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Das sind schon eher Aspekte, die bei der Prüfung, ob eine Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung möglich ist, und ob die Werbung möglicherweise irreführend ist und daher abgemahnt werden kann, zu berücksichtigen sind.dwoolf schrieb:[bzgl. Werbung mit anonym] ich denke auch dass eine logfile geführt wird...
das mit dem legal in der werbung kann man aber schon falsch auffassen!
Im Usenet? Ich glaube du träumst. Der Anbieter für den Zugang (wie auch seine zahlreichen Mitbewerber) stellt offensichtlich lediglich den Zugang zum Usenet her. Vom Inhalt distanziert man sich in den AGB, obwohl mit diesem gerade geworben wird - tolle klicki-bunti Welt!ca65 schrieb:.... dass ich auch ein kontrolliertes legales angebot bekomme.
§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. ...
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
...
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
So wie es die AGB des Anbieters regeln (sofern wirksam):nkler schrieb:Und wie funktioniert das mit dem Sonderkündigungsrecht?
Biene schrieb:wenn illegal warum dann de und bei denic drin
wenn illegal dan seite von alphload in deutschland nicht möglich oder
Ohne jetzt in irgendeiner Weise einen Zusammenhang mit Alphaload herstellen zu wollen: Was hat denn die Registrierung bei der Denic mit der Frage der "Legalität" eines Angebots zu tun? Die Denic ist nun wirklich nicht für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Internetauftritten mit einer de-Domain zuständig.Biene schrieb:wenn illegal warum dann de und bei denic drin
Wieder ganz allgemein gesprochen ohne mich auf den hier diskutierten Anbieter zu beziehen: Legalität oder Illegalität wird man in den seltensten Fällen im Schnellverfahren schwarz auf weiß attestieren können. Weiters muss man unterscheiden, auf welchen Bereich sich mangelnde Rechtmäßigkeit bezieht: Impressum, Vertragsabschluss, angebotene Inhalte usw. Oder anders gefragt: Geht es um wettbewerbsrechtliche, vertragsrechtliche oder gar strafrechtliche Dinge.Biene schrieb:wenn illegal dan seite von alphload in deutschland nicht möglich oder