Alphaload

AW: Alphaload

Würde es lediglich um eine andere Sicht des Volumens gehen, hättest Du recht mit Deiner Einschätzung.
Genau so ist das. Der Rest ist Quark.

Wer nach dem Download von 1 GB nicht merkt, ob er ein kostenpflichtiges Abo will, muss hier wenigstens nicht rumheulen.

Die Konditionen sind jedenfalls klar.

Dietmar Vill
 
AW: Alphaload

Ich denke, dann könnt Ihr alle Foren zu Abofallen schliessen. Wenn nur jemand, der AGB liest und versteht sowie mit der Technik umgehen kann, Anspruch auf Euren Schutz hat, sind solche Foren wohl überflüssig.

Blieben dann nur noch Abofallen, deren Betreiber zu dumm sind für juristisch einwandfreie AGB und Webseiten.
 
AW: Alphaload

Dann also mal langsam und deutlich.

Dieses Forum kümmert sich seit Jahren sehr erfolgreich um Menschen, die unbewusst in Dialerüberfälle geraten oder in Abofallen tappen. Das bleibt auch so.

Wer aber die ABGs liest, alles versteht und ein kostenloses Volumen bewusst bis 1,94 GB ausschöpft, wenn bei 2 GB die Bezahlgrenze liegt, handelt nicht unwissend.

Der wesentliche Unterschied aber ist: Das Usenet ist frei zugänglich in dem Bereich, der unstrittig legal ist, z.B. über Google Groups.

Der hier angezettelte Diskussionsbedarf wird aber verursacht durch den Teil des Usenets, der aus guten Gründen zugangsbeschränkt ist.

Wer Zugang zu zugangsbeschränktem Material sucht, soll sich die Hilfe holen, wo er mag. Dieses Forum leistet nach meiner Einschätzung keine Hilfestellung für den Zugang zu rechtlich oder sonstwie problematischen Inhalten.

Dietmar Vill
 
AW: Alphaload

In dem speziellen Fall gebe ich Dir Recht. Wer in Kenntnis der Folgen des Überschreitens des freien Downloadvolumens sich bis knapp an die Grenze herantastet, tut dies im Bewußtsein der damit verbundenen Gefahr.

Ob solche AGB zulässig sind, darüber werden wohl mal die Gerichte verhandeln, sollte es deswegen jemals zu einem Prozess kommen.

Dieses Forum kümmert sich seit Jahren sehr erfolgreich um Menschen, die unbewusst in Dialerüberfälle geraten oder in Abofallen tappen. Das bleibt auch so.

Wenn dem nicht so wäre, würde ich hier nichts posten. Diese Absicht unterstütze ich voll und ganz.

Der wesentliche Unterschied aber ist: Das Usenet ist frei zugänglich in dem Bereich, der unstrittig legal ist, z.B. über Google Groups.

Google Poster sind im Usenet denkbar unbeliebt. Aus gutem Grund.
Ansonsten sehe ich schon wieder die Andeutung, alles was auch nur entfernt nach Binary riecht, sei dann eben nicht legal. Außerdem gibt es massig illegale Textpostings, die auch per Google Groups erreichbar sind, es sei denn, Google Groups hätte saumäßig gute Filter. Gesetze werden nicht nur per Urheberschutz verletzt.

durch den Teil des Usenets, der aus guten Gründen zugangsbeschränkt ist.

Ich dachte, es wäre mir gelungen, deutlich zu machen, warum dieser Bereich des Usenets zugangsbeschränkt ist. Das hat nichts mit dem Inhalt der Newsgroups zu tun, sondern mit dem durch Binaries verursachten Traffic und den dadurch verursachten Kosten.

Newsserver Betreiber und kommerzielle Usenet Provider sind nach deutschem Recht Access Provider. Zugansbeschränkungen beruhen auf §§ 107 ff. BGB. Nur und ausschließlich!

Du tust den Millionen Usenet Usern, die sich auch per Binaries über Ihre Hobbies austauschen, einfach Unrecht.

Wer Zugang zu zugangsbeschränktem Material sucht, soll sich die Hilfe holen, wo er mag. Dieses Forum leistet nach meiner Einschätzung keine Hilfestellung für den Zugang zu rechtlich oder sonstwie problematischen Inhalten.

Dann sollten folgerichtig alle Threads zu Usenet Providern geschlossen werden. Natürlich mit der Unterstellung, dass es sich bei allen Inhalten des Usenet, die nicht per Google Groups oder über freie Newsserver erreichbar sind, um solche Inhalte handelt.

