Alphaload

AW: Alphaload

Devilfrank schrieb:
Was sind denn das überhaupt für Ansprüche, die Du nicht im Usenet, Web, Uni-Servern etc. befriedigen kannst?

Du hast mich nicht so ganz verstanden, glaube ich... Die von mir erwähnten Provider bieten den Zugang zum USENET an. Das ist doch USENET! Genauer gesagt, ein Teil des USENETs mit BINARIES Groups. Da die Binaries viel größeren Server-Kapazitäten erfordern - ist ein vernünftiger Zugang zu denen auch Kostenpflichtig.Trotzdem gehören sie auch zum USENET.
Wonach ich Suche? Ansprüche? Z.B. monatliche Zahlungsmöglichkeit, in einer variablen Höhe, je nach verbrauchtem Traffic und nicht für ein Jahr im Voraus...Eine mindestens 30-tägige Aufbewahrunszeit für die Dateien,u.a.

Nein, ich bin kein Mitarbeiter von denen und das war nicht als Werbung gemeint, wirklich nicht. DAS WAR NUR EINE LAUTE WARNUNG mit der Einschränkung, dass nicht alle unter einen Kamm gehören. 8)

Gruß
Bestius
 
AW: Alphaload

@rolf76: Nein, ich habe nichts über deren Software heruntergeladen.
Die Frage ist nur ob, und wenn ja wie, ich das beweisen soll/kann.

Am 18.05. kam wieder eine Mail von Alphaload

Hallo,

wir möchten Ihnen nochmals mitteilen, dass Sie die Nutzungs- bzw.
Vertragsbedingungen den AGB's entnehmen können, welche jederzeit unter w*w.alphaload.de abrufbar sind. Diese sind ausschlaggebend und verbindlich.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß Sie unseren AGB's die Zustimmung erklärt haben.

Darin können Sie folgenden Satz lesen:

"Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B.
durch Download oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten)."


Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXXXXXXXXXX

Einen Download über die Software habe ich nicht duchgeführt, aber am Portal habe ich mich angemeldet, auf der Suche nach einem Link zur Kündigung in meinem Profil.

Sicher kann der Anbieter seinen LOGs entnehmen, dass ca. 5 minuten nach meiner ersten Anmeldung am Portal eine Mitteilung über das Supportformular abgesendet wurde, welche meinen ersten Kündigungsversuch enthält.
Dieser Versuch wurde mir auch per Mail bestätigt. (Mit dem Hinweis, dass man nur schriftlich kündigen kann)

Hat man damit nun sein Widerrufsrecht verwirkt?
Geld eingezogen haben Sie übrigens noch nicht. Ist das ein Hoffungszeichen, dass sie erstmal abwarten wie lange man sich Ihren Mails widersetzt?

Gruß
der_vitti
 
AW: Alphaload

Vitti2 schrieb:
Mitteilung über das Supportformular abgesendet wurde, welche meinen ersten Kündigungsversuch enthält. Dieser Versuch wurde mir auch per Mail bestätigt. (Mit dem Hinweis, dass man nur schriftlich kündigen kann)
Na das ist doch prima, damit wurde Dein Versuch der Kündigung beim Empfänger zur Kenntnis genommen und bestätigt.
 
AW: Alphaload

Reducal schrieb:
Vitti2 schrieb:
Mitteilung über das Supportformular abgesendet wurde, welche meinen ersten Kündigungsversuch enthält. Dieser Versuch wurde mir auch per Mail bestätigt. (Mit dem Hinweis, dass man nur schriftlich kündigen kann)
Na das ist doch prima, damit wurde Dein Versuch der Kündigung beim Empfänger zur Kenntnis genommen und bestätigt.

Dann bleibt doch noch die Frage, wie genau die "Kündigung" formuliert war. D.h. darf Alphaload dieses als ordentliche Kündigung (zum Ende der Mindestlaufzeit) verstehen oder muss es als Widerruf gemäß § 312d BGB verstanden werden?
 
AW: Alphaload

Hallo,

nun möchte ich auch nochmal meine Erfahrungen zu Alphaload loswerden.

