T
thunder-dome
AW: berufs-wahl.de
Hallo Reducal, Ich habe mir hier mal wieder das STGB vorgenomme,
und habe dort nachPar.
STGB 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
in meinem Fall, kann ich davon ausgehen das Daten missbrauch betrieben wird, und das in sehr grossem still, unter vorhalten Falscher Dokumenta,
untervorhalten fallscher Tatsachen ist man bei mir
in das System über manipulation der Hardware, E-Mails,
es kann nicht ausgeschlossen werden das bei mir die Privatspfähre
soweit maniepuliert ist das Selbst privates umfällt davon betroffen ist.
( Sprich briefe / postwesen... ete cetera. )
das ganze wird durch mich über STGB §205 nur über Strafantrag
weiter verfolgt.
Da ich hier hinreichende Probleme im bezug auf Nachweis vor Gericht bekommen habe,
um Nachweise für meiner Unschuld erbringen zukönnen,
die mich entlasten hätten können, hat mich jetzt der Spass,
nur wegen ausfall der EDV- Anlage mit manipulation an Router Tech,
HDD, wieder Herstellung der System ( 1 Monat ( aufarbeitung umstruckturierung)
eben mal 2500 Euro gekostet !
neben bei. Streit mit Herstellern der Hardware,
mit Software Herstellern,
Nachbarn, Freunde,............... open end...... no sight.
da greifen diese Par. in meinem fall, auf jeden fall.!
STGB § 303a V.A. Datenveränderung ( auf heimischen PC / EDV )
STGB § 303 B V.A Computersabotage abs 2.
STGB § 303 c Strafantrag
STGB § 263-265 Betrug ( Vorhalten falscher Tatsachen)
damit nicht genug, ich muss den zuständigen,
klar machen wie und was, wann, warum Zerstört worden ist,
warum ich meiner Beweispflicht nicht nachkommen kann,
im bezug auf Ämtern / Behörden / Dienststellen ete cetera.
und das nur weil jemand eine Geschichte verbreitet,
die kein hand und fuss besitzt.
nun zu dem Bruder von mikamo, da würde ich,
jetzt an deren Stelle mal von ausserhalb Schnellstmögich Mails Port auf return kontrolieren
zit "dass sich ihr Bruder angeblich dort nicht angemeldet hatte."
ist Vorhalten falscher tatsachen !, da sich ja im Namen der FIRMA
Online Service LTD
Rodenbacher Chaussee 6
D-63457 Hanau
jemanden gibt der Behauptet das er es getan hat !
ob er jetzt lügt oder nicht kann man von hier nicht feststellen,
ist aber die problematik vor der ich hier stehe,
denn DUMMEN glauben den mist der Erklärung auf dem Papier findet,
trotz aller Wiederlegungen!
zum anderen gebe ich dir Recht was den
Par. StGB § 269 angeht, er verweist unter dem absatzt 3, auf den
StGB § 267 der hier ja wohl zur Anwendung inden würde.
da die Tat vollendet u. ausgeführt wurde.
ob jetzt hier durch einvermögensverlust entstanden
ist kann man noch nicht abschätzen, da ja offensichtlich
( gottsei dank nicht Gezahlt wurde) ob daraus ein Deligt
entwegst das mit dem § 264a Kapitalanlagenbetrug.
greift, darf bestritten werden.
aber nichts destotrotz.....
ich zit. "Was das Inkassounternehmen betrifft,
so werden dort die Forderungen vom Anbieter automatisiert
übergeben und dann verfolgt. Dabei hat die
Inkassosozietät nicht die Möglichkeit und auch nicht die Pflicht
!"
Ich hatte vor kurzem noch eine auseinander Setztung mit solchem,
Verein, wo ich dennen klar mach muste das zur zeit wegen umstände
keine Zahlungen, erfolgen können, summa 50 Euro, wegen Streitigkeiten
im bezug auf wiederspruch und Schriftlichem hin und her und her und hin............
zit."Ob allerdings der Anbieter mit den Daten Missbrauch betrieben hat,
kann dahin gestellt bleiben. "
Da kann ich dir nur Recht geben.
Zit."Aller Wahrscheinlichkeit nach wird niemandem gelingen,
dies zu beweisen."
nun ich Formuliere es mal so,
"Was du nicht willst, was dir getan, tuhe keinem anderen an."
in diesem Sinne
man liest sich.........
