090090001214 (von schnuffi)

gast schrieb:
Dann erzähl mir doch mal wie ich in 6 Sekunden mit einem 56k Modem drei mal ok gedrückt haben soll!

Moment! Da hast Du etwas in den falschen Hals bekommen. Die Abrechnung/Einwahl setzt erst nach dem 3. OK ein. Erst dann geht es los!

Übrigens: Hast Du Kinder? Soll ja unter der 1214 ein paar nette Seiten geben, die kindertypischen Content anbieten - das dann allerdings nur für Leute über 18. Ob sich Kinder daran wirklich stören, wenn ihnen ein lustiges Ausmalmännchen auf der Startseite entgegenlächelt!
 
Dann müsste der Dialer aber doch noch auf dem Rechner zu finden sein, oder?

Hab hier auch das Problem, dass angeblich zweimal die Nummer angerufen wurde, aber auf dem Rechner is definitiv nix!!!
 
ThyMythOS schrieb:
Dann müsste der Dialer aber doch noch auf dem Rechner zu finden sein, oder?
Nicht unbedingt. Diese Dialer (im Original) haben eine Deinstallationsroutine. Benutzt man den entsprechenden Button, ist das Ding weg, für normale Nutzer sogar ganz weg.
Manchmal soll es vorgekommen sein, dass User erst mit der Einwahl über den Dialer bemerkten, dass das was sie da nutzten, nicht billig ist. Aus Angst vor den anfallenden Kosten wurde dann, aus Panik erstmal schnell alles gelöscht. Das böse Erwachen kommt dann mit der Telefonrechnung. Zumeist ist davon aber der Telefonanschlussinhaber betroffen und der eigentliche Nutzer kann sich "nicht mehr erinnern".
 
Reducal schrieb:
Manchmal soll es vorgekommen sein, dass User erst mit der Einwahl über den Dialer bemerkten, dass das was sie da nutzten, nicht billig ist.
Manchmal kommt es auch vor, dass das Bewusstsein einer zurückliegenden kostenpflichtigen Einwahl erst mit dem Eintreffen der Telefonrechnung geweckt wird.

Daran zeigt sich, dass nach einem Jahr Regulierungspraxis das wesentliche Ziel verfehlt ist.

Die Minimalbedingungen verlangen eine bewusste Entscheidung des Verbrauchers zum Bezug, zur Aktivierung und zum Start eines Anwählprogramms. Wer erst beim Anwählvorgang begreift, dass das "kostenlose Logintool" kostenpflichtig ist, hat zuvor keine bewusste Entscheidung getroffen.

Ihm ist lediglich durch geschickte "Ablenkungsmassnahmen" von den wahren Umständen ein "OK" zu einem in seinem Verständnis völlig anderen Vorgang entlockt worden.

Neben konkreten Festlegungen zu Schriftgrößen usw. muss das Ziel der Mindestanforderungen erreicht werden: Ein unvorbereiteter Verbraucher muss anhand der präsentierten Informationen die wesentlichen Eigenschaften des Anwählprogramms sowie des angebotenen Vertrages klar begreifen können.

Dialer versuchen oft mit viel Geschick, die formalen Einzelkriterien zu erfüllen (und schaffen selbst das nicht immer), aber durch Anordnung der Elemente sowie durch gezielt angebrachte Blickfänger an "ungefährlichen" Stellen wird der Blick des Verbrauchers hinreichend abgelenkt, dass er die "kritischen" Information besonders leicht übersehen kann.

In der Praxis führt dies zu dem nicht marktgerechten Verhalten von Dialerkäufern. Sie handeln oft nicht preissensitiv, weil sie den Preis - egal in welcher Höhe - nicht mit der sonst üblichen Klarheit erfassen.

Dietmar Vill
 
Vergütungspflicht ohne Bestell-Bewußtsein?

dvill schrieb:
Reducal schrieb:
Manchmal soll es vorgekommen sein, dass User erst mit der Einwahl über den Dialer bemerkten, dass das was sie da nutzten, nicht billig ist.
Manchmal kommt es auch vor, dass das Bewusstsein einer zurückliegenden kostenpflichtigen Einwahl erst mit dem Eintreffen der Telefonrechnung geweckt wird.

Ich sehe ein Problem darin, daß häufig die Begriffe der Mehrwert-Mafia ("kostenpflichtige Einwahl") unkritisch übernommen werden.