Ich habe mich letzte Woche am 19.05. für den Testzeitraum angemeldet, Client installiert ein bischen was heruntergeladen...alles prima soweit.
"Ein bischen was heruntergeladen" soll heissen deutlich weniger als 2GB!
Am darauffolgenden Tag trudelt eine Email mit einer Rechnungsbenachrichtigung bei mir ein, mit dem Hinweis, dass ich die 2 GB Grenze überschritten habe und mein kostenpflichtiger Vertrag nun greift.

Darüber zutiefst verärgert habe ich sogleich eine Kündigung an die in der AGB angebebenen Adresse aufgesetzt. Inhaltlich habe ich auf mein Kündigungsrecht gemäß 3.3 hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass das angezeigte Transfervolumen falsch sei und mit rechtlichen Schritten gedroht, falls mir die Kündigung verweigert wird.

Das ganze ging per Einschreiben mit Rückschrift raus. Heute (23.05) wurde mir ohne Widerede die Kündigung zum 20.05. bestätigt.

Ich bin zwar zurfrieden, dass ich doch so glimpflich aus der Sache rausgekommen bin, aber ärgere mich noch immer maßlos über diese unverschämten Machenschaften.
 
AW: Alphaload

Hallo zusammen,

ich habe mit Interesse die Ausführungen in diesem forum gelesen und sehe mich ebenfalls als Betroffener wieder.

Bei mit begann der Testzeitraum am 11.04. Kündigung am 23.04.06 per E-Mail.

Anschließend ebenfalls der Hinweis der Fa Alphaload der schriftlichen Kündigung am 26.04.06.

Gestern Eingang der Mahnung des Inkassobüros aus Hanau über 177,64 €.

Nach einem gestern geführten Gespräch mit der Fa Mainpean besteht man auf eine schriftliche Kündigung mit Poststempel vom 21.04.06, diese Vorgehensweise halte ich für rechtlich äusserst zweifelhaft.

Aber dies haben hier ja auch schon andere erkannt.

Aus meiner Sicht bleibt wohl auch in diesem Fall nur der Gang vor Gericht - bin froh das ich eine gute Rechtsschutzversicherung habe.

P.S.: Bei anderen anbietern ging die Kündigung wirklich problemlos und per Mausklick - für mich sieht es so aus als wenn Alphload mit dieser "Fallenstellerei" Geld eintreiben will.
 
AW: Alphaload

Hallo,

meine Kündigung per Mail 10 tage nach der Anmeldung und die nachgereichte Kündigung am 12. Tag abgesendet wurde mittlerweile akzeptiert.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung
 
AW: Alphaload

Hallo, hier meine Erfahrungen:
Testzugang 16.4; Kündigung ohne Volumen per Mail am 23.4.;
Anwort von Alphaload am 25.4. mit Hinweis, Brief an Mainpean zu senden;
Brief am 27.4. versandt, ebenfalls Rechnung über 177 Euro erhalten.
Habe Mail an Alphaload wie folgt versandt:

Hallo und guten Tag,
nach Rücksprache mit der Verbraucherberatung und einem befreundeten Rechtsanwalt bestehe ich auf meiner fristgerechten Kündigung zum 30.04.2006 wie folgt:
Zwar sind die von ihnen genannten AGB´s wirksamer Bestandteil des Vertrages geworden; der Hinweis in den AGB bzgl. Des notwendigen Kündigungsschreibens 4 Tage vor Ablauf der Testphase verstößt eindeutige gegen die Bestimmungen der §§ 305c BGB, 307 BGB und 309 BGB.
Weitere Ungereimheiten werden in den widersprüchlichen Aussagen zwischen AGB und Anmeldevorgang gesehen.

Sollten sie anderer Ansicht sein, sehe ich mich gezwungen mit Hilfe meines Anwaltes sofort eine negative Feststellungsklage erheben.

Ferner bitte ich mir folgende Dinge offen zu legen:

a) Beleg, dass der Poststempel das Datum 1.5.trägt.

b) Nachweis welche 17,1 KB am 16.4.2006 und welche 33,25 KB am 23.4.2006 verbraucht wurden.

Ich habe kein Traffic heruntergeladen, sondern nur die Support Seiten besucht, insbesondere um zu kündigen.

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.

