Alphaload

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greatzickezacke schrieb:
M. E. wird im Falle eines streitigen Verfahrens das Gericht aus der Tatsache des Ausschlusses seine Schlüsse ziehen, spätestens, wenn diese von der Beklagtenseite ins Feld geführt wird. Relevant dürfte für das Gericht in dem Fall der Grund des Ausschlusses sein.
Möglicherweise im Zusammenhang mit dem Auftraggeber, der auch vom Verband genannt wurde. Alphaload (um die es hier geht) ist das ja nicht.
Ob deshalb alle Mandanten des Inkassobüros mit den behaupteten Forderungen vor Gericht zweifelhaft werden (dürfen/können), halte ich aber für ziemlich wilde Spekulation.
Aber versuch's ruhig ...
 
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Möglicherweise im Zusammenhang mit dem Auftraggeber, der auch vom Verband genannt wurde. Alphaload (um die es hier geht) ist das ja nicht.
Ob deshalb alle Mandanten des Inkassobüros mit den behaupteten Forderungen vor Gericht zweifelhaft werden (dürfen/können), halte ich aber für ziemlich wilde Spekulation.
Aber versuch's ruhig ...



Fakt ist, dass von Proinkasso turnusmäßig an die Schuldner der verschiedenen Mandantschaft der gleiche Schrieb versendet wird. Man beachte das 3. Posting auf dieser Seite:

[...]

Hier ging es um das Unternehmen Probino, für das Proinkasso tätig war/ist. Wir haben gestern eine Mail mit exakt gleichem Laut für die Alphaloadsache bekommen. Aufgrund der wiederholten [...] Einforderungen wurde Proinkasso ausgeschlossen. Für das Gericht dürfte im Falle eines Verfahrens in Sachen Alphaload interessant sein, dass genau die gleiche [...] für die der Auschluss erfolgte, weiterhin abgezogen wird.

Wie gesagt, das ist zunächst erstmal meine Einschätzung der Sachlage. Näheres werde ich vom RA erfahren.

[Unzulässige URL gelöscht. Weiterhin wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
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greatzickezacke schrieb:
Fakt ist, dass von Proinkasso turnusmäßig an die Schuldner der verschiedenen Mandantschaft der gleiche Schrieb versendet wird.
(...)
Wir haben gestern eine Mail mit exakt gleichem Laut für die Alphaloadsache bekommen. Aufgrund der wiederholten [...] Einforderungen wurde Proinkasso ausgeschlossen. Für das Gericht dürfte im Falle eines Verfahrens in Sachen Alphaload interessant sein, dass genau die gleiche [...] für die der Auschluss erfolgte, weiterhin abgezogen wird.
Laut Netzwelt erfolgte der Ausschluss: "Der Ausschluss fand statt, da die Proinkasso GmbH ihren Prüfpflichten hinsichtlich der Legitimation der übernommenen Forderungen ihres Mandanten nur ungenügend nachkam."

Das ist als solches schon mal ein interessanter Grund, da eine solche Prüfpflicht rechtlich gar nicht besteht.

Würden wir sonst Gerichte brauchen?

Nur zur Klarstellung: Ich finde die Vorgehensweise auch nicht ok - aber man muss differenzieren, was womit wie etwas zu tun hat.
 
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Gelb, wegen Maulens...
:cool:
 

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Captain Picard schrieb:
neuhier schrieb:
Wie kann ich beweisen, das ich NICHTS mit dieser Firma zu tun habe??
Wozu und warum? Wer Geld von mir haben will, muß beweisen wofür, das ist deutsches Recht.
Ich musste damals selber beweisen, das ich die Rechnung über 50Euro schon lange bazahlt hatte. Dieser Schufaeintrag war absolut falsch. Trotzdem habe ich keinen Handyvertrag mehr bekommen. Das ganze hat fast 6 Monate gedauert. Recht hin Recht her. Recht haben ist das eine, es zu bekommen kann dauern. Man sollte dieser Inkassofirma verbieten sowas zu machen. Aber scheinbar kommen die damit ja immer durch.
Wenn die Rechnung berechtigt ist (muss ja jeder selber wissen) würde ich zahlen. Wenn man sich selber nicht angemeldet hat und die die Daten haben, muss ja jemand die Daten dort eingegeben haben. Das wäre ja auf jeden Fall Betrug. Und damit sollte man aus dem Schneider sein. Und mit einer Betrugsanzeige in der Hinterhand sowieso.

