Beantwortung vieler Fragen an Mainpean

Am besten kurz bei den Geschädigten informieren. Wir sind am abarbeiten. Inwischen wurde Dutzenden geholfen. Wir treten damit nur nicht so reisserisch auf.

MfG A.Richter
 
Mainpean GmbH schrieb:
Wir treten damit nur nicht so reisserisch auf

Wow , eine ganz neue Seite, das ist mal was ganz Neues, die bescheidenen Wohltäter
im Stillen und Verborgenen. Warum diese neue Bescheidenheit und Zurückhaltung? bei guten Taten
ist das wirklich nicht nötig. Das nimmt bestimmt keiner übel ;)
cp
 
Captain Picard schrieb:
Mainpean GmbH schrieb:
Wir treten damit nur nicht so reisserisch auf

Wow , eine ganz neue Seite, das ist mal was ganz Neues, die bescheidenen Wohltäter
im Stillen und Verborgenen. Warum diese neue Bescheidenheit und Zurückhaltung? bei guten Taten
ist das wirklich nicht nötig. Das nimmt bestimmt keiner übel ;)
cp

Leider doch. Auf jeden Fall wird den Leuten geholfen. So oder so. Wenn es berechtigte Einwände gibt, regeln wir das.

MfG A.Richter
 
Mainpean GmbH schrieb:
Leider doch. Auf jeden Fall wird den Leuten geholfen. So oder so. Wenn es berechtigte Einwände gibt, regeln wir das.
MfG A.Richter

Ist Ihr Forderungserlass eigentlich mit den anderen Beteiligten (Netzbetreiber, Inkassobüro und Webmaster) abgesprochen?

Counselor
 
Anonymous schrieb:
Wenn es berechtigte Einwände gibt, regeln wir das.

Was sind Ihrer Meinung nach berechtigte Einwände ?
Zählt da auch ein zu geringer Traffic oder eine kurze Verbindungsdauer zu ?

Die Frage wurde Hr. Richter schon des öfteren gestellt - genauso wie andere.

Aber anscheinend will oder kann Hr. Richter diese nicht beantworten. Schließlich heißt dieser Threat ja auch "Beantwortung VIELER Fragen an Mainpean" und nicht alle.

Am besten, wir machen ein neuen Threat auf: was kann alles als "viel" bezeichnet werden?
:evil:
 
In diesem Forum darf gepostet werden, aber es gibt keinen Zwang, etwas zu sagen für die, die es nicht wollen. Insofern muss niemand aufgefordert werden zu Äußerungen, die er nicht freiwillig einbringen will.

Soweit ich die Selbstinszenierung der letzten Wochen verstanden habe, ging es darum:
Mainpean GmbH schrieb:
Ich werde allerdings versuchen, speziell unsere Firma, ins richtige Licht zu rücken.
Das "richtige" Licht ist ein zutreffendes Licht, unabhängig von den Kriterien "gut", "seriös" oder sonst was, eben nur "zutreffend". Wenn durch das beredete Schweigen das "richtige" Licht auf diese Firma geworfen wird, sollte man das so zu Kenntnis nehmen. Ehrlichkeit geht vor.

Unter

http://mainpean.de/v2/content/content.php?what=aktuell.vs.history#375

wurden Dialer der Version 3.7.5 ab der 47. Woche angekündigt, in der RegTP-DB befindet sich heute nicht ein einziger:

http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp?rufnummer=885887&dialerversion=3.7.5

Alle dort registrierten Dialer entsprechen der Version 3.7.4 gemäß

http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp?rufnummer=885887&dialerversion=3.7.4

Hier kann jeder selbst entscheiden, welches Licht geworfen wird.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
In diesem Forum darf gepostet werden, aber es gibt keinen Zwang, etwas zu sagen für die, die es nicht wollen. Insofern muss niemand aufgefordert werden zu Äußerungen, die er nicht freiwillig einbringen will.

Soweit ich die Selbstinszenierung der letzten Wochen verstanden habe, ging es darum:
Mainpean GmbH schrieb:
Ich werde allerdings versuchen, speziell unsere Firma, ins richtige Licht zu rücken.
Das "richtige" Licht ist ein zutreffendes Licht, unabhängig von den Kriterien "gut", "seriös" oder sonst was, eben nur "zutreffend". Wenn durch das beredete Schweigen das "richtige" Licht auf diese Firma geworfen wird, sollte man das so zu Kenntnis nehmen. Ehrlichkeit geht vor.