Mir ist auch bekannt, dass ich mit der dargelegten Praxis kein Einzelfall bin, entsprechenden Diskussionen im Internetforum Computerbetrug und Dialerschutz belegen meine negativen Erfahrungen in gleicher Weise.

Bin mal gespannt, wie die reagieren;
Auf alle Fälle sollten wir diese [ edit] nicht hinnehmen.
Zammler

aus rechtlichen Gründen editiert modaction
 
AW: Alphaload

Überflüssig zu erwähnen, dass bei mir keine 2 Mails über eine Stornierung der Rechnung eingegangen sind...


Hallo,

ich habe Ihnen nun schon zweimal geschrieben, dass die Rechnung storniert wurde ...

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX
-------------------------------
Alphaload Support

> Sehr geehrteXXXXX
>
> es ist kein Vetrag zustandegekommen, da ich innerhalb des
> Testzeitraumes fristgerecht gekündigt habe.
>
> Ich möchte keine Ratenzahlung, ich möchte bitte eine
> Kündigungsbestätigung.
> Ich bin nicht einverstanden mit einer Ratenzahlung für eine Leistung
> über die kein Vetrag besteht. Und sie sollen nicht bei mir abbuchen,
> egal zu welchem Zeitpunkt, da für diese Abbuchung keinerlei Anlass besteht.
>
> Ich möchte Sie bitten, mir bis zum 31.05.2006 die fristgerechte
> Kündigung zum Ende des Testzeitraums zu bestätigen.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
> -----UrsprÃŒngliche Nachricht-----
>
>
> An: xxxxxxx
>
> Hallo,
>
> leider kann ich an Ihrem Vertrag nichts Àndern. SÀmtliche Prozesse
> sind vollautomatisch und können von mir nicht beeinflusst werden.
>
> Was ich Ihnen anbieten kann, ist eine Zahlung in Raten. Gerne können
> wir zum Beispiel eine Ratenzahlung von 3 Raten / Jahr (d.h. Buchung
> alle 4 Monate) einrichten. Bitte beachten Sie, dass wir fÃŒr jede
> Buchung 0,50â?¬ BearbeitungsgebÃŒhr erheben.
>
> Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit einer Ratenzahlung einverstanden
> sind, und wann wir das erste Mal abbuchen sollen.
>
> Sollten Sie spezielle Fragen zur Ratenzahlung haben, können wir diese
> gerne per Telefon klÀren. HierfÌr setzen Sie sich bitte mit meinen
> Kollegen in der Support-Hotline in Verbindung.
>
> Support-Hotline:
> 0180 - 500 7 512 (0,12 EUR/min.)
>
> Eine Bearbeitung per Telefon dauert in der Regel weniger als 2 Minuten.
>
> Sie erreichen meine Kollegen werktags von 9 Uhr bis 18 Uhr.
>
> Mit freundlichen Gr�en

>
> >
> > Sehr geehrte Damen und Herren,
> >
> > ich habe mit meiner KÃŒndigung per WebFormular am 10.05.2006
> > angezeigt, dass ich innerhalb des Testzeitraums von 2 Wochen vom
> > Vertrag zurÌcktreten möchte. Nach den AGB ist zwar auf brieflichen
> > Weg eine KÌndigung nur möglich, jedoch handelt es sich hier um
> > einen Vertragsschluss per Internet, so dass es nahe liegend ist, den
> > Vertrag auch wieder per Internet zu kÃŒndigung. Aus
> > verbraucherschutzrechtlicher Perspektive habe ich laut meines
> > Anwalts durch die Absendung des Web-Formulars fristgerecht meine
> > KÌndigung angezeigt und die Form nachtrÀglich gewahrt. Sie hatten
> > daher Kenntnis von meinem KÃŒndigungswillen, so dass ich die Frist
> > hierdurch konkludent eingehalten habe. Zu mal ich das postalische KÃŒndigungsschreiben umgehend verfasst und weggeschickt habe.
> >
> > Ich habe folglich rechtmÀ�ig und ordentlich gekÌndigt.
> >
> > Dementsprechend möchte ich Sie bitten mir die fristgerechte
> > KÌndigung zum Ende des Testzeitraums zu bestÀtigen.
> >
> > Vielen Dank
> >
> >
> >
 