Terry
 
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ich wage zu bezweifeln, dass die Herrschaften ihr "Geschäftsmodell" schufamäßig überprüfen lassen wollen.
Das könnte ins Auge gehen...


cp
 
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Hi:)
nun verfolge ich das Thema schon eine ganze Zeit lang und wollte auch mal meine erfahrung Preis geben...
im grossen und ganzen wars bei mir das selbe :angemeldet, und in der testphase festgestellt das sowas nix für mich ist...also per email vorab gekündigt und Post abgeschickt....dann nach dem testzeitraum die rechnung...sofort gemailt das ich per email sowie postalisch gekündigt habe....standartantworten.....dann die mahnung.....wieder eine hin und her diskussion per email....dann der Inkassodienst mit seinen 177 euro....dort auch gesagt das ich gekündigt habe.....dann bei Alphaload angerufen...EIN WITZ : man sagte mir ZITAT: " Bei Hunderten posteingängen pro tag komme es schonmal vor das der ein oder andere Brief verschwindet" da ich mir keinen negativen schufaeintrag leisten kann haben wir uns dann geeinigt das ich die gebühren an alphaload zahlen soll , aber die gebühren vom inkassodienst würden sie mir schenken, sowie das verfahren einstellen.
jetzt muss ich den zugang halt ein jahr nutzen , werde nächstes mal aber per einschreiben mit rückschein kündigen...wer weiss wieviel post bei denen so verschwindet
Leider ist aber nicht nur Alphaload so gerissen: vor genau einem jahr hatte ich es mal bei firstload probiert, dort auch gleich per email in der testphase wieder gekündigt.....und diese woche wollten die von meinem konto abbuchen , sowie heute hatte ich eine mahnung von denen ....gott sei dank hatte ich die kündigung noch auf dem rechner gespeichert....mal gespannt wie das bei denen jetzt wieder ausgeht
Fazit: am besten testet man sowas gar nicht mehr, wenn man nur ärger mit den kündigungen hat
Gruss
Opel GSI Maus
 
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Hallo liebe Helferlein :)
Mann, hab jetzt auch 177Euro Inkassodings bekommen.
Meine Mutter hat auch einen Brief geschrieben, dass ich minderjährig bin und so weiter. Und auf Emails wird erst gar nicht reagiert.

Der Vertrag ist doch ungültig!?!?
Keiner meiner Eltern hatte zugestimmt. [ edit]

Soll mein Vater da jetzt bei Inkasso oder bei Alphaload anrufen?
Oder soll das etwa vor Gericht gehen?

Bitte helft mir, egal auch via PN!
Danke...

aus rechtlichen Gründen editiert modaction
 
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Echte Hilfe kannst Du in einem Board einfach deshalb nicht erwarten, weil jegliche Rechtberatung nicht erlaubt ist. Aber Du kannst dich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden. Sollten deine Eltern nicht genügend verdienen, um sich einen Prozess leisten zu können, können sie Prozesskostenhilfe beantragen. Kostenlose Auskunft dazu kann auch ein Rechtspfleger am zuständigen Amtsgericht erteilen.

Gegen Dich selbst kann das Inkassobüro vermutlich nicht vorgehen, da ein Vertrag mit Dir garnicht zustande kommen konnte. Taschengeld-Paragraph. Gegen Deine Eltern können sie nur aus Verletzung der Aufsichtsplicht vorgehen, was vermutlich auch nicht zu einem Vertrag, sondern wenn, dann eher zu einer Schadenersatz-Forderung führen könnte. Aber ich halte eine Verletzung der Aufsichtsplicht für weitgehend ausgeschlossen, denn dann dürften Eltern Kinder ganz generell nicht unbeaufsichtigt ins Internet lassen.