Die Verpflichtung zur Leistung einer Vergütung an den Mehrwert-Betrüger entsteht nicht schon durch die Einwahl. Höchstens der Verbindungsnetzbetreiber könnte schon bei reinem Anwählen in sein Netz eine Vergütung verlangen - und auch die nur für die Erbringung der reinen Verbindungsleistung. Denn nur aus dem Blickwinkel des Erbringers der rein technischen Verbindungsleistung darf bei einer Einwahl auf eine damit gewollt und bewußt geäußerte "Bestellung" vertraut werden - aber auch eben nur auf eine Bestellung der reinen Telekommunikations-Verbindungsleistung.

Dagegen entsteht eine Verpflichtung zur Leistung der Mehrwert-Betrugs-Vergütung frühestens mit der Erbringung der Mehrbetrugs-Dienstleistung in Erfüllung einer Vereinbarung über die entgeltliche Mehrbetrugs-Dienste-Erbringung. Für das Zustandekommen dieser angeblichen Vereinbarung ( = die bewußte und bewußte Bestellung der über die reine Verbindungsleistung hinausreichenden Mehrbetrugs-Dienste) trägt nach den allgemeinen Vorschriften der Mehrbetrugs-Dienstleister die Beweislast.

dvill schrieb:
Daran zeigt sich, dass nach einem Jahr Regulierungspraxis das wesentliche Ziel verfehlt ist.

Das konnte nur deswegen geschehen, weil man dem Wunsch der Dialerbetrüger nachkam, sich durch einfache Anmeldung zur Registrierung von der Beweislast für eine gewollte und (preis-)bewußte Dienstebestellung freikaufen zu können.

dvill schrieb:
Dialer versuchen oft mit viel Geschick, die formalen Einzelkriterien zu erfüllen (und schaffen selbst das nicht immer), aber durch Anordnung der Elemente sowie durch gezielt angebrachte Blickfänger an "ungefährlichen" Stellen wird der Blick des Verbrauchers hinreichend abgelenkt, dass er die "kritischen" Information besonders leicht übersehen kann.

Selbst wenn solche Dialer (gerade noch nicht) an den niedrigen Registrierungs-Hürden scheitern sollten - es liegt doch auf der Hand, daß auf diese Weise nicht die Anforderungen der e-commerce- und Fernabsatzvorschriften nach klarer, verständlicher, rechtzeitiger (und nur in der EU-e-commerce-Richtlinie so formulierter: unzweideutiger) Verbraucher-Information erfüllen können.

Die einfachste Lösung wäre es, die Erlöschens-Regelung bei Fernabsatz-Diensten auf keinen Fall auch Dialer-Betrügern zugute kommen zu lassen. Bisher ist es jedoch so, daß auch gegenüber einem gesetzwidrig unklar, mißverständlich und zweideutig informierenden Mehrbetrugs-Anbieter das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt - selbst wenn die mangelhafte Informationserteilung die Widerrufsfrist noch nicht hätte beginnen lassen ....

gal.
 
Wobei die Beweislast für das Vorliegen der Erlöschensgründe (selbst veranlasste Inanspruchnahme der Dienstleistung) doch beim Dialeranbieter liegen müsste.

Teleton
 
090090001214

Hallo,

ich habe auf meiner TK-Rechnung Juni mehrere Einwahlen PRS zur Rufnummer 090090001214 Intex** GmbH. Die Rechtmäßigkeit der Forderungen würde ich gerne mal prüfen lassen. Habe hier im Forum gute Hinweise gefunden und befolgt.

Mein kleiner Neffe war unter meiner Aufsicht am PC und hat im Internet nach einem Spiel gesucht. Auf der Seite www.fastga*e.de haben wir eine Menge mehrfach als kostenlos und freeware etc. bezeichnete Spiele entdeckt und angeklickt. Hier öffnete sich ein Fenster zur Eingabe von o.k.. Ganz in der letzten Zeile mit kleinster Schriftart versteckt haben wir beide den Hinweis auf einen kostenpflichtigen Dialer übersehen und das OK eingegeben, da im Fenster die Schaltffläche Abbrechen oder DSL oder Anbieterinfos (link) nicht funktionierten.

Auf der Rechnung haben wir nun Einwahlen gefunden mit 10 min, 30 sec, 50 sec und 1 min Dauer.

