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Unregistriert schrieb:
Also ich habe SAmstag Post von einem gewissen Rechtsanwalt bekommen,Rechnung 123 € . Aber die Frage ist,darauf reagieren oder abwarten passiert und die Gefahr eingehen,dass noch mehr KOsten entstehen?!Was habt ihr gemacht und was ist passiert?

Nun, der nächste Schritt wäre in solchen Fällen, allgemein gesehen, der gerichtliche Mahnbescheid, dem man aber widersprechen kann. Dann käme es zu einem Gerichtsverfahren. Aber es ist uns hier kein Fall bekannt, wo dieser Anbieter so weit gegangen wäre. Anwälte selbst können niemanden "exekutieren". Das muss schon über ein Gericht gehen. Was aber bisher, unseren Beobachtungen nach noch nicht passiert ist. Viele dieser Anbieter scheuen sich davor, ein Gerichtsverfahren einleiten zu lassen. Frage: Hattest du schon einmal den Anbietern geschrieben?

@gbk-crew

Ich habe mir deine Historie mal angesehen. Gehe zurück zu deinem allerersten Posting und schau dir noch einmal die Antwort von Rolf76 an. Hier hat er wichtige allgemeine Hinweise gegeben.

Gruß
Wembley
 
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Heute kam die Mail von simsen.de:

Sehr geehrter Kunde,

Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn / Ihrer Tochter eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem dieser / diese tatsächlich Geburtstag hat.

Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können.

Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach deutschem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.

Senden Sie uns bitte eine Ausweiskopie Ihrer Tochter / Ihres Sohnes, woraus ersichtlich ist, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die angeblich minderjährige Person noch nicht volljährig war!

In diesem Falle werden wir entsprechende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs.2 BGB iVm. § 263 StGB) gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn geltend machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Simsen.de-Team


Genauere Informationen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

PS: Senden Sie bitte immer den kompletten E-Mailverkehr mit!


Was sollen wir nun machen?
 
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Wembley schrieb:
Unregistriert schrieb:
Also ich habe SAmstag Post von einem gewissen Rechtsanwalt bekommen,Rechnung 123 € . Aber die Frage ist,darauf reagieren oder abwarten passiert und die Gefahr eingehen,dass noch mehr KOsten entstehen?!Was habt ihr gemacht und was ist passiert?

Nun, der nächste Schritt wäre in solchen Fällen, allgemein gesehen, der gerichtliche Mahnbescheid, dem man aber widersprechen kann. Dann käme es zu einem Gerichtsverfahren. Aber es ist uns hier kein Fall bekannt, wo dieser Anbieter so weit gegangen wäre. Anwälte selbst können niemanden "exekutieren". Das muss schon über ein Gericht gehen. Was aber bisher, unseren Beobachtungen nach noch nicht passiert ist. Viele dieser Anbieter scheuen sich davor, ein Gerichtsverfahren einleiten zu lassen. Frage: Hattest du schon einmal den Anbietern geschrieben?

@gbk-crew

Ich habe mir deine Historie mal angesehen. Gehe zurück zu deinem allerersten Posting und schau dir noch einmal die Antwort von Rolf76 an. Hier hat er wichtige allgemeine Hinweise gegeben.

Gruß
Wembley


Ich habe nach der Email-rechnung(die mich sehr vom Sockel gehauen hat, sofort gekündigt (wobei ich vorher nichtmal von einem Vertrag wusste). Die Kündigung ist auch bestätigt worden...aber wenn kein Mahnbescheid kommt,dann werde ich auch nicht überweisen...DANKE..
 
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gbk-crew schrieb:
Senden Sie uns bitte eine Ausweiskopie Ihrer Tochter / Ihres Sohnes, woraus ersichtlich ist, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die angeblich minderjährige Person noch nicht volljährig war!

Was sollen wir nun machen?
...du wirst doch wohl nicht deine Kinder ans Messer liefern wollen, oder? Schau mal in diese zwei Links rein:
rolf76 schrieb:
 
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Ne, auf jedenfall nicht. Also einfach nichts tun? Können mir ja nicht anhängen das ich es war. Habe gerade beim Anwalt angerufen. Die Sekretärin hat sich nur einen gelacht udn gesagt :ohoh, sie sind ungefähr der 20. Fall bei diesem Gebit" Ich soll um halb 3 nochmal anrufen!
 