Je nachdem, wie das Ganze gelaufen ist, kann auch eine Strafanzeige sowohl gegen alphaload als auch gegen das Inkassobüro Sinn machen.
Auch hierzu erteilen Dir Verbraucherzentralen oder Anwälte verbindlichen Rat.


Inwieweit auch das Jugendschutz Gesetz hier hereinspielt, kann ich nicht beurteilen, denn im Usenet gibt es auch Terabytes an nicht jugendfreien Pornos. Ob sich ein Provider strafbar macht, wenn er einem Jugendlichen Zugang zu den Erotic-Binaries des Usenet verschafft, ist vermutlich noch nie von einem Gericht geprüft worden. Vielleicht wäre auch diesbezüglich eine Strafanzeige zu erwägen.

Ich halte das Usenet für eine feine Sache, aber bei Providern wie Alphaload, (...), firstload und easyload geht mir die Hutschnur hoch. Seriöse Provider lassen es erst garnicht soweit kommen. Usebin und Aeton prüfen sogar telefonisch einen beantragten Vertrag.

Im Zuge meiner Recherchen für meinen Usenet-Guide hatte ich auch einen Testaccount bei alphaload. Leichtsinnigerweise hatte auch ich nicht die AGB gelesen und per E-Mail gekündigt. Obwohl der Erhalt meinen Kündigung sogar bestätigt wurde, kam nach 2 Wochen eine Rechnung und der Hinweis auf § 3 der AGB. Die kurz darauf erfolgte Abbuchung ließ ich stornieren, was zu einem Brief durch das ominöse Inkassobüro führte. Glücklicherweise hatte ich noch keine 2 GB heruntergeladen. Das Angebot von Alphaload ist so miserabel, dass ich bereits nach einem Tag die Nase voll hatte. Ich warte mal ab, was weiter geschieht. Sollte es zu einem Mahnbescheid kommen, werde ich dagegen Widerspruch einlegen. Außerdem würde ich in diesem Fall die AGB von Alphaload anfechten und wohl auch einen Strafantrag stellen. Auf meiner Webseite berichte ich auch aktuell über den Fortgang dieses Verfahrens.

Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass bereits die Abgabe einer Forderung an ein Inkassobüro zu einem berechtigten Schufa-Eintrag führen kann. Soweit mir bekannt ist, können in die Schufa nur rechtskräftige Eintragungen aufgenommen werden. Gegen die Schufa besteht sowohl ein Auskunftrecht über eventuelle Einträge als auch das Recht, falsche Einträge löschen zu lassen. Näheres hierzu auf der Webseite der Schufa https://www.meineschufa.de/


Mein Rat an Dich wie auch an alle anderen alphaload Geschädigten. Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen, sondern werdet selbst aktiv:
Verbraucherzentrale, Anwalt, eventuell mit Prozesskostenhilfe, vielleicht auch Strafanzeige, je nachdem, wozu diese Stellen raten.
Das gilt auch für die 3 anderen Provider (die eigentlich alle 4 keine Provider sind, sondern Reseller für andere echte Provider), die mit ähnlichen Maschen versuchen, Unbedarfte zu ködern:(...), firstload und easyload.

Gute Provider haben das nicht nötig.

Die meisten Abschlüsse, die über meine Webseite zustande kommen, macht ein Provider, bei dem der Testaccount automatisch nach 3 Tagen endet. Der ist eben so gut, dass die Leute anschliessend von sich aus dort einen Vertrag abschliessen, den sie auch monatlich wieder kündigen können.

Das Usenet besteht glücklicherweise nicht nur aus alphaload & Co. sowie Webseiten, die für diese 4 Provider werben, nicht zuletzt deshalb, weil gerade diese 4 Reseller []

Das Usenet ist ja viel älter als das WWW und wird wohl auch diese speziellen Provider überleben.

Übrigens ist das Usenet keine Grauzone oder gar illegal, aber auch kein rechtsfreier Raum. Mit dem Download bestimmter Dateien macht man sich auch im Usenet strafbar.

