AW: Abo bei www....-heute.com
A John schrieb:
Eben deswegen können "die Brüder" etwaigen Klagen ihrer Opfer auch äußerst gelassen entgegensehen.
Die einschlägig bekannten Anwälte sind im beschönigen halbseidener- (um das zutreffende, aber indizierte [B...]- Wort zu vermeiden)- Geschäftsmodelle äußerst routiniert und erfahren.
In einem künstlich aufgeblasenen- und verkomplizierten Verfahren wird der nach RVG abrechnende Wald- und Wiesen- Anwalt bald die Segel streichen. Schon deshalb, weil er bei den Ministreitwerten massig draufzahlt.
Ein auf Stundenbasis abrechnender Anwalt kostet nach dem ersten Schriftsatz schon weit mehr als die streitige Summe ausmacht. Und das bleibt (nach Abzug des RVG- Satzes) auch dann am Kläger hängen, wenn er gewinnen sollte.
Otto Normalverdiener fürchtet also keineswegs grundlos, in der unwägbaren Justizmühle unter die Räder zu kommen.
Hier helfen auch keine Klagen oder ähnliches. Sollte wirklich mal ein Opfer negative Feststellungsklage erheben, so verzichtet man halt auf die Forderung oder riskiert schlimmstenfalls ein Versäumnisurteil. Da jedes Opfer im Zivilrecht allein klagt, betrifft ein Urteil immer nur eine Person. Sollte mal ein Opfer etwas zu remitent gegen das Inkassobüro vorgehen und sich nicht einschüchtern lassen (wie das bei mir der Fall ist), so verfolgt man die Forderung entweder nicht weiter oder Verzichtet (bei noch mehr Druck) sogar auf sie. Ansonsten mahnt und droht man halt ohne Substanz weiter. An einem gerichtlichen Mahnverfahren haben die Brüder sicher kein Interesse. Immerhin hift ihnen jetzt kein Anscheinsbeweis mehr, sie müssen die Forderungen komplett nachweisen. Das dürfte entsprechend der Tatsache, das man keine Validierungen vornimmt und nicht einmal das nötigste unternimmt, um Falscheingaben zu verhindern, sehr schwer werden. Mit der mitgelockten IP kann man maximal den Einwahlknoten bestimmen, aber keine Schlussfolgerungen treffen (an die Adressen zu den IPs kommen die Brüder wohl kaum ran).
Und selbst wenn, genügt es nicht, den Anschlussinhaber zu benennen, die Brüder müssten vor Gericht eindeutig den benennen, der sich zu diesem Dienst angemeldet hat. Und selbst wenn sie den benennen können, müssten sie noch nachweisen, das bei der Anmeldung alles mit rechten Dingen zugegangen ist und der Betroffene sich auch im klaren darüber war, das er sich wirklich für dieses Abo angemeldet hat und nicht nur gratis an einem Gewinnspiel teilnehmen wollte (und das bei Seiten, deren einzige Aufgabe es ist / war, den Anmeldendnen über die ware Natur der Anmeldung im unklaren zu lassen).
Das sind viel zu viele wenns, um sich auf ein Gerichtsferfahren einzulassen. Der Beklagte könnte alles mit Nichtwissen bestreiten und die Brüder hätten ein massives Beweisproblem.
Was es gegen solche Herren im Netz braucht, ist lediglich etwas Zivilcurage. Anwälte und Inkassounternehmen schreiben viel, wenn der Tag lang ist, man hat schon viel gewonnen, wenn man sich von diesen Herrschaften nicht einschüchtern lässt. Ich bin sehr penibel und achte darauf, das ich meine Rechnungen pünktlich zahle. Kommen allerdings Rechnungen über Dienstleistungen, die ich nicht in Anspruch genomnmen habe, dann zahle ich diese grundsätzlich nicht oder fordere bei Unklarheiten zunächst einen Nachweis an. Sehe ich keine bestehende Forderung, so wiederspreche ich der Forderung einmal und das war es für mich. Weitere Inkassodrohschreiben archiviere ich fein säuberlich in der Rundablage unter meinem Schreibtisch. Einen weiteren Wiederspruch gebt es lediglich gegen den Mahnbescheid (gleich mit Überleitung ins strittige Verfahren). Dem angeblichen Gläubiger bleibt in diesem Fall nur der Klageweg, und erst wenn wirklich Klage eingereicht werden sollte, werde ich aktiv. Da viele Inkassofirmen und Mahnanwälte sich bei zweifelhaften Forderungen nie vor Gericht trauen, macht das Aussitzen nach einmaligem Wiederspruch in meinen Augen am meisten Sinn. Man sollte sich allerdings darüber im klaren sein, das Inkassounternehmen auch durchaus berechtigte Forderungen anmahnen können. Daher sollte man immer sicher sein, das die Forderung wirklich unberechtigt ist.