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Wie meinsten das? Also kann ich ohne Probleme aus dem Vertrag harrauskommen, wenn es vor dem 1.4.2006 war?

ich habe alles aus dem Bericht von Mike "snake5550" Seite 63 - leider mußte ich eben feststellen, dass einige wichtigen Sachen gelöscht wurden, wendet euch doch bitte nochmals an Mike, vielleich mailt er euch seinen ganzen Text noch einmal
martha
 
AW: SMS [edit]

gbk-crew schrieb:
Ich soll um halb 3 nochmal anrufen!
Wie mir Wembley eben mitteilte, bist du selbst noch keine 18. Jetzt rede halt erstmal mit deinen Eltern über die Sache und führe denen mal die Situation vor - lass die doch die weiteren Schritte entscheiden. Das wichtigst in Deinem Fall steht hier:
rolf76 schrieb:
Zu den Handlungsmöglichkeiten bei irrtümlicher Anmeldung für kostenpflichtige Internet-SMS-Angebote siehe >HIER<.

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos findest Du unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos, dort auch grundsätzliche Überlegungen zu den Handlungsmöglichkeiten (unter "Und was mache ich jetzt?").

Hilfreich finde ich auch den Artikel Abo-Fallen im Internet des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

(Jeweils die blaue Schrift anklicken)

Wer bei Vertragsschluss noch nicht 18, also minderjährig war, ist an einen Vertrag regelmäßig nur dann gebunden, wenn seine Erziehungsberechtigten im Voraus eingewilligt haben oder den Vertrag im Nachhinein genehmigen.

Wenn der Vertrag ohne Zustimmung der Eltern geschlossen wird, ist der Vertrag bis zur Genehmigung der Eltern oder dem Verweigern der Genehmigung der Eltern schwebend unwirksam. Der Anbieter kann noch nicht auf Erfüllung des Vertrags bestehen, er kann lediglich eine Frist zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung setzen, um endlich Klarheit zu erhalten. Näher hier: Kann ich mich als Minderjähriger für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?

Einen Rat, wie Du in Deinem konkreten Fall vorgehen solltest, darf Dir hier niemand geben. Individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieses Forums nicht erlaubt. Dazu kannst Du Dich aber z.B. an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.
 
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Ja, ich bin erst 16. Habe meiner Mutter eben gebeichtet. Sie meinte sie hätte da am Samstag nen beitrag drüber gelesen. Da ich selbstständig werden soll und auch möchte, werde ich mich da selber drum kümmern. Meine Mutter meinte ich solle mich an einen Anwalt wenden. Haben die rechtsschutzversicherung ja nicht umsonst!
 
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martha schrieb:
Wie meinsten das? Also kann ich ohne Probleme aus dem Vertrag harrauskommen, wenn es vor dem 1.4.2006 war?
Zu konkret dürfen wir wegen des geltenden Rechtsberatungsgesetzes nicht werden, aber im allgemeinen kann man folgendes feststellen:

Da gibt es die rechtliche Seite und die Handlungen des Anbieters.

Rechtlich gesehen hängt es im allgemeinen davon ab, ob überhaupt ein verpflichtender Vertrag besteht, ob die Widerrufsbelehrungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen bzw. wenn nicht, sich die Widerrufsfrist über die 14-Tages-Frist hinaus erstreckt bzw. ob man einen Vertrag anfechten kann, weil man glaubt, keinen Vertrag bewusst abgeschlossen zu haben.

Näheres dazu bei der gelungenen allgemeinen Zusammenfassung der Thematik:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935

Handlungen des Anbietes oder den von ihm beauftragten Anwälten oder Inkassobüros: Rechnungen schicken kann man immer. Ob die berechtigt sind, ist immer eine andere Frage.


martha schrieb:
ich habe alles aus dem Bericht von Mike "snake5550" Seite 63 - leider mußte ich eben feststellen, dass einige wichtigen Sachen gelöscht wurden, wendet euch doch bitte nochmals an Mike, vielleich mailt er euch seinen ganzen Text noch einmal
martha
Da wurden mit Sicherheit keine "wichtigen Sachen" gelöscht. Bestenfalls "gefährliche Sachen" bzw. Dinge, die falsch sind. Auch jetzt ist dieses Posting noch mit einer gewissen kritischen Distanz zu betrachten.

Gruß
Wembley
 
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hallo gbk-crew,

ich bin auch betroffen, bzw. meine 16-jährige Tochter, hast Du Deinen Anwalt schon erreichen können ?

grüße
antenne
 
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Falls die S. *brüder hier mitlesen und ihre Domains sehen: Da fällt mir ein, dass auf www.isa-s*.de noch ein Projekt "Werb***.de" als hauseigenes Projekt steht, das mittlerweile H.D. gehört. Bitte korrigieren, sonst kommt noch jemand auf dumme Gedanken.
(Selbiges gilt auch für landka***.de - aber da zumindest sind ja die Gedanken nicht dumm, sondern einfach richtig)
 
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antenne schrieb:
hallo gbk-crew,

ich bin auch betroffen, bzw. meine 16-jährige Tochter, hast Du Deinen Anwalt schon erreichen können ?

grüße
antenne


Hi,
Naja, nicht direkt, ich habe am Mittwoch einen Termin. Die Sekretärin sagte, die hätten ein Formblatt da liegen, das wird ausgefüllt und dort hingeschickt. Dann werden die Betreiber schon von alleine weich und lassen ihre Forderungen fallen!
 