Zumindest von Deiner Seite sehe ich das als einen Freibrief für alle Firmen, Interessenten über den Tisch zu ziehen, sobald auch fragwürdige Inhalte angeboten werden. Denk mal weiter. Welche Threads in diesem Forum hätten dann überhaupt noch eine Berechtigung?
 
AW: Alphaload

also habe mal eine frage.da diese geschichte auch meinem bruder passiert ist werd ich auf alle fälle eure tips probieren.worüber ich mir nicht sicher bin. durfte die firma mit meinem bruder der noch nicht volljährig ist überhaupt einen vertrag abschliesen???bitte um antwort...dankeee
 
AW: Alphaload

durfte die firma mit meinem bruder der noch nicht volljährig ist überhaupt einen vertrag abschliesen???bitte um antwort...dankeee
Diese Frage ist doch schon oft genug in diesem Thread gestellt und beantwortet worden.

[Unerlaubte Rechtsberatung entfernt.
Im Wiederholungsfall steht die Sperre des Benutzerprofils an. (bh)]
 
AW: Alphaload

also ich hab mich hier angemeldet weil ich freundlich um hilfe gebeten habe.ich habe mir nicht alle einträge durch gelesen.un da ich schon ne zeit lang hier am suchen bin war ich so frei zu fragen.es gibt viele seiten die darüber berichten.da kann man mal den überblich verlieren.trotzdem danke:wall:
 
AW: Alphaload

Hallo,

ich habe auch das problem wie alle anderen hier mit der Firma A.....d.
Der Ablauf bei mir ist wie folgt:
Angemeldet am 3.09.06 gesamt 1,64 verbraucht und dann schnell per Email am 14.09.06 gekündigt. Am 15.09.06 per Einschreiben Widerrufen. Habe auch die Bestätigung der Post mit Unterschrift.
Aber .... ich war doch nicht schnell genug.
Erste Email:
Hallo xxxxxxxxx,

hiermit bestätigen wir Ihnen Ihre Kündigung zum 18.09.2007.

Wir werden Ihren Vertrag nicht automatisch verlängern.

--
Herzliche Gruesse,

Ihr

AlphaLoad Team
Dann:

Hallo,

Ihr Widerrufsrecht ist erloschen, da Sie den angebotenen Dienst bereits genutzt haben. Die Dienstleistung (Download) ist von Ihnen selbst veranlasst worden. Wir verweisen insoweit auf § 312 d Abs. 3 BGB.

Zudem weisen wir darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil sind. Diese sind demnach auch ausschlaggebend und verbindlich.

Mit freundlichen Grüßen
I...... K.....

Dann:

Rechnung für die 12 Monate Vertrag in einer Summe.

Ich habe im Kündigungsschreiben die Einzugsermächtigung gekündigt.
Abbuchung erfolgte trotzdem. ...Rückbuchung veranlasst!!

Dann email:
Hallo,

Sie haben innerhalb der ersten 14 Tage der Testzeit ein Gratis 2GB Downloadpack von uns erhalten. Dies wandelte sich nach der Testzeit um, wenn innerhalb der ersten 10 Tagen keine schriftl. Kündigung im System ersichtlich ist. Somit ist der Vertrag rechtskräftig.
Dann email:
Hallo,

vielen Dank für Ihre Email.
Generell unterscheidet man zwischen einer Kündigung und einem Widerruf.

Ein Widerruf bedeutet: Sie haben unsererseits keine Leistung in Anspruch genommen und möchten die Testphase kündigen. In diesem Fall ist es möglich, einen Widerruf via Email einzusenden.

Eine Kündigung bedeutet: Sie haben eine Leistung von uns in Anspruch genommen,

wie in Ihrem Fall 1,7 GB Datentraffic.
Dann bedarf es einer Kündigung innerhalb der ersten 10 Tagen auf dem postalischen Wege, um den Testzugang zu kündigen.
Ihre postalische Kündigung ging leider mit Poststempel außerhalb der Kündigungsfrist ein.
Somit ist der Vertrag rechtskräftig und wir erhalten wie Forderung aufrecht.

Mit freundlichen Grüßen
A.....M......

Dann Erinnerung und Mahnung!

