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Gibt es hier denn niemanden bzw. nur eine Person, die erfolgreich gegen die Brüder vorgehen konnte? Ein paar positive Berichte wären doch noch sehr aufbauend.
Ich habe bereits das Pseudo-Anwaltsschreiben erhalten und sollte bis zum 31.03. zahlen, was ich natürlich nicht getan hab. Kommt nun nicht normaler Weise das Inkasso-Schreiben? Oder haben die beiden mittlerweile so viele Einschreiben entgegen zu nehmen, dass für den normalen Ablauf ihrer Machenschaften keine Zeit mehr bleibt?
 
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Unregistriert schrieb:
Gibt es hier denn niemanden bzw. nur eine Person, die erfolgreich gegen die Brüder vorgehen konnte? Ein paar positive Berichte wären doch noch sehr aufbauend.
Ich habe bereits das Pseudo-Anwaltsschreiben erhalten und sollte bis zum 31.03. zahlen, was ich natürlich nicht getan hab. Kommt nun nicht normaler Weise das Inkasso-Schreiben? Oder haben die beiden mittlerweile so viele Einschreiben entgegen zu nehmen, dass für den normalen Ablauf ihrer Machenschaften keine Zeit mehr bleibt?

Was meinst du mit "vorgehen"? Eine Instanz, die es den Brüdern verbieten würde, Rechnungen zu stellen? Nun, normalerweise wäre das ein Gericht, das entscheiden würde, wenn Forderungssteller und Kunde unterschiedliche Auffassungen haben, natürlich nachdem der Kunde einem etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen würde. Aber bisher haben es nach unseren Informationen die Brüder vermieden, über die Gerichte ihre Forderungen geltend zu machen. Was dazwischen folgt bleibt im Ermessen des Anbieters. Inkasso-Schreiben sind keinesfalls zwingend. Ein Poster schildete uns seinen Fall, wo nach einem Anwaltsschreiben die Forderungen erlassen wurden. Siehe hier:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=135457#post135457

So hat es halt er gemacht. Andere werden das selber durchstehen. Muss jeder selbst entscheiden.

Gruß
Wembley
 
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Unregistriert schrieb:
Gibt es hier denn niemanden bzw. nur eine Person, die erfolgreich gegen die Brüder vorgehen konnte?
Was erwartest Du? Die meisten, die hier jammern, sind entweder noch minderjährig bzw. heranwachsend oder sie versuchen nur um die Zahlung herum zu kommen. Das sind keine Gegner mit Substanz für die schweigsamen Brüder. Mit einer (zumeist unsinnigen oder besser nicht erfolgversprechenden) Anzeige ist es nicht getan! Besser wäre eine negative Feststellungsklage aber die dauert und außerdem war hier noch nirgends zu lesen, dass einer sowas vor hat. Eigentlich braucht es die auch nicht, denn nach Rechnung, Mahnung 1 + 2 und dem frechen Schreiben eines Rechtsanwaltes kam bislang noch nichts weiter bei den zahlungsunwilligen Kunden an.
Die vielen Widersprüche und Anfragen sowie die ungeklärte Standortfrage machen dem Geschäftsmann A. S. (vielleicht auch seinem Bruder) gehörig zu schaffen. Allerdings ändert das nichts an der Tatsache, dass hinten bei nur heiße Luft rauskommt. Die jenigen, die bislang bezahlt haben (wofür auch immer) sind ihre bestes los - die jenigen aber, die standhaft diesem Ungemach trotzen werden am ende dazugelernt haben (und das gratis!)
 
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Ich befürchte, das morgen wird wohl auch nicht anders ablaufen...........
 
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gbk-crew schrieb:
Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn / Ihrer Tochter eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem dieser / diese tatsächlich Geburtstag hat.

Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können.

Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach deutschem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
Wir gehen hier im Forum mit dem Reizwort "Betrug" sehr sparsam um. Hier wird einer unbekannten, vermutlich minderjährigen Person genau das ohne wenn und aber vorgeworfen.

Sind die, die das behaupten, nicht beweispflichtig für diese Unterstellung?

Müssen Eltern sich das gefallen lassen, dass Dritte ihre Kinder als Betrüger vorverurteilen?

