AW: Alphaload
Die Frage von Reducal:
"Nach welchem Tatbestand bitte steht dir der Sinn?"
Meine Antwort wurde teilweise wegen rechtlicher Bedenken vorsichtshalber entfernt.
Meine Antwort bezüglich eventueller Drohung wegen eine Schufa-Eintrags bezieht sich auf den Beitrag von Opel GSI MAUS.
Und der mittlere Absatz auf die Anfrage von Smith64FX.
Die gesamte Handhabung der Kündigungsbearbeitung durch alphaload legt den Verdacht der vorsätzlichen Täuschung nahe. § 263 StGB. Ich selbst habe es ja miterlebt.
Ich zitiere die komplette Korrespondenz mit alphaload nach Ende des Testzugangs:
Beginn Zitat:
Ich habe keine Lust mehr auf Diskussionen. Ich habe sehr wohl eine E-Mail erhalten, mit der meine per E-Mail erfolgte Kündigung bestätigt wurde. Somit haben Sie meine Willenserklärung rechtzeitig erhalten und den Erhalt bestätigt.
Nach Ablauf Ihrer Kündigungsfrist eine Rechnung zu senden und auf meinen Einspruch hin auf die speziellen Formvorschriften Ihrer AGB zu verweisen, legt den Verdacht des vorsätzlichen Betruges nahe.
Außerdem sind auch AGB durch die Gerichte überprüfbar.
Wenn Sie sich in eine Reihe mit firstload stellen möchten, dann nur zu. Allerdings haben Sie einen deutschen Firmensitz und sind damit, im Gegensatz zu firstload, auch für deutsche Gerichte erreichbar.
Das ist mein letztes außergerichtliches Schreiben an Sie.
Mit freundlichen Grüßen
.......
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Alphaload Support [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 4. Mai 2006 13:49
An: Lindemann
Betreff: Re: [Ticket#200605021.....] Re:Mahnung
Sehr geehrte/r ....
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir tragen jede Kündigung, die an die in den AGB genannte Adresse geschickt wurde noch am Tag Ihrer Ankunft in das System ein. Der entsprechende Kunde erhält dann automatisch eine Kündigungsbestätigung per Email.
Wenn Sie eine solche Kündigungsbestätigung nicht erhalten haben, haben wir keine Kündigung von Ihnen erhalten.
Wenn Sie tatsächlich eine Kündigung geschickt haben, nennen Sie uns bitte das Datum an dem Sie den Brief abgeschickt haben und alle Einzelheiten, die seine Identifizierung erleichtern könnten, damit wir nochmal im Archiv nachsehen können.
Wenn Sie einen Rückschein haben, scannen Sie diesen bitte ein oder schicken Sie ihn mit dem Benutzernamen versehen per FAX an 06332 904429
Herzliche Grüße, Ihr Alphaload Support-Team
......
...... <g.l@---> schrieb:
> Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, erwarte ich mit Interesse eine
> Gerichtsverhandlung mit entsprechender Publizität. Das wird wohl
> tausende andere darüber nachdenken lassen, ob sie sich auf einen
> Usenet Provider mit derart unseriösen Geschäftspraktiken einlassen wollen.
>
> Sie haben hiermit letzte Gelegenheit, meine rechtzeitig per E-Mail
> erfolgte Kündigung anzuerkennen. Rechnen Sie mal, was schlechte
> Publizität kosten kann.
>
> ....
......,
Es ist richtig, dass ich erst jetzt Punkt 3 Ihrer AGB durchgelesen habe.
Ich kann keinen Hinweis in Ihren AGB entdecken, dass eine Kündigung per E-Mail nicht zulässig sein soll. Zwar heißt es da:
Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Werktage vor Ablauf der Testphase bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels.
(Die Kündigung ist zu richten an: Mainpean GmbH, Kündigung Alphaload, Scharnweber Straße 69, 12587 Berlin. Bitte vergessen Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer, Das Anmeldedatum und Ihre Emailadresse nicht.)
Aber es dürfte gerade einer IT Firma schwer fallen, Argumente gegen eine Kündigung per E-Mail zu finden. Insoweit dürfte auch Ihre AGB anfechtbar sein.
Im Übrigen ändert das nichts an der Tatsache, dass Sie rechtzeitig eine Kündigung per E-Mail erhalten und deren Empfang bestätigt haben. Dass Sie erst nach Ablauf der 14tägigen Frist darauf hinweisen, dass diese Kündigung gemäß Ihrer AGB postalisch hätte erfolgen müssen, ist mindestens anrüchig. Letztendlich spielt es keine Rolle, auf welchem Weg Sie eine Kündigung erhalten haben und wie Sie davon Kenntnis erhielten. Maßgebend ist alleine, dass Sie rechtzeitig davon Kenntnis erhielten.
Ich freue mich bereits auf einen Rechtsstreit mit Ihrer Firma, der sicher ein breites Publikum finden wird, denn ich werde mich auf jeden Fall auch an die einschlägigen Medien wenden.
Wenn Ihnen die geringe Aussicht auf einen einjährigen Vertrag schlechte Presse wert ist, dann nur zu.
Sollte ich einen Anwalt in dieser Angelegenheit beauftragen müssen, wird der sicher auch prüfen, ob Ihr Verhalten nicht bereits strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
.....