Jetzt Inkasso Weiterleitung Drohung.
Ich hab versuch mal die hinzuhalten mit Email:

Mit der Bitte um eine Gemeisame Lösung für Problem.
Weil diese Email kam:
Hallo ,

wir konnten leider bisher keinen Zahlungseingang trotz wiederholter Mahnungen feststellen. Sie haben sich nicht um eine Lösung mit uns bemüht, weshalb wir die Forderung jetzt mit allen aufgezeichneten Informationen an ein Inkassobüro übertragen werden.

Folgende Informationen werden wir an das Inkassobüro weitergeben:
dann folgten meine log in daten.


Mal gucken was kommt, als Antwort??? Oder garnichts und der brief vom Inkasso ist in den Nächsten Tagen da??

Ich habe auch in Erfahrung bringen können das gegen die Fa. A.. ein Verfahren wegen unauteren wettbeweb läuft.
siehe email von (vzbv) :

Sehr geehrter Herr xxxxxx,
Vielen Dank für Ihre Zuschrift!
Es ist für unsere Arbeit äußerst wichtig, über Unregelmäßigkeiten bzw. Geschäftspraktiken zum Nachteil der Verbraucher frühzeitig Kenntnis zu erhalten. Leider können wir wegen der Vielzahl der bei uns eingehenden Anfragen und begrenzter Kapazitäten nicht jedem Einzelfall nachgehen. Zum Teil ist es erforderlich, weitere Verbraucherbeschwerden abzuwarten, um gegen betroffene Unternehmen Unterlassungsverfahren einleiten zu können.
Ihre Beschwerde haben wir registriert und werden sie in geeigneter Weise entsprechend unseren satzungsmäßigen Aufgaben verwenden.
Gegen die oben genannte Firma läuft bereits ein Verfahren von unserer Seite wegen unlauteren Wettbewerbs.


Wer kann mir Tipps und Lösungen vorschlagen??
 
AW: Alphaload

Hallo,

ich habe mich vor mehr als 14 Tagen bei Alphaload angemeldet. Ich habe es vergessen und die 2 Wochen verstrichen und ich hatte die 96 Eur Rechnung. Meine Erfahrungen mit Alphaload sind bisher nicht so schlecht. Ich habe bisher alles gefunden was ich runterladen wollte und es funktioniert auch. Irgendwie fehlt mir aber die Einsicht für eine Leistung zu bezahlen die eigentlich nur darin besteht vorhandene Usenet-Links zu vermitteln. Besonders fehlt mir diese Einsicht wenn es sich bei Alphaload (bzw. das Unternehmen das dahinter steht) um eine (...) Firma handelt. Haltet ihr es für gangbar einfach weiter runterzuladen ohne auch nur einen Pfennig zu zahlen? Ich könnte mir vorstellen, dass sie einfach nur meinen Account irgendwann sperren. Ich denke nicht, dass Sie versuchen würden einen Prozess zu führen, einfach auch angesichts der Leistung (....) die sie zur Verfügung stellen. Was denkt ihr?
 
AW: Alphaload

Haltet ihr es für gangbar einfach weiter runterzuladen ohne auch nur einen Pfennig zu zahlen?
:eek: Sorry, Tipps zum Zechprellen bekommst Du hier nicht, selbst wenn es um einen Anbieter wie Deinen Vertragspartner geht.
Sofern Du bei Anmeldung die Kostenpflichtigkeit des Angebotes nicht erkannt hast findest Du im Thread ausreichend Infos.
 
AW: Alphaload

Hallo Zusammen,

die jenigen die noch nicht Post vom Inkasso von A...d bekommen haben.
Habe ich einen Tipp .........
.
.
.
.
 
AW: Alphaload

gabs jetzt jetzt schon fälle wo was andres außer nur emails kamen?

kommen die an die ip adresse dran?? ist sowas schonmal vorgekommen?

was passiert wenn man einfahc das email konto löscht? dann könne ndie doch keine emails mehr einem senden?
 
AW: Alphaload

peter77 schrieb:
gabs jetzt jetzt schon fälle wo was andres außer nur emails kamen?
Man kann auch Briefe schicken. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, ist dies bei diesem Anbieter auch schon passiert bzw. die Inkassofirma tat dies. Benutze die Forumssuche und gib die Begriffe "Brief" und "Alphaload" ein, dann wirst du mehr erfahren. Wie ich dir überhaupt den Rat geben kann, diesen Thread genau durchzulesen.
peter77 schrieb:
kommen die an die ip adresse dran?? ist sowas schonmal vorgekommen?
was passiert wenn man einfahc das email konto löscht? dann könne ndie doch keine emails mehr einem senden?
Ja, und wenn du deinen eigenen Tod inszenierst und derweil dich jahrelang in irgendeinem Kasten versteckst oder gar in Namibia ein neues Leben mit einem anderen Namen beginnst, wirst du die Rechnung auch nicht bezahlen müssen.