AW: Alphaload

Dem Thema kann ich mich nur anschließen und dabei denkt man immer das passiert nur anderen, weil man selber ja normalerweise die wichtigen Punkte in den AGB ansieht:

Am 17.04 angemeldet und nichts böses dabei gedacht, ein paar Tage rumprobiert und sogar 2x 700 MB download gemacht, dann kam der gedanke kündigen, natürlich nirgends auf der Seite was gefunden und natürlich gedacht was solls, du hast ja noch Zeit.
Dann über das Kontaktformular des Supports gekündigt, dort dann am 28.04 die Standart-Meldung gekriegt Kündigung binnen 14 Tagen sofort aber nur postalisch bei ... also gut, Abends noch zum Briefkasten gedappt und das Ding eingeworfen.

Am 01.05 nicht schlecht gestaunt als ne Rechnung im Postfach lag, dieser natürlich gleich per E-Mail widersprochen und angekündigt, jeder Cent der von meinem Konto abgebucht wird, geht sofort auf dieses zurück und sämtliche Kosten trägt Alphaload selber. Antwort schon wider die Standart-E-Mail - Äh hallo?

Ich hab nicht schlecht gestaunt als dann plötzlich das Geld auf dem Konto gefehlt hat, aber ab zur Bank Abbuchung widersprochen, Geld zurück auf Konto und wieder Beschwerde-E-Mail an Alphaload!

Dann wirklich schön, kommt auch gleich die Mahnung, also wieder E-mail an Alphaload Mitteilung das kein Vertrag besteht und über die mangelnde Kommunikation beschwert.

Heute dann das böse Erwachen, entlich mal ne vernünftige E-Mail die mir aber die Augen über den Schmuh in den AGB öffnet. Meine Kündigung (postalisch) wäre mit Poststempel 1.5. eingegangen, Vertrag wäre geschlossen ich müsste zahlen.
Erboste E-Mail zurück, von wegen Vertrag und gekündigt habe ich nicht am 1.5 sondern vorher - die Bestätigung über den Eingang hab ich indirekt ja am 28.4 gekriegt (ich kann nur leider nicht mehr nachvollziehen wann ich das Kontaktformular abgeschickt habe) und überhaupt Wiederufsrechte nach Fernabsatgesetz, was man halt so schreibt wenn man etwas angefressen ist.

Naja, bin mal gespannt was jetzt kommt - ansonsten bin ich momentan felsenfest davon überzeugt, dass ich nur bei vorliegendem Gerichtsbeschluss bezahle, wie lang ich bei dieser Meinung bleibe weiß ich noch nicht, aber ich harre der Dinge die da kommen.
 
AW: Alphaload

Denkt darüber mal nach:

1. Darf eine Firma mit AGB's das BGB außer Kraft setzen ?

2. verliert das Widerrufsrecht seine Wirkung aufgrund der AGB's ?

3. Können gesetzliche Formvorschriften durch AGB's unwirksam werden ?

Allerdings kann es passieren das ein Unternehmen wegen nicht Bezahlung Euch einen negativen Eintrag in der Schufa verpasst.

Tipp:
wenn man nach usenet / usenext etwas googelt erfährt man so manche interessante Dinge die den einen oder anderen unter Euch weiterhelfen könnten.

Bei mir hat sich die ganze Sache nun Gott sei Dank erledigt.:-D
 
AW: Alphaload

Raik schrieb:
Allerdings kann es passieren das ein Unternehmen wegen nicht Bezahlung Euch einen negativen Eintrag in der Schufa verpasst.
Was allerdings einen richterlichen Einlauf der herzhafteren Art wegen Kreditgefährdung zur Folge haben kann...
Wer bestrittene Forderungen bei der Schufa eintütet, handelt gesetzwidrig.

MfG
L.
 
