Alphaload

AW: Alphaload

Hier sprießen Spekulationen ins Kraut.

Bekannt ist, dass im August 2003 ein führender Dialeranbieter feststellen musste, dass in einigen Projekten mit "Spam-Endverbraucheraktionen" geworben wurde. Man verweist auf einen Wettbewerber namens IBS AG.

Dieser Wettbewerber, von dem der Vertriebsleiter so recht nichts wissen wollte, nutzte tatsächlich zufälligerweise weiter die Einwahltechnik des führenden Dialeranbieters. Das kann der Vertriebsleiter natürlich nicht ahnen, wie auch?

Dieser Wettbewerber mit der tollen Einwahltechnik machte gute Geschäfte und sich allerorten einschlägig beliebt. Auch Heise würdigte das geschäftliche Wirken.

Der entfernte Wettbewerber mutierte dann zu einem neuen, schönen Namen und gehört nun zum Netzwerk. So knüpft man Bekanntschaften. Natürlich gab es die "Spam-Endverbraucheraktionen" nur zu einer Zeit, als man sich noch nicht kannte.

Am neuen Stammsitz des ehemaligen entfernten Wettbewerbers taucht nun ein Paymentunternehmen auf, welches auch zum Netzwerk gehört.

Dorthin mag es eine Tochterbeziehung geben. Ich kenne keine Quelle, die diese zum Projektbetreiber behauptet.

Dietmar Vill
 
AW: Alphaload

Ich kenne keine Quelle, die diese zum Projektbetreiber behauptet.
Nein, aber dass eine Nähe besteht, die über das normale (Dienstleistungs-)Verhältnis Paymentanbieter/Inhaltsanbieter hinaus geht, das legen Formulierungen aus Berlin nahe wie
Alphaload und Mainpean haben noch was besseres in der Hinterhand.
und auch die Tatsache, dass auf der (oben wiederholt angegebenen) alphaload-Seite als e-mail-Kontakt Mainpean angegeben ist. Nicht mehr. Nicht weniger.

Da ich wiederholt gebeten wurde, mich nicht um dieses Thema zu kümmern, möchte ich dem geneigten Leser nur noch die Seite www.hr-monitor.ch ans Herz legen, mit der sich (nach kostenloser Anmeldung) richtige Mega-Spekulationskrautköpfe ausdenken lassen. Ganz nach meinem Geschmack, aber: :stumm:
 
AW: Alphaload

Die Nähe im Geiste stellt man bei Wettbewerbern, die gemeinsame Geschäfte machen, zufälligerweise schon mal fest.

Der Dialeranbieter hatte gelegentlich das Problem, die Daten von Projektbetreibern nachvollziehen zu können, wenn das Projekt mit Werbemüll beworben wurde.

Das war zu Beginn 2002. Dann kam §13a TKV, der Werbemüll für Dialerangebote in Deutschland wirksam unterbinden konnte.

Durch günstige Fügung trat rechtzeitig ein Wettbewerber in der Schweiz in Erscheinung, der die Projekte nahtlos weiterführen konnte.

In der Schweiz gibt es keinen §13a TKV. Außerdem juckt dort niemanden, was hier bei uns passiert.

Dieser Wettbewerber konnte die Textbausteine mit den nicht nachvollziehbaren Projektdaten dann Ende 2002 passend weiterverwenden.

Dietmar Vill
 
AW: Alphaload

Alos ich hatte keine Probleme, :wink:

Also mit diesem Brief bekam ich 1 tag nach dem ich ihn abgeschickt habe eine mail von Alphaload, das sie meinen acc gekündigt haben und sie danke für meine verbesserungsvorschläge, welche auch immer die gemeint haben ...

XxxxxXXxxxXxxxx 200X-XX-XX
XxxxxX
XxxxxXXxxxX
XxxxxXXxxx





Mainpean GmbH
Schnarnweber Straße 69
12587 Berlin



Betreff: Widerruf Alphaload

Seht geehrte Damen und Herren,
Ich ging am XX.XX.0X um XX:XX:XX einen Vertrag mit Alphaload.de ein.
Diesen würde ich gerne mit diesem Schreiben kündigen.