Mir ist nicht klar, ob ich für alle Einwahlen bezahlen muss... Soll ich bei Inte**s mal anrufen? Ist das nicht Täuschung, wenn von kostenlosen Spielen downloaden die Rede ist und dann ein teurer Dialer verhökert wird?

Muss 3x ok kurz hintereinander eingegeben werden oder dürfen dazwischen mehrere Stunden (Tage?) Zeit liegen (rechtskonform?)

Ich würde mich über Eure Meinung und Hilfe freuen...
 
Re: 090090001214

gabor schrieb:
Soll ich bei Inte**s mal anrufen?
Nicht anrufen, schreiben! Sende Intexus dabei eine Kopie Deines Einzelverbindungsnachweises mit. Wie der Dialer funktioniert hat, zeigt Intexus auf www.rechtskonform.de. Hier ist eine "DEMO" (kostenlos) ausführbar. Gucke mal, ob Du dort den Preis auch so schlecht lesen kannst, wie in dem Dialerfenster auf Deinem PC.
 
Re: 090090001214

Reducal schrieb:
gabor schrieb:
Soll ich bei Inte**s mal anrufen?
Nicht anrufen, schreiben! Sende Intexus dabei eine Kopie Deines Einzelverbindungsnachweises mit. Wie der Dialer funktioniert hat, zeigt Intexus auf www.rechtskonform.de. Hier ist eine "DEMO" (kostenlos) ausführbar. Gucke mal, ob Du dort den Preis auch so schlecht lesen kannst, wie in dem Dialerfenster auf Deinem PC.

Danke für den Tip, ich fühle mich bestätigt!!!

Da ich keine Lust habe, meine IE Sicherheitseinstellungen herunterzustellen, finde ich in dem Fenster genauso viele funktionierende Schaltflächen, wie im Dialer-Fenster zur OK-Eingabe. Im ersten OK-Fenster des Dialers ist der Preis im Verhältnis zur übrigen Schrift geradezu winzig, versteckt unter dem unübersichtlichen Hash-Wert, ohne weiteren Kontext, wie z.B. "Ihnen entstehen folgende Kosten, wenn Sie...". Das riecht doch nicht gut..........

@dvill: Ist Dir bekannt, wie die rechtskonforme Regelung mit der 3-fachen OK-Eingabe aussieht? Darf da soviel Zeit zwischen den einzelnen Eingaben liegen, dass man noch von 3-maliger Eingabe sprechen kann???

Die Dialer-exe hat auch einen etwas anderen Namen als bei RegTP angegeben...

gabor
 
@ Dietmar, immerhin präsentiert das Web (zumindest meiner Meinung nach) mehr als ansatzweise die Funktion des Intexus-Produktes. Gabor kann bestimmt selbst entscheiden, in wie fern die DEMO mit "seinem" Dialer übereinstimmt und ob womöglich Abweichungen vorliegen.
So wie ich das von Gabor geschriebene interprätiere, ist er einsichtig, was die Zahlungsverpflichtung angeht - so zu sagen "Lehrgeld"zahlungswillig. Er will nur nicht alles bezahlen, also reklamieren - und da ist Intexus die richtige Stelle.
 
Re: 090090001214

gabor schrieb:
...Darf da soviel Zeit zwischen den einzelnen Eingaben liegen, dass man noch von 3-maliger Eingabe sprechen kann???
Die Zeit zwischen den "OK"-Eingaben ist nicht geregelt. Der Bezug des Dialers (das erste "OK") kann unter Umständen schon Tage oder Wochen zuvor gewesen sein.

gabor schrieb:
Die Dialer-exe hat auch einen etwas anderen Namen als bei RegTP angegeben...
Das wäre dann ja ein Widerspruchsgrund, es sei denn, Du hast Dich bei der Überprüfung in der Dialerdatenbank der RegTP, unter den vielen Produkten geirrt. Die Suche sollte nicht über die 09009er Nummer sondern hier über den angegebenen Hashwert erfolgen.
 
@ Reducal

Ich habe mich konkret auf die Angabe des Links bezogen. Das ist eine kommerzielle Seite und zweitens ist sie tendenziös, nach meiner Meinung nicht hilfreich, wenn sie beanspruchen sollte, dass der dort gezeigte Dialer das sein sollte, was der Name nahe legt.

Ich halte es für unseriös und unerfreulich, Hilfesuchende, die diesem Forum Vertrauen entgegenbringen, dorthin zu verweisen.

