Mainpean GmbH
Frisch registriert
Am besten kurz bei den Geschädigten informieren. Wir sind am abarbeiten. Inwischen wurde Dutzenden geholfen. Wir treten damit nur nicht so reisserisch auf.
MfG A.Richter
MfG A.Richter
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Mainpean GmbH schrieb:Wir treten damit nur nicht so reisserisch auf
Captain Picard schrieb:Mainpean GmbH schrieb:Wir treten damit nur nicht so reisserisch auf
Wow , eine ganz neue Seite, das ist mal was ganz Neues, die bescheidenen Wohltäter
im Stillen und Verborgenen. Warum diese neue Bescheidenheit und Zurückhaltung? bei guten Taten
ist das wirklich nicht nötig. Das nimmt bestimmt keiner übel
cp
Mainpean GmbH schrieb:Leider doch. Auf jeden Fall wird den Leuten geholfen. So oder so. Wenn es berechtigte Einwände gibt, regeln wir das.
MfG A.Richter
Wenn es berechtigte Einwände gibt, regeln wir das.
Anonymous schrieb:Wenn es berechtigte Einwände gibt, regeln wir das.
Was sind Ihrer Meinung nach berechtigte Einwände ?
Zählt da auch ein zu geringer Traffic oder eine kurze Verbindungsdauer zu ?
Das "richtige" Licht ist ein zutreffendes Licht, unabhängig von den Kriterien "gut", "seriös" oder sonst was, eben nur "zutreffend". Wenn durch das beredete Schweigen das "richtige" Licht auf diese Firma geworfen wird, sollte man das so zu Kenntnis nehmen. Ehrlichkeit geht vor.Mainpean GmbH schrieb:Ich werde allerdings versuchen, speziell unsere Firma, ins richtige Licht zu rücken.
dvill schrieb:In diesem Forum darf gepostet werden, aber es gibt keinen Zwang, etwas zu sagen für die, die es nicht wollen. Insofern muss niemand aufgefordert werden zu Äußerungen, die er nicht freiwillig einbringen will.
Soweit ich die Selbstinszenierung der letzten Wochen verstanden habe, ging es darum:
Das "richtige" Licht ist ein zutreffendes Licht, unabhängig von den Kriterien "gut", "seriös" oder sonst was, eben nur "zutreffend". Wenn durch das beredete Schweigen das "richtige" Licht auf diese Firma geworfen wird, sollte man das so zu Kenntnis nehmen. Ehrlichkeit geht vor.Mainpean GmbH schrieb:Ich werde allerdings versuchen, speziell unsere Firma, ins richtige Licht zu rücken.
Unter
http://mainpean.de/v2/content/content.php?what=aktuell.vs.history#375
wurden Dialer der Version 3.7.5 ab der 47. Woche angekündigt, in der RegTP-DB befindet sich heute nicht ein einziger:
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp?rufnummer=885887&dialerversion=3.7.5
Alle dort registrierten Dialer entsprechen der Version 3.7.4 gemäß
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp?rufnummer=885887&dialerversion=3.7.4
Hier kann jeder selbst entscheiden, welches Licht geworfen wird.
Dietmar Vill
Angesichts von Dialerangeboten für Schüler der 7. Klasse, ihre Hausaufgaben zu Lasten der elterlichen Telefonrechnung abzuschreiben, bin ich in dieser Frage von Spaßgefühlen ganz weit entfernt.Gast schrieb:Macht wohl mehr Spass.
Eben. Auch die, dass die Datenbank der RegTP nich TAGESAKTUELLE Infos enthält, sondern der Zeit doch einige Zeit hinterherhinkt.dvill schrieb:Meinungsbildend sind nicht nur die verbreiteten Informationen, sondern auch die unterlassenen.
Dietmar Vill
Anonymous schrieb:Eben. Auch die, dass die Datenbank der RegTP nich TAGESAKTUELLE Infos enthält, sondern der Zeit doch einige Zeit hinterherhinkt.dvill schrieb:Meinungsbildend sind nicht nur die verbreiteten Informationen, sondern auch die unterlassenen.
Dietmar Vill
Warum hast Du diese Info vergessen zu erwähnen?
Counselor schrieb:Die Datenbank hinkt nicht hinterher. Wenn MP Dialer zum Download freigibt, bevor eine abschliessende Entscheidung über den Registrierung gefallen ist, ist MP seiner Zeit Lichtjahre voraus. Dialer, die im Moment der ersten Anwahl (=Inbetriebnahme) dort nicht eingetragen sind, lösen keine Zahlungspflicht aus, weil Dienstleistungen nur über vorab registrierte Dialer angeboten werden dürfen.
Da macht das Wörtchen 'vor' im Gestzestext und 'vorab' in der Regierungsbegründung den großen Unterschied, der Rückwirkungen auf das Datum der Antragstellung ausschließt.
Counselor
Ich habe es weder vergessen noch ist es nötig, in jeden Beitrag auf das gesamte, hier im Forum vorhandene Wissen hinzuweisen.Gast schrieb:Eben. Auch die, dass die Datenbank der RegTP nich TAGESAKTUELLE Infos enthält, sondern der Zeit doch einige Zeit hinterherhinkt.