OMartin 11.06.2007
Hallo Reducal, Ich habe mir hier mal wieder das STGB vorgenomme,
und habe dort nachPar.
STGB 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
in meinem Fall, kann ich davon ausgehen das Daten missbrauch betrieben wird, und das in sehr grossem still, unter vorhalten Falscher Dokumenta,
untervorhalten fallscher Tatsachen ist man bei mir
in das System über manipulation der Hardware, E-Mails,
es kann nicht ausgeschlossen werden das bei mir die Privatspfähre
soweit maniepuliert ist das Selbst privates umfällt davon betroffen ist.
( Sprich briefe / postwesen... ete cetera. )
das ganze wird durch mich über STGB §205 nur über Strafantrag
weiter verfolgt.
Da ich hier hinreichende Probleme im bezug auf Nachweis vor Gericht bekommen habe,
um Nachweise für meiner Unschuld erbringen zukönnen,
die mich entlasten hätten können, hat mich jetzt der Spass,
nur wegen ausfall der EDV- Anlage mit manipulation an Router Tech,
HDD, wieder Herstellung der System ( 1 Monat ( aufarbeitung umstruckturierung)
eben mal 2500 Euro gekostet !
neben bei. Streit mit Herstellern der Hardware,
mit Software Herstellern,
Nachbarn, Freunde,............... open end...... no sight.
da greifen diese Par. in meinem fall, auf jeden fall.!
STGB § 303a V.A. Datenveränderung ( auf heimischen PC / EDV )
STGB § 303 B V.A Computersabotage abs 2.
STGB § 303 c Strafantrag
STGB § 263-265 Betrug ( Vorhalten falscher Tatsachen)
damit nicht genug, ich muss den zuständigen,
klar machen wie und was, wann, warum Zerstört worden ist,
warum ich meiner Beweispflicht nicht nachkommen kann,
im bezug auf Ämtern / Behörden / Dienststellen ete cetera.
und das nur weil jemand eine Geschichte verbreitet,
die kein hand und fuss besitzt.
nun zu dem Bruder von mikamo, da würde ich,
jetzt an deren Stelle mal von ausserhalb Schnellstmögich Mails Port auf return kontrolieren
zit "dass sich ihr Bruder angeblich dort nicht angemeldet hatte."
ist Vorhalten falscher tatsachen !, da sich ja im Namen der FIRMA
Online Service LTD
Rodenbacher Chaussee 6
D-63457 Hanau
jemanden gibt der Behauptet das er es getan hat !
ob er jetzt lügt oder nicht kann man von hier nicht feststellen,
ist aber die problematik vor der ich hier stehe,
denn DUMMEN glauben den mist der Erklärung auf dem Papier findet,
trotz aller Wiederlegungen!
zum anderen gebe ich dir Recht was den
Par. StGB § 269 angeht, er verweist unter dem absatzt 3, auf den
StGB § 267 der hier ja wohl zur Anwendung inden würde.
da die Tat vollendet u. ausgeführt wurde.
ob jetzt hier durch einvermögensverlust entstanden
ist kann man noch nicht abschätzen, da ja offensichtlich
( gottsei dank nicht Gezahlt wurde) ob daraus ein Deligt
entwegst das mit dem § 264a Kapitalanlagenbetrug.
greift, darf bestritten werden.
aber nichts destotrotz.....
ich zit. "Was das Inkassounternehmen betrifft,
so werden dort die Forderungen vom Anbieter automatisiert
übergeben und dann verfolgt. Dabei hat die
Inkassosozietät nicht die Möglichkeit und auch nicht die Pflicht
!"
Ich hatte vor kurzem noch eine auseinander Setztung mit solchem,
Verein, wo ich dennen klar mach muste das zur zeit wegen umstände
keine Zahlungen, erfolgen können, summa 50 Euro, wegen Streitigkeiten
im bezug auf wiederspruch und Schriftlichem hin und her und her und hin............
zit."Ob allerdings der Anbieter mit den Daten Missbrauch betrieben hat,
kann dahin gestellt bleiben. "
Da kann ich dir nur Recht geben.
Zit."Aller Wahrscheinlichkeit nach wird niemandem gelingen,
dies zu beweisen."
nun ich Formuliere es mal so,
"Was du nicht willst, was dir getan, tuhe keinem anderen an."
in diesem Sinne
man liest sich.........
OMartin 11.06.2007