[Virenscanner: Aussage entfernt, da vom Betreiber nicht beweisbar]
 
AW: Alphaload

PremKavi schrieb:
Echte Hilfe kannst Du in einem Board einfach deshalb nicht erwarten, weil jegliche Rechtberatung nicht erlaubt ist.
Alles was du schreibst, ist als Grundsatzpostings im Rechtsforum bereits ausführlichst erklärt und beschrieben
http://forum.computerbetrug.de/forumdisplay.php?f=37

Was nicht möglich ist, ist auf individuelle Fragen einzugehen, was auch leichtfertig wäre, da die Probleme der Fragesteller
in aller Regel nicht ausreichend beschrieben sind, um konkrete Ratschläge zu erteilen.

auch der Ratschlag VZetten oder Anwälte aufzusuchen, wird hier ständig im Forum gegeben z.B:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40700

das Forum existiert nicht erst seit den Zeiten der Aboabzocke: Die Dialerzeiten waren erheblich härter.

cp
 
AW: Alphaload

Ich glaube nicht, dass jemand, der konkret Hilfe sucht, die Grundsatzpostings des Forums durchsucht. Bezeichnenderweise ist nach "usenet" der Suchbegriff "alpaload kündigen" der zweithäufigste Suchbegriff, mit dem meine Webseite per Google gefunden wird. Inzwischen kommt als dritthäufigster Suchbegriff "(...) kündigen" dazu.

Die Leute suchen nun mal zunächst im WWW nach Rat, ohne sich deswegen durch Hunderte Forenbeitäge wühlen zu wollen. Okay, jetzt gibt es durch Deine antwort auch mal Links zu diesen Beitägen.
 
AW: Alphaload

falls Bedarf nach Diskussion besteht, wo Grundsatzbeiträge stehen sollten, kann das gerne abgetrennt werden.

tf
 
AW: Alphaload

Eben habe ich mit Interesse die neuen AGB von Alphaload gelesen. Inzwischen lassen die AGB auch eine postalische Kündigung direkt an den Anbieter zu. Eine Kündigung per E-Mail ist nach wie vor nicht vorgesehen.

Zitat: "Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Tage vor Ablauf des Testzeitraumes bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Die Kündigung ist an den Anbieter zu richten oder an:

mainpean GmbH, Kündigung Alphaload, Scharnweberstraße 69, 12587 Berlin"

Nun ist auch ein Widerrufsrecht eingeräumt. Der Widerruf kann sogar per E-Mail erfolgen. Jedoch erlischt das Widerrufsrecht im selben Moment, in dem von dem Testaccount in irgend einer Weise Gebrauch gemacht wurde.

Das ist besonders verklausuliert geschrieben. Zitat:

"Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich an den Anbieter zu richten oder an:

mainpean GmbH, Widerruf Alphaload, Scharnweber Straße 69, 12587 Berlin

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten).

Ende der Widerrufsbelehrung"

und ein letztes Zitat:
"3.2. Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist eine Anmeldung bei alphaload.de ausdrücklich untersagt. Der Kunde versichert und bestätigt bei seiner Anmeldung, mindestens 18 Jahre alt zu sein."

Zum Schluss eine interessante Meldung von tecchanel
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/442586/index.html
"Zudem müssen Kunden auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen werden - auch diese müssen nach höchstens zwei Mausklicks einsehbar sein. Vorgeschrieben ist ebenfalls, dass Kunden den AGB-Text herunterladen können."

Gerade letzteres wird bei fast allen IT-Unternehmen übersehen. Da das Abspeichern einer Webseite kein Beweis ist -der Code kann jederzeit verändert werden- und AGB, die lediglich als Webseite zur Verfügung stehen, ebenso einfach vom Betreiber beliebig verändert werden können, hat man überhaupt keinen Beweis für die zum Vertragsschluss gültigen AGB. Der könnte nur mit einem PDF erbracht werden, dass per Passwort gegen Veränderungen geschüzt ist.

Stellt sich ganz allgemein die Frage nach der Rechtsgültigkeit nur online einsehbarer AGB.
 
AW: Alphaload

Möglicherweise stellt bereits die in der alten Fassung der AGB enthaltene Klausel, die eine Kündigung ausschließlich an eine Drittfirma zuließ, [.......]

