Post von Rechtsanwalt - geht Alphaload jetzt vor Gericht?
Hallo an Alle!
Ich hatte am 9.1.2007 eine Rechnung von AL bekommen, weil ich angeblich während der fristgerecht vor Ablauf gekündigten Probephase das Testvolumen von 2GB überschritten haben soll. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, meine Kündigung wiederholt und die Einzugsermächtigung widerrufen. Reaktion: Nur die üblichen Standardfloskeln.
Jetzt, nach mehr als drei Wochen, hat Alphaload trotz Widerruf der Einzugsermächtigung plötzlich 95,40 Euro abgebucht.
Daraufhin holte ich das Geld zurück und schrieb den Herrschaften:
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„Da ich am 8. Januar 2007 meinen Probezugang zu dem unter dem Namen "Alphaload" angebotenen Usenet-Zugang der Walea AG fristgerecht gekündigt habe und eine Überschreitung des zulässigen Datentransfervolumens nicht stattgefunden hat, besteht nach eindeutiger Rechtslage seit dem 8.1.2007 kein Vertragsverhältnis zwischen mir und der Walea GmbH. Jegliche Zahlungsforderungen Ihrerseits sind damit hinfällig.
Es bleibt in diesem Zusammenhang zudem festzuhalten, dass eine Überschreitung des innerhalb der Testphase zulässigen Datentransfervolumens von 2 GB nicht stattgefunden hat. Anderweitige Aussagen Ihrerseits sehe ich als unbewiesene Tatsachenbehauptungen an, aus denen sich keine Neubegründung des durch mich fristgerecht gekündigten Vertragsverhältnisses ergibt. Für die Tatsachenbehauptung, ich hätte das zulässige Datentransfervolumen überschritten, konnte die Walea GmbH im Übrigen auch auf mehrfache Nachfrage hin keinen wie immer gearteten Beleg vorbringen, der diese Behauptung untermauert hätte.
Ich gehe daher davon aus, dass die Walea GmbH von weiteren Zahlungsforderungen absehen und insbesondere weitere illegale Abbuchungen von meinem Konto unterlassen wird. Sollte die Walea GmbH bzw. die von ihr beauftragte Payment International Networks AG dennoch an ihrer Zahlungsforderung festhalten, so weise ich schon jetzt darauf hin, dass die Beauftragung eines Inkassounternehmens durch die Walea GmbH im vorliegenden Falle nicht statthaft ist. Ich habe mehrfach schriftlich meine vollständige Zahlungsunwilligkeit bekundet, da sämtliche Forderungen unbegründet sind. Es besteht also auch durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens keinerlei Aussicht, die Zahlung der unberechtigt erhobenen Forderungen zu erwirken. Im Rahmen der allgemein anzuwendenden Schadensminderungspflicht ist die Verursachung weiterer Kosten durch die Walea GmbH damit alleiniges Risiko der Walea GmbH, ich werde weder die geforderte Rechnungssumme noch sonstige Kosten tragen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die folgenden einschlägigen Urteile zur Schadensminderungspflicht im Zusammenhang mit Inkasso-Unternehmen: OLG Dresden 8. Zivilsenat, Urteil vom 05.12.2001, Aktenzeichen 8 U 1616/01; OLG Köln, 19. Zivilsenat, Urteil vom 12.01.2001, Aktenzeichen 19 U 85/00; AG Geldern, Urteil vom 03.12.1999, Aktenzeichen 3 C 337/96.
Für den Eingang Ihrer schriftlichen Stellungnahme habe ich mir den 13. Februar 2007 vorgemerkt. Nach Ablauf dieser Frist werde ich mir, ungeachtet weiterer zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber der Walea AG, die Einleitung strafrechtlicher Schritte wegen des Verdachst des gewerbsmäßigen Betrugs vorbehalten. (Aufgrund der deutschen Staatsbürgerschaft und des deutschen Wohnsitzes der Gesellschafter der Walea AG und weiterer unter dem Dach der Mainpean GmbH mit ihr verbundenen Unternehmen ist ungeachtet des schweizerischen Firmensitzes der Walea AG dennoch eine örtliche Zuständigkeit deutscher Strafverfolgungsbehörden gegeben).
Seien Sie im Übrigen versichert, [.......]
Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Stellungnahme.
N.N.“
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Man höre und staune, schon einen Tag später (!) kam Post von einem Rechtsanwalt A. P. („Rechtsabteilung mainpean GmbH“), in der wiederholt wird, ich hätte das Transfervolumen überschritten. Als Beleg (immerhin!) wird eine Auflistung meines „Datenvolumenverbrauchs“ beigefügt, nach der ich noch am frühen Morgen unmittelbar vor meiner Kündigung über 600 MB heruntergeladen und so über die 2 GB gekommen sein soll.
Ich habe daraufhin dem werten Herrn P. folgendes geantwortet:
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„Sehr geehrter Herr P. ,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 1. Februar 2007 unter dem Zeichen ALxxxxx. Ich stelle dazu fest, dass ich auch weiterhin davon ausgehe, dass meine vertragliche Vereinbarung mit der Walea GmbH unter Wahrung der diesbezüglich in den AGB vorgesehenen Bestimmungen fristgerecht mit Wirkung zum 8. Januar 2007 beendet worden ist und mithin keinerlei Zahlungsverpflichtung meinerseits besteht.
[......] Unabhängig von der strafrechtlich relevanten Frage, ob der Walea GmbH bzw. der von ihr beauftragten Mainpean GmbH ein solches vorsätzliches Handeln im Sinne des § 263 StGB nachzuweisen ist, muss ich ferner darauf verweisen, dass einem zivilrechtlichen Vorgehen Ihrerseits zur Beibringung der von Ihnen geforderten Summe schon deswegen der Erfolg versagt bleiben wird, als dass durch das vorsätzlich oder fahrlässig schuldhafte Unterlassen einer Information über das Erreichen des zulässigen Datentransfervolumens die entsprechende Regelung in Abs. 3.2. der AGB gemäß §§ 305c und 307 BGB als nichtig zu betrachten ist und sich somit aus dieser Bestimmung keine Verlängerung des Vertrages über den 8. Januar 2007 hinaus ergeben kann.
Im Übrigen bleibt weiterhin festzuhalten, dass ungeachtet dieser Tatsache die von Ihnen behauptete Überschreitung des zulässigen Datentransfervolumens nicht stattgefunden hat. Der von Ihnen vorgelegte "Report zu Kunde KD-xxxxx" hat in diesem Zusammenhang keinerlei gerichtsfeste Beweiskraft.
Ich gehe daher davon aus, dass Sie von Ihrer Zahlungsforderung Abstand nehmen werden. Sollten Sie dennoch weiterhin Ihre Forderung aufrechterhalten, so werden Sie diese gerichtlich durchsetzen müssen. Da einem solchen Versuch kein Erfolg beschieden sein wird sehe ich einer solchen Auseinadersetzung zuversichtlich entgegen.
Mit freundlichen Grüßen,
N.N.“
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Mal sehen, ob sich die Damen und Herren von Walea bzw. Mainpean trauen, vor Gericht zu ziehen. Ich werde jedenfalls auf KEINEN FALL zahlen, und das würde ich auch jedem anderen raten, der wie ich rechtzeitig gekündigt und die 2 GB nicht überschritten hat.
Herzlichen Gruß an alle, die sich mit Alphaload [......]
von
Antagon