habe gerade mal das Wort "Wucher" etwas genauer betrachtet, und festgestellt, dass man damit schon vorsichtig sein sollte:
Wucherisch sind Verträge bei denen die Leistung in einem auffälligen Mißverhältnis zur Gegenleistung steht (§ 138 Abs.2 BGB).
Das ist mit Sicherheit der Fall
Hinzukommen muss aber noch, dass der Wucherer eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche augebeutet hat.
das wohl meistens nicht
also generell doch kein Wucher
Gruß
Jack
Wucherisch sind Verträge bei denen die Leistung in einem auffälligen Mißverhältnis zur Gegenleistung steht (§ 138 Abs.2 BGB).
Das ist mit Sicherheit der Fall
Hinzukommen muss aber noch, dass der Wucherer eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche augebeutet hat.
das wohl meistens nicht
also generell doch kein Wucher
Gruß
Jack