Beantwortung vieler Fragen an Mainpean

@MaRus

so isses. MP hat nur Forderungen an die Netzbetreiber, und nicht an die Endkunden. Das geht auch aus den AGBs der In-Telegence hervor. Mit der Acoreus hat MP keinen Vertrag, und kann denen auch nichts vorschreiben.

Counselor
 
Ist das nur unglücklich ausgedrückt
Laut denen bin Ich selbst verantwortlich,da automatisches einschalten des Systems ebensowenig möglich ist,wie die Verbindung zur kostenpflichtigen Nummer, ohne dass mir zuvor vergegenwärtigt wurde,eine kostenpflichtige Software zu aktivieren.Außerdem sind die scheinbar in der Lage, mir nachzuweisen, wann Ich diese Seiten besucht habe.
(siehe http://teltarif.de/forum/a-intelegence/497-1.html ),

oder ist die falsche Werbung mit dem "kostenlosen Zugangstool" auch schon in dem Punkt falsch?

Dietmar Vill
 
M.D. schrieb:
Wir haben diese Forderungen nicht gerichtlich geltend gemacht weil wir bis jetzt der Meinung wahren wenn jemand aus welchen Grund auch immer seine Rechnung nicht bezahlt hat, er aus seiner sicht wohl glaubt einen entsprechenden Grund dafür zu haben (z.B. zu kleine Preisangabe, mit dem Inhalt des Downloads nicht zufrieden, angebliche versehentliche Einwahlen...)
Das ist doch endlich mal eine klare Definition. Genau so muss es gehen. Wenn die Preisinformation zu klein ist, muss nicht gezahlt werden.

Das kann man wenigstens verstehen. Gut, dass hier auch mal Klartext gesprochen wird.

Dietmar Vill
 
M.D. schrieb:
Grundsätzlich ist es so, dass es bei meinen PP? eine Stornorate von ca. 50% gegeben hat. Das bedeutet, dass 50% der User, die sich eingewählt haben, auch nach Erhalt des Inkasso-Schreibens die Rechnung nicht bezahlt haben.
Wir haben diese Forderungen nicht gerichtlich geltend gemacht, weil wir bis jetzt der Meinung waren, wenn jemand, aus welchem Grund auch immer, seine Rechnung nicht bezahlt hat, er aus seiner Sicht wohl glaubt einen entsprechenden Grund dafür zu haben (z.B. zu kleine Preisangabe, mit dem Inhalt des Downloads nicht zufrieden, angebliche versehentliche Einwahlen...)
Aufgrund der Tatsache, dass Herr Richter seine Kompetenzen bei Weitem überschreitet und allen Usern praktisch eine General-Amnestie <g> Fremdwörter sind Glücksache gewährt, wollten wir bei genau diesen Usern die Ansprüche geltend machen.
Leider ist es so, dass Herr Richter natürlich nicht verraten will, welche User das genau sind. Deswegen werden wir ALLE Ansprüche, bei denen dies noch möglich ist, nun mehr geltend machen.
Bedanken dürfen sich die User bei Herr Richter, der sich selbst rechte zugesprochen hat, die er nicht hat und sich damit sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat. (ich befürchte er wird auch bald aus dem Fenster fallen)
So ehrenhaft der Versuch (der sowieso scheitert) auch sein mag Dialern (oder Mainpean) einen besseren Ruf zu verschaffen, sollte man dabei seine Kompetenzen niemals überschreiten, sonst kann es sein, dass genau das Gegenteil dabei rauskommt.
Übrigens Herr Richter: einige e-Mails liegen mir vor.
Geschäftsschädigung.
KammpaneKampagne - Achtung - Fremdwort... = Bumerang?
Selbst Schuld!

Tja ...
Wahrscheinlich hat's für ein Bewerbungsschreiben nicht ganz gereicht ...
Da muss man ja sein Geld auf andere Weise verdienen

GASTon
 
M.D. schrieb:
... allen Usern praktisch eine General Amnesie gewährt ...
Also ich verwahre mich dagegen, dass hier auf Seiten der User eine Amnesie vorliegt. :lol: ... An akuter und zuweilen chronischer Amnesie leiden hier wohl andere. ;)
 
Solche Antworten sollten alle bestärken, den Kampf gegen Dialerabzocke mit noch größerem
Einsatz zu betreiben. Keine Rechtschreibung zu beherrschen, ist wohl das kleinste Übel, charakterlich
völlig daneben zu liegen, wiegt weitaus schwerer. Es ist aber richtig interessant
zu beobachten , wie jetzt so langsam die letzte hauchdünne Schicht Anstand endgültig
abgestreift wird.
cp
 
Da will ich noch einmal den Versuch machen, das Positive des Gesagten hervorzuheben. Wir sollten uns konkret mit dem Inhalt beschäftigen.

Lobend zu erwähnen ist die Einschätzung eines Anbieters, dass die Forderungen nicht bezahlt werden müssen, wenn die Preisinformation zu klein war. Das habe ich so noch nicht gelesen. Das verdient Beachtung und kommt aus berufenem Mund. Weiter so!

