Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

Marilyn schrieb:
Vielleicht trägt der heute Beitrag im VbSch-Forum von 16:15 ('Streit ist beigelegt') zur weiteren Erhellung bei.

Dieser in der Tat handfestere Beitrag findet sich hier. Darin zitiert harald P.K aus einer email von callando:

...Wir haben mit dem Inkassobüro NexNet GmbH vereinbart, dass Avanio Kunden
bezüglich der in Rechnung gestellten Grundgebühr keine Mahnungen mehr
erhalten.

Bitte senden Sie uns folgende Daten:
- Buchungskonto (dies finden Sie auf der ersten Seite der
Telekom-Rechnung, oben rechts)
- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum

Die Daten werden wir an die NexNet GmbH weiterleiten, damit diese den
Mahnlauf für Sie stoppt. ...
Rette sich, wer (noch) kann?
 
Interessant wäre, was "Harald P.K." vorher an Callando geschrieben hat, dass es zu dieser Antwort kam...


Und eine andere Frage, die mir auf der Zunge liegt: Wird auf der nächsten Rechnung wieder die Grundgebühr (dann schon zum dritten Mal) berechnet werden, nachdem trotz Kulanzkündigung nach meinem Widerspruch zur ersten Inrechnungstellung eine zweite Inrechnungstellung im Folgemonat zu finden war?
 
SEP schrieb:
Auf diese konkrete Einzelfallfrage zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden

Sorry, ich wusste nicht, dass die Frage als Aufforderung zur Rechtsberatung galt, Danke für den Hinweis.
Ich habe jedenfalls den Text so (oder so ähnlich...) an NN rausgefaxt, bevor ich die neuen Threads zum Thema gelesen habe. So wie es scheint, muss ich jetzt ca* auch noch ein wenig drohen, dass die meinen Mahnlauf bei NN stoppen.

Gruß Catman
 
"Der Streit ist beigelegt...."

Ob das wirklich der Fall ist,bleibt abzuwarten.Auffällig ist auf jeden Fall,daß die Ca... immer alle möglichen Daten braucht.Ich habe einmalig und per normalem Brief widersprochen.Ca..hat geantwortet (mit "Sehr geehrte Damen und Herren" ..) und wollte eben diese Daten haben,man könne sonst nicht bearbeiten.Avanio hat überhaupt nicht reagiert,Nexnet ist bisher nicht in Erscheinung getreten,wurde auch von Ca.. im Schreiben nicht erwähnt.
Von mir bekommen die weder Daten noch Geld.(Telekom hat da bisher ordentlich mitgespielt,auch ein Rückbuchung und gekürzte Wiedereinzahlung sind völlig problem - und kostenlos gelaufen.)
Wie sehr die ganze Sache stinkt zeigt mir meine neue Telefonrechnung von heute - nach einem Monat Pause stehen die berühmten 4,50 € wieder mal drauf.Nur dass Ca.. mittlerweile eine neue Adresse hat: in 65396 Walluf.
Was für eine seltener Zufall,dass die ausgerechnet jetzt umziehen...

Nebenbei noch eine Entschuldigung von mir:habe heute nachmittag diese Info ohne es zu merken unter "Neues Thema" abgeschickt.(Callando-Flucht nach... braucht ihr nicht aufrufen-spart Zeit)
 
komisch ist das schon !!!!!

Matola schrieb:
[...]Auffällig ist auf jeden Fall,daß die Ca... immer alle möglichen Daten braucht.Ich habe einmalig und per normalem Brief widersprochen.Ca..hat geantwortet (mit "Sehr geehrte Damen und Herren" ..) und wollte eben diese Daten haben,man könne sonst nicht bearbeiten.Avanio hat überhaupt nicht reagiert,Nexnet ist bisher nicht in Erscheinung getreten,wurde auch von Ca.. im Schreiben nicht erwähnt [...]