Dietmar Vill
 
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Naja, manche Eltern würden denen glaub ich wirklich ne Copie des Auswieses zusenden um beweisen zu können, das der Sohn/Tochter noch nicht volljährig ist! Also dann hätten die ja beweise.
 
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gbk-crew schrieb:
Naja, manche Eltern würden denen glaub ich wirklich ne Copie des Auswieses zusenden um beweisen zu können, das der Sohn/Tochter noch nicht volljährig ist! Also dann hätten die ja beweise.
Was soll da bewiesen werden? Es ist nicht verboten, Kinder zu haben.

Was diese Kinder getan haben, steht nicht im Ausweis. Den Vorsatz zu betrügen hatten sie sicher zu keiner Zeit, weil sie die Kostenpflichtigkeit des versteckt beschriebenen Angebotes nicht begriffen haben.

Das würde ich gerne sehen, wie die Leute, die solche Behauptungen pauschal aufstellen, vor Gericht den notwendigen Nachweis antreten.

Dietmar Vill
 
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Ja ok, ich finde auch nicht das es Betrug ist. Aber die meisten Jugendlichen sind halt auf sowelche gratis Angebite angewiesen und dann schreiben die halt nen falsches geb. Datum hin. Aber sowas als Betrug dahinzustellen ist ne [....]. Haben die Menschen die sowas in die Wege leiten eigentlich garkein Gewissen?

Wort entfernt. BR/MOD
 
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Echo-Online schrieb:
Die beiden Firmeninhaber bewegen sich im Rahmen des Rechts,
allerdings haarscharf am Rande der Legalität“, so die Einschätzung des
Bürgermeisters.
Da paßt aber nicht mal ein Atom dazwischen...
(Die Verbraucherzentrale sieht das wohl etwas etwas anders , sonst hätte man
sich wohl nicht zu den Abmahnungen entschlossen)

cp
 
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Rüdiger Kunz schrieb:
Unregistriert schrieb:
Gibt es hier denn niemanden bzw. nur eine Person, die erfolgreich gegen die Brüder vorgehen konnte?
Was erwartest Du? Die meisten, die hier jammern, sind entweder noch minderjährig bzw. heranwachsend oder sie versuchen nur um die Zahlung herum zu kommen.
Zunächst einmal wird hier nicht (nur) gejammert. Dass Nutzer von den Forderungen überrascht sind, nicht immer wissen, wie sie sich verhalten sollen und um Rat fragen, ist völlig normal. Dies ist immerhin ein Verbraucherschutzforum. Wer selbst weiß, was er in solchen Fällen zu tun hat, schlägt hier eher selten auf.

Rüdiger Kunz schrieb:
Das sind keine Gegner mit Substanz für die schweigsamen Brüder. Mit einer (zumeist unsinnigen oder besser nicht erfolgversprechenden) Anzeige ist es nicht getan!
Nun, die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt eine von diesen unsinnigen oder besser nicht erfolgversprechenden Anzeigen, nämlich wegen Nötigung/Erpressung.

Rüdiger Kunz schrieb:
Besser wäre eine negative Feststellungsklage
Besser? Eine fragwürdige Einschätzung. Der Rechtsweg in Deutschland kostet, und zwar zunächst das Geld des Klagenden. Es ist m. E. mehr als fraglich, ob man einer schlechten Sache noch gutes Geld hinterher werfen soll. Zumal Du selber feststellst:

Rüdiger Kunz schrieb:
aber die dauert und außerdem war hier noch nirgends zu lesen, dass einer sowas vor hat. Eigentlich braucht es die auch nicht, denn nach Rechnung, Mahnung 1 + 2 und dem frechen Schreiben eines Rechtsanwaltes kam bislang noch nichts weiter bei den zahlungsunwilligen Kunden an.

Rüdiger Kunz schrieb:
Die vielen Widersprüche und Anfragen sowie die ungeklärte Standortfrage machen dem Geschäftsmann A. S. (vielleicht auch seinem Bruder) gehörig zu schaffen.
Woher weisst Du das? M. E. ist es kalkulierter Teil des Geschäftsmodells nur einen Teil der Forderungen realisieren zu können. Bei denen nämlich, die Angst haben, dem Druck nachgeben, sich nicht informieren oder auch Desinformation aufsitzen.