Das ist viel besser als die orientierungslose Rumeierei, die man sonst hier so hört.

Dietmar Vill
 
Anamnese, Amnesie und Amnestie

;)
@dvill,

die Anamnese des Dialerdrückers liefert auch einen ausgezeichneten Eindruck über die Seriostiät des Gewerbes:

50 Prozent Stornoquote!

Wer bietet mehr?

Gruß
Raimund
 
M.D. schrieb:
Grundsätzlich ist es so das es bei meinen PP eine Stornorate von ca. 50% gegeben hat das bedeutet das 50% der User die sich eingewählt haben auch nach erhalt des Inkasso Schreibens die Rechnung nicht bezahlt haben.
Wir haben diese Forderungen nicht gerichtlich geltend gemacht weil wir bis jetzt der Meinung wahren wenn jemand aus welchen Grund auch immer seine Rechnung nicht bezahlt hat, er aus seiner sicht wohl glaubt einen entsprechenden Grund dafür zu haben (z.B. zu kleine Preisangabe, mit dem Inhalt des Downloads nicht zufrieden, angebliche versehentliche Einwahlen...)
Aufgrund der Tatsache das Herr Richter seine Kompetenzen bei weiten überschreitet und allen Usern praktisch eine General Amnesie gewährt wollten wir bei genau diesen Usern die Ansprüche geltend machen.
Leider ist es so dass Herr Richter natürlich nicht verraten will welche User das genau sind. Deswegen werden wir ALLE Anspruche bei denen dies noch möglich ist nun mehr geltend machen.
Bedanken dürfen sich die User bei Herr Richter der sich selbst rechte zugesprochen hat die er nicht hat und sich damit sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat. (ich befürchte er wird auch bald aus dem Fenster fallen)
So ehrenhaft der versuch (der sowieso scheitert) auch sein mag Dialern (oder Mainpean) einen besseren ruf zu verschaffen sollte man dabei seine Kompetenzen niemals überschreiten sonst kann es sein das genau das Gegenteil dabei rauskommt.
Übrigens Herr Richter einige e-Mails liegen mir vor.
Geschäftsschädigung.
Kammpane = Bumerang?
Selbst Schuld!

Das ist schön. Wenn Sie die Mails direkt von mir haben wollen, einfach Laut geben.

MfG A.Richter
 
M.D. schrieb:
Zum Glück wird in Deutschland nach Gesetzen und nicht nach Moral geurteilt!

Das will ich doch stark hoffen...

@dvill

Die Äußerungen über Lesbarkeit und Schriftgröße sind ja gut und schön, aber solange das
nicht klar definiert ist und auch von den Dialerbetreibern akzeptiert und umgesetzt wird,
sind das leere Worthülsen.
Mit einer starken Lupe(20fach) und dem entsprechenden Monitor ist auch 2Punkt noch lesbar....
Die Punktgröße z.B sagt überhaupt nichts aus , Hintergrund und Vordergrundfarbe,
Verbot von Popups usw. , da läßt sich soviel rein und raus interpretieren...
cp
 
Ein paar Urteile zur gefälligen Lektüre

An Herrn M.D.:

Sie möchten rechtliche Schritte einleiten?

Dann sollten Sie zur Einstimmung schon einmal diese Urteile hier genau lesen und mit den Ihnen vorliegenden Fällen vergleichen.


Urteil des AG Siegburg vom 19.11.2003 - Az.: 5 a C 242/03
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agsiegburg191103.htm


Urteil des AG Hamburg St. Georg vom 12.11.2003 - Az.: 916 C 310/03
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aghamburgstgeorg121103.htm

Urteil des AG Krefeld vom 30.10.2003 - Az.: 72 C 58/03
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkrefeld301003.htm


Urteil des AG Forchheim vom 15.10.2003 - Az.: 72 C 392/03
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agforchheim151003.htm


http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agbochum151003.htm
Urteil des AG Bochum vom 15.10.2003 - Az.: 70 6 286/03


Das Urteil hier ist besonders wichtig:
Urteil des AG Münster vom 03.09.2003 - Az.: 5 C 1775/03
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agmuenster030903.htm

Dieses Urteil verdient ebenfalls hohe Beachtung:
Urteil des AG Berlin-Wedding vom 01.09.2003 - Az.: 17C 263/03
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinwedding010903.htm

Es obliegt angesichts der "hinlänglich bekannten" Dialer-Problematik dem Netz-Betreiber nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich wollte.


