Alphaload

AW: Alphaload

naja die [...] Inhalte bietet A. ja nicht an die stellen ja nur die Software zur Verfügung !

Bei mir tun die so, als hätten sie meine schriftliche Kündigung nie bekommen.

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hallo nochmal,

das ist schon richtig, aber dann darf ich auf mein firmenlogo nicht "legal" schreiben, ob das ganze " anonym" ist bezweifle ich auch.

oder ?
 
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naja, ich denke auch dass eine logfile geführt wird...

das mit dem legal in der werbung kann man aber schon falsch auffassen!

@raik
deshalb am besten per einschreiben !
 
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Das Argument der Anbieter dafür das ihre Leistung legal ist, beruht im Wesentlichen auf einem Vergleich mit Internet-Providern, deren Leistung ja auch nicht dadurch illegal werde, dass einzelne Internetnutzer im Netz illegale Handlungen vornehmen könnten. Man könnte es auch mit dem Verkauf von CD-Brennern vergleichen, die ja auch zu legalen und illegalen Kopien verwendet werden können. Fraglich ist dabei, ob diese Vergleiche hinken, sofern die Download-Angebote vorrangig illegalem Download dienen sollen oder eine solche illegale Nutzung offensichtlich beworben wird.

Auf die einzelnen Verträge mit den Kunden könnte sich diese Frage nur insoweit auswirken, dass der Vertrag mit Download-Anbietern möglicherweise sittenwidrig und damit nichtig sein könnte, wenn er illegalen Download zum Gegenstand hat. Dazu habe ich mir noch keine abschließende Meinung gebildet, momentan halte ich das aber eher für fernliegend.

Das werden wir hier auch nicht abschließend klären können. Darum sollen sich die Anbieter und die Rechteinhaber der zum Download verfügbaren Filme, Software etc. kümmern. Für die Nutzer ist wichtig, dass sie sich bei einem Download urheberrechtlich geschützter Produkte strafbar und schadensersatzpflichtig machen können.

dwoolf schrieb:
[bzgl. Werbung mit anonym] ich denke auch dass eine logfile geführt wird...

das mit dem legal in der werbung kann man aber schon falsch auffassen!
Das sind schon eher Aspekte, die bei der Prüfung, ob eine Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung möglich ist, und ob die Werbung möglicherweise irreführend ist und daher abgemahnt werden kann, zu berücksichtigen sind.
 
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hallo rolf76,

danke für die info. ich habe jetzt von dem angebot ein gutes dutzend seiten ausgedruckt [...].

ich geh davon aus, dass wenn ich eine gebühr zahle ( siehe i-tunes usw), dass ich auch ein kontrolliertes legales angebot bekomme. [...] um den vergleich mit dem cd-brenner aufzunehmen, wenn der nur mit einer software läuft, die einen kopierschutz knackt dürfte das auch nicht in ordnung sein. der anbieter a. kann doch nicht verlangen, dass man zahlt und dann auch noch in hohem masse das risiko eingeht eine strafbare handlung zu begehen. [...] und den nachweis- oder auch nur die möglichkeit sich zu informieren - ob etwas legal oder illegal ist bleibt der anbieter a. schuldig.

ich nehme an das eben genau dieses angebot für manche die sache erst attraktiv macht.

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ca65 schrieb:
.... dass ich auch ein kontrolliertes legales angebot bekomme.
Im Usenet? Ich glaube du träumst. Der Anbieter für den Zugang (wie auch seine zahlreichen Mitbewerber) stellt offensichtlich lediglich den Zugang zum Usenet her. Vom Inhalt distanziert man sich in den AGB, obwohl mit diesem gerade geworben wird - tolle klicki-bunti Welt!
 
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Hallo zusammen!
Auch ich gehöre zum Kreis der Alphalo_d geschädigten!
Habe heute von einem Inkassobüro meine neue Alphal_ad rechnung bekommen!!!
erst 94 Euro und nun...177

Wäre an gemeinsamen aktivitäten interessiert!
Gruß
 
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Hallo alle Zusammen,

ich möchte mich zu den Kreis der [ edit] stellen.

Also, ich habe angeblich die 2 GB-Grenze überschritten und bekam daraufhin die Rechnung. (Gestern = 7-Tage nach dem Zustandekommen des Vertrages). Ich habe gleich reagiert und ein Widerruf des Vertrages in Form eines „Einschreibens mit Rückschein“ zu der Berliner-Adresse geschickt. Darin habe ich auch klar gemacht, dass ich die Rechnung nicht bezahlen werde, da ich die Leistung nicht in Anspruch nehmen werde. Außerdem habe ich freundlich daraufhingewiesen, dass Teile der AGB nicht dem deutschen Recht entsprechen. So weit ich weiß, sind die Bestimmungen des deutschen Verbraucher-Privat-Rechts nicht zum Nachteil des Verbrauchers abänderbar. Und ein wesentlicher Bestandteil des Verbraucherprivatrechts ist die Widerrufsmöglichkeit bei sog. Fernabsatz-Verträgen. Die Widerrufsfrist beträgt nach Regelungen des BGB immer mindestens 14 Tage (nach ordnungsgemäßer Belehrung – findet diese nicht statt, dann erhöht sich die Widerrufszeit).

Somit entspricht eine Widerrufszeit von 10 Tagen nicht den Regelungen des BGB.

Das Ergebnis meines Briefes war, dass Alphaload mir heute eine mail, geschickt haben, in dem sie meinen Vertrag zum 3.5.2007 gekündigt haben. Das heißt klar Text, dass sie nicht auf meinen Widerruf reagiert haben. Wahrscheinlich haben sie den gar nicht gelesen.