Weiter halte ich es für falsch, wenn Betroffen hier zu irgendetwas gedrängt werden sollen.

@ gabor

Die beste Orientierung für Betroffene gibt der Erste-Hilfe-Kasten.

Die Problematik mit der beabsichtigt schlechten Sichtbarkeit des Preises ist bei der RegTP bekannt (siehe die News vom 11.8.04). Die RegTP hat hier heute scheinbar keine Möglichkeit, die Registrierung zurückzunehmen, aber es bleibt zunächst offen, ob die Klarheit der Angaben ausreichend ist für den Abschluss eines gültigen Vertrages.

Mit einer Vielzahl kurzer Einwahlen beschäftigt sich ein Urteil des LG Konstanz. Die Problematik bei Einwahlen durch Minderjährige ist bekannt.

Es ist immer die persönliche Entscheidung eines Betroffenen, wie er seinen Fall einstuft und was er unternehmen möchte. Im Zweifelsfall sollte er immer die Beratung eines Anwalts suchen, gegebenenfalls auch bei der Verbraucherberatungen (so sehe ich das jedenfalls).

Dietmar Vill
 
Re: 090090001214

gabor schrieb:
Die Dialer-exe hat auch einen etwas anderen Namen als bei RegTP angegeben...
Das wäre dann ja ein Widerspruchsgrund, es sei denn, Du hast Dich bei der Überprüfung in der Dialerdatenbank der RegTP, unter den vielen Produkten geirrt. Die Suche sollte nicht über die 09009er Nummer sondern hier über den angegebenen Hashwert erfolgen.[/quote]

@reducal:

Der bei der RegTP unter dem Hash-Wert ausgegebene Dateiname lautet: intexusdial.exe, der auf meinen PC heruntergeladene Name der Datei lautet: Games-Archiv(fte-10594,de,axydcy10).exe. Diese Datei führt die Einwahlen aus und sorgt für DFÜ-Einträge, Desktop-Verknüpfung, etc.

Darf diese Abweichung denn sein, wenn bei der RegTP unter dem Hash-Wert ein anderer Dateiname aufgeführt wird???

Kann Inte**s mitteilen, welche Leistung für die einzelnen Einwahlen erbracht worden ist? Insbesondere für die Sekunden-Einwahlen?

@dvill:

Im 2. Fenster zur OK-Eingabe ist zu lesen, dass durch die Aktivierung keine Verbindung hergestellt wird, im dritten Fenster ist der Hinweis (?!) auf die 24,95 EUR als schlecht erkennbares Hellgrau aufgeführt, alles andere ist schön bunt (warum wohl???)
 

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gabor als Gast schrieb:
Kann Inte**s mitteilen, welche Leistung für die einzelnen Einwahlen erbracht worden ist? Insbesondere für die Sekunden-Einwahlen?
Ja! Und die können (wenn sie wollen), falls Du an einer außergerichtlichen Eingung interessiert bist, auch dafür sorgen, dass die Forderung unbürokratisch geklärt/erledigt wird.

gabor schrieb:
Der bei der RegTP unter dem Hash-Wert ausgegebene Dateiname lautet: intexusdial.exe, der auf meinen PC heruntergeladene Name der Datei lautet: Games-Archiv(fte-10594,de,axydcy10).exe. Diese Datei führt die Einwahlen aus und sorgt für DFÜ-Einträge, Desktop-Verknüpfung, etc.

Darf diese Abweichung denn sein?
http://www.regtp.de/imperia/md/content/mwdgesetz/hashanzeige.zip Womöglich hast Du einen kleinen Denkfehler. Du musst den Hashwert des Dialers auf Deinem Rechner mit den Eintragungen der Datenbank vergleichen. Abweichungen wären unzulässig.

Das mit der grauen Schrift auf weißem Untergrund hat seine Tücke im Detail, doch dazu habe ich eine leicht abweichende Meinung zu der vom Dietmar.
 
090090001214

@reducal:

...Kann schon sein. Freitags noch denken zu müssen ist auch viel verlangt ;o)

Also, nochmal: Mit dem Programm Hash-Anzeige der RegTP habe ich den Hashwert der *.exe auf meinem Rechner ermittelt, kopiert und in die Datenbank der RegTP eingegeben. Unter genau diesem Wert erscheint dort aber der Name intexusdial.exe und nicht das lange Dateinamengebilde "Games-Archiv.....exe" (siehe oben) von meinem PC!!!