Zum Zweiten weiß ich natürlich nicht, was im Einzelnen an Korrespondenz im Falle von Smith64FX zwischen alphaload und ihm, respektive seinen Eltern gelaufen ist. Aber das Beharren-Wollen auf einem nicht zulässigen Vertrag mit einem Minderjährigen kann weitere Strafvorschriften verletzen.

Eventuelle Drohungen mit negativen Schufa-Einträgen wären ebenso klar eine [.......].

Teile wegen rechtlicher Bedenken vorsichtshalber entfernt. MOD/BR
 
AW: Alphaload

noch ein Nachtrag zur Schufa.
In Eurem Thread
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=36997
geht Ihr zwar auf die Löschungspflicht von Auskunfteien bei fehlerhaften Einträgen ein, der Link zum Urteil funktioniert jedoch leider nicht mehr. Als Anregung für die Zukunft: Die wichtigsten Passagen eines Urteils im Wortlaut zitieren statt lediglich darauf zu verlinken.

Link korrigiert, danke für den Hinweis modinfo
 
AW: Alphaload

Die Frage von Reducal:
"Nach welchem Tatbestand bitte steht dir der Sinn?"

Meine Antwort wurde teilweise wegen rechtlicher Bedenken vorsichtshalber entfernt.

Meine Antwort bezüglich eventueller Drohung wegen eine Schufa-Eintrags bezieht sich auf den Beitrag von Opel GSI MAUS.

Und der mittlere Absatz auf die Anfrage von Smith64FX.



Die gesamte Handhabung der Kündigungsbearbeitung durch alphaload legt den Verdacht der vorsätzlichen Täuschung nahe. § 263 StGB. Ich selbst habe es ja miterlebt.

Ich zitiere die komplette Korrespondenz mit alphaload nach Ende des Testzugangs:
Beginn Zitat:

Ich habe keine Lust mehr auf Diskussionen. Ich habe sehr wohl eine E-Mail erhalten, mit der meine per E-Mail erfolgte Kündigung bestätigt wurde. Somit haben Sie meine Willenserklärung rechtzeitig erhalten und den Erhalt bestätigt.

Nach Ablauf Ihrer Kündigungsfrist eine Rechnung zu senden und auf meinen Einspruch hin auf die speziellen Formvorschriften Ihrer AGB zu verweisen, legt den Verdacht des vorsätzlichen Betruges nahe.

Außerdem sind auch AGB durch die Gerichte überprüfbar.

Wenn Sie sich in eine Reihe mit firstload stellen möchten, dann nur zu. Allerdings haben Sie einen deutschen Firmensitz und sind damit, im Gegensatz zu firstload, auch für deutsche Gerichte erreichbar.

Das ist mein letztes außergerichtliches Schreiben an Sie.

Mit freundlichen Grüßen

.......


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Alphaload Support [mailto:[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 4. Mai 2006 13:49
An: Lindemann
Betreff: Re: [Ticket#200605021.....] Re:Mahnung

Sehr geehrte/r ....

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir tragen jede Kündigung, die an die in den AGB genannte Adresse geschickt wurde noch am Tag Ihrer Ankunft in das System ein. Der entsprechende Kunde erhält dann automatisch eine Kündigungsbestätigung per Email.

Wenn Sie eine solche Kündigungsbestätigung nicht erhalten haben, haben wir keine Kündigung von Ihnen erhalten.

Wenn Sie tatsächlich eine Kündigung geschickt haben, nennen Sie uns bitte das Datum an dem Sie den Brief abgeschickt haben und alle Einzelheiten, die seine Identifizierung erleichtern könnten, damit wir nochmal im Archiv nachsehen können.

Wenn Sie einen Rückschein haben, scannen Sie diesen bitte ein oder schicken Sie ihn mit dem Benutzernamen versehen per FAX an 06332 904429

Herzliche Grüße, Ihr Alphaload Support-Team

......