Unter

http://mainpean.de/v2/content/content.php?what=aktuell.vs.history#375

wurden Dialer der Version 3.7.5 ab der 47. Woche angekündigt, in der RegTP-DB befindet sich heute nicht ein einziger:

http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp?rufnummer=885887&dialerversion=3.7.5

Alle dort registrierten Dialer entsprechen der Version 3.7.4 gemäß

http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp?rufnummer=885887&dialerversion=3.7.4

Hier kann jeder selbst entscheiden, welches Licht geworfen wird.

Dietmar Vill

Wie immer: Danke für die Stimmungsmache, dvill!

Schon mal daran gedacht, dass die Datenbank evtl. Tage oder Wochen hinter der eigentlichen Registrierung hinterherhinkt oder sich da etwas zeitlich dazwischen geschoben hat, dass die Registrierung sich ein wenig nach hinten verzögert?

Aber wie üblich: Erstmal draufhauen. Macht wohl mehr Spass.
 
Gast schrieb:
Macht wohl mehr Spass.
Angesichts von Dialerangeboten für Schüler der 7. Klasse, ihre Hausaufgaben zu Lasten der elterlichen Telefonrechnung abzuschreiben, bin ich in dieser Frage von Spaßgefühlen ganz weit entfernt.

Ich habe zuvor den Ankündigungen eines Unternehmens die Fakten gegenübergestellt. Die Öffentlichkeitsarbeit verantwortet dieses Unternehmen doch wohl selbst.

Wenn dieser Vergleich als "draufhauen" bezeichnet wird, spricht das so geäußerte Verständnis Bände. Damit kann ich leben.

Meinungsbildend sind nicht nur die verbreiteten Informationen, sondern auch die unterlassenen.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Meinungsbildend sind nicht nur die verbreiteten Informationen, sondern auch die unterlassenen.
Dietmar Vill
Eben. Auch die, dass die Datenbank der RegTP nich TAGESAKTUELLE Infos enthält, sondern der Zeit doch einige Zeit hinterherhinkt.

Warum hast Du diese Info vergessen zu erwähnen?
 
Anonymous schrieb:
dvill schrieb:
Meinungsbildend sind nicht nur die verbreiteten Informationen, sondern auch die unterlassenen.
Dietmar Vill
Eben. Auch die, dass die Datenbank der RegTP nich TAGESAKTUELLE Infos enthält, sondern der Zeit doch einige Zeit hinterherhinkt.

Warum hast Du diese Info vergessen zu erwähnen?

@Schlauer Gast

Die Datenbank hinkt nicht hinterher. Wenn MP Dialer zum Download freigibt, bevor eine abschliessende Entscheidung über den Registrierung gefallen ist, ist MP seiner Zeit Lichtjahre voraus. Dialer, die im Moment der ersten Anwahl (=Inbetriebnahme) dort nicht eingetragen sind, lösen keine Zahlungspflicht aus, weil Dienstleistungen nur über vorab registrierte Dialer angeboten werden dürfen.

Da macht das Wörtchen 'vor' im Gestzestext und 'vorab' in der Regierungsbegründung den großen Unterschied, der Rückwirkungen auf das Datum der Antragstellung ausschließt.

Counselor
 
Counselor schrieb:
Die Datenbank hinkt nicht hinterher. Wenn MP Dialer zum Download freigibt, bevor eine abschliessende Entscheidung über den Registrierung gefallen ist, ist MP seiner Zeit Lichtjahre voraus. Dialer, die im Moment der ersten Anwahl (=Inbetriebnahme) dort nicht eingetragen sind, lösen keine Zahlungspflicht aus, weil Dienstleistungen nur über vorab registrierte Dialer angeboten werden dürfen.

Da macht das Wörtchen 'vor' im Gestzestext und 'vorab' in der Regierungsbegründung den großen Unterschied, der Rückwirkungen auf das Datum der Antragstellung ausschließt.

Counselor

Bitte informiere Dich doch einfach einmal, bevor Du hier mitredest.

