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AW: Banditentum im Internet
Rechtsanwalt Karsten Gulden LL.M. (Medienrecht), Kanzlei GGR Gulden & Röttger Rechtsanwälte, 55126 Mainz
Bei den Einschüchterungsfallen-Banditen stimmt heute nicht eine Widerrufsbelehrung, soweit ich das feststellen konnte. Die Zeit drängt.
Rechtsanwalt Karsten Gulden LL.M. (Medienrecht), Kanzlei GGR Gulden & Röttger Rechtsanwälte, 55126 Mainz
Wo sind die Abmahner, wenn man sie brauchen kann? Oder verdienen die alle schon auf der falschen Seite?Eine Neuformulierung könnte folgendermaßen aussehen:
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."
Dies stärkt die Position der Verbraucher, dürfte einige Unternehmer ärgern und viele Abmahner auf den Plan rufen.
Bei den Einschüchterungsfallen-Banditen stimmt heute nicht eine Widerrufsbelehrung, soweit ich das feststellen konnte. Die Zeit drängt.