...... <g.l@---> schrieb:

> Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, erwarte ich mit Interesse eine
> Gerichtsverhandlung mit entsprechender Publizität. Das wird wohl
> tausende andere darüber nachdenken lassen, ob sie sich auf einen
> Usenet Provider mit derart unseriösen Geschäftspraktiken einlassen wollen.
>
> Sie haben hiermit letzte Gelegenheit, meine rechtzeitig per E-Mail
> erfolgte Kündigung anzuerkennen. Rechnen Sie mal, was schlechte
> Publizität kosten kann.
>
> ....

......,

Es ist richtig, dass ich erst jetzt Punkt 3 Ihrer AGB durchgelesen habe.

Ich kann keinen Hinweis in Ihren AGB entdecken, dass eine Kündigung per E-Mail nicht zulässig sein soll. Zwar heißt es da:

Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Werktage vor Ablauf der Testphase bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels.

(Die Kündigung ist zu richten an: Mainpean GmbH, Kündigung Alphaload, Scharnweber Straße 69, 12587 Berlin. Bitte vergessen Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer, Das Anmeldedatum und Ihre Emailadresse nicht.)

Aber es dürfte gerade einer IT Firma schwer fallen, Argumente gegen eine Kündigung per E-Mail zu finden. Insoweit dürfte auch Ihre AGB anfechtbar sein.

Im Übrigen ändert das nichts an der Tatsache, dass Sie rechtzeitig eine Kündigung per E-Mail erhalten und deren Empfang bestätigt haben. Dass Sie erst nach Ablauf der 14tägigen Frist darauf hinweisen, dass diese Kündigung gemäß Ihrer AGB postalisch hätte erfolgen müssen, ist mindestens anrüchig. Letztendlich spielt es keine Rolle, auf welchem Weg Sie eine Kündigung erhalten haben und wie Sie davon Kenntnis erhielten. Maßgebend ist alleine, dass Sie rechtzeitig davon Kenntnis erhielten.

Ich freue mich bereits auf einen Rechtsstreit mit Ihrer Firma, der sicher ein breites Publikum finden wird, denn ich werde mich auf jeden Fall auch an die einschlägigen Medien wenden.

Wenn Ihnen die geringe Aussicht auf einen einjährigen Vertrag schlechte Presse wert ist, dann nur zu.

Sollte ich einen Anwalt in dieser Angelegenheit beauftragen müssen, wird der sicher auch prüfen, ob Ihr Verhalten nicht bereits strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Mit freundlichen Grüßen

.....



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Alphaload Support [mailto:[email protected]]
Gesendet: Sonntag, 23. April 2006 19:41
An: .....
Betreff: Re: [Ticket#200604221....] Ihre Rechnung

Sehr geehrter Herr .....,

auch nach umfangreicher Suche habe ich keinerlei Schriftverkehr von Ihnen gefunden, der auf eine Kündigung hinweist. Kündigungen per Email sind lt.
unseren AGBs Punkt 3 nicht zulässig.

Sie haben sich am 08.04.2006 auf der Seite w*w.alphaload.de angemeldet und die AGBs bestätigt.
Inhalt dieser AGBs ist u.a. Punkt 3, der besagt, dass sie einen Vertrag abschließen, den Sie schriftlich auf dem Postweg wieder kündigen können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, AGBs zu lesen, bevor Sie Verträge abschließen.
Somit möchte ich Sie bitten, uns Ihre Kündigung postalisch zukommen zu lassen.

Unsere AGBs finden Sie zum Nachlesen jederzeit auf unserer Website w*w.alphaload.de




Herzliche Grüße, Ihr Alphaload Support-Team

.....