1. Die Datenbank der RegTP hat momentan hat eine Verzögerung zwischen 1 bis 2 Wochen.

2. Die Registrierung erfolgt ausweislich des jeweiligen Registierungsbescheides durch die RegTP vom Tag der Antragstellung an, nicht erst vom Tag der Registrierung. Es ist also falsch, was Du da erzählst.

3. Die Worte "vor" und "vorab" beziehen sich ausschliesslich auf die Tatsache, dass vor Betriebsaufnahme eine Antragsstellung erfolgen muss.

4. Da die Registrierung keinerlei Aussage über die inhaltliche Qualität eines Dialers trifft (überall nachzulesen), erfolgt hier auch keine inhaltliche Prüfung, so dass schon Dein Begriff von der "abschliessenden Entscheidung" falsch ist. Die RegTP hat hier nichts zu entscheiden, sie ist zur Registrierung verpflichtet. Das ist ja die Krux an dieser ganzen Registrierung, weil man zuerst denken könnte, es erfolgt eine inhaltliche Kontrolle, passiert aber gerade nicht.
 
Gast schrieb:
Eben. Auch die, dass die Datenbank der RegTP nich TAGESAKTUELLE Infos enthält, sondern der Zeit doch einige Zeit hinterherhinkt.

Warum hast Du diese Info vergessen zu erwähnen?
Ich habe es weder vergessen noch ist es nötig, in jeden Beitrag auf das gesamte, hier im Forum vorhandene Wissen hinzuweisen.

Natürlich habe ich auch in aktuellen Downloads kostenloser Zugangstools - zuletzt gestern - versucht, einen Dialer der Version 3.7.5 zu bekommen.

Ich konnte bei mehreren Stichproben nur Dialer der Version 3.7.4 finden. Gibt es Dialer in der neuen Version im Einsatz?

Ich habe den Link auf die RegTP-DB gebracht, weil das für andere Leser jederzeit, auch in den kommenden Tagen, zur Bildung einer eigenen Meinung nachvollzogen werden kann.

Dietmar Vill
 
Anonymous schrieb:
1. Die Datenbank der RegTP hat momentan hat eine Verzögerung zwischen 1 bis 2 Woche
Bedeutet, daß der Dialer, dessen Registrierung jetzt beantragt wird, erst in zwei Wochen zum Download zur Verfügung gestellt werden darf.
Gast schrieb:
2. Die Registrierung erfolgt ausweislich des jeweiligen Registierungsbescheides durch die RegTP vom Tag der Antragstellung an, nicht erst vom Tag der Registrierung. Es ist also falsch, was Du da erzählst.
Die rückwirkende Registrierung löst die Vergütungspflicht nicht rückwirkend aus. Der Dialer muß vor der ersten Inbetriebnahme in der Datenbank verzeichnet sein. Bitte die verwaltungsrechtlichen Vorgänge von den zivilrechtlichen Schlußfolgerungen trennen. Der Dialeranbieter ist selbst dafür verantwortlich, daß er den Dialer erst anbietet, wenn er einen positiven Registrierungsbescheid hat.
Gast schrieb:
3. Die Worte "vor" und "vorab" beziehen sich ausschliesslich auf die Tatsache, dass vor Betriebsaufnahme eine Antragsstellung erfolgen muss.
Wäre das so, würde das auch so im Gesetz stehen. Dort steht aber nicht
Code:
Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Antrag auf Registrierung vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde gestellt ist ...
Sondern
Code:
Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden
Gast schrieb:
4. Da die Registrierung keinerlei Aussage über die inhaltliche Qualität eines Dialers trifft (überall nachzulesen), erfolgt hier auch keine inhaltliche Prüfung, so dass schon Dein Begriff von der "abschliessenden Entscheidung" falsch ist. Die RegTP hat hier nichts zu entscheiden, sie ist zur Registrierung verpflichtet.
Sie entscheidet, ob die Voraussetzungen der Registrierung erfüllt sind. Das ist zwar keine materielle Prüfung, aber eine formelle Prüfung und eine Entscheidung, ob die formellen Voraussetzungen vorliegen.

Counselor
 
Counselor schrieb:
Bedeutet, daß der Dialer, dessen Registrierung jetzt beantragt wird, erst in zwei Wochen zum Download zur Verfügung gestellt werden darf.