Kundennummer: XxxxxXXxxxXxxxx
Anmeldedatum: XX.XX.200X
Emailadresse: XxxxxXXxxxXxxxx

Da ich mit ihrem Service nicht zufrieden bin d.h der Support antwortet nicht auf meine Emails und ihre Software ist mir zu kompliziert im übrigen finde ich das Usenet schlecht!

Mit freundlichen Grüssen


__________________________
XxxxxXXxxxXxxxx
Hoffe ich konnte jemandem Helfen
Mfg
0:-)Xartec0:-)

Kommerzielle URL deaktiviert. MOD/BR
 
AW: Alphaload

SCHMUSEBOY schrieb:
kann ich jetzt nichts mehr tun mus sich einfach jetzt bezahlen?!

Zahlen muss man erst, wenn es ein gericht entschieden hat. Fordern kann jeder.

Sogar Du könntest von Deinem Nachbarn mal eben 5000 Teuro fordern. Ob er dann zahlt ist eine andere Sache.

Jeder der eine Forderung erhält muss für den Einzelfall prüfen, ob diese seiner Meinung nach gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn er dann zu einem Nein kommt, dann muss der, der die Forderung stellt, sie notfalls gerichtlich durchsetzen.

Egal was man Dir schreibt oder androht. Nur ein ordentliches Gericht kann letztendlich eine Schuld bestätigen oder verwerfen. Und nur solche Entscheidung ist bindend.

Aber man aufpassen, weil es dabei unter anderem um Fristen geht. Die sollte man unbedingt einhalten.

Und last, but not least, kann man im Zweifelsfall auch einen Rechtsanwalt fragen. Ob man danach lieber zahlt oder es auf ein Verfahren ankommen lässt, kann man immer noch entscheiden.
 
AW: Alphaload

Hallo, ich bin auch mit der Sache Alphaload besser wie ich meine mit ScriptPower OHG befaßt, dies aber nicht freiwillig.

Ich habe erfahren, dass die Bundes-Verbraucherzentrale in Berlin (http://www.vzbv.de), Kochstraße 22 mit der dortigen Juristin, sich wohl sehr gut auskennt mit dem Machenschaften der jeweiligen Fimen.

Desweiteren habe ich mit Google die ScriptPower OHG gefunden und dort dann auch das Impressum und einen Namen (für den Rechtsanwalt).

Unter www.denic.de findet man auch Namen, sofern es sich um eine deutsche Seite handelt. Für nicht deutsche Seiten gibt es auch einen gesonderten Zugriff auf die Personendaten der Internetseitenbetreiber, über einen anderen Zugang ,den man bei Denic erfragen kann.
Wenn ich den Betrag zahle, dann nur mit dem Vermerk auf den Überweisungsträger ?Zahlung nur unter Vorbehalt?

Zitat aus der E-Mail von mail.alphaload.de ( 87.248.197.116) vom 18.08.2006 08:05:08 an mich:

" Wenn Sie die Zahlungsfrist furchtlos verstreichen lassen, werden wir die Forderung an ein Inkassobüro weitergeben, was hohe Gebühren und ggf. sogar eine Schufa-Eintragung für Sie zur Folge haben kann."

Erstens: [...] Wenn ich etwas zu fürchten haben soll, so geht es wohl um alles, was man ich vorstellen kann, oder? [...]

Zweitens: Es wird keine Leistung beschrieben, wofür ich 108,9 Euro zu zahlen habe.

Drittens: Dies dürfte Quatsch sein, ich werde als Berliner die Schufa in Berlin befragen.

Über die Angabe aus dieser Mail : "Hypo Vereinsbank AG Konto 354 966 182 BLZ 100 208 90", dürfte der Name des Kontoinhabers zu finden sein.
Die Firma nennt sich wie folgt: "Alphaload ist ein Angebot der ScriptPower OHG , Alte Ixheimer Straße 9, 66482 Zweibrücken, Deutschland"

Über www.denic.de findet man den Namen des Seitenbetreibers alphaload.de.

