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Hallo Reducal, Ich habe mir hier mal wieder das STGB vorgenomme,
und habe dort nachPar.
STGB 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
in meinem Fall, kann ich davon ausgehen das Daten missbrauch betrieben wird, und das in sehr grossem still, unter vorhalten Falscher Dokumenta,
untervorhalten fallscher Tatsachen ist man bei mir
in das System über manipulation der Hardware, E-Mails,
es kann nicht ausgeschlossen werden das bei mir die Privatspfähre
soweit maniepuliert ist das Selbst privates umfällt davon betroffen ist.
( Sprich briefe / postwesen... ete cetera. )

das ganze wird durch mich über STGB §205 nur über Strafantrag
weiter verfolgt.

Da ich hier hinreichende Probleme im bezug auf Nachweis vor Gericht bekommen habe,
um Nachweise für meiner Unschuld erbringen zukönnen,
die mich entlasten hätten können, hat mich jetzt der Spass,
nur wegen ausfall der EDV- Anlage mit manipulation an Router Tech,
HDD, wieder Herstellung der System ( 1 Monat ( aufarbeitung umstruckturierung)
eben mal 2500 Euro gekostet !

neben bei. Streit mit Herstellern der Hardware,
mit Software Herstellern,
Nachbarn, Freunde,............... open end...... no sight.

da greifen diese Par. in meinem fall, auf jeden fall.!
STGB § 303a V.A. Datenveränderung ( auf heimischen PC / EDV )
STGB § 303 B V.A Computersabotage abs 2.
STGB § 303 c Strafantrag
STGB § 263-265 Betrug ( Vorhalten falscher Tatsachen)

damit nicht genug, ich muss den zuständigen,
klar machen wie und was, wann, warum Zerstört worden ist,
warum ich meiner Beweispflicht nicht nachkommen kann,
im bezug auf Ämtern / Behörden / Dienststellen ete cetera.
und das nur weil jemand eine Geschichte verbreitet,
die kein hand und fuss besitzt.

nun zu dem Bruder von mikamo, da würde ich,
jetzt an deren Stelle mal von ausserhalb Schnellstmögich Mails Port auf return kontrolieren

zit "dass sich ihr Bruder angeblich dort nicht angemeldet hatte."

ist Vorhalten falscher tatsachen !, da sich ja im Namen der FIRMA

Online Service LTD
Rodenbacher Chaussee 6
D-63457 Hanau

jemanden gibt der Behauptet das er es getan hat !

ob er jetzt lügt oder nicht kann man von hier nicht feststellen,
ist aber die problematik vor der ich hier stehe,
denn DUMMEN glauben den mist der Erklärung auf dem Papier findet,
trotz aller Wiederlegungen!

zum anderen gebe ich dir Recht was den
Par. StGB § 269 angeht, er verweist unter dem absatzt 3, auf den
StGB § 267 der hier ja wohl zur Anwendung inden würde.

da die Tat vollendet u. ausgeführt wurde.

ob jetzt hier durch einvermögensverlust entstanden
ist kann man noch nicht abschätzen, da ja offensichtlich
( gottsei dank nicht Gezahlt wurde) ob daraus ein Deligt
entwegst das mit dem § 264a Kapitalanlagenbetrug. ;)
greift, darf bestritten werden.

aber nichts destotrotz.....
ich zit. "Was das Inkassounternehmen betrifft,
so werden dort die Forderungen vom Anbieter automatisiert
übergeben und dann verfolgt. Dabei hat die
Inkassosozietät nicht die Möglichkeit und auch nicht die Pflicht
!"

Ich hatte vor kurzem noch eine auseinander Setztung mit solchem,
Verein, wo ich dennen klar mach muste das zur zeit wegen umstände
keine Zahlungen, erfolgen können, summa 50 Euro, wegen Streitigkeiten
im bezug auf wiederspruch und Schriftlichem hin und her und her und hin............

zit."Ob allerdings der Anbieter mit den Daten Missbrauch betrieben hat,
kann dahin gestellt bleiben. "
Da kann ich dir nur Recht geben.

Zit."Aller Wahrscheinlichkeit nach wird niemandem gelingen,
dies zu beweisen."

nun ich Formuliere es mal so,
"Was du nicht willst, was dir getan, tuhe keinem anderen an."

in diesem Sinne

man liest sich.........
OMartin 11.06.2007
 
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@thunder-dome

Ich habe mir hier mal wieder das STGB vorgenomme

Das machen die rund 20 Juristen und Fahnder, die hier regelmäßig lesen und/oder posten, auch. Nur: Die machens täglich und haben auch 'ne Ahnung davon. ;)
 
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Hallo Erstmal...