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hallo gbk,
trotzdem vielen Dank.
Ich bin noch am Überlegen ob ich einen Anwalt hinzuziehen soll oder ob ich das Ding alleine schaukeln werde.

Generell habe ich jetzt so einen Hass auf die S....... und bin echt grad am Forschen, was ich bei der Polizei gegen die ausrichten kann.
 
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Ich denke dir Polizei kann nicht viel machen.
Naja, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann geh zum Anwalt. Hast du mehr von als wenn du dich über diese ignoranz dieser Sch..... aufregst. Hab dort eben nochmal ne Mail hingeschickt aber entweder ich bekomme garkeine zurück oder einfach nur die selbe wie vorhin.
Ich weiss echt nicht wie sowas der Staat zulassen kann. Sollen die doch mal Gesetze gegen diese [...] machen. Es ist doch ganz offensichtlich dass das die reinste [...] ist!

[Zwei Worte entfernt. (bh)]
 
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Ich werde mir was einfallen lassen, umsonst haben die dieses Spielchen nicht mit mir angefangen. So viel steht für mich fest.

Weil unsere Gesetztes und Gesetztesausführung so träge ist, haben ja solche Typen ein leichtes Machen. Bis da was in Gang kommt, hat sich so mancher eine goldene Nase verdient.
 
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gbk-crew schrieb:
Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn / Ihrer Tochter eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem dieser / diese tatsächlich Geburtstag hat.

Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können.

Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach deutschem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
Das ist Unsinn, wie die u. a. die Verbraucherzentrale Berlin feststellte. Ein Betrug liegt nicht vor.

gbk-crew schrieb:
Senden Sie uns bitte eine Ausweiskopie Ihrer Tochter / Ihres Sohnes, woraus ersichtlich ist, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die angeblich minderjährige Person noch nicht volljährig war!
Warum sollte man das tun? Einen Ausweis hat man in der Regel erst ab 16. Also hat nicht jeder Minderjährigen einen. Wenn die Brüder sich auf die Aussage nicht verlassen wollen, können sie ja klagen. Es genügt völlig, dann den Beweis anzutreten, dass die Kinder minderjährig sind. Es ist ja deren Geld, was sie dadurch zum Fenster hinaus werfen. Das würde ich nicht hindern wollen. ;)

gbk-crew schrieb:
In diesem Falle werden wir entsprechende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs.2 BGB iVm. § 263 StGB) gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn geltend machen.
Das können die gern versuchen. Nur müssen sie einen solchen Schaden nachweisen.

gbk-crew schrieb:
Nicht anwendbar, siehe oben.

gbk-crew schrieb:
PS: Senden Sie bitte immer den kompletten E-Mailverkehr mit!
Nee! die müssen schon selbst sortieren.

gbk-crew schrieb:
Was sollen wir nun machen?
Denen süffisant mitteilen, dass sie damit rechnen müssen, vor einem zivilen Gericht auf den Bauch zu fallen, weil das Alter der Kinder nun einmal feststeht. Ihnen viel Spaß dabei wünschen. Zugleich ankündigen ggf. Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung/Erpressung zu stellen. Ansonsten die "Brieffreundschaft" beenden und abwarten.

M. Boettcher
 
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Am Mittwoch, den 12.04.2006 um 14 Uhr soll es eine (inzwischen behördlich genehmigte) Demo vor dem Haus der Sch*******'s in Büttelborn geben. Dabei werden wohl akte06/Sat 1 sowie die Lokalpresse sein.

Der Herr mit dem großen roten T ist auftragsgemäß wohl gerade am Werkeln, um eine "EV" dagegen zu erwirken.

Auch wurden bereits einige Trolls ins Netz geschickt, um den Mitinitiator der Demo mit frei erfundenen Behauptungen massiv zu verunglimpfen.
 
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drboe schrieb:
Nur müssen sie einen solchen Schaden nachweisen.
Insbesondere sei dabei angemerkt, dass ein entgangener Umsatz kein Schaden im Sinne des Strafrechtes ist - eine völlig andere Auffassung haben da die Forderungssteller.
 
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