Es ist schon erstaunlich, wie viele Menschen hiervon betroffen sind, deshalb sind Anzeigen bei der Polizei ganz wichtig. [...]

Raik schrieb:
Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin völlig am Ende - ich weiß gar nicht mehr was ich machen soll . . .

Ich hatte mich vor 14 Tagen bei w*w.alphaload.de registriert und habe die Software heruntergeladen um die 14 Tage Testphase auszuprobieren.

Ich hatte ein Lied gesucht aber nicht gefunden, weil mir die Software zu kompliziert war.

Also hatte ich am selben Tag noch gekündigt.

Worauf man mir nicht geantwortet hat. Zusätzlich habe ich erneut per email gekündigt , es kam wieder keine Reaktion.

Nach 14 Tagen kam dann per e-Mail eine Rechnung über 95,- Euro
von einer Firma in der SCHWEIZ welche die Kosten für den alphaload-service in Rechnung stellt.

Auf jeden FAll habe ich im Kleingedruckten der AGB's nun entdeckt, dass man eine etwaige Kündigung an eine dritte Firma in Berlin einreichen muß.

Alphaload ist der Anbieter Scriptpower in Zweibruecken
Kündigung geht nur über Mainpean GmbH in Berlin
und die Rechnung kommt von Payment International aus der Schweiz.

Das ist doch völlig irreführend - das kann doch nicht rechtmäßig sein.

Kann mir hier jemand bitte helfen ? Muß ich bezahlen ?

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
AW: Alphaload

Du schießt dich in deinem Gedenke auf die hinter dem anbietenden Unternehmen stehenden Namen ein, die Forderung stellt aber das Unternehmen auf - das solltest du nicht aus den Augen verlieren, denn die Namen sind nebensächlich.

Wegen was soll deiner Meinung nach eine Anzeige bei der Polizei wichtig sein? Der wohl einzige verfolgungswürdige Sachverhalt wäre der, wenn du dich gar nicht angemeldet hast, jedoch der Rechnungsempfänger bist. Dann aber ist der Anbieter geschädigt, da jemd. die Daten für das Angebot missbraucht hätte. Ihm obliegt es dann auch Anzeige zu erstatten, zumal nur er wg. des Missbrauchs strafantragberechtigt ist. Falls du dich jedoch selbst angemeldet hast und dich nun durch irgend einen Umstand betrogen fühlst, dann steht es dir zwar frei eine Anzeige zu erstatten, doch die ist womöglich das Papier nicht wert, auf dem sie steht.

Schreibe doch mal, was nun genau dein Problem ist.
 
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Reducal schrieb:
Wegen was soll deiner Meinung nach eine Anzeige bei der Polizei wichtig sein? Der wohl einzige verfolgungswürdige Sachverhalt wäre der, wenn du dich gar nicht angemeldet hast, jedoch der Rechnungsempfänger bist.

Meine Erfahrung: auch ich habe Zahlungsbefehl bekommen. IP Adresse und meine Anschrift waren nicht richtig. Bei mir kam die Vermutrung auf, dass diese Fa. es halt mal probiert - es werden schon einige bezahlen! Dies ist reine Spekulation von mir und wird nicht als Tatsache behauptet!!
 
AW: Alphaload

marde schrieb:
...auch ich habe Zahlungsbefehl bekommen.
Du hast nichts weiter als eine Rechnung oder ggf. Mahnung bekommen. Ein Zahlungsbefehl ist die überholte Bezeichnung für einen Mahnbescheid. Deine Vermutung, dass die Firmen eine Rechnung einfach so probieren würden ist abenteuerlich, wenn auch nicht undenkbar. Aber Spekulationen führen auf dem Gebiet in der Regel ins Nirwana. Wenn eine Straftat angezeigt wird, sollte eigentlich schon mehr da sein als nur ein vager Verdacht.
 
