AW: Alphaload
Hallo,
vielleicht kann mir hier auch jemanden zu Alphaload geben.
Also ich habe auch das Testabo nutzen wollen und mich mit Fake Daten angemeldet. Leider ging das bei der Bankverbindnung nicht. Da habe ich dann die richtige KTO-NR. + BLZ eingegeben. Beim Download habe ich eigentlich auch darauf geaachtet, dass ich die 2 GB nicht überschreite und dann das Testabo per Mail gekündigt. (alles am selben Tag)
Nun bekomme ich einen Tag später eine bekannte Rechnung für ein Jahr. Da ich dachte vielleicht einen Fehler gemacht zu haben, habe ich die angeschrieben (per Mail) und gebeten den Namen auf meinen richtigen Namen zu ändern, damit es nich zu einer unnötigen Rücklastschrift kommt. Außerdem habe ich geschrieben, dass es komischerweise bei mir keine 2,13 GB waren, sondern unter 2 GB. Wollte die 95 Euro als teures Lehrgeld abtun.
Naja, anschließend habe ich in die Foren geschaut und festgestellt, dass das so eine Mache von denen ist. Jetzt frage ich mich, was ich machen soll. Rücklastschrift und abwarten? Schließlich haben die von mir nur den Namen + Bankdaten. Richtige Adressse sind nur Buchstaben und daran hätten die doch erkennen müssen, dass das keine legale Anmeldung ist. Leider bin ich älter als 18 Jahre und kann da nicht als Minderjähriger agieren.
Und ist tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen. Hätten die mich nicht nach Überschreiten der 2GB Grenze darauf hinweisen müssen, dass ich jetzt einen Vertrag mit denen eingehe? Klar, in den AGBs stands drin, aber ich habe weder am Bildschirm gesehen, dass mehr als 2 GB runtergeladen wurden, noch kamen mehr als ein paar KB bei mir auf dem Rechner an. (aber wie sollte ich das nachweisen können).
Mist, dachte ich falle nie auf so einen Mist rein, aber jetzt ist es mir passiert und ich hatte gestern Abend (da kam die Rechnung) in der Hektik nur gedacht. "... Mist, da habe ich wohl einen Fehler gemacht und dann lieber zugeben und zahlen, damit da nicht noch ein Rattenschwanz hinterherkommt"
Leider habe ich hier in dem Thread (oder vielleicht ein paar mal überlesen) keinen solchen Fall gefunden und weiß nicht, ob nach den Mahnungen über 177 Euro noch was hinterherkommt, wenn ich jetzt einfach eine Rücklastschrift veranlasse.
Für Eure Antworten wäre ich Euch dankbar.