Was ich damit sagen will: Wir hier gehen der Frage nach, ob es bindende Verträge gibt oder nicht.
Da gibt es hier ein hervorragendes Nachschlagewerk:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935

Wie es aber im jeweiligen Einzelfall aussieht, lässt sich oft schwer sagen und es ist wegen des Rechtsberatungsgesetzes auch nicht erlaubt, da konkrete Tipps zu geben.
Ratschläge, wie man sich "verstecken" bzw. "unsichtbar" machen kann, gibt es natürlich keine. Abgesehen davon, dass es dafür kaum Garantien geben kann, dass dies so, wie man es möchte, funktioniert. Da ist es doch besser, man informiert sich über die rechtlichen Hintergründe und weiß dann, warum man diese oder jene Handlung setzt. Lässt einen auch ruhiger schlafen.

Gruß
Wembley
 
AW: Alphaload

Hi! Ich habe mal eine Frage. Ist jemandem bekannt ob Alphaload bzw. die Inkasso Firma schonmal jemanden einen richterlichen Mahnbescheid geschickt haben und wenn ja ob die bei Wiederuf vor Gericht gegangen sind?
Achso und dürfen Inkasso Firmen überhaupt mit Maanbescheiden drohen weil, diese dürfen ja eigentlich nichts in richtung Gericht etc. unternehmen. Oder irre ich mich jetzt?
 
Hier mal ein kleiner Auszug aus meinem Schriftverkehr.
Diese Firma ist leider wie viele heute darauf aus durch das Schuldgefühl der Benutzer, Gled einzutreiben :cool:


Hallo Hans Meiser,

vielen Dank für Ihre Anmeldung bei Alphaload!
Mit dieser Email erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Mitgliederbereich und
der Software, die Sie sich im Mitgliederbereich herunterladen können.
Das Login-Feld zum Mitgliederbereich finden Sie auf der Seite:

ht*p://w*w.alphaload.de

Herzliche Gruesse,
Ihr AlphaLoad Team

************************************

Betreff: Abmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch, und kündige hiermit
meinen Vertag / Testphase bei "Alphaload".

Desweiteren untersage ich die Weitergabe meiner E-Mail Adresse an Dritte

mfg


************************************

Betreff: Abmeldung die 2te

Ich bitte um kurze Bestätigung der Abmeldung.
Sollte ich dennoch nichts von Ihnen hören,
sehe ich die Abmeldung als erledigt an.

mfg


************************************

Hallo Hans Meiser,

im Anhang finden Sie Ihre aktuelle Rechnung...
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Herzliche Gruesse

************************************

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits mehrfach, schriftlich Ihnen mitgeteilt, habe ich die
"Probephase" zum Vertrag, termingerecht widerrufen.
Schade das dies Ihrerseits nicht zur Kenntnis genommen wurde.
Eine Abbuchung von meinem Konto werde ich daher stornieren.

Mit freundlichen Grüßen

************************************

Hallo,

Ihr Widerrufsrecht ist erloschen, da Sie den angebotenen Dienst bereits
genutzt haben. Die Dienstleistung (Download) ist von Ihnen selbst
veranlasst worden. Wir verweisen insoweit auf § 312 d Abs. 3 BGB.

Zudem weisen wir darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vertragsbestandteil sind. Diese sind demnach auch ausschlaggebend und
verbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

************************************


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Widerruf erfolgte am selben Tag wie die Anmeldung.
Und ist daher nach geltendem deutschen Recht rechtens.

Wie bittesehr soll man eine Testphase nutzen, wenn man nichts downloaden darf/kann,
bzw. für was soll die Testphase dann sein ?

Im Anhang finden Sie Ihr Angebot wo eindeutig von
"2 Gigabyte Gratis Downloaden" die Rede ist. Dieses hätte nach Ihren Angaben
mit einem * und den tatsächlichen Kosten dargestellt sein müssen.
Weiterhin enthält der Anhang eine weiter für Sie interessante PDF Datei

Ich werde daher den von Ihnen angegeben Betrag nicht zahlen
und behalte mir rechtliche Schritte gegen Sie, wegen unlauterem Wettbewerb, vor.
Unseren Schriftverkehr werde ich der deutschen Verbraucherzentrale,
mit der bitte um Prüfung, vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen


************************************


Hallo

Ihre Kündigung wurde anerkannt, es werden keine Kosten auf Sie zukommen.