Wenn Du schon positivistisch (vgl. u.) argumentiert, dann halte ich Dir jetzt entgehen, dass da nicht steht "...in der Datenbank eingetragen."
sondern nur "...registriert".

Und wenn die RegTP 8 Wochen braucht, dann besteht während dieser 8 Wochen keine Vergütungspflicht?

Du fehlinterpretierst hier etwas Grundlegendes. Die zivilrechtliche Vergütungspflicht hängt von der verwaltungsrechtlichen Registrierung ab. Und diese wird ab Antragstellung vorgenommen.

Counselor schrieb:
Die rückwirkende Registrierung löst die Vergütungspflicht nicht rückwirkend aus. Der Dialer muß vor der ersten Inbetriebnahme in der Datenbank verzeichnet sein. Bitte die verwaltungsrechtlichen Vorgänge von den zivilrechtlichen Schlußfolgerungen trennen. Der Dialeranbieter ist selbst dafür verantwortlich, daß er den Dialer erst anbietet, wenn er einen positiven Registrierungsbescheid hat.

Nein, wo steht das, was Du sagst? Du willst hier etwas herleiten, was das Gesetz nicht hergibt.
Es gibt genug Beispiele im Zivilrecht, dass Sachen auch rückwirkend eine Veränderung erfahren können, ich erwähne hier zB nur die Anfechtung.

Counselor schrieb:
Wäre das so, würde das auch so im Gesetz stehen. Dort steht aber nicht
Code:
Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Antrag auf Registrierung vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde gestellt ist ...
Sondern
Code:
Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden
[/quote]

Die Argumentation finde ich jetzt schwach. Oben argumentiert teleologisch, jetzt plötzlich wieder positivistisch. Das haut nicht hin. Entweder oder. Aber nicht immer nur sich das raussuchen, was zu seiner Meinung passt.

Noch einmal: Die Wortwahl "Registrierung" ist schlecht vom Gesetzgeber gewählt worden. Im Grunde genommen ist eher eine "Meldung" bzw. "Anzeigepflicht". Liegen die formalen Voraussetzungen vor, MUSS die RegTP die Registrierung vornehmen.

[quote=Counselor]
Sie entscheidet, ob die Voraussetzungen der Registrierung erfüllt sind. Das ist zwar keine materielle Prüfung, aber eine formelle Prüfung und eine Entscheidung, ob die formellen Voraussetzungen vorliegen.
Counselor[/quote]

Eben.
 
@Gast

Gast schrieb:
Du fehlinterpretierst hier etwas Grundlegendes. Die zivilrechtliche Vergütungspflicht hängt von der verwaltungsrechtlichen Registrierung ab. Und diese wird ab Antragstellung vorgenommen

Die Registrierung selbst sehe ich als eine Obliegenheit. Die tatsächlich erfolgte Registrierung im Moment der ersten Inbetriebnahme ist Tatbestandsvoraussetzung des § 43 b TKG. Nichtregistrierung im Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme des Dialers führt also zur Selbstschädigung des Anbieters.

Ist im Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme nicht registriert, sondern nur ein Antrag auf Registrierung bei der RegTP eingegangen, ist eine Tatbestandsvoraussetzung des § 43b TKG (Verbotsgesetz) nicht erfüllt. Daß das Verwaltungsverfahren sich hier in einem Schwebezustand befindet, ist unerheblich, denn der Anbieter kann durch rechtzeitige Antragstellung dafür sorgen, daß im Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme kein Schwebezustand herrscht und die Obliegenhaeit erfüllt ist. Das Obligo ist erfüllt, wenn die RegTP über den Antrag positiv befunden hat und ihre Entscheidung bekanntgegeben hat. Das tut sie gegenüber dem Kunden durch Eintrag in die Datenbank. Die Entscheidung beinhaltet die Feststellung, daß die Obliegenheit Registrierung erfüllt ist.

Rechtsfolge ist meiner Meinung nach, daß das Rechtsgeschäft, wenn die Reegistrierung des Dialers im Moment der ersten Inbetriebnahme erst beantragt, aber noch nicht erfolgt ist, dem Verbot des § 134 BGB unterfällt. § 134 BGB ordnet die Nichtigkeit ex tunc an. Ich sehe hier keine Möglichkeit einer Umdeutung.