Urteil des AG Frankfurt a.M. vom 10.07.2003 Az.: 31 C 1361/03 - 83
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agfrankfurt100703.htm


Urteil des LG Köln vom 03.07.2003 Az.: 31 O 287/03
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgkoeln030703.htm


Urteil des AG Kaiserslautern vom 29.04.2003 Az.: 1 C 291/03

Angesichts der Höhe der angefallenen Entgelte für Mehrwertdienste (ca. eineinhalb Minuten über 90,00 EUR) ist es dem Telefonnetzbetreiber zuzumuten, daß er ausdrücklich auf die in den Geschäftsbedingungen festgelegten Preise hinweist. Eine stillschweigende Einbeziehung nach § 305 Nr.2 b) BGB reicht nicht aus.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agksl290403.htm


Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.03.2003 Az.: 11 S 8162/02

1. Der Anbieter einer über eine "0190-Nummer" abgerechneten Dienstleistung trägt die Beweislast dafür, dass mit dem Nutzer ein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung geschlossen, zuvor das geforderte Entgelt genannt und die Dienstleistung auch erbracht worden ist.
2. Dem Anbieter ist es zumutbar, hierfür eine Datensicherung über Einzelverbindungen vorzunehmen und diese aufzubewahren.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgnfuerth270303.htm
 
Ich bleibe dabei, dass man sich mit dem Inhalt und nicht mit der Form auseinandersetzen muss. Oberlehrerhaftes Gehabe wird dem Problem nicht gerecht.

Hier werden Einblicke und Informationen gegeben, mit denen man sich besser vorstellen kann, wie sich die Sache aus Anbietersicht darstellt.

Wenn dort eine gewisse Großzügigkeit im Umgang mit Personen praktiziert wird, die mit dem Angebot nachträglich nicht zufrieden waren, ist das bemerkenswert und mehr, als wir bisher hierzu erfahren konnten.

Man darf nicht in Schablonen denken. Neue Gesichtspunkte sind nützlich.

Dietmar Vill
 
Re: Ein paar Urteile zur gefälligen Lektüre

M.D schrieb:
Danke für die Info!
Die Chance auf erfolg ist höher als ich dachte!
Sind für mich eigentlich nur positive Urteile.

empfehle dringend Besuch beim Augenarzt, offensichtlich schwere Hornhautverkrümmung :crazy:
 
Er schrieb ja nicht wessen Chancen auf Erfolg hoch sind

Ich kann mich dem vorigen Posting nur anschließen. Es handelt sich bei den von mir geposteten Urteilen ausschließlich um für Verbraucher positive Urteile.

Der Tenor all dieser Urteile ist, dass dem Anbieter - meiner Meinung nach völlig zu Recht - relativ strenge Nachweispflichten auferlegt werden.

Wenn die Chancen für den Anbieter hoch wären, dann wäre außerdem auch sicher schon längst Klage erhoben worden.
 
Re: Er schrieb ja nicht wessen Chancen auf Erfolg hoch sind

Gast schrieb:
Der Tenor all dieser Urteile ist, dass dem Anbieter - meiner Meinung nach völlig zu Recht - relativ strenge Nachweispflichten auferlegt werden.

Na anscheinend glaubt Herr M.D. diese Nachweise erbringen zu können. Bin ja mal gespannt auf seine ersten Klageschriften. Da wird er dann wohl ein paar Kopien der Anwahlprogramme vorlegen müssen.
Interessanterweise haben diesen Schritt bisher alle TK-Unternehmen die klagten gescheut. Es wäre schön wenn Gerichte mal zu einem konkreten Dialer Stellung nehmen könnte (kostenloses Einwahltool, Schriftgrösse usw.)
Gruss
Teleton
 
Diese Schriftsätze würde ich auch gerne sehen

Die Schriftsätze in einem solchen Verfahren möchte ich auch gerne sehen.
Insbesondere würden mich die Beweisangebote und deren Würdigung durch das Gericht interessieren.

Versuche mit einigen allgemeinen Textbausteinen gab es ja schon in einigen Verfahren; diesbezüglich siehe die von mir geposteten Links zu den Urteilen.

Man sollte sich aber sicherheitshalber rechtzeitig entsprechende Gegenargumente überlegen.

"Beliebt" ist zB die Argumentation mit dem Passwort für ein Abo für irgendeinen "Dienst" (zB Erotikseite).

Recht gut klingen übrigens die Vorschläge von "Jurist" bezüglich Beweislastumkehr.
 
Re: Ein paar Urteile zur gefälligen Lektüre

M.D. schrieb:
Danke für die Info!
Die Chance auf erfolg ist höher als ich dachte!
Sind für mich eigentlich nur positive Urteile.

Naja, wenigstens hast du's nicht weit von der Schwanthaler Strasse bis zum Amtsgericht. :rofl:

Schick mir doch bitte die jeweiligen Verhandlungstermine per PN, wenn dir das nicht zu viele Umstände macht.
 
@Herrrrr M.D. aus M.

Ja was nu?!? Sind sie etwa vergrätzt, weil Hasbro ihnen ihr Monopoly-Dingens abgeklemmt und einkassiert hat?!? :holy:
Ooooh, sitzt ihnen da jetzt wohl ein Pups quer?
Das wird dann wohl zum Dauerzustand werden, denn da wo dieser Tiefschlag seinen Ausgangspunkt hat, gibt's noch mehr davon. Und ab jetzt geht's Schlag auf Schlag. "Kunden" zu instrumentalisieren, die wahrscheinlich zurecht zahlungsunwillig sind, um eine Exempel zu statuieren, das ist ja wohl das Allerletzte.
Nun, Herr M.D. aus M., ich wünsche einen angenehmen betriebswirtschaftlichen Untergang. Die Welt wird es ihnen danken.

MfG (= Mit frechem Grinsen)
L.
 
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