.... <gl@---> schrieb:

> Das ist doch schon ein recht eigentümliches Verhalten. Sie haben
> bereits wenige Tage nach dem Testzugang eine Kündigung per E-Mail
> erhalten. Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
> Sie hatten damals den Empfang bestätigt und mitnichten darauf
> aufmerksam gemacht, dass Sie zusätzlich eine Kündigung per Brief
> erwarten. Ich werde Ihnen keine weitere Kündigung per Brief senden.
> Eine E-Mail ist im heutigen Rechtsverkehr ebenso verbindlich.
> Sollten Sie anderer Meinung sein, bin ich bereits gespannt, wie die
> Gerichte die Angelegenheit sehen. Sollten Sie weiterhin der Meinung
> sein, dass der Testzugang per Brief gekündigt werden muss und Sie
> diesbezügliche E-Mails nicht beachten müssen, ist sicher auch ein
> warnender Hinweis in einschlägigen Foren wie auch in meinem noch im
> Entstehen begriffenen Usenet-Guide angebracht.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> .....
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Alphaload Support [mailto:[email protected]]
> Gesendet: Samstag, 22. April 2006 21:02
> An: .......
> Betreff: Re: [Ticket#200604221000....] Ihre Rechnung
>
> Sehr geehrte/r ....,
>
> Vielen Dank für Ihre Anfrage.
>
> Leider konnten wir bis heute keinen Posteingang einer schriftlichen
> Kündigung von Ihnen verbuchen.
>
> Um Ihren Vertrag zu kündigen (Innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung
> sofort, sofern nicht mehr als 2 GB Transfer verbraucht wurden oder
> danach zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit), gehen Sie bitte wie folgt vor:
>
> Schicken Sie einen Brief per Post an die deutsche Partnerfirma unseres
> Zahlungsdienstleistungspartners (PIN AG, Schweiz), die aus technischen
> Gründen die Kündigungen in Berlin bearbeitet:
>
> Mainpean GmbH
> Kündigung Alphaload
> Scharnweber Straße 69
> 12587 Berlin
>
> Bitte geben Sie unbedingt folgende Daten an:
>
> Ihren Benutzernamen, Ihre Emailadresse, Ihren Namen und Ihr Anmeldedatum.
>
> (Einen Widerruf können Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung
> vornehmen, sofern Sie den Service nicht genutzt haben)
>
> Maßgeblich ist der Poststempel. Wenn die Kündigung (oder der Widerruf)
> dort eingegangen ist, wird sie sofort bearbeitet und Sie erhalten eine
> entsprechende Bestätigung.
>
> Schade, dass wir Sie mit unserem Angebot nicht überzeugen konnten.
> Hatten Sie Probleme mit der Software?
>
> Bitte teilen Sie uns den Grund Ihrer Kündigung mit - wir wollen
> unseren Service stets verbessern und brauchen dazu Ihre Hilfe!
>
> Herzliche Grüße, Ihr Alphaload Support-Team
>
> ....
>
>
> .... <gl@----> schrieb:
>
> > Kundenummer: KD-0314...
> >
> > Ich habe den Zugang rechtzeitig gekündigt. Daher weise ich Ihr
> > Ansuchen,
> den
> > testzugang in einen kostenpflichtigen Vertrag umzuwandeln,
> > nachdrücklich zurück. Eventuelle Rücklastschrift Gebühren wollen sie
> > mir bitte
> erstatten,
> > sollten Sie die Abbuchung nicht mehr verhindern können.
> >
> > .....



Das raffinierte daran ist, dass erst nach Ablauf der Testphase auf die AGB mit der besonderen Vorschrift, Kündigungen auschließlich postalisch an Mainpean GmbH zuzulassen, hingewiesen wird. Zumindest war das der Stand der AGB bei Vertragsabschluss.


Ich bin mal neugierig, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt.

persönliche Daten gelöscht , kommerzielle URL deaktiviert/gelöscht modaction
Das Studium der NUB ist dringend empfohlen
es ist nicht unsere Aufgabe zu prüfen, ob Namen echt oder gefakt sind
http://forum.computerbetrug.de/rules.php
 
AW: Alphaload

Der Versuch, mit dem Hinweis auf schlechte Presse irgendwas bei Mainpean erreichen zu wollen, ist meiner Meinung nach eher zum scheitern verurteilt.
Deren Geschäftsführung ist diesbezüglich komplett schmerzbefreit und hatte auch schon damals, zu Zeiten der Wildwest-Dialerei, auf das schlechtes Presseecho geschi**en.
Du kennst ja den Spruch: Ist der Ruf erst ruiniert...

MfG
L.
 
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