AW: Alphaload

Danke für den Rat Reducal, ich bin auch dankbar, dass eine Reduzierung des Textes von mir gab, weil mir ein Fehler unterlaufen ist "fuchtlos" war falsch "fruchtlos" wäre richtig gewesen. Ja, die Aufregung ...
Ich habe heute eine Anzeige (Betrug) bei der Polizei gemacht. Es ist wichtig wer alles eine Anzeige wegen Alphaload /ScriptPower OHG gemacht hat.
 
AW: Alphaload

nielk schrieb:
Ich habe heute eine Anzeige (Betrug) bei der Polizei gemacht.
Nach dem du meine erste Frage nicht beantwortet hast, hier trotzdem nochmal zwei weitere: weshalb fühlst du dich betrogen und was ist der Grund deiner Anzeige?
 
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Reducal schrieb:
nielk schrieb:
Ich habe heute eine Anzeige (Betrug) bei der Polizei gemacht.
Nach dem du meine erste Frage nicht beantwortet hast, hier trotzdem nochmal zwei weitere: weshalb fühlst du dich betrogen und was ist der Grund deiner Anzeige?

Die Firma drohte mit dem Inkassobüro, weil ich das von meinem Konto abgebuchte Geld zurückholte. Da ich nach Aussage der Polizei auf jeden Fall die Kosten für das Inkassobüro übernehmen muß und ich mich bedroht fühle, auch wenn ich das Wort im Zitat (siehe oben)"fruchtlos" mit "furchtlos" verwechselt habe, finde ich die Art und Weise der AGB dieser Firma mit dem Gesetz nicht im Einklang stehend. Außerdem sind die Kündigungsrituale der Firma äußerst fragwürdig 14 Tage aber 4 Tage vorher muß man per Post die Kündigung an die Berliner Firma senden. Die Kündigungen werden dort nicht beantwortet. Jetzt gibt es diese per Einschreiben mit Rückschein.
Außerdem finde ich die Angabe hier im Forum"*ww.alphaload.de/webmaster" äußerst aufschlußreich, weil auch hier dann Namen, Firmen und ein Marketinghinweis zum Geldverdienen auftauchen. Dies scheint ja ein Spinnennetz zu sein.
 
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nielk schrieb:
Da ich nach Aussage der Polizei auf jeden Fall die Kosten für das Inkassobüro übernehmen muß
Wer das auch immer das gesagt haben sollte, sollte sich mit solchen Äußerungen zurückhalten.
Es ist schlicht falsch und peinlich.

j.
 
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Reducal schrieb:
marde schrieb:
...auch ich habe Zahlungsbefehl bekommen.
Du hast nichts weiter als eine Rechnung oder ggf. Mahnung bekommen. Ein Zahlungsbefehl ist die überholte Bezeichnung für einen Mahnbescheid. Deine Vermutung, dass die Firmen eine Rechnung einfach so probieren würden ist abenteuerlich, wenn auch nicht undenkbar. Aber Spekulationen führen auf dem Gebiet in der Regel ins Nirwana. Wenn eine Straftat angezeigt wird, sollte eigentlich schon mehr da sein als nur ein vager Verdacht.

Ja, wie ich gestern 21.08.06 erfahren habe, muß das Anliegen eines Bügers hinsichtlich einer möglich Straftat erst einmal untersucht werden. Ich möchte keinen Menschen und keine Firma zu unrecht - auch in diesem Forum nicht - belasten. Es wird sich durch die Staatsanwaltschaft, wenn sie sich der Angelegenheit annimmt, herausstellen lassen, ob m/ein Verdacht rechtmäßig oder unrechtmäßig ist. Das Internet darf nach meiner Aufassung kein rechtsfreier Raum sein.
 
AW: Alphaload

@ nielk, also Anzeige wegen Bedrohung, oder? Ein Fall für den Schredder!

Ansonsten kann ich jupp nur beipflichten, was sich manche Beamten erlauben, ist schon merkbefreit.

Wenn du dich selbst nicht bei Alphaload angemeldet hast, ist dir in den Sinn gekommen, dass ein (nehmen wir mal an) Scherzkeks deine Daten missbräuchlich verwendet haben könnte? In dem Fall wäre dann sogar der Anbieter als Geschädigter zu bewerten, da dem durch die Nichtzahlung von Vergütungen für erbrachte Leistungen womöglich ein Schaden entstanden ist.

Überlege mal, wo man deine Daten überall findet. Womöglich gibt es z. B. eBay-Kontakte oder eine Website von dir. Eventuell (und das ist nicht selten) hast du auch nicht nur Freunde, die mal eben Schindluder mit dem bekannten Datensatz getrieben haben (früher hat man für sowas den Pizzadienst bemüht). Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt aber wilde Spekulationen führen uns hier auch nicht weiter.
 
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nielk schrieb:
Ja, wie ich gestern 21.08.06 erfahren habe, muß das Anliegen eines Bügers hinsichtlich einer möglich Straftat erst einmal untersucht werden.
Oh, Danke. So habe ich heute 22.08. auch noch was dazu gelernt.
 
AW: Alphaload

Reducal schrieb:
@ nielk, also Anzeige wegen Bedrohung, oder? Ein Fall für den Schredder!

Ansonsten kann ich jupp nur beipflichten, was sich manche Beamten erlauben, ist schon merkbefreit.

Wenn du dich selbst nicht bei Alphaload angemeldet hast, ist dir in den Sinn gekommen, dass ein (nehmen wir mal an) Scherzkeks deine Daten missbräuchlich verwendet haben könnte? In dem Fall wäre dann sogar der Anbieter als Geschädigter zu bewerten, da dem durch die Nichtzahlung von Vergütungen für erbrachte Leistungen womöglich ein Schaden entstanden ist.

Überlege mal, wo man deine Daten überall findet. Womöglich gibt es z. B. eBay-Kontakte oder eine Website von dir. Eventuell (und das ist nicht selten) hast du auch nicht nur Freunde, die mal eben Schindluder mit dem bekannten Datensatz getrieben haben (früher hat man für sowas den Pizzadienst bemüht). Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt aber wilde Spekulationen führen uns hier auch nicht weiter.

Um einmal klar zustellen, kein Mensch kann alles wissen, aber in meinen Fall geht es mir, wie im Forum an verschieden Stellen zu verfolgen, um die Art und Weise wie Menschen in Firmen mit Menschen umgehen. Rechtmäßig oder unrechtmäßig. Also sind die Namen doch wichtig. Ich weiß in meinem Fall genau, wie der Ablauf bei alphaload war.
 
AW: Alphaload

nielk schrieb:
....aber in meinen Fall geht es mir, wie im Forum an verschieden Stellen zu verfolgen, um die Art und Weise wie Menschen in Firmen mit Menschen umgehen.
...und, ist das strafrechtlich irgendie relevant?

nielk schrieb:
Ich weiß in meinem Fall genau, wie der Ablauf bei alphaload war.
Das hast uns nun leider immer noch nicht berichtet.:lupe:
 
AW: Alphaload

Reducal schrieb:
nielk schrieb:
....aber in meinen Fall geht es mir, wie im Forum an verschieden Stellen zu verfolgen, um die Art und Weise wie Menschen in Firmen mit Menschen umgehen.
...und, ist das strafrechtlich irgendie relevant?

nielk schrieb:
Ich weiß in meinem Fall genau, wie der Ablauf bei alphaload war.
Das hast uns nun leider immer noch nicht berichtet.:lupe:

Es geht um die AGB´s (nach dem Gesetz) und um die AGB´s des Anbieters. Was rechtmäßig ist und was nicht rechtmäßig ist. Außerdem gibt es das Wettbewerbsrecht (wie man mir sagte die §§2 und 3 des UWG) Ich schau da auch einmal hinein. Also dies keine Rechtsberatung hier sondern nur ein Tipp.
Also das AGB- und UWG-Gesetz lesen und ggf. von einer sachkundigen Stelle sich beraten lassen.
 
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