Irgendwie scheint sich hier mein Verdacht zu bestätigen, dass wir, die der Aufforderung gefolgt sind, die Daten zuzusenden, in die Falle getappt sind. "Matola" hat noch keine Mahnungen von NN, da offenbar der C* u. A* die entsprechenden Daten fehlen. Die DT gibt die Daten möglicherweise auch nach Aufforderung nicht an Dritte weiter. Mit diesem tollen Trick kommen A* bzw. C* an meine Daten (Name, Adresse, Telefonnummer ...), die sie dann sofort (offensichtlich egal, wie es läuft) an NN weiter gibt. Existiert denn irgend jemand, der nicht gezahlt hat und gleichzeitig keinen schriftlichen Widerspruch an A* od. C* gesendet hat ?
Ist diesem möglicherweise nichts widerfahren, weil die persönlichen Daten den entsprechenden Firmen fehlten und auch nicht bei der DT angefordert werden konnten, weil eben keine Grundlage für eine Forderung besteht ? Hab´ich mich somit selbst in diese Falle hinein manövriert? :bigcry:
 
NN verzichtet aus was jetzt genau ?????

Bei dem Beitrag des Rchtsanwaltes J.G. im Verbraucherschutzforum verstehe ich nicht, worauf sich das bezieht. Verzichtet NN* in einem individuellen Fall od. ist das eine allg. Aussage? Wer hat da wo und für wen nachgefragt? Link zum o.a. Beitrag: http://www.Verbraucherschutz-Forum.de/?show=IERR

Einen weiteren (in diesem Falle einen wirklich aufmunternden) Beitrag habe ich zu einem ähnlichen Thema aus dem Jahre 2003 im Verbraucherschutzforum gefunden, wo es um ein Inkassounternehmen geht, das versucht hat, eine Durchsetzung einer unberechtigte Forderung aus 0190er-Nutzung gerichtlich zu erwirken. Und wie soll ich es sagen: ES GAB EIN HAPPY END !!! 0:-)

Aber lest selbst:

http://www.Verbraucherschutz-Forum.de/?show=EguP[/code]
 
Hallo,

wie ich jetzt festellen musste, gehöre ich auch zu den ungewollten Clubmitgliedern von a.... . :cry:

Auch ich werde rechtliche Schritte gegen a.... erheben. :argue:

Dafür besten Dank für die entspr. Vorlagen und deren Zusammenfassung.


Darüber hinaus möchte ich noch einen Umstand beisteueren - keine Ahnung ob dieses rechtlich von Bedeutung ist - der die Gemeinsamkeit der AGBs von Avanio und Freenet darstellt.

Gefunden im Forum von freenet:
http://forum.freenet.de/app/m/_t174...Avanio_und_Freenet_Fragen_zu_Tarife_freenetde _Dienste.html
 
NochEiner schrieb:
Darüber hinaus möchte ich noch einen Umstand beisteueren - keine Ahnung ob dieses rechtlich von Bedeutung ist - der die Gemeinsamkeit der AGBs von Avanio und Freenet darstellt.

Das könnte für denjenigen rechtlich bedeutsam sein, der die Urheberrechte an den AGBs zu haben glaubt... Für die hier relevante Frage der wirksamen Einbeziehung und der Wirksamkeit der AGB spielt das keine Rolle.
 
Re: komisch ist das schon !!!!!

Nachtschwärmer schrieb:
Irgendwie scheint sich hier mein Verdacht zu bestätigen, dass wir, die der Aufforderung gefolgt sind, die Daten zuzusenden, in die Falle getappt sind. "Matola" hat noch keine Mahnungen von NN, da offenbar der C* u. A* die entsprechenden Daten fehlen. Die DT gibt die Daten möglicherweise auch nach Aufforderung nicht an Dritte weiter. Mit diesem tollen Trick kommen A* bzw. C* an meine Daten (Name, Adresse, Telefonnummer ...), die sie dann sofort (offensichtlich egal, wie es läuft) an NN weiter gibt. Existiert denn irgend jemand, der nicht gezahlt hat und gleichzeitig keinen schriftlichen Widerspruch an A* od. C* gesendet hat ?
Ist diesem möglicherweise nichts widerfahren, weil die persönlichen Daten den entsprechenden Firmen fehlten und auch nicht bei der DT angefordert werden konnten, weil eben keine Grundlage für eine Forderung besteht ? Hab´ich mich somit selbst in diese Falle hinein manövriert? :bigcry:

Die Telekom übermittelt allen anderen Anbietern standardmäßig alle Daten, die zur Bearbeitung von Reklamationen und zur Beitreibung von Forderungen notwendig sind.