So das erstmal zu meiner Situation.

Da ich denke, dass sich hier noch einige [ edit] dazu Gesellen werden, möchte ich denen noch ein paar Tipps geben.

Leider bin ich kein Anwalt und kann daher keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen, dennoch denke ich, dass der Besuch des Einführungs-Kurses in das Bürgerliche Recht + der Beratung meines Jura-Professors in einem ähnlichen Fall mich zumindest dazu befähigt euch Tipps zu Geben, die euch auf jeden Fall nicht schaden können.

1. Wichtig ist immer, wenn ihr euch von dem Vertrag lösen wollt, dass ihr einen schriftlichen Widerruf ( Keine Kündigung!!! ) an die, dafür in den AGB’s angegebenen Adresse sendet.
2. dies muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Vertrages geschehen
3. die sicherste Form des Widerrufs ist das sog. „Einschreiben mit Rückschein“. Dieses hat auch rechtsverbindlichen Charakter, wenn der Empfänger den Brief nicht annehmen will, kann, oder ähnliches. (das ist eine Versand-Art der deutschen Post und kostet 4,40 euro )
4. auch klar sollte sein, dass ihr auf eine Rechnung reagieren müsst, also wenn noch möglich (die 14 Tage noch nicht vergangen sind) einen Widerruf an alphaload schicken.

Zur Bezahlung der Rechnung kann ich euch leider keinen Tipp geben, da dies bestimmt rechtliche Konsequenzen für euch und dann somit auch für mich als Tipp-Geber haben kann.

Ich sag’s mal so, ich werde die Rechnung nicht bezahlen, da ich innerhalb der durch das BGB vorgegeben Zeit meinen Fernabsatz-Vertrag widerrufen habe und ich die anderen Leistungen nicht in Anspruch nehmen werde.

So das war’s erstmal ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen..

Lieben Gruß

DasSchaaf.
 
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Hi DasSchaaf,

ich glaube, dass das Widerrufsrecht den meisten Usern nichts bringen dürfte, wenn sie das Download-Angebot schon in Anspruch genommen haben:

§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. ...

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
...
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Durch das Nutzen des Angebots erlischt meiner Meinung nach das Widerrufsrecht. Deshalb dürfte es zumeist eben doch auf das Sonderkündigungsrecht innerhalb der 14tägigen Testphase ankommen, sofern der Vertrag nicht durch sonstige Erklärungen (Anfechtung etc., s.o.) zu Fall gebracht werden kann.
 
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Und wie funktioniert das mit dem Sonderkündigungsrecht?
 
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Hallo zusammen....
mir ging es genauso...angemeldet, gleich gekündigt per email,
und gestern ne rechnung per email erhalten....
wäre nett, wenn ihr mir schreibne würdet, was nun sache ist...

wie die gesetzlage ausschaut...weiß´nicht mal, ob ich die email noch irgendwo habe...
mfg
[]
[Virenscanner: Mail-Adresse entfernt]
 
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Bei Alphaload ist es immer das selbe.

Kündigung wird nicht akzeptiert - aus unterschiedlichen Gründen

Du erhältst eine Rechnung und wenn Du nicht bezahlst bekommst Du Post von einem Inkassobüro, was dann widerum mit Mehrkosten verbunden ist.

Ich selbst nehme meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch.

[........]
Alphaload selbst gibt es als Firma gar nicht. Die teilen sich das Geschäft in drei Unterfirmen auf.
[........]
Übrigens mit welchem Recht dürfen die per email korrespondieren und dem Kunden wird das untersagt.
Bsp.: Kündigung muß der Kunde schriftlich einreichen und die selber antworten darauf per email -

das ist
für dem Verbraucher nach meiner Rechtsauffassung nicht zuzumuten und somit sittenwidrig und nicht rechtmäßig.

Zwei rechtlich bedenkliche Aussagen gelöscht. MOD/BR
 
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nächstes jahr meld ich mich in den fristen einfach ab
wenn illegal warum dann de und bei denic drin
wenn illegal dan seite von alphload in deutschland nicht möglich oder
 
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Biene schrieb:
wenn illegal warum dann de und bei denic drin
wenn illegal dan seite von alphload in deutschland nicht möglich oder

Ach, ich dachte immer das .de ist ne Länderkennung :eek: und nicht ein Qualitätsmerkmal und Seriösitätsgarantie :wall:
 
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Biene schrieb:
wenn illegal warum dann de und bei denic drin
Ohne jetzt in irgendeiner Weise einen Zusammenhang mit Alphaload herstellen zu wollen: Was hat denn die Registrierung bei der Denic mit der Frage der "Legalität" eines Angebots zu tun? Die Denic ist nun wirklich nicht für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Internetauftritten mit einer de-Domain zuständig.
Biene schrieb:
wenn illegal dan seite von alphload in deutschland nicht möglich oder
Wieder ganz allgemein gesprochen ohne mich auf den hier diskutierten Anbieter zu beziehen: Legalität oder Illegalität wird man in den seltensten Fällen im Schnellverfahren schwarz auf weiß attestieren können. Weiters muss man unterscheiden, auf welchen Bereich sich mangelnde Rechtmäßigkeit bezieht: Impressum, Vertragsabschluss, angebotene Inhalte usw. Oder anders gefragt: Geht es um wettbewerbsrechtliche, vertragsrechtliche oder gar strafrechtliche Dinge.

BTW: @Raik
Wohin willst du eigentlich verlinken?

Gruß
Wembley
 
AW: Alphaload

Also wenn ich die AGB von alpha... mit den §§ 305 ff vergleiche, dann komme ich zu dem Schluß,
dass die AGB' mit dem BGB nicht konform sind.
 
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