Selbst wenn der Nichtigkeitsgrund später durch (rückwirkende) Vornahme der zunächst nur beantragten Registrierung entfallen würde, würde eine spätere Bestätigung keinesfalls rückwirkende Kraft haben. Verbleiben würde ein Anspruch aus § 141 II BGB.

Warum störst du dich daran, daß man sowohl aus positivistischem als auch aus teleologischem Denkansatz zum gleichen Ergebnis konmmen kann? Gerichte argumentieren oft mit mehreren juristischen Methoden.

Counselor
 
Mainpean GmbH schrieb:
Am besten kurz bei den Geschädigten informieren. Wir sind am abarbeiten. Inwischen wurde Dutzenden geholfen. Wir treten damit nur nicht so reisserisch auf.

MfG A.Richter

Tja zumindest sollten SIE bei den Geschädigten reisserisch auftreten Herr Richter. Aber in POSITIVER Form !!

Ihr abarbeiten gestaltet sich aber äusserst träge.....


Mainpean hat meinen kompletten Schriftverkehr (inkl. Kopien
an arcoreus) vorliegen.
Damit sind sie durchaus in der Lage zu erkennen, dass die
Vorgehensweise unseriös war.
Ich hab meinerseits alles getan was nötig war, mir seinerzeit
die Wolle aus den Socken geschrieben und jetzt warte ich ab
- und wenn denn doch noch was kommen sollte, lass ich es auf
eine Klage ankommen. Ich seh's echt nicht ein, Mainpean auch
nur noch eine Zeile zu schreiben. Es kommt eh keine Antwort.

Hier keine Antwort... und bei den Geschädigten auch nicht... echt toll Herr Richter.

siehe Original:

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?ID=1183105&ListID=6646&m=9163639#9163639
 
Mal ein kurzer Zwischenbericht: Wir arbeiten sehr intensiv die entsprechenden Beschwerden ab. Leider habe ich nicht jeden Tag dafür Zeit. Ich möchte jede Beschwerde selbst sichten und bearbeiten. Es sollen keine Standartantworten rauskommen. Dies erfordert Zeit. Diese Zeit sollte man mir geben.
Hier ein paar Reaktionen auf meine Arbeit:


"Hallo Herr Richter.

Erst einmal vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Der anonyme Schreiber wird sich sicherlich bei Ihnen melden, ich habe Ihre E.-Mail an ihn weitergeleitet.

Was meinen Fall betrifft, möchte ich die Kerle vor Gericht haben.

Ich denke, da Sie sich wirklich Mühe geben das geschaffene Unrecht wieder gut zumachen, werde ich meine Anzeige gegen Sie zurückziehen."


-------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr Richter

Ich bedanke mich für Ihre schnelle, und wie ich finde auch faire und korrekte Entscheidung.

Ich gestatte mir, meinen 'Fall' und Ihre Entscheidung im Forum 'computerbetrug.de' zu posten.
Ich hoffe, das dies Ihrem Anliegen auf Korrektur des Erscheinungsbildes der Fa. Mainpean
zu gute kommt.
-------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Richter,

wenn wir dieses Ihr Schreiben(Mail)als verbindlich betrachten können,sind wir positiv überrascht!

Danke auch für die schnelle Bearbeitung unserer Anfrage!

Ich lehne Dialer vom Grunde her nicht ab,aber ihre Anwendungen vor allem im Jahr 2003 uferten ins Kriminelle aus......
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Hallo Herr Richer,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich muß erst auf die Telekomrechnung vom 11.12.2003 warten, da müßte dann die besagte Einwahl erscheinen.
Ich melde mich dann gleich.
Nochmals Danke.
-------------------------------------------------------------------------------------

usw usw

MfG A.Richter
 
Diese Story glaube ich erst, wenn wenigstens einer, der hier vor dem Knatsch mit der RegTp
hier angemeldeten User solche "rührenden" Erfolgsstorys bestätigt . Solche "Dankesschreiben"
kann ich auf Wunsch im Hunderterpack zu günstigen Konditionen liefern.
Jupp
 
Beweiskraft = 0 !

Lassen Sie die Opfer doch selbst sprechen.
Zwischenberichte solcher Art interessieren wirklich nicht.
Mich zumindest keinen Deut.
 
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