch auch eine private Nachricht im Forum senden, die nur ihr seht und dort könnt ihr dann Telefonnummern, Adressen E-Mailkontakte oder sonst was austauschen, wie es euch beliebt.

Gruß BT/MOD
 
Update:

Habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen: "Ermittlungsverfahren gegen sie wegen Geldwäsche wird (...) Das Ermittlungsverfahren wird gem. (...) eingestellt"
 
Ja ich hoffe mal das wars. Ist auch schon fast 7 Monate her, wenn noch was kommen sollte werde ich euch updaten, glaube das hilft vielleicht anderen deppen wie mir die auf sowas reinfallen, anyways, danke für die Hilfe!
 
Hallo. Ich bin auch da reingefallen im Juli 2020. Es gab ein Verfahren gegen mich wegen Geldwäsche...Diese würde eingestellt. Und jetzt mehr als 1 Jahr später bekomme ich eine neue Vorladung von der Polizei wegen Warenkreditbetrug... für die selbe Sache. Was soll ich tun? Ich kann nicht mehr., wie lange word das das dauern bis es wirklich zu Ende ist. Ich war so erleichtert als es eingestellt wurde und jetzt fängt es von vorne wieder an..Ich habe richtig Angst und bin sehr traurig über die Situation. Ist Jemand schon passiert? Kann ich 2 Verfahren wegen der selben Fall haben?
 
Geldwäsche und Kreditwarenbetrug sind 2 verschiedene Taten.
Insofern ja.
Hier am besten mit einem Anwalt reden und mit ihm dann die Einstellung des Geldwäscheverfahrens (Begründung der Einstellung) prüfen, ob die auch für den Warenkreditbetrug als Argument dagegen genommen werden kann.
 
Warenkreditbetrug

Ist Jemand schon passiert?
Passiert nicht aber das kommt vor, wenn die Polizei das falsche Delikt erfasst und vor allem vielleicht auch mal nicht ordentlich im eigenen System nach Referenzfällen gesucht wurde.

Reden bringt zusammen, einen Anwalt braucht es da nicht unbedingt. Schicke doch eine Kopie der Einstellungsverfügung an die Polizei und rege an, dass der neue mit dem alten Fall abgeglichen wird.
Wenn das neue Verfahren tatsächlich den alten Sachverhalt betrifft, dann ist es nach § 170/2 StPO von der Staatsanwaltschaft einzustellen, wegen Verfahrenshinderung. Nur, wenn die Polizei den neuen Fall vorliegen hat, bedeutet das nicht zwingend, dass die Staatsanwaltschaft von dem was weiß.
 
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