Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Ja hab mir fast alles durchgelesen aber bin zu keinem ergebniss gekommen ein Rat wäre super weiß nicht was ich machen soll
 
2. Mahnung + Post vom Rechtsanwalt?

Hallo,

nun, ich hatte am 08.01.09 zwei Briefe von der Firma Intrum Justitia im Briefkasten. Als ich die Briefe öffnete, blieb mir erst mal die Sprucke im Hals stecken - was ein Schock!!!! Erst dachte ich, es seie eine Verwechslung, nein die meinte aber wirklich mich. Die Forderung beträgt 1x 1.776,03 € und 1x 121,52 € - meine Anmeldung bei digitalpayment war am 18.07.2006!!!

Nach Recherche im Internet, bin ich auf dieses Forum gestossen und war "froh" nicht alleine zu sein und diese Firma eine[ edit] Firma sei! Bisher habe ich nicht auf die Schreiben geantwortet, auch eine 2. Mahnung ist per Post eingegangen! Heute habe ich einen Brief von der Anwaltskanzlei ADIUVO erhalten - Forderung 1.816,75 €!!!

Was soll ich tun, weiterhin nichts oder ein Schreiben fertig machen?
Bitte um Hilfe und HALLO zusammen:-p!

Viele Grüße
Dinche
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Eine direkte Antwort auf die Frage: "Was soll ich tun?" wäre unerlaubte Rechtsberatung, die wir hier aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht erbringen dürfen. Im übrigen können wir das auch gar nicht, weil uns dazu die Details zu Deinem Fall gar nicht bekannt sind.

Nur allgemeine Hinweise:
Eine Forderung für Leistungen, die man niemals bestellt hatte, braucht man natürlich nicht zu bezahlen.

Wenn man doch etwas bestellt hat, dann liegt der Fall komplizierter und hängt z.B. davon ab, ob die Preisangabe und die sonstigen Vertragsbedingungen im Angebot eindeutig beschrieben waren, und ob man über sein Widerrufsrecht schriftlich belehrt wurde, und von weiteren Dingen. Das wäre dann in einem Gespräch mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale zu klären.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de

Ich bin auch vor kurzen auch ein Testabo,aber jetzt hat sich das Abo automatisch verlängert.In den AGB war der Hinweis darauf versteckt und jetzt bucht mann mir immer Geld von meinen Konto ab,ich habe versucht das Abo zu kündigen.habe jetzt eine Mail bekommen in der steht das ich dafür den Membership-key brauche,den ich aber nicht mehr habe.Aber sie können ihn mir erneut zusenden,wenn ich meinen Daten per Post zu ihrer Firma schicken würde.Soll ich ihnen jetzt meine Daten schicken und kann ich etwas machen das mann mir kein Geld von meinen Konto bucht?

Hier ist die Adresse der Firma:

Digitalpayment GMBH
A-3744 Stockern47

PS:Vieleicht hat jemand auch mit dieser Firma schlechte Erfahrung gemacht und kann mir bei meinen Problem helfen.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Grundsätzlich ist es so, dass wichtige Vertragsbedingungen wie z.B. die automatische Verlängerung bei Nichtkündigung auch transparent aufgeführt sein müssen. Wenn so eine wichtige Bedingung nicht auf der Anmeldeseite steht, sondern nur versteckt in den AGB, dann ist dies nach meiner Ansicht als überraschende Klausel gem. § 305 c BGB zu werten. Bei derartigen Klauseln kann der Vertrag wegen Irrtums angefochten werden.

Diese Spielchen, dass bei diesem "Unternehmen" der Testzugang nur erschwert zu kündigen ist, sind nur zu gut bekannt.

Die Kommunikation mit derartigen "Unternehmen" sollte sicherheitshalber nicht per e-Mail (<= ist hinterher nicht beweisbar!), sondern ausschließlich schriftlich per Einschreiben und Rückschein geführt werden.