Die Dialerversion stimmt aber überein.

Was versteht man denn unter dem Adressierungsmerkmal??

Ich habe die TK schriftlich um Aussetzung des Mahnverfahrens bzw. Verlängerung der Zahlungsfrist bis zur Klärung gebeten. Das müsste man im vorliegenden Fall doch verlangen können, oder?

Also reducal, schon mal vielen Dank für die Hilfe, auch an Dietmar!!!
 
@ gabor

Die notwendigen Schriftgrößen in Zustimmungsfenstern haben wir hier bereits besprochen.

In Deinem Fall steht in der Mitte ein dickes festes "Weiter ins Games-Archiv ...". Soweit ich die Mindestanforderungen verstehe, gibt diese Schriftgröße in dem Fall den Maßstab auch für die Pflichtangaben an. Genau das scheint nicht so zu sein.

Der Dialer sollte auf jeden Fall bei der RegTP zur Beschwerde vorgelegt werden. Leider schafft die Behörde selbst nicht das, was bei den Anbietern mit viel Zähigkeit erreicht werden soll: Transparenz der Abläufe.

Soll heißen: Man erfährt nicht oder nur mit viel Mühe, wie der Status ist. Auch bei Fällen, die sehr klar zu sein scheinen, dauert eine Entscheidung Monate. Der Ausgang ist ungewiss, weil man nicht weiß, wann die Behörde den Weg des geringeren Widerstands geht und beide Augen zudrückt. Man muss darauf drängen, dass sie pflichtgemäß handelt.

Dietmar Vill
 
090090001214 und intexusdialer.exe

@dvill:

Vielen Dank. Ich habe Deinen Rat befolgt und ein (leider) umfangreiches Schriftstück mit Screenshots und genauer Beschreibung des Vorgangs an die RegTP geschickt, inclusive gesicherter Dateien. Kann die TK Mahnverfahren betrieben, solange der Betrag strittig ist???

Kann mir auch bitte jemand etwas zu den Bestimmungen der RegTP bezüglich der Abweichung des erwähnten Dialernamens sagen? Ich habe es noch nicht so ganz verstanden. Oder unterliege ich da wirklich einem Denkfehler, wie reducal vermutet?

Viele Grüße und schönes WE an alle...
 
Re: 090090001214 und intexusdialer.exe

gabor schrieb:
Kann die TK Mahnverfahren betrieben, solange der Betrag strittig ist???

Du musst Dir das Mahnverfahren als eine subtile Form der Drohung vorstellen. Manchmal wird das Mahnverfahren allerdings auch ausgesetzt. Wann dies geschieht, scheint allerdings im Ermessen der einzelnen Sachbearbeiter zu liegen.
 
gabor schrieb:
Ich habe Deinen Rat befolgt und ein (leider) umfangreiches Schriftstück mit Screenshots und genauer Beschreibung des Vorgangs an die RegTP geschickt, inclusive gesicherter Dateien. Kann die TK Mahnverfahren betrieben, solange der Betrag strittig ist???
Hier liegt ein Ärgernis für Betroffene vor, weil die Reaktionen der RegTP nicht vorhersehbar sind, weder zeitlich noch inhaltlich.

Es hat manchmal den Anschein, dass die Schlafmützigkeit der Behörden, die Registrierung von Dialern kostenlos durchzuführen, gnadenlos ausgenutzt wird und für einzelne Projekte 20 oder sogar mehr Dialer mit unterschiedlichen Layouts angemeldet werden.

Wenn dann genügend viele einigermaßen passend aussehen, kann man gut einige krasse Abweichler reinmischen. Die machen dann bei Bedarf einfach etwas mehr Umsatz, was aber nicht so richtig auffällt.

Es stellt sich natürlich die Frage nach dem Wert der Erklärung der Rechtskonformität. Die scheint heute das Papier nicht wert zu sein. Zu jedem Dialer, der die Mindestanforderungen unterschreitet, gehört die Unterschrift eines Registrierungsverantwortlichen, der die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen zusichert.

Bei den ganz klaren Fällen wie dem Einsatz unzulässiger Schriftgrößen zur Erzielung eines Ablenkungseffekts von den Pflichtangaben können die Registrierungsverpflichteten bereits vor der Unterschrift wissen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, zumal sie sich oft durch sogenannte Experten beraten lassen.

Dietmar Vill
 
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