Mit freundlichen Grüßen

Alphaload Team
 
AW: Alphaload

Servus erstmal,

beobachte dieses Forum schon länger. Ich habe mich am 01.08.2006 bei A....load angemeldet, warum, keine Ahnung. Sei es drum. Widerruf per Mail am 01.08.2006, ca. 2 Stunden nach Anmeldung. Eine Abschrift dieses Widerrufes wurde auch an meine E-Mail Adresse versandt. Lustig daran ist nur, Absender der Mail: meine E-Mail Adresse, Empfänger der Mail: meine E-Mailadresse.

Da wurde ich das erste Mal stutzig und studierte nochmals die AGB`s, ohne fündig zu werder. Also, Testvertrag nicht gekündigt, weiter ging`s wie üblich. Rechnung, Abbuchung, zurück buchen, Mahnung von A....load. Damals noch Reaktionen meinerseits in Form von Beschwichtigungs - und Erklärungsmails. Keine oder lediglich Standardreaktion. Widerrufsrecht erloschen und so.

Am 13.09.2006 dann der erste große Auftritt von ProInkasso. E-Mail und einen Tag später als Brief im Kasten. Super! Erste Ängste meinerseits, Zweifeln bis hin zu der Überlegung zu zahlen. Aber, nein. Das will und werde ich nicht, ich sehe mich ja im Recht (denke ich zumindest). Danach habe ich meinen, bis dahin noch bestehenden!!!!, Vertrag bei Alphaload gekündigt (Einschreiben mit Rückschein). Das wurde von Alphaload bestätigt.
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Hallo Sxxxxx Kxxxxxx,

hiermit bestätigen wir Ihnen Ihre Kündigung zum 16.08.2007.

Wir werden Ihren Vertrag nicht automatisch verlängern.

--
Herzliche Gruesse,


Ihr

AlphaLoad Team
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Wie schön, der Vertrag wird nicht verlängert. Nun komme ich zum eigentlichen Grund meines heutigen Eintrages in dieses Forum. Heute kam wieder eine Mail von ProInkasso.
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Sehr geehrte/r Sxxxxx Kxxxxx,


Sie haben Einwendungen gegen die vorbezeichnete Mahnung erhoben und dabei vorgetragen, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt bei Scriptpower OHG (w*w.alphaload.de) angemeldet haben, um eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch zu nehmen. Wir bedauern sehr, dass es Unstimmigkeiten bei Ihrem Vertragsverhältnis gibt und sind bemüht, alles Notwendige zu veranlassen, um den Sachverhalt aufzuklären.

Es ist Teil des Rechtsverkehrs im Internet, dass die handelnden Personen gelegentlich nicht ohne weiteren Aufwand eindeutig identifiziert werden können. Dies führt dazu, dass regelmäßig Bestellungen mit fremden Namen aufgegeben werden oder aber auch die eigene Inanspruchnahme von Leistungen nachträglich geleugnet wird. Wir möchten daher jedem Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Nutzung unseres Systems nachgehen und bitten Sie hierzu um Ihre Mithilfe.

Zunächst sollte jedoch kla rgestellt werden, ob Ihre Einwendung rechtlicher oder tatsächlicher Natur ist. Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass Nutzer, die sich zunächst selbst bei w*w.alphaload.de angemeldet haben, dabei jedoch die Vertragsbedingungen, insbesondere die Entgeltlichkeit der Leistung übersehen haben, die Anmeldung insgesamt bestritten haben, was erst in dem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden konnte. Sofern Sie also Einwendungen gegen den Vertragsinhalt, beispielsweise die Höhe der Gebühren, Laufzeit, Widerrufsrechte o. ä. haben, die eigentliche Anmeldung jedoch nicht bestreiten wollen, sollten Sie uns dies rechtzeitig mitteilen.

Wenn Sie weiterhin davon ausgehen, dass ein Dritter unter missbräuchlicher Nutzung Ihres Namens, Adresse und/oder Bankverbindung eine Anmeldung bei w*w.alphaload.de durchgeführt haben sollte, werden wir hierzu weitere Ermittlungen einleiten.

Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Internet unter Angabe eines falschen Namens stellt regelmäßig einen versuchten oder vollendeten Betrug gemäß § 263 StGB dar, der bei Ermittlung der Täter mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.

Wir erstatten daher in den Fällen eines begründeten Verdachtes Strafanzeige durch unsere Vertragsanwälte gegen unbekannt, wobei wir alle uns vorliegenden Daten aus dem Anmeldeprozess an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Für Ihren Fall liegen uns die folgenden Informationen vor:

Vorname: Stefan, Nachname: Kxxxxxx, Strasse: Sxxxxxxxxxx, PLZ: xxxxxx, Ort: Sangerhausen, Land: , AnmeldeIP: 84.183.81.162, Anmeldezeitpunkt: ##AnemldeDateTime##, >>Aktiviert<< am 01.08.2006 13:59:02 über Host 84.183.81.162 (p54B751A2.dip.t-dialin.net) >>Login in Kundenbereich<< am 01.08.2006 13:59:35 über Host 84.183.81.162 (p54B751A2.dip.t-dialin.net) >>Software Login<< am 01.08.2006 14:02:06 über Host 84.183.81.162 >>Software Login<< am 01.08.2006 15:11:36 über Host 84.183.81.162 >>830,22 MB verbraucht<< am 01.08.2006


Die Erfahrung zeigte, dass anhand dieser Daten zumindest ermittelt werden kann, von welchem Computer die Anmeldung durchgeführt wurde. Soweit der Anschlussinhaber bei einer polizeilichen Vorladung keine Angaben zur Täterschaft macht, können je nach Gerichtsbezirk auch Hausdurchsuchungen angeordnet werden. Im Anbetracht dieser für den Betroffenen sehr einschneidenden Maßnahmen und zur Vermeidung von Überraschungen im Ermittlungsverfahren möchten wir Sie erneut bitten, genau zu prüfen, ob die Anmeldung möglicherweise von Ihrem eigenen Computeranschluss möglicherweise durch einen Familienangehörigen oder Bekannten ausgeführt wurde.

Anschließend möchten wir Sie bitten, Ihre Angaben zu dem Sachverhalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft an Eides Statt zu erklären. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass eine falsche Angabe an Eides Statt auch bei fahrlässiger Tatbegehun g mit erheblicher Strafe bedroht ist. Wir benötigen Ihre Erklärung, bei der Sie sich des beigefügten (siehe unten) Formulars bedienen können, im unterschriebenen Original.

Sofern wir innerhalb von 7 Tagen keine Erklärung erhalten, gehen wir davon aus, dass der Sachverhalt in Ihrer Sphäre geklärt werden konnte und die zunächst bestrittene Forderung ausgeglichen wird. Sicherlich können wir Ihnen in diesem Fall mit einer Ratenzahlung weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Proinkasso Team

Sie teilten uns am mit, dass Sie sich nicht bei Scriptpower OHG w*w.alphaload.de angemeldet haben.

Sollten Sie sich nicht erklären können, wer Ihre Daten verwendet hat, werden wir wegen des Verdachts des Betrugs die uns vorliegenden Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft übermitteln.

Sofern wir innerhalb von 7 Werktagen keine unterschriebene Erklärung erhalten, gehen wir davon aus, dass der Sachverhalt in Ihrer Sphäre geklärt werden konnte und die zunächst bestrittene Forderung ausgeglichen wird.

Eidesstattliche Erklärung

Erklärender: ASP-2-RE-0027XXXX

Vorname, Name Sxxxxx Kxxxxxx

Straße XXXXXXXXXXX

PLZ, Ort XXXXX Sangerhausen

Ich wurde darüber belehrt, dass die nachfolgende Erklärung zur Vorlage bei einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde dienen soll und dass eine falsche Versicherung an Eides Statt auch bei fahrlässiger Tatbegehung strafbar ist.

Ich mache daraufhin die folgenden Angaben:

Mir wurde mitgeteilt, dass unter meinem Namen am 1.8.2006 um 13:57:16 Uhr 1.8.2006 ein Vertrag zur Nutzung von Leistungen des Internetportals w*w.alphaload.de abgeschlossen wurde.

( ) bitte ankreuzen wenn unten stehende Aussage zutrifft

Ich habe mich zwar bei w*w.alphaload.de angemeldet, wollte dabei jedoch keine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen.