Im Zweifelsfall lässt man sich am besten von der Verbraucherberatung oder von einem Anwalt beraten.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Und was kann ich unternehmen das die mir nicht mehr Geld von meinen Konto abuchen Können? Und kann ich einfach das Geld was die mir schon von meinen Konto abgebucht haben,einfach so leicht von meiner Bank zurück buchen lassen? Braucht mann wirklich ein Mempership-key und ein Abo zu kündigen,ich Glaube ja nicht denn andere Abos konnte ich auch ohne so einen Mempership-key kündigen.Ich soll dieser Firma erst einen Brief Schreiben und meine Daten angeben dann bekomme ich meinen Membership-key zu gesendet.Soll ich denen wirklich einfach so meine Daten per Brief schicken?Mir kommt das alles sehr seltsam vor.Habe hier im Forum Glaube ich schon öfters die Adresse der Firma gelesen und zwar lautet die Digitalpayment GMBH A-3744,Stockern47.Ist die Firma schon bekannt das sie nicht seriös ist.Hoffe jemand kann mir meine Fragen beantworten,denn ich weiß nicht was ich machen soll.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Wenn man der Meinung ist, dass eine Lastschriftabbuchung ungerechtfertigt war, kann man den Betrag von seiner Bank wieder zurückbuchen lassen.
Die Gebühr (ca. 8-15 Euro) zahlt das abbuchende Unternehmen. Das kostet Dich also nichts. Man sollte sich nur seiner Sache sicher sein.

Dass eine Kündigung angeblich nur mit dem "Member Key" technisch möglich sein soll, ist für mein Dafürhalten Kappes und auch rechtlich nicht durchsetzbar. Wenn man nachweislich per Einschreiben mit Namen, Anschrift, am besten auch noch der Kundennummer kündigt, dann sollte jedes Unternehmen in der Lage sein, diese Kündigung auch in der Datenbank zuordnen zu können.

Man sollte aber, wie schon geschrieben, mit solchen Unternehmen nur per Einschreiben kommunizieren. Alles andere kann später bestritten werden. (Wir kennen nämlich die Pappenheimer...)
Wenn man sich aber nicht sicher ist im Aufsetzen solcher Schreiben, sollte man lieber Rechtsberatung einholen, weil man sich dabei sehr schnell durch Laienfehler damit ganz tief in die Nesseln setzen kann.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

kann ich bei meiner Bank geantragen das ich es dieser Firma,nicht erlaube Geld von meinen Konto abzubuchen zu lassen? Denn es wäre ja dann lästig immer zur Bank gehen zu müßen und das Geld zurückbuchen zu lassen.Ich bin mir sehr sicher das die Firma nicht seriös ist denn die Anschrift der Firma habe ich hier im Forum schon ein Paar mal gesehen.und andere Leute haben auch Ärger mit dieser Firma ,ich wollte einfach ein Testabo für 5 Tage abschließen und das hat Glaube ich 5 Euro gekostet.und ich konnte niergendwo lesen das das Testabo sich automatisch verlänget wenn mann es vorher nicht kündigen tut.es kann sein das es in den AGB gestanden hat,aber muß der Hinweiß nicht deutlich zu sehen sein,und zwar auf den Erstenblick?
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

kann ich bei meiner Bank geantragen das ich es dieser Firma,nicht erlaube Geld von meinen Konto abzubuchen zu lassen? Denn es wäre ja dann lästig immer zur Bank gehen zu müßen und das Geld zurückbuchen zu lassen.
Wird wahrscheinlich nicht gehen. Du musst halt immer deine Kontobewegungen im Auge behalten.