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Alphaload Support [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Sonntag, 23. April 2006 19:41
An: .....
Betreff: Re: [Ticket#200604221....] Ihre Rechnung
Sehr geehrter Herr .....,
auch nach umfangreicher Suche habe ich keinerlei Schriftverkehr von Ihnen gefunden, der auf eine Kündigung hinweist. Kündigungen per Email sind lt.
unseren AGBs Punkt 3 nicht zulässig.
Sie haben sich am 08.04.2006 auf der Seite w*w.alphaload.de angemeldet und die AGBs bestätigt.
Inhalt dieser AGBs ist u.a. Punkt 3, der besagt, dass sie einen Vertrag abschließen, den Sie schriftlich auf dem Postweg wieder kündigen können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, AGBs zu lesen, bevor Sie Verträge abschließen.
Somit möchte ich Sie bitten, uns Ihre Kündigung postalisch zukommen zu lassen.
Unsere AGBs finden Sie zum Nachlesen jederzeit auf unserer Website w*w.alphaload.de
Herzliche Grüße, Ihr Alphaload Support-Team
.....
.... <gl@---> schrieb:
> Das ist doch schon ein recht eigentümliches Verhalten. Sie haben
> bereits wenige Tage nach dem Testzugang eine Kündigung per E-Mail
> erhalten. Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
> Sie hatten damals den Empfang bestätigt und mitnichten darauf
> aufmerksam gemacht, dass Sie zusätzlich eine Kündigung per Brief
> erwarten. Ich werde Ihnen keine weitere Kündigung per Brief senden.
> Eine E-Mail ist im heutigen Rechtsverkehr ebenso verbindlich.
> Sollten Sie anderer Meinung sein, bin ich bereits gespannt, wie die
> Gerichte die Angelegenheit sehen. Sollten Sie weiterhin der Meinung
> sein, dass der Testzugang per Brief gekündigt werden muss und Sie
> diesbezügliche E-Mails nicht beachten müssen, ist sicher auch ein
> warnender Hinweis in einschlägigen Foren wie auch in meinem noch im
> Entstehen begriffenen Usenet-Guide angebracht.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> .....
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Alphaload Support [mailto:
[email protected]]
> Gesendet: Samstag, 22. April 2006 21:02
> An: .......
> Betreff: Re: [Ticket#200604221000....] Ihre Rechnung
>
> Sehr geehrte/r ....,
>
> Vielen Dank für Ihre Anfrage.
>
> Leider konnten wir bis heute keinen Posteingang einer schriftlichen
> Kündigung von Ihnen verbuchen.
>
> Um Ihren Vertrag zu kündigen (Innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung
> sofort, sofern nicht mehr als 2 GB Transfer verbraucht wurden oder
> danach zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit), gehen Sie bitte wie folgt vor:
>
> Schicken Sie einen Brief per Post an die deutsche Partnerfirma unseres
> Zahlungsdienstleistungspartners (PIN AG, Schweiz), die aus technischen
> Gründen die Kündigungen in Berlin bearbeitet:
>
> Mainpean GmbH
> Kündigung Alphaload
> Scharnweber Straße 69
> 12587 Berlin
>
> Bitte geben Sie unbedingt folgende Daten an:
>
> Ihren Benutzernamen, Ihre Emailadresse, Ihren Namen und Ihr Anmeldedatum.
>
> (Einen Widerruf können Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung
> vornehmen, sofern Sie den Service nicht genutzt haben)
>
> Maßgeblich ist der Poststempel. Wenn die Kündigung (oder der Widerruf)
> dort eingegangen ist, wird sie sofort bearbeitet und Sie erhalten eine
> entsprechende Bestätigung.
>
> Schade, dass wir Sie mit unserem Angebot nicht überzeugen konnten.
> Hatten Sie Probleme mit der Software?
>
> Bitte teilen Sie uns den Grund Ihrer Kündigung mit - wir wollen
> unseren Service stets verbessern und brauchen dazu Ihre Hilfe!
>
> Herzliche Grüße, Ihr Alphaload Support-Team
>
> ....
>
>
> .... <gl@----> schrieb:
>
> > Kundenummer: KD-0314...
> >
> > Ich habe den Zugang rechtzeitig gekündigt. Daher weise ich Ihr
> > Ansuchen,
> den
> > testzugang in einen kostenpflichtigen Vertrag umzuwandeln,
> > nachdrücklich zurück. Eventuelle Rücklastschrift Gebühren wollen sie
> > mir bitte
> erstatten,
> > sollten Sie die Abbuchung nicht mehr verhindern können.
> >
> > .....
Das raffinierte daran ist, dass erst nach Ablauf der Testphase auf die AGB mit der besonderen Vorschrift, Kündigungen auschließlich postalisch an Mainpean GmbH zuzulassen, hingewiesen wird. Zumindest war das der Stand der AGB bei Vertragsabschluss.
Ich bin mal neugierig, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt.
persönliche Daten gelöscht , kommerzielle URL deaktiviert/gelöscht modaction
Das Studium der NUB ist dringend empfohlen
es ist nicht unsere Aufgabe zu prüfen, ob Namen echt oder gefakt sind
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