( ) bitte ankreuzen wenn unten stehende Aussage zutrifft

Die Anmeldung wurde von mir nicht durchgeführt. Es ist zwar möglich, dass hierbei mein Computer verwendet wurde, die Anmeldung erfolgte jedoch durch einen Dritten, nämlich, (Name bitte eintragen) .

( ) bitte ankreuzen wenn unten stehende Aussage zutrifft

Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Anmeldung auf dem Portal w*w.alphaload.de durchgeführt. Ich kann ausschließen, dass zu der angegebenen Zeit eine Andere Person meines Haushaltes die Anmeldung über meinen Computeranschluss ausgeführt hat.

Dies versichere ich an Eides Statt.

Ort, Datum

Unterschrift: Sxxxxx Kxxxxxx





Proinkasso GmbH
Rodenbacher Chaussee 6
63457 Hanau
Tel.: 0180-5090516 (12cent/min)
Fax 06181-90601028


Bekannt durch Rundfunk und TV
Zugelassenes Inkasso-Unternehmen nach Art.1 § 1 Abs. 2 des RBerG

Proinkasso GmbH| Rodenbacher Chaussee 6 | D-63457 Hanau | HR Hanau HRB 7142
Geschäftsführer: [...] | | ht*p://w*w.proinkasso.de | Bankverbindung: Frankfurter Volksbank Hanau | BLZ 501 900 00 | Kontonummer [...] zugelassenes Inkassounternehmen nach dem Rechtsberatungsgesetz durch den Gerichtspräsidenten


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Ich habe für mich entschieden, auf diesen Brief nicht zu reagieren, weder ihn zurück schicken, noch ausfüllen. Nun zum Grund meines Beitrages. Jeder, der solch einen Brief bekommt, rate ich aufs Schärfste davon ab, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Ihr schießt euch damit selbst ins Aus, sollte es zu einem Zivilverfahren kommen. Ihr könnt dann nämlich nicht mehr andere Gründe nennen, wie ihr sie auf der Versicherung angegeben habt. Dieser gesamte Brief ist darauf ausgelegt, später eine gute Argumentationsbasis für das Inkassobüro zu bieten. Sollten nämlich falsche Angaben gemacht werden, z.B. mein Hund hat sich bei A....load von meinem Rechner aus angemeldet, kann dies eventuell einen Straftatbestand erfüllen.
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§ 156 StGB ( Strafgesetzbuch )

Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Ob ProInkasso zur Abnahme einer solchen Versicherung berechtigt ist, weiß ich nicht, kann es aber auch im Moment nicht verneinen. Werde versuchen es heraus zu bekommen. Ich habe auf diesen Brief nicht reagiert, denke das ist im Moment das beste. Ich warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid, dies ist ein Verwaltungsakt und somit widerspruchsfähig. Zum Glück bedarf es im deutschen Verwaltungsrecht beim Widerspruch nicht sofort einer Begründung. Diese kann über einen Anwalt nachgereicht werden. So, dass wars von mir. Hoffe ich konnte vielleicht auch jemanden helfen.
Musste ich mal alles los werden.

[Persönliche Daten entfernt. (bh)]
 
AW: Alphaload

Ich warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid, dies ist ein Verwaltungsakt und somit widerspruchsfähig.
Genau, nicht mehr und nicht weniger ist an dieser Stelle zu tun. Alle weiteren Mühen sind es nicht wert, dass man sich Gedanken darum macht.

Die Darstellung der strafrechtlichen Schiene von Proinkasso hinkt nicht unerheblich. Das fängt schon mit dem Straftatbestand, der hier schlichtweg nicht erfüllt ist, wenn ein Dritter die Daten missbräuchlich verwendet hätte.
In deinem Fall hast du dich angemeldet und (nehme ich mal an) deine echten Daten in Sangerhausen verwendet. Somit scheidet selbst im ungünstigsten Fall der Verdacht eines Betruges gegen dich aus - du willst offensichtlich lediglich nicht bezahlen, da du du fristgerecht gekündigt hast. Nun hast du auch die Kündigungsmail vorliegen und das dürfte als beweisfähiger Rechtfertigungsgrund hinreichend sein. Damit ist die Angelegenheit zu einer rein zivilen Sache qualifiziert und die Strafverfolger haben in dieser Angelegenheit nichts zu tun. Selbst die Ermittlung der Verbindungsdaten wäre somit unrechtmäßig.
 