Ich bin auch auf berufs-wahl.de reingefallen.
Hab mich da auch wirklich testen lassen und die Leistung auch erhalten.
Allerdings war mir auch nicht klar, dass da 59 € anfallen.
Ich hab das ganze nach der 2. mahnung bezahlt...
Dumm gelaufen... Aber macht nicht den gleichen Fehler!:wall: :

Gruß Heike
 
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Hi...ich habe den selben Fehler gemacht...Mich angemeldet ohne den Preis gesehen zu haben.Leider bin ich volljährig.
Muss ich die 59€ zahlen?
Kann man was dagegen machen?Weil wenn das alles so rechtswirksam ist und ich nicht zahle,dann krieg ich richtig stress...denn die haben meine ip-adresse und alles gespeichert!

mfg
 
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...angemeldet ohne den Preis gesehen zu haben.Leider bin ich volljährig.
...Muss ich die 59€ zahlen?
...Kann man was dagegen machen?
...die haben meine ip-adresse und alles gespeichert!
Rechtsberatung darf es hier nicht geben, aber das ist gar nicht nötig.

Wenn du trotz der zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen nicht zu einer Entscheidung gelangst, solltest du eine Verbraucherzentrale deines Vertrauens aufsuchen. Sollten die dir zum Zahlen raten, berichte bitte, wie sie zu diesem Schluss kommen.

Wuschel
 
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Also mir ist das auch passiert vor einigen Tagen. Ich bin mir nicht sicher ob u der Zeit der Preis schon so deutlich auf der Anmeldeseite stand.
Ich habe zwei Tage später einen Widerruf geschickt, der abgewiesen wurde. Ich hatte das Ergebnis noch gar nicht in Empfang genommen. Auf die Unkenntlichkeit des Preises wie andere behauptet haben vor längerer Zeit kann man leider nicht mehr eingehen, da dieser mittlerweile fett auf die Hauptseite gedruckt wurde. Ich versuche das ganze noch über rechtliche Nachfrage zu klären, da es doch nicht sein kann, dass ein Widerspruch schon vor Annahme des Ergebnisses nicht mehr möglich ist. Vor allem weil die Anmeldung an einem Freitag war und dort sicherlich keine Dienstleistungen am Samstag und Sonntag vollbracht werden. Für weitere Ratschläge bin ich gerne zu haben. Weil ich den Preis nicht gesehen hatte, habe ich mich dort unter falschem, ausgedachtem Namen angemeldet, deswegen bin ich vorsichtig, damit mir nicht BEtrug unterstellt wird.
 
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Auf die Unkenntlichkeit des Preises wie andere behauptet haben vor längerer Zeit kann man leider nicht mehr eingehen, da dieser mittlerweile fett auf die Hauptseite gedruckt wurde.
Muß mir wohl eine neue Brille kaufen, ich sehe nichts von dickem fetten
Preis. Ich sehe nur was von Reise gewinnen und und auf der zweiten (Anmeldeseite)
in dünnster Schrift gaaaaanz im untersten Scrollbereich und wie üblich tief in den AGB versteckt
"Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 59 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. "

Das Layout unterscheidet sich die Bohne von all den Seiten, die hier besprochen wurden und werden
 
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Das war der Text, den ich bekommen habe. Es ist fett gedruckt unter den Anmeldefeldern mit einem Verweis darauf. Wahrscheinlich reicht das nicht um denen einen Strich durch die Rechnung zu machen.
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Sehr geehrte/r Herr/Frau , Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Berufs-Wahl.de Support. Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen. Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse. Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert. Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen. Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen. Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Online-Dienstleistung sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück! Mit freundlichen Grüßen, Ihr Berufs-Wahl.de - Support Team
 
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Es ist fett gedruckt unter den Anmeldefeldern mit einem Verweis darauf.
Quatsch, unter dick und fett versteh ich was anderes, Nochmal, das ist genau so ein Layout wie hunderte andere Seiten diese Kalibers von den sich keiner vor Gericht traut . ( Wenn das erst nach Anmeldung sichtbar ist, können die Knaben es in die Tonne treten. Daten einzugeben werden ich mich hüten. )

Wenn du bezahlen willst, ist das ganz allein deine Entscheidung und keinster Weise
für andere als Vorbild und Maßstab zu nehmen.
 
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Ich weiß ja nicht wie du mich gerade verstanden hast, ich habe nicht vor das zu bezahlen wenn ich irgendwie darum herum kommen kann. Problem ist nur, dass ich nicht dagegen angehen kann, weil ich mich unter falschem Namen und Adresse angemeldet habe, da mir der Preis auch nicht bewusst war. Ich frage mich ob am Freitag der Hinweis zum Preis schon sichtbar war wie jetzt.