Das sind im Wesentlichen Name und Anschrift sowie Rechnungsnummer und -Datum sowie die Buchungskontonummer.

Wenn Du nun Einwendungen bei callando gegen die Rechnung erhebst, callando aber nicht die Möglichkeit gibst den Einwand zu bearbeiten weil Du Dich nicht identifizieren lassen willst - warum schreibst Du dann dorthin?
 
Re: komisch ist das schon !!!!!

ArtikelErstellt: Sa, 17.09.2005, 00:34 Betreff: Mit Zitat antworten
GammaRay schrieb:
Es wurde hier schon im Juni über Handelsregistereinträge diskutiert und die Firma ist imho auch etwa seit dieser Zeit aktiv.

Die Firma wurde aber allem Anschein nach erst am 4.8 aus einer Vorratsgesellschaft der VRB Vorratsgesellschaften GmbH
Linienstraße 130 10115 Berlin, nämlich aus der VRB Erste Beteiligungs GmbH & Co. M-11 KG in die Avanio Gmbh & Co KG umgewandelt, siehe Akas 1. Handelsregister-Link. Wer auch immer im Juni aktiv war, es war nicht die Avanio Gmbh&Co KG, die gab es da noch nicht!
_________________

Irgendwie muss es die aber 2004 auch gegeben haben:
http://64.233.183.104/search?q=cache:MfpKh8_a0k8J:www.avanio.net/hilfe.html+&hl=de

Man beachte das Copyright von 2004.
 
Re: komisch ist das schon !!!!!

NochEiner schrieb:
Irgendwie muss es die aber 2004 auch gegeben haben:
http://64.233.183.104/search?q=cache:MfpKh8_a0k8J:www.avanio.net/hilfe.html+&hl=de
Man beachte das Copyright von 2004.
Dieser Schnappschuss ist vom 13. Nov. 2005. Was soll denn ein Schnappschuss vom 13.11.2005 darüber sagen, ob avanio schon seit 2004 existiert? (Nachtrag: Ich habe von der Seite am 16.10.2005 eine Kopie gespeichert, da stand auch schon "2004")

Der Hinweis auf das "Copyright 2004" stinkt umso mehr, wenn man sich die Schnappschüsse von Reducal vom 23.09.2005 anschaut: "Copyright 2005".
 
Bisher alles nur per Email

Hallo.
Ich verfolge auch schon länger dieses Thema hier. Bei mir sieht's momentan so aus:
Erste Community-Gebühr für August hatte ich leider nicht bemerkt, die Zweite Gebühr bei der Telek. sperren lassen. Ich habe bisher nur E-Mails an A und C geschíckt. Kein Fax, kein Brief etc.
Es kamen auch nur die bekannten Standardantworten zurück.
Obwohl in der Antwortmail ja etwas von 4 Wochen Kündigungsfrist usw. drin stand und ich sollte mich doch per Fax oder Brief melden ist auf der neuen T.-Rechnung der Betrag nicht mehr drauf. Von Nexn. kam bisher auch noch nichts. Bin ja mal gespannt, ob sich da noch was tut, oder die Geschichte ein Ende hat.
 
Mahnbescheid

Drickes schrieb:
Bei längerer Abwesendheit beantragen wir immer Lagerservice bei der Post.

Auch können wir immer unsere Abwesendheit mittels Tankquittungen usw. beweisen. Vieles läuft auch über C.Card.

Hallo liebe Mit-Clubmitglieder,

zu den Mahnbescheiden noch ein Hinweis und auch eine Frage:
Wenn nicht widersprochen wird, muss mit einem Schufa-Eintrag und damit mit unangenehmen Folgen gerechnet werden.
Wie sieht das bei verspätetem Einspruch und "Wiedereinsetzung in den alten Stand" aus?

Hintergrund meiner Frage: Ich bin z.Zt. bei 2.Mahnung von NN und bald im Urlaub.

Zum Schluss noch (obligatorisch aber absolut angezeigt): Ein reisiges Dankeschön an alle die sich hier so engagiert einbringen!