AW: Alphaload

Hi. Könnte vieleicht nochmal jemand auf meine Fragen eingehen? Ich habe eine mail bekommen:

Sehr geehrte/r *****,

wir geben Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit, die offene Forderung zu begleichen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens durch unsere Vertragsanwälte weitere Kosten anfallen, die zu Ihren Lasten gehen.

Wir weisen Sie im Übrigen auf unsere Kooperation mit verschiedenen Wirtschaftsauskunfteien hin; bei Nichtzahlung kann Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflusst werden. Dies kann sogar zur Kündigung bestehender Bankverbindungen oder Verträge mit Mobilfunkprovidern führen bzw. diese empfindlich stören. Bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag. Sollten Sie derzeit nicht in der Lage sein die Forderung komplett zu tilgen bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an uns.


Wir fordern Sie auf, den noch offenstehenden Betrag bis zum 02.11.2006 zu begleichen.

Bitte überweisen Sie 177,61 Euro auf das folgende Konto:

Jetzt würde ich gerne wissen:
1. ob jemanden hier bekannt ist ob die schonmal ein gerichtlichen Mahnverfahrens eingeleitet haben.
2. und wenn ja ob es schonmal zu einer gerichtlichen Verhandlung kahm.
3. und wie weit das übrhaupt rechtens ist.

Vielen Dank schonmal im vorraus. :)
 
AW: Alphaload

zu 1.) nein, zumindest nicht hier bekannt
zu 2.) nein, zumindest nicht hier bekannt
zu 3.) ja, das kann jeder (unter gewissen Voraussetzungen) machen wie er will



(Schade, dass es den Spendenbutton des Forum hier nicht mehr gibt. Einige User haben schon ein eigenartiges Auskunftsbedürfnis.)
 
AW: Alphaload

@Seekuh19 -

lange nicht mehr so einen Quatsch gelesen:
Danach habe ich meinen, bis dahin noch bestehenden!!!!, Vertrag bei Alphaload gekündigt (Einschreiben mit Rückschein). Das wurde von Alphaload bestätigt.
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Hallo Sxxxxx Kxxxxxx,

hiermit bestätigen wir Ihnen Ihre Kündigung zum 16.08.2007.

Wir werden Ihren Vertrag nicht automatisch verlängern.

--
Herzliche Gruesse,


Ihr

AlphaLoad Team
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Glückwunsch - der Vertrag läuft also nur noch knapp 9 Monate. Sehr geschickt gemacht, zu kündigen, was niemals bestand, echt ...
Ich hoffe, dass nicht allzu viele dies als Tipp verstehen, was Seekuh19 hier gemacht hat ...

Ich habe für mich entschieden, auf diesen Brief nicht zu reagieren, weder ihn zurück schicken, noch ausfüllen. Nun zum Grund meines Beitrages. Jeder, der solch einen Brief bekommt, rate ich aufs Schärfste davon ab, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Ihr schießt euch damit selbst ins Aus, sollte es zu einem Zivilverfahren kommen. Ihr könnt dann nämlich nicht mehr andere Gründe nennen, wie ihr sie auf der Versicherung angegeben habt. Dieser gesamte Brief ist darauf ausgelegt, später eine gute Argumentationsbasis für das Inkassobüro zu bieten. Sollten nämlich falsche Angaben gemacht werden, z.B. mein Hund hat sich bei A....load von meinem Rechner aus angemeldet, kann dies eventuell einen Straftatbestand erfüllen.
Blödsinn.

Natürlich kann ich jederzeit weitere, ggf. zusätzliche Gründe angeben. Nur ganz in Widerspruch setzen sollte man sich nicht.

Ich warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid, dies ist ein Verwaltungsakt und somit widerspruchsfähig. Zum Glück bedarf es im deutschen Verwaltungsrecht beim Widerspruch nicht sofort einer Begründung.
Jetzt wird's kriminell - bitte nicht Verwaltungsrecht und Zivilrecht vermengen, das hat sowas von nix miteinander zu tun.

2. Semester Jura?

Dann lieber erst noch ein wenig zuhören und lesen, bevor die nächsten Tipps abgelassen werden. So wird das nämlich nix - auch nicht mit dem Examen übrigens.

Hoffe ich konnte vielleicht auch jemanden helfen.
Musste ich mal alles los werden.
Ich denke, du hast höchstens dir geholfen, wenn du gelernt hast, zukünftig erst zu prüfen und dann zu schreiben.

Gruß.
 
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