AW: autoscout23
Hallo,
wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid käme, dann wird man auf einem Formular gefragt, ob die Gesamtforderung oder Teile der Forderung berechtigt sind. Dann kann man immer noch widersprechen.
Das sollte man dann allerdings auch tun, denn sonst wird der rechtskräftig.
Jeder kann jedem einen Mahnbescheid schicken. Das ist ein gebührenpflichtiger Vordruck, den man beim Amtsgericht bekommt. Das Gericht prüft in diesem Stadium nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Das kommt erst später. Allerdings bezweifle ich, dass selbst, wenn die einen rechtskräftigen Titel über die Forderung haben, dann wirklich pfänden lassen. Was füür ein Aufwand !! Die müssen, wie hier schon gesagt wurde, die Kosten für den Gerichtsvollzieher ersteinmal vorstrecken.
Gelassen bleiben.
Es gab vor Jahren übrigens, als die Telekom bzw. Post noch fast das Telefonmonopol hatte, eine ähnliche Betrugsserie:
Die Inhaber von Telefonanschlüssen (stehen ja im Telefonbuch) bekamen von der "Telekom" ein Schreiben auf einem getürkten Telekomformular, dass aufgrund eines maschinellen Abrechnungsfehlers die Telefonrechnung um 46.23 DM oder 32.15DM zu gering ausgestellt worden sei. Man habe vor 7 Tagen den Anschlussinhaber aufgefordert, den Differenzbetrag zu überweisen. Dieses sei aber nicht geschehen. Nun stünde das Mahnverfahren an, und innerhalb der nächsten Tage werde der Anschluss gesperrt.
Viele Leute, vor allem ältere, die "sich noch nie etwas zu Schulden haben kommen lassen, und noch nie eine Mahnung bekommen haben, weil sie alle Rechnungen pünktlich bezahlt hatten" rasten panikartig sofort zur Bank und überwiesen den Betrag. Denjenigen, die nichts bezahlten, ist natürlich nichts passiert.
Als nach einigen Tagen der Fall öffentlich wurde und in den Medien gesendet wurde, hatten die schon ordentlich abkassiert und waren nicht mehr zu ermitteln.
Gruß Agleh