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Das wird ein Testballon sein. Wenn sich das Betrugsmodell heute noch in irgendeiner Form rechnen sollte, werden wir sicherlich noch mit anderen Tretminen dieser Art erfreut und die werden ihr Portfolio entsprechend ausbauen.Interessant wäre, wie viele überhaupt zahlen.
Das Geschäft muss sich doch lohnen, sonst würde das Element überhaupt nicht solche "Angebote" erstellen.
Das wird ein Testballon sein. Wenn sich das Betrugsmodell heute noch in irgendeiner Form rechnen sollte, werden wir sicherlich noch mit anderen Tretminen dieser Art erfreut und die werden ihr Portfolio entsprechend ausbauen.
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/RG11187A0AM/abzockalarm-routenplaner-24-infoOffen bleibt die Frage, auf welche Weise der überhaupt auf die Abzockerseite gelangt ist.
Was dabei schnell sein soll, verschließt sich mir. Googeln mit "Routenplaner" liefert jedenfalls bei mir keinen einzigen Treffer auf diese Seite und Werbung gibt es keine.Wer im Internet nach einem Routenplaner sucht, wird schnell unter routenplaner-24.info fündig und soll nach der Registrierung 576 Euro bezahlen.
Mehrere Verbraucher suchten unter dem Stichwort "Routenplaner" einen eben solchen und stießen auf das Angebot von routenplaner-24.info.
Da Sie nachweislich den Dienst in Anspruch genommen haben, überweisen Sie bitte den offenen Betrag von 576,00 Euro binnen 7 Tagen per EU Standardüberweisung auf unser Konto um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden:
ODV Online Content Ltd. Bulgarien
IBAN: BG45SOMB91301059102001
BIC: SOMBBGSF
Die Abofalle routenplaner-24.info, die wir aus Beratungen von vor 5 bis 10 Jahren kennen, ist zu neuem Leben erwacht
Da hier der gesetzlich vorgeschriebene Button ‚zahlungspflichtig bestellen‘ fehlt, kommt kein Vertrag zustande und die Verbraucher haben deshalb auch keine Pflicht zur Zahlung
Hier in D kommen solche s. g. Geldwäscheverdachtsanzeigen aber nur über eine Referenzbehörde der Bank zu einer Generalstaatsanwaltschaft, um den Verdacht der Beteiligung einer Bank an irgend einem strafbaren Verhalten auszuschließen. Das ist dann eine Selbstanzeige und hat i. d. R. nichts mit den Kunden und deren Verhalten zu tun. Was mit solchen Anzeigen dann passiert, wenn die hier vorliegende Fallkonstellation einschlägig ist, kann man sich leicht ausrechnen.BTW. immer sehr gut, wenn Banken ihre Korrespondenzpartner anzeigen...
Bei erster Betrachtung aber auch nicht strafbar, so lange kein registrierter Nutzer irrtümlich bezahlt hat. Bis dahin ist das Ganze allenfalls eine straflose Vorbereitungshandlung, für die keine deutsche Staatsanwaltschaft ernsthafte Ermittlungen ins Ausland anstossen wird.....welche durch die Nichtumsetzung der "Buttonlösung" ... nach deutschem Recht nicht mehr rechtskonform ist.
Das wird ein Testballon sein.
inkassieren. Was ist die gesetzliche MwSt. in diesem Fall und welches Finanzamt darf sich über die Zahlung freuen?Gesamtbetrag: 576,00 Euro inkl. der gesetzlichen MwSt.
Zahlen Sie nicht!
Lassen Sie sich keine Angst einjagen, Ihr Blutdruck kann sich direkt wieder senken, denn:
Diese Forderung hat weder Hand noch Fuß, weder wurde durch die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ein Vertrag geschlossen, noch erfüllt die Seite in irgendeiner Weise die gesetzlichen Anforderungen der Buttonlösung, die seit 2012 strenge Regeln bei der Aufklärungspflicht zu kostenpflichtigen Bestellungen im Internet vorsieht.
Immer noch nicht zahlen!
Es war lange ruhig rund um die klassischen Abofallen, nun schlagen sie wieder zu:
Per Mail erhalten Verbraucher zurzeit die Nachricht, sie hätten sich über die Seite www.routenplaner-24.info zur Zahlung verpflichtet. Eine Briefkastenfirma aus München, ODV Online Content Ltd., verschickt munter Rechnungen über 576,00 Euro die per SEPA-Überweisungen direkt auf ein Konto einer Bank im fernen Bulgarien gehen sollen. Der Schreck ist angesichts der Summe natürlich groß.
Zahlen Sie nicht!
Lassen Sie sich keine Angst einjagen, Ihr Blutdruck kann sich direkt wieder senken, denn:
Diese Forderung hat weder Hand noch Fuß, weder wurde durch die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ein Vertrag geschlossen, noch erfüllt die Seite in irgendeiner Weise die gesetzlichen Anforderungen der Buttonlösung, die seit 2012 strenge Regeln bei der Aufklärungspflicht zu kostenpflichtigen Bestellungen im Internet vorsieht.
Da Sie nachweislich den Dienst in Anspruch genommen haben, senden Sie bitte den offenen Betrag von 480,00 Euro binnen 7 Tagen per Paysafecard an unsere E-Mail Adresse um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Da Sie nachweislich den Dienst in Anspruch genommen haben, senden Sie bitte den offenen Betrag von 480,00 Euro binnen 7 Tagen per Paysafecard an unsere E-Mail Adresse um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Sie erhalten Paysafecards in jeder größeren Postfiliale, Kiosken, Tankstelle wie OMV, ARAL, ENI, ESSO sowie Geschäften wie Media Markt, Netto, Penny und vielen mehr.
Es handelt sich dabei um ein sicheres Bezahlsystem für das Internet, da Sie so keine Bankdaten weitergeben müssen.
Schwierig, weil die Nummern wie Bargeld sind. Woher die Scheine in Deiner Tasche stammen und welchen Weg sie gegangen sind, siehst Du ihnen ja auch nicht an.Kann man sowas nicht bei Paysafe melden ?
Legale Geldwäsche bittschön! Mit PayPal oder über die Prepaidkreditkarten á la Wirecard funzts genauso!Meiner Meinung nach grenzt das schon an Geldwäsche