Bei vielen Banken (auch bei meiner) genügt übrigens ein Mausklick, um unliebsame Lastschriften wieder gutzuschreiben. :wink:
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Und wenn ich dann ds Geld von meiner Bank zurückbuchen lasse,was macht dann die Firma? Schreibt die mir eine Mail oder einn Brief und muß ich drauf reagieren? Vor Gericht wird die Sache ja nicht gehen,das habe ich hier ja schon gelesen.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Nun, da werden Mahnbriefe kommen, auch von einer Anwaltskanzlei.
Wenn man aber beschlossen hat, beim Nichtzahlen und Nichtreagieren zu bleiben, sollte man auch auf diese Anwaltsbriefe besser nicht antworten, bevor man als Laie einen Fehler macht. Wenn man nicht reagiert und nicht zahlt, kann der Anwalt weiter drohen und mahnen, oder er kann den Mahnbescheid einleiten.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
http://forum.computerbetrug.de/info...chnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html

Oder er kann klagen. Aber mit höchst unsicherem Ausgang.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Dann werde ich Morgen zu meiner Bank gehen und mein Geld zurüchbuchen lassen,und ich werde mein Konto dann im Auge behalten.Und so bald sie mir wieder etwas abgebucht haben,lasse ich es dann wieder zurück buchen.Auf die Mails von der Firma werde ich auch nicht mehr reagieren,dann warte ich halt bis ich Post von denen bekomme.Aber auch darauf werde ich nicht Antworten,gibt es noch ein Paar Tips die ich unbedingt beachten muß? Und wie lange werden die mir ungefähr Mahnungen Schreiben? Wenn ich auf die Mahnungen nicht reagiere werde ich doch bestimmt Post von einen Inkasso Unternehmen bekommen oder? Aber ich bin doch im Recht denn ich wolte doch nur ein Testabo und in den AGB war der Hinweiß versteckt das das Testabo sich automatisch verlängert wenn ich es vorher nicht kündigen tue.Denn ich dachte das Testabo geht nur ein Paar Tage,ist das die Masche von solchen Firmen die Leute mit einen Testabo zu ködern.Aber denn Hinweiß das es sich automatisch verlängert wenn mann nicht vorher kündigt in den AGB versteckt?
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Die Firma digitalpayment mit der ich auch Ärger, habe ist hier im Forum doch sehr bekannt.Hat jemand Tips wie mann mit denen fertig wird? es kann doch nicht angehen das ich für ein Testabo das 5 Tage gehen sollte und ich nicht wußte das es automatisch verlängert wird.Wenn mann vorher nicht kündigen tut,aber dies konnte mann nur in den AGB nachlesen,muß der Hinweis dafür nicht deutlich zusehen sein? und ich komme nur aus diesen Abo wider raus wenn ich meinen Mempershipkey habe.In habe ich aber nicht mehr ich Glaube das mit den Membershipkey ist absolut gelogen den andere Abos konnte ich ohne Probleme sofort kündigen lassen.Jetzt weiß ich ja das ich mein Geld zurück buchen lassen kann (was ich auch machen werde),ich habe der Firma schon eine Mail geschrieben das ich mein Geld zurück buchen lasen werde.Und als Antwort habe ich erhalten das das für mich nur mehr Kosten verursachen würde,Ich werde denen nicht mehr Schreiben aber dann werde ich bestimmt Post bekommen von denen.Ich bin doch aber absolut im Recht den ich wußte ja nicht das das Abo sich auomatisch verlängern tut (wie auch wenn der Hinweis dafür versteckt in der AGB ist).Ich hoffe jemand kann mir sagen wie ich mich Verhalten soll,denn das belastet mich doch sehr der Ärger mit der Firma.Und meine Nerven liegen auch schon blang,bin für jede Hielfe dankbar.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Alles, was wir dazu wissen und sagen können, steht schon oben in den Antworten. Falls das nicht reicht: bitte zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Ich habe heute mein Geld von meiner Bank zurückbuchen lassen,werde ich jetzt Mails und Briefe von der Firma bekommen?
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Aber mit Sicherheit. Nun musst Du halt bei Deiner Linie bleiben.

Wenn die automatische Verlängerung des Testzugangs lediglich in den AGB aufgeführt ist, jedoch auf der Anmeldeseite nicht ersichtlich war, dann wird dies nicht Vertragsbestandteil, sondern ist eine überraschende Klausel gemäß § 305 c BGB.
Der Vertrag kann damit wegen Irrtums angefochten werden.

