NaiverStudent
Frisch registriert
Das habe ich vom Anwalt bekommen
"Die Kollegin hat Recht. In Betracht kommt zwar der Straftatbestand der Beihilfe zum Betrug. Aber die Beihilfe kann Ihnen nur angelastet werden, wenn Sie Kenntnis davon hatten, dass die Pakete zu betrügerischen Absichten bei Ihnen ankommen und weitergeleitet werden.
Falls es zu einem Strafprozess gegen Sie kommen sollte, muss Ihnen diese Kenntnis nachgewiesen werden. Das Gericht muss von der Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, dass Sie es wussten. Dieser Nachweis wird schwierig zu führen sein. Gelingt der Beweis nicht oder bleiben Zweifel, sind Sie freizusprechen.
Es ist aber nicht davon auszugehen, dass es zu einem Prozess kommt. Denn dass Sie sich selbst angezeigt haben und das nach nur 16 Paketen ist ein starkes Indiz dafür, dass Sie nicht gewusst haben, Teil einer Betrugsmasche zu sein."
"Die Kollegin hat Recht. In Betracht kommt zwar der Straftatbestand der Beihilfe zum Betrug. Aber die Beihilfe kann Ihnen nur angelastet werden, wenn Sie Kenntnis davon hatten, dass die Pakete zu betrügerischen Absichten bei Ihnen ankommen und weitergeleitet werden.
Falls es zu einem Strafprozess gegen Sie kommen sollte, muss Ihnen diese Kenntnis nachgewiesen werden. Das Gericht muss von der Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, dass Sie es wussten. Dieser Nachweis wird schwierig zu führen sein. Gelingt der Beweis nicht oder bleiben Zweifel, sind Sie freizusprechen.
Es ist aber nicht davon auszugehen, dass es zu einem Prozess kommt. Denn dass Sie sich selbst angezeigt haben und das nach nur 16 Paketen ist ein starkes Indiz dafür, dass Sie nicht gewusst haben, Teil einer Betrugsmasche zu sein."