Warum hast Du diese Info vergessen zu erwähnen?
Bedeutet, daß der Dialer, dessen Registrierung jetzt beantragt wird, erst in zwei Wochen zum Download zur Verfügung gestellt werden darf.Anonymous schrieb:1. Die Datenbank der RegTP hat momentan hat eine Verzögerung zwischen 1 bis 2 Woche
Die rückwirkende Registrierung löst die Vergütungspflicht nicht rückwirkend aus. Der Dialer muß vor der ersten Inbetriebnahme in der Datenbank verzeichnet sein. Bitte die verwaltungsrechtlichen Vorgänge von den zivilrechtlichen Schlußfolgerungen trennen. Der Dialeranbieter ist selbst dafür verantwortlich, daß er den Dialer erst anbietet, wenn er einen positiven Registrierungsbescheid hat.Gast schrieb:2. Die Registrierung erfolgt ausweislich des jeweiligen Registierungsbescheides durch die RegTP vom Tag der Antragstellung an, nicht erst vom Tag der Registrierung. Es ist also falsch, was Du da erzählst.
Wäre das so, würde das auch so im Gesetz stehen. Dort steht aber nichtGast schrieb:3. Die Worte "vor" und "vorab" beziehen sich ausschliesslich auf die Tatsache, dass vor Betriebsaufnahme eine Antragsstellung erfolgen muss.
Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Antrag auf Registrierung vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde gestellt ist ...
Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden
Sie entscheidet, ob die Voraussetzungen der Registrierung erfüllt sind. Das ist zwar keine materielle Prüfung, aber eine formelle Prüfung und eine Entscheidung, ob die formellen Voraussetzungen vorliegen.Gast schrieb:4. Da die Registrierung keinerlei Aussage über die inhaltliche Qualität eines Dialers trifft (überall nachzulesen), erfolgt hier auch keine inhaltliche Prüfung, so dass schon Dein Begriff von der "abschliessenden Entscheidung" falsch ist. Die RegTP hat hier nichts zu entscheiden, sie ist zur Registrierung verpflichtet.
Counselor schrieb:Bedeutet, daß der Dialer, dessen Registrierung jetzt beantragt wird, erst in zwei Wochen zum Download zur Verfügung gestellt werden darf.
Counselor schrieb:Die rückwirkende Registrierung löst die Vergütungspflicht nicht rückwirkend aus. Der Dialer muß vor der ersten Inbetriebnahme in der Datenbank verzeichnet sein. Bitte die verwaltungsrechtlichen Vorgänge von den zivilrechtlichen Schlußfolgerungen trennen. Der Dialeranbieter ist selbst dafür verantwortlich, daß er den Dialer erst anbietet, wenn er einen positiven Registrierungsbescheid hat.
Counselor schrieb:Wäre das so, würde das auch so im Gesetz stehen. Dort steht aber nicht
SondernCode:Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Antrag auf Registrierung vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde gestellt ist ...
Code:Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden [/quote] Die Argumentation finde ich jetzt schwach. Oben argumentiert teleologisch, jetzt plötzlich wieder positivistisch. Das haut nicht hin. Entweder oder. Aber nicht immer nur sich das raussuchen, was zu seiner Meinung passt. Noch einmal: Die Wortwahl "Registrierung" ist schlecht vom Gesetzgeber gewählt worden. Im Grunde genommen ist eher eine "Meldung" bzw. "Anzeigepflicht". Liegen die formalen Voraussetzungen vor, MUSS die RegTP die Registrierung vornehmen. [quote=Counselor] Sie entscheidet, ob die Voraussetzungen der Registrierung erfüllt sind. Das ist zwar keine materielle Prüfung, aber eine formelle Prüfung und eine Entscheidung, ob die formellen Voraussetzungen vorliegen. Counselor[/quote] Eben.
Gast schrieb:Du fehlinterpretierst hier etwas Grundlegendes. Die zivilrechtliche Vergütungspflicht hängt von der verwaltungsrechtlichen Registrierung ab. Und diese wird ab Antragstellung vorgenommen
Mainpean GmbH schrieb:Am besten kurz bei den Geschädigten informieren. Wir sind am abarbeiten. Inwischen wurde Dutzenden geholfen. Wir treten damit nur nicht so reisserisch auf.
MfG A.Richter
Mainpean hat meinen kompletten Schriftverkehr (inkl. Kopien
an arcoreus) vorliegen.
Damit sind sie durchaus in der Lage zu erkennen, dass die
Vorgehensweise unseriös war.
Ich hab meinerseits alles getan was nötig war, mir seinerzeit
die Wolle aus den Socken geschrieben und jetzt warte ich ab
- und wenn denn doch noch was kommen sollte, lass ich es auf
eine Klage ankommen. Ich seh's echt nicht ein, Mainpean auch
nur noch eine Zeile zu schreiben. Es kommt eh keine Antwort.