AW: Alphaload

Raik schrieb:
Denkt darüber mal nach:

1. Darf eine Firma mit AGB's das BGB außer Kraft setzen ?

Außer Kraft setzen wohl nicht, aber zu ihrem Vorteil abändern. Ich hab noch keine AGB gesehen, die nicht das Recht auf Schadensersatz aussetzen und erstmal das Recht auf Nachbesserung einsetzen. Wobei ich diese dann entsprechenden Urteilen nach nur zweimal ??? hinnehmen muss, egal was in den AGB steht.
Die Frage ist lediglich, darf ich in meine AGB Regelungen aufnehmen, die dem anzunehmenden normalen Geschäftsablauf, also die Vorschrift bei einer 14 tägigen Probezeit, nach spätestens 10 Tagen zu kündigen, entgegenwirken. Hier seh ich schon massive Ansatzpunkte.
 
AW: Alphaload

Nasreddin schrieb:
Die Frage ist lediglich, darf ich in meine AGB Regelungen aufnehmen, die dem anzunehmenden normalen Geschäftsablauf, also die Vorschrift bei einer 14 tägigen Probezeit, nach spätestens 10 Tagen zu kündigen, entgegenwirken. Hier seh ich schon massive Ansatzpunkte.
Das wäre (IMHO und IANAL) eine sog. "Überraschende Klausel" und somit laut BGB unwirksam.

MfG
L.
 
AW: Alphaload

Raik schrieb:
Denkt darüber mal nach:

1. Darf eine Firma mit AGB's das BGB außer Kraft setzen ?

2. verliert das Widerrufsrecht seine Wirkung aufgrund der AGB's ?

3. Können gesetzliche Formvorschriften durch AGB's unwirksam werden ?


Tipp:
wenn man nach usenet / usenext etwas googelt erfährt man so manche interessante Dinge die den einen oder anderen unter Euch weiterhelfen könnten.


Meine Aussage ist ironisch gemeint und bewußt als Frage formuliert, weil Rechtsberatung hier im Forum nicht gestattet ist. Aber die Antworten liegen ja auf der Hand :wink:
 
AW: Alphaload

hallo alle miteinander,

wie auch viele andere hier die gekündigt haben habe ich heute einen brief von einem inkassobüro erhalten - die wollen auch die 177,- Euro.
da wir mittlerweile sehr viele sind die hier in der dikussion sind - und sicher noch viel mehr leute die alphaload geschädigt sind , die sich nicht melden- wäre mein vorschlag, dass wir uns gemeinsam an die medien wenden. ich habe in einem anderen fall da schon sehr gute erfahrungen gemacht. diese aktion kann ein sehr wirksames druckmittel sein. vielleicht teilt ihr mir kurz mit ob ihr mitziehen würdet. dann könnten wir unsere maiadressen austauschen. um den rets kümmere ich mich.

freue mich auf eure reaktionen
 
AW: Alphaload

hallo nochmal,

in diesem augenblick erhalte ich eine mail von dem inkasssobüro in hanau. darin sind meine downloads aufgelistet. jetzt fällt mir erstens auf, dass dort eine menge downloads sind, die ich gar nicht getätigt habe. und zweitens habe ich doch bei alphaload einen anonymen zugang. wie kann es dann sein, dass ein inkassobüro meine daten erhält ?

ich habe bei dieser firma ein immer schlechteres gefühl.
 
AW: Alphaload

und zweitens habe ich doch bei alphaload einen anonymen zugang. wie kann es dann sein, dass ein inkassobüro meine daten erhält ?
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Aufgelistet wird nur die Menge der Downloads (in GB) und wohl nicht was du heruntergeladen hast. Das ist aber bei jedem Usenet Provider so, da er ja die Menge zu Abrechnungszwecken benötigt.
 
AW: Alphaload

hallo,

danke für die antwort, aber anonym bin ich doch nur wenn keiner weiss dass ich überhaupt etwas heruntergeladen habe- was ich da runtergeladen habe ist doch irrelevant.
ich bin als kunde von alphaload anonym- so habe ich das werbeversprechen verstanden. oder liege ich da falsch ?
zumindesr bei der inkassofirma ist das schon nicht so. beim staatsanwalt - siehe e-donkey- wäre das dann wahrscheinlich auch nicht so.
also gerate ich - im fall der fälle- als registrierter alphaload-nutzer- egal was ich mache-ins visier der ermittler, [.....]

Letzten Halbsatz wegen rechtlicher Bedenken editiert. MOD/BR
 
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