Erwin
 
Könnte man nicht auch u. a. Gerichtsurteil auf a.... oder c... anwenden?
Ich weiß, a... und c... sind kein Mehrwertdienst, aber gewisse Abschnitte über die Begründung des Urteils würde für a.... in gewisserweise zutreffen.

Quelle: [...]

Kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen

Urteil des BGH vom 28.07.2005, AZ III ZR 3/05

Leitsatz BGH:
a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird.

b) Ein Entgeltanspruch wird in diesen Fällen auch nicht durch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV begründet.

[Urteil im Volltext]
[...]


[Kommerzielle Verlinkung gelöscht - bitte NUBs beachten! Das Urteil ist u.a. auch hier verlinkt - unmittelbar beim BGH] - modaction.sep
 
T-Com buchte 5,22 erneut ab

Hallo,

nachdem ich von avanio auf meine beiden Widersprüche drei gleichlautende Schreiben erhalten habe, habe ich trotz T-Com-Rücklastschrift Mitte Oktober und (rechtzeitige) Kürzung der Lastschrift Ende Oktober noch keinerlei Mahnungen o.ä. erhalten. Nach den neuerlichen Meldungen hinsichtlich der gewandelten Einstellung callandos gehe ich auch nicht mehr davon aus, von denen oder NexNet noch zu hören...

Dafür hat die T-Com mir nun 5,22 € separat per Lastschrift abgebucht - dem Verwendungszweck zufolge unter Bezugnahme auf die Rechnung, die ich Mitte Oktober zurückgehen ließ.

Warum das geschah, konnte man mir bei der T-Com-Rechnungsstelle auch nicht so recht erklären, zumal ich ja jeweils schriftlich Widerspruch eingelegt hatte und das auch im System verzeichnet ist. Die erneute Lastschrift soll ich wiederum der Bank zurückgeben...

Gruß
Joachim
 
NochEiner schrieb:
Könnte man nicht auch u. a. Gerichtsurteil auf a.... oder c... anwenden?
Urteil des BGH vom 28.07.2005, AZ III ZR 3/05

Leitsatz BGH:

a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird.
b) Ein Entgeltanspruch wird in diesen Fällen auch nicht durch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV begründet.

Zu dem Urteil und dem Folgeurteil siehe schon ausführlich hier (Der Jurist).

Für die avan*o-Geschichte wurde hier im Forum bislang aus den beiden Urteilen geschlossen, dass sich - wenn überhaupt bezahlt wird - eine Zahlung unter Vorbehalt anbietet. Siehe Der Jurist als Antwort auf rolf76
 
Re: T-Com buchte 5,22 erneut ab

joachim schrieb:
Dafür hat die T-Com mir nun 5,22 € separat per Lastschrift abgebucht - dem Verwendungszweck zufolge unter Bezugnahme auf die Rechnung, die ich Mitte Oktober zurückgehen ließ.

Warum das geschah, konnte man mir bei der T-Com-Rechnungsstelle auch nicht so recht erklären, zumal ich ja jeweils schriftlich Widerspruch eingelegt hatte und das auch im System verzeichnet ist.
Mir hat die Telekom damals erklärt, dass aufgrund meines Einwands der Posten zunächst für vier Wochen aus der Rechnung genommen werde. Wenn call***do gegenüber der Telekom nicht erkläre, dass dieser Betrag nicht mehr in Rechnung gestellt werden solle, werde er von der Telekom eben später wieder in Rechnung gestellt.

Dann könne ich wieder einen Einwand setzen. Aufgrund des neuerlichen Einwands werde dann der Posten wiederum für vier Wochen aus der Rechnung genommen werde. Wenn call***do gegenüber der Telekom nicht erkläre, dass.... (usw. usw.)
 
Re: T-Com buchte 5,22 erneut ab

rolf76 schrieb:
[Dann könne ich wieder einen Einwand setzen. Aufgrund des neuerlichen Einwands werde dann der Posten wiederum für vier Wochen aus der Rechnung genommen werde. Wenn call***do gegenüber der Telekom nicht erkläre, dass.... (usw. usw.)
Seltsame Zermürbungstaktik. Was spricht dagegen, alle zukünftigen Forderungen von Callando durch ein einmaliges Schreiben mit einer Einrede zu belegen?
 
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