[Verlinkung gelöscht, Bild eingefügt. (bh)]
 

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Für die Kunden von T-online scheint das mit der gespeicherten IP-Adresse (zumindest die Flatrater) momentan nicht wirklich ein Problem darzustellen.
http://tk-it.verdi.de/news/vorratsdatenspeicherung_kommt
Demnach wird ja nicht ewig alles gespeichert... noch nicht!


Habe soeben mit Arcor telefoniert diesbezüglich. Wären es nur 7 Tage bei Arcor wie in dem Artikel, dann könnte ich mich freuen und die ruhig Anzeige erstatten lassen etc. Jedoch ist es trotz des noch nicht gültigen GEsetzes so, dass die Daten länger gespeichert werden. Eine Auskunft durfte mir angeblich nicht gegeben werden.
 
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das Thema Lesbar und -erkennbarkeit der Preispflichtigkeit und das Gewäsch der Betreiber dieser Wunderseiten zum Thema IP-Adressen wird in fast jedem Thread hier im Forum Allgemeines seit anderthalb Jahren in tausenden von Postings durchgekaut. Die obige Seite unterscheidet sich außer dem Thema und Bildchen und den Preisversprechungen in nichts von all den anderen Seiten. Lest auch mal in den andern Threads, dann erübrigen sich alle Fragen.
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40700
 
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[...]
Unter computerbetrug.de/news findes du einen Artikel zu diesem Thema. Dort hat das Amtsgericht München entschieden, dass kostenpflichtige internetdienste nicht bezahlt werden müssen, wenn die Zahlungspflicht im Kleingedruckten und in den AGB versteckt ist.
Der Artikel ist vom19.02.2007
Ansonsten wende dich doch mal an die Verbraucherzentrale in deiner Nähe, die werden dir bestimmt das gleiche sagen.

[Beratung im Einzelfall entfernt. (bh)]
 
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Das war der Text, den ich bekommen habe. Es ist fett gedruckt unter den Anmeldefeldern mit einem Verweis darauf. Wahrscheinlich reicht das nicht um denen einen Strich durch die Rechnung zu machen.
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:eek: Ich hab denen diesen vorgeschriebenen Beschwerdebrief geschrieben und bekam genau die gleiche vorgeschriebene Email wie oben. Damals dachte ich noch sie haetten mich falsch verstanden. Ich hab also nochmal geschrieben und es kam also das komplett gleiche zurueck. Man muss sich also erst gar nicht die Muehe machen und denen eine Beschwerdeemail schreiben. Sieht so aus als wuerde man auf ALLES diese Antwort bekommen. Aber wenn das jetzt nichts bringt, was kann man dann dagegen unternehmen? Einfach warten bis die erste Post nach Hause kommt?
 
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Ich bin leider auch reingefallen...

Ich habe denen zuerst den vorgefertigten Brief von:

http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ118215636521807/link303142A.html

losgeschickt und habe darauf jetzt folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Berufs-Wahl.de Support.


Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Online-Dienstleistung sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Berufs-Wahl.de - Support Team


Bin mir jetzt nicht so sicher wie ich antworten soll....
Macht es irgendetwas aus das ich in Irland wohne?

Gagalina
 
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[Virenscanner: Fullquote des vorhergehenden Postings entfernt]

das ist genau der gleiche brief wie ihn kauzi und ich schon bekommen haben. da sieht man ja wieder erst, wie unserioes das ganze ist.. das sie schon automatisch generierte briefe losschicken, weil sie so viele beanstandungen bekommen....
ich wuerde an deiner stelle einfach nicht mehr reagieren
 
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Ich habe mir deren AGB nocheinmal angeguckt, und der Vertrag kann nur dann zusammenkommen wenn die Person ihren permanten Wohnsitz in Deutschland, Oesterreich oder Schweiz hat. Fuer mich ist das gut, denn ich wohne ja in Irland ;)
Habe denen das auch gleich gemailt, mal gucken was die darauf antworten (sehrwahrscheinlich teilen die mir dann mit das ich ein Betrueger bin oder so, da ich falsche Angaben gemacht habe bei der Adresse..)

Den Link zu berufs-wahl.de habe ich uebrigens aus einer Werbe Email von einer deutschen Webseite erhalten. Diese Webseite (weiss nicht ob ich den Namen sagen darf) habe ich jetzt auch einmal angemailt um denen mitzuteilen was fuer eine Firma berufs-wahl.de ist, und das die doch bitte entweder Ihre Benutzer warnen soll den Test nicht zu machen, oder wenigstens solche Links nicht mehr rausschickt.


Gagalina
 
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