bernhard
Sehr aktiv
Schon wieder "letztmalig".Dummschwätzer schrieb:Da Sie die seit dem **.**.2015 offene Rechnung ***** noch immer nicht beglichen haben, setzen wir Sie hiermit LETZTMALIG davon in Kenntnis, dass wir bei Nichtbezahlung den offenen Betrag durch einen Pfändungsantrag bei Gericht einfordern.
Ihnen drohen dadurch:
1. Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
2. Kontopfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 829 ZPO
3. Negativer SCHUFA Eintrag
Durch einen negativen SCHUFA Eintrag verschlechtert sich Ihre Bonität erheblich, was sehr viele Banken als Anlass nehmen, keine Darlehen mehr zu vergeben!
Zusätzlich zu diesen Unannehmlichkeiten entstehen Ihnen weitere ERHEBLICHE Kosten für Anwalts- und Gerichtsgebühren.