Mit Sicherheit wirst Du dann noch mehrere Anwaltsbriefe bekommen, weil die diese Anfechtung aller Voraussicht nach nicht akzeptieren werden (gehört bei denen zum Routinegeschäft).

Wenn man aber seinen Standpunkt bereits einmal geltend gemacht hat (Einschreiben und Rückschein), kann man weiter Droh- und Mahnschreiben ignorieren.

Falls ein Mahnbescheid kommt (was durchaus möglich ist):
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Ob die dann einen Prozess riskieren würden, weiß ich nicht. Aber wenn Du Deine Linie bereits festgelegt hast, solltest Du es auch auf diese wenig wahrscheinliche Wendung ankommen lassen.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, wie schon gesagt: Anwalt oder Verbraucherberatung helfen.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Also muß ich denen noch ein Einschreiben und einen Rückschein schicken,was genau muß ich denen den Schreiben damit ich alles richtig mache.Und was ist der Rückschein genau?
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Wenn die automatische Verlängerung des Testzugangs lediglich in den AGB aufgeführt ist, jedoch auf der Anmeldeseite nicht ersichtlich war, dann wird dies nicht Vertragsbestandteil, sondern ist eine überraschende Klausel gemäß § 305 c BGB.
Der Vertrag kann damit wegen Irrtums angefochten werden.

Mit Sicherheit wirst Du dann noch mehrere Anwaltsbriefe bekommen, weil die diese Anfechtung aller Voraussicht nach nicht akzeptieren werden (gehört bei denen zum Routinegeschäft).
Vor vielen, vielen Jahren schrieb ein Kenner der amerikanischen Szene
The terms and conditions usually tell the surfer that he is getting a free or cheap trial for 3 or 7 days BUT if he doesn't cancel the subscription before the time period expires the membership will RECUR at 30 bucks a month until he does cancel. RECURRING BILLING is the lifeblood of the industry, there are real concerns that the government is going to pressure the credit card companies to outlaw it.
Half the adult online businesses would fold up if this happened.
(Die AGB erklären dem Nutzer üblicherweise, dass er eine kostenlose oder billige Testperiode von 3-7 Tagen bestellt, aber wenn er nicht innerhalb dieser Zeitperiode kündigt, sich die Mitgliedschaft verlängert für 30 Dollar im Monat bis er kündigt. 'wiederkehrendes Inrechnungstellen' ist der Lebensnerv der (Porno)industrie, (aber) es gibt ernsthafte Sorgen, dass die Regierung die Kreditkartenfirmen drängt, dies zu verbieten. Die Hälfte des Pornogeschäftes würde zusammenbrechen, wenn dies geschehen würde)

Diese Diskussion ist fast 10 Jahre alt.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Interessant sind hier vielleicht die folgenden Urteile:

E-Commerce: Keine automatische Verlängerung des Vertrages bei Probeabo » eRecht24.de - Internetrecht vom Rechtsanwalt, Rechtsberatung - Anwalt
AG Düsseldorf (Az.: 41 C 1538/07, Urteil vom 16.05.2007)

Im vorliegenden Fall ging es um ein Probeabo im Internet. Bei Abschluss des Vertrages fand sich kein eindeutiger Hinweis auf die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages. Lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Diensteanbieters fand sich der Hinweis auf die automatische Verlängerung des Vertrages, sofern nicht zum verabredeten Zeitpunkt eine Kündigung erfolgt. Das AG sah darin jedoch eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB. Eine solche ist rechtlich unwirksam, da derjenige der den Vertrag abschließt, nicht damit rechnen konnte und sich somit bei Vertragsschluss darüber im Unklaren war.

DRsp-Online - OLG Nürnberg vom 16.06.1998 (3 U 1479/98 )
OLG Nürnberg - Urteil vom 16.06.1998 (3 U 1479/98 )
Kurzleitsatz:
»Probeabonnement - Die Werbung einer Tageszeitung für ein Probeabonnement, an das sich automatisch ein Vollabonnement anschließt, wenn der Beworbene nicht die Weiterbelieferung abbestellt, verstößt gegen § 3 UWG.«
 
Zurück
Oben