Rüdiger Kunz schrieb:
Allerdings ändert das nichts an der Tatsache, dass hinten bei nur heiße Luft rauskommt.
Was erkennbar nicht jeder selbst einschätzen kann. Seit einigen Jahren sind 50er Jahre Methode von Neppern, Schleppern und Bauernfängern wieder möglich, weil die Politik im Telekommunikatiosnbereich aus lauter Gier Regeln geschaffen hat, die es Ganoven aller Art leicht macht die Taschen anderer zu leeren.

Rüdiger Kunz schrieb:
Die jenigen, die bislang bezahlt haben (wofür auch immer) sind ihre bestes los - die jenigen aber, die standhaft diesem Ungemach trotzen werden am ende dazugelernt haben (und das gratis!)
So kann man das sehen. Dass diese Häme den Betreffenden aber weiterhilft, bezweifle ich.

M. Boettcher
 
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Guten morgen,

Ich hatte gestern noch einmal eine Mail geschickt, soein VordruckBrief aus nem anderen Forum, dabei kam dies gerraus:

Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Hiermit fechte ich den zwischen uns geschlossenen Vertrag an. Ich
> begründe dies mit meiner Absicht, damals lediglich ein kostenloses
> Angebot nutzen zu wollen. Es war nie meine Absicht eine
> kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Da es
> sich auf ihrer Internetseite um irreführende Werbung im Sinne des § 5
> UWG handelt, fechte ich diesen Vertrag nach § 119 Abs. 1 BGB wegen
> eines Irrtums über den Inhalt der Erklärung an, die mit dem Absenden
> der Kundendaten abgegeben wird. Ebenso scheint der Tatbestand der
> arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 BGB gegeben. Objektiv wird
> mit der Anmeldung zwar eine Vertragserklärung für das kostenpflichtige
> Angebot abgegeben, tatsächlich wollte ich die Dienstleistung lediglich
> kostenlos nutzen. Hinzu kommt, dass ich keines ihrer Angebote
> überhaupt in Anspruch genommen habe. Aufgrund dieses Irrtums fechte
> ich diesen Vertrag an. Eventuellen Schadenersatzansprüchen nach § 122
> BGB werde ich nicht nachkommen. Der dann durch mich zu ersetzende
> Schaden, der ihnen dadurch entstehen würde, dass sie auf die
> Wirksamkeit der angefochtenen Erklärung vertraut haben, muss
> schutzwürdig sein. An dieser Schutzwürdigkeit fehlt es aber hier, da
> der Irrtum durch sie veranlasst wurde (Staudinger/ Schmidt, BGB, §242
> RdNr. 396). Sie nehmen bewusst in Kauf, dass mögliche Kunden die
> möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass
> die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen
> Widerspruchsfrist verschickt wurde und vorher ein entsprechender
> Hinweis per E- Mail nicht erfolgte.


Sehr geehrter Kunde,

Sie wurden in der Bestätigungsmail die Sie am Tag Ihrer Anmeldung
erhalten haben und durch das lesen und akzeptieren unserer AGB's über
Ihr Widerrufsrecht belehrt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter w*w.simsen.de/agb.php
Da bis dato keine fristgerechte Kündigung eingelangt ist, bleibt der Vertrag bestehen.
Sie hätten flexibel innerhalb der ersten 14 Tage nach Ihrer
Anmeldung per Email kündigen können. Da Sie nicht fristgerecht
gekündigt haben, wurde Ihr Vertrag, wie in den AGB erläutert,
verlängert.
Falls Sie nicht bezahlen, werden Sie zuerst eine Mahnung erhalten
und in weiterer Folge wird Ihr Fall an unser Inkassobüro übergeben.
Bitte bezahlen Sie den offenen Betrag, damit keine weiteren unnötigen Kosten auf Sie zukommen!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Simsen.de-Team

PS: Senden Sie bitte immer den kompletten E-Mailverkehr mit!


Link deaktiviert MOD/BR
 
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hallo,
ich lese hier schon eine Weile viele Eurer Beiträge durch, da ich selber betroffen bin.

Soeben habe ich beim Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin angerufen um erneut auf die schm....-Misere aufmerksam zu machen.

Die Brüder sind bereits seit einigen Wochen im Visir des Verbandes.

Es besteht die Möglichkeit, sich per mail an den Verband zu wenden:

[email protected]

Diese Mailadresse ist allerdings nur Anlaufstelle, um auf Schwindelein aufmerksam zu machen. Die Dame am Telefon hat bereits erwähnt, dass keine Rückantwort erfolgen kann, da sie täglich tausende Mails erhalten.
Lediglich erfolgt eine Rückantwort, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Allerdings ist es sehr erwünscht, dass solche Vorgänge per mail geschildert werden, denn nur so können sie wirklich aktiv werden.

Ich weiß, dass das nur eine sehr dürftige Möglichkeit ist, etwas dagegegen zu steuern (zumindest erscheint es so). Aber von nichts kommt nichts.
Nur wenn man Behörden aufmerksam gemacht werden, können sie reagieren.

Also schreibt dahin. Es kann nur helfen.
 
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drboe schrieb:
Nun, die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt eine von diesen unsinnigen oder besser nicht erfolgversprechenden Anzeigen, nämlich wegen Nötigung/Erpressung.
Strafrechtlich wird da IMO nichts bei herauskommen. Die Staatsanwaltschaften stellen noch ganz andere Sachen ein und die wissen auch, warum.
In einer großen Anzahl erstattet, sind solche Anzeigen allerdings gut geeignet, die öffentliche Wahrnehmung zu fördern. Erfahrungsgemäß erfordert es jahrelangen, ganz massiven öffentlichen Druck, bevor sich in Sachen Verbraucherschutz etwas bewegt.

drboe schrieb:
Der Rechtsweg in Deutschland kostet, und zwar zunächst das Geld des Klagenden.
Eben deswegen können "die Brüder" etwaigen Klagen ihrer Opfer auch äußerst gelassen entgegensehen.
Die einschlägig bekannten Anwälte sind im beschönigen halbseidener- (um das zutreffende, aber indizierte [B...]- Wort zu vermeiden)- Geschäftsmodelle äußerst routiniert und erfahren.

In einem künstlich aufgeblasenen- und verkomplizierten Verfahren wird der nach RVG abrechnende Wald- und Wiesen- Anwalt bald die Segel streichen. Schon deshalb, weil er bei den Ministreitwerten massig draufzahlt.
Ein auf Stundenbasis abrechnender Anwalt kostet nach dem ersten Schriftsatz schon weit mehr als die streitige Summe ausmacht. Und das bleibt (nach Abzug des RVG- Satzes) auch dann am Kläger hängen, wenn er gewinnen sollte.
Otto Normalverdiener fürchtet also keineswegs grundlos, in der unwägbaren Justizmühle unter die Räder zu kommen.

Gruß A. John
 
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nun dann werde ich wohl mal wie Dietmar oben empfohlen hat, mich umschauen nach meinen zuständigen "Politikern" und denen mal ein wenig Dampf machen ;)

Der Druck von unten muss verstärkt werden.

In diesem Sinne: Werdet aktiv und krallt Euch Eure Politiker, die wollen gewählt werden !

Viele Grüße
Barbara
 
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@gbk-crew: Warum postest Du das hier unter ...-heute.com, wenn es doch für Simsen.de einen eigenen Thread gibt?

gbk-crew schrieb:
Ebenso scheint der Tatbestand der arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 BGB gegeben.
Scheint oder ist eine arglistige Täuschung aus Deiner Sicht "gegeben"?

Objektiv wird mit der Anmeldung zwar eine Vertragserklärung für das kostenpflichtige Angebot abgegeben
Du bestätigst damit, dass der Anbieter die Anmeldung als Vertragserklärung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags verstehen durfte und entbindest ihn insoweit von seiner Beweislast. Sehr nobel von Dir!

Grundsätzliches zur Frage der Bindung an Online-Abos unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos oder in dem Artikel